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Büro der Stadtverordnetenversammlung

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Universitätsstadt Gießen Stadtverordnetenversammlung

Büro der Stadtverordnetenversammlung

Anfrage

Vorlagennummer: ANF/1674/2008 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich

Datum: 05.05.2008 Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung

Aktenzeichen/Telefon: -be-/1023

Verfasser/-in: Aris Christidis, DieLinke.Fraktion

Beratungsfolge Termin Zuständigkeit

Magistrat 05.05.2008 Zur Kenntnisnahme

Stadtverordnetenversammlung Zur Kenntnisnahme

Betreff:

Frage des Stv. Christidis gem. § 30 GO - Gießener Jugendamt -

Anfrage:

Beim EU-Parlament ist die aus Südhessen eingereichte Petition Nr.128/2007 mit dem Betreff: „Systematische Menschenrechtsverletzungen durch Deutsche Jugendämter“

anhängig. Darin wird u. a. Prof. Dr. Heinrich Kupffer (PH Kiel) mit den Worten zitiert:

„Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz (...), sondern auch an pädagogischer Verantwortung. (...) Dies (...) führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ (Zitat-Ende)

Neulich war der hiesigen Presse zu entnehmen, dass, nach bekannt gewordenen Fehlern in Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall, das Gießener Jugendamt zu seiner

Entlastung neue Stellen erhalten soll. Prinzipiell ist über Jugendämter bekannt, dass sie sich mit komplexen pädagogischen, psychologischen, juristischen, psychiatrischen und allgemein-medizinischen Sachverhalten und Gutachten zu befassen haben.

Ich frage deshalb den Magistrat:

Wie viele voll examinierte, approbierte bzw. diplomierte Psychologinnen/Psychologen, Juristinnen/Juristen, Psychiater/innen und sonstige Ärztinnen/Ärzte sind derzeit im Gießener Jugendamt beschäftigt, welche fachliche Qualifikation und Berufserfahrung (vor allem: vor Amtsantritt) besitzt bzw. besaß seine Leitung, und mit welchen Qualifikationen sollen die neuen Stellen besetzt werden, damit das Jugendamt auf seine Anforderungen angemessen reagieren kann?

1. Zusatzfrage:

(2)

– 2 –

Gilt es als eine angemessene Reaktion, wenn (wie bereits geschehen) das Gießener Jugendamt nach zweimaliger schriftlicher Missbrauchsmeldung und anderthalbmonatiger Wartezeit in einem Schreiben ausschließlich das Mitgefühl seiner Leitung für die betroffenen Kinder zum Ausdruck bringt und weiter nichts veranlasst - insb. keine fachliche Begutachtung der Situation (etwa ein psychologisches Gutachten)?

Dazu grundsätzlich: Was gilt als „angemessene Reaktion“?

2. Zusatzfrage:

Entspricht es dem demokratisch legitimierten politischen Willen, wenn der Leiter des Gießener Jugendamtes verlangt, Missbrauchsvorwürfe gegen einen Elternteil im Beisein des/der

Beschuldigten zu besprechen und bei Weigerung (wegen Verdunklungsgefahr) seit einem Jahr jedweden Beratungstermin verweigert?

Falls ja: Übernimmt die Jugenddezernentin persönlich die Verantwortung für die weitere Entwicklung?

Falls nein: Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

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