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Leistungs-, Finanzinvestitions- und Finanzbereich des Unternehmens

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Academic year: 2021

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(1)

Kreditgeber

Vorlesung am 28.04.2003

1

Leistungs-, Finanzinvestitions- und Finanzbereich des Unternehmens

1.1. Leistungsbereich

Investitionsentscheidung führt zu Kapitalverwendung laufende Leistungs-Einzahlungen (Umsätze)

- laufende Leistungsauszahlungen (Rohstoffe, Personal-/Sachausgaben)

= Leistungssaldo vor Investitionen (>0)

- Investitions-Auszahlungen (Anschaffung einer Maschine Realinvestition) +

Einzahlungen aus Desinvestitionen (Verkauf einer alten unnützen Maschine)

= Leistungssaldo 1.2. Finanzinvestitionsbereich

Mittel werden angelegt, z.B. Anschaffung von Wertpapieren

= Finanzinvestitionssaldo 1.3. Finanzbereich

Finanzierungsentscheidungen führen zu Kapitalbereitstellung Bei der Gestaltung von Zahlungsströmen ist zu beachten:

 die Liquiditätsbedingung

In jedem Zeitpunkt müssen die Auszahlungen durch

Einzahlungen und vorhandene Zahlungsmittelbestände gedeckt sein.

 Die Flexibilitätsbedingung

Beachtung auch bei der Planung von Aktionsprogrammen hinsichtlich einer unsicheren Zukunft wegen der Anpassung an veränderte Gegebenheiten.

 Zielorientierte Gestaltung von Zahlungsströmen

Optimale Kombination von Kapitaleinzahlungen und erwarteten zukünftigen Auszahlungen aus dem Unternehmen-

Zeitpräferenz und Risikopräferenz

Eigentümer

Gesellschafter

Staat

Finanzbereich

Einlagen 

Dividende, Gewinnaussüttung

Kredit 

Subventionen 

Tilgung Zins

Steuern

Leistungs- bereich

Finanzinvestitions- bereich

Leistungssaldo

Finanzinvestitionssaldo

Löhne Gehälter

Löhne Gehälter

(2)

Beispiel:

Zur Erweiterung von Produktionskapazitäten folgende Zahlungen:

Anschaffung von 2 Maschinen  je 100 TDM Leistungsber.

(Neu-) Kreditaufnahme  300 TDM Finanzbereich

Kapitalrückzahlung an ausgeschie-

dene Eigentümer  400 TDM Finanzbereich

Löhne und Gehälter  500 TDM Leistungsber.

Kreditzinsen  200 TDM Finanzbereich

Verkaufserlöse  400 TDM Leistungsber.

Einlagen neuer Eigentümer  500 TDM Finanzbereich a) Ordne die Zahlen dem Leistungs- und dem Finanzbereich zu.

Leistungsbereich Finanzbereich

- 200 +300

- 500 - 400

+ 400 - 200

+ 500

- 300 TDM + 200 TDM

b) Durch einen Übertragungsfehler wurden Finanzinvestitionsein und -aus- zahlungen nicht berücksichtigt. Wie hoch muss der Finanzinvestitionssaldo sein?

FIS = 100 TDM

c) Nehmen Sie an, der FIS betrug im vergangenen Monat Null. Welche Maßnahmen könnten in dieser Situation von der Unternehmensleitung ergriffen werden?

Zunächst Maßnahmen, die das Aktionsprogramm unberührt lassen.

zusätzlich Kredit in Höhe von 100 TDM

zusätzlich Einlage in Höhe von 100 TDM durch alten oder neuen Eigentümer

Dann Maßnahmen, die direkt das Aktionsprogramm betreffen, die in den Leistungsbereich einschneiden.

(3)

2 Finanzplanung und -kontrolle

2.1. Die Kapitalbedarfsrechnung (KBR) als Planungsrechnung im Finanzbereich 2.1.1. Zweck der KBR

Auszahlungen am Anfang, werden erst später durch Einzahlungen kompensiert

 Finanzmaßnahmen

Definition: „Der aus der zeitlichen Distanz zwischen den Ein- und Auszahlungen bestehende Bedarf an Zahlungsmitteln.“

Die KBR bestimmt den Kapitalbedarf in zwei Dimensionen:

hinsichtlich der Höhe der gebundenen Mittel und

hinsichtlich der Zeitdauer, für die die Mittel benötigt werden.

Aufgaben der KBR:

Abstimmung der Dispositionen im Leistungs- und Finanzbereich zur Einhaltung der Liquiditätsbedingung!

Bedeutung für die Wirtschaftlichkeitsrechnung im Leistungsbereich.

2.1.2 Erfassung des Kapitalbedarfs 2.1.2.1. Zahlungsbezogene KBR

2.1.2.1.1 Charakterisierung und Übung

 Prognose über künftige Ein- und Auszahlungen (pagatorisch, da es sich um Zahlungen handelt)

 Annahme bestimmter Mindestüberschüsse (kumulativ-pagatorische Betrachtungsweise)

Investitionen sind dann lohnend, wenn spätestens in der letzten Periode des Planungszeitraums das Kapital zurückgeflossen ist.

Periode Einzahlung Auszahlung EZÜ

Mindest überschuss

10%

beliebig verfügbarer Überschuß

Verlust am Ende des Planungs- zeitraums

Kapital rückfluss

Kapitalbedarf (noch nicht

zurück geflossen) t E t A t E t - A t G 1 t G 2 t V t EZÜ t - G t

0 - 120 -120 - - - -120 120

1 100 98 2 12 - - -10 130

2 200 137 63 13 - - 50 80

3 195 117 78 8 - - 70 10

4 170 155 15 1 4 - 10 -

Alternat. zu 4 170 165 5 1 - 6 4 -

Kritik: Prognose ist unsicher und schwierig ! A0

G

t= Gewinn

10 % des noch nicht zurückgeflossenen Kapitals steht in der letzten Spalte t

1 2 3 4

KB

KB

Einzahlungsüberschüsse (EZÜ)

EZÜ

EZÜ

EZÜ Irgendwann kommt

Kapitalfreisetzung

Kapitalfreisetzung

(4)

2.1.2.2. Bilanzbezogene KBR

2.1.2.1.2 Charakterisierung und Übung

Die Charakterisierung beruht auf dem Grundgedanken, dass das Kapital in

Vermögensgegenständen gebunden ist und es im Zeitablauf wieder freigesetzt wird.

Dies bedeutet konkret, dass

 Auszahlungen zur Bindung von Kapital und

 Veräußerungen/ Gebrauch zur Freisetzung von Kapital führen.

Maßgeblich sind insofern die Aktivierungs- und Bilanzierungsregeln der Bilanz.

Eine Auszahlung bindet Kapital in dem Maße, wie sie zur Entstehung eines in der Bilanz ausgewiesenen Aktivums führt.

Die Kapitalfreisetzung erfolgt in dem Maße, wie das Aktivums wieder aus der Bilanz verschwindet.

Voraussetzung für die richtige Anwendung der Methode ist, dass der rechnerisch angesetzten (planmäßigen) Kapitalfreisetzung auch tatsächlich ein

Kapitalrückfluss in Form von Zahlungsmitteln entspricht.

Hierbei Zerlegung der EZÜ in einen planmäßigen Kapitalrückfluss und darüber hinaus in einen freien Überschuss (Bruttogewinn vor Zinsen und Steuer).

Beurteilung der bilanzbezogenen KBR:

( + ) Prognose von Beständen und Bilanzansätzen, weil scheinbar einfacher und weniger unsicher als Prognose von Zahlungen.

( - ) Voraussetzung für die richtige Anwendung der Methode ist, dass die Deckung der planmäßigen Kapitalfreisetzung durch tatsächliche EZÜ gegeben ist.

Deswegen ist indirekt trotzdem eine Zahlungsprognose erforderlich.

( - ) Nicht-aktivierungsfähige Vermögensgegenstände wie z.B. Forschung und Entwicklung werden nicht berücksichtigt.

Die Abschreibungsmethode ist maßgebend für die Kapitalfreisetzung:

Übung:

(5)

Beginn der ersten Periode (t0):

 Anschaffung einer abnutzbaren Anlage: 150 GE

 einziger kapitalbindender Vermögensgegenstand

EZÜ während der Nutzungsdauer:

t 1 2 3 4 5

EZÜ 50 70 90 25 25

Wie sind KBR auf Basis folgender Abschreibungsverfahren zu beurteilen?

(1) lineare AfA (gleichmäßige Abschreibung über 5 Jahre (150:5=30) (2) geometrisch-degressive AfA (Satz 30%)

Übergang zur linearen AfA, wenn der Abschreibungsbetrag der geometrisch- degressiven AfA kleiner als der Abschreibungsbetrag der linearen AfA ist.

(3) geometrisch-degressive AfA (Satz 40%)

Übergang zur linearen AfA, wenn der Abschreibungsbetrag der geometrisch- degressiven AfA kleiner als der Abschreibungsbetrag der linearen AfA ist.

Ziel sollte sein, den Werteverzehr möglichst genau anzugeben

gegeben Gebundenes Kapital am

Periodenende (KBt)

(geplante) Kapitalfreisetzung (AfA = KBt-1 - KBt) EZÜ

Bruttogew inn vor Zinsen und Steuern (Gt)

t (1) (2) (3) (1) (2) (3) (Et - At) (1) (2) (3) 0 150 150 150 - - - -150 - - - 1 120 105 90 30 45 60 50 20 5 -10 2 90 73,5 54 30 31,5 36 70 40 38,5 34 3 60 49 32,4 30 24,5 21,6 90 60 65,5 68,4 4 30 24,5 16,2 30 24,5 16,2 25 -5 0,5 8,8 5 0 0 0 30 24,5 16,2 25 -5 0,5 8,8

2. 1. 3.

150-30=120 EZÜ-gepl.

50-30

Diese Verfahren sind:

Fehlbeträge sollten vermieden werden.

1. Prognose über Vermögensgegenstände (und deren Buchwerte) nicht ausreichend  erforderlich ist immer eine Prüfung, ob die

Kapitalfreisetzung durch die EZÜ gedeckt ist  indirekt deswegen:

Vornahme einer Zahlungsprognose!

2. Prüfen, ob auch ein Mindestüberschuß durch den Bruttogewinn gedeckt werden kann (z.B. für Steuern und Zinsen)

Lit.-Hinweis zu 2.2: Franke, G./Hax, H.: Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, S. 114 - 130.

EZÜ gedeckt

nicht geeignet wg.

Unterdeckung nicht geeignet wg.

Unterdeckung

(6)

Übung

Anschaffungsauszahlung: 600.000 für eine Maschine

6-jährige Nutzungsdauer (150; 250; 350; 200; 200; 200) EZÜ

Der Unternehmer will eine Finanzplanung machen, mit einer bilanzbezogenen KBR.

 Geometrisch-degressive AfA – 30% und Übergang zu linearer AfA, wenn der geometrisch-degressive AfA – Betrag unter den der linearen AfA sinkt oder diesem genau entspricht.

 Steuerreform max. 20 %

Führen Sie eine Kapitalbedarfsberechnung durch und beurteilen Sie diese.

gegeben Gebundenes Kapital

am Periodenende (KBt)

(geplante) Kapitalfreisetzung

(AfA = KBt-1 - KBt)

EZÜ

Bruttogewinn vor Zinsen und Steuern (Gt) t (30 %) (20 %) (30 %) (20 %) (Et - At) (30 %) (20 %)

0 600 600 0 0 -600 0 0

1 420 480 180 120 150 -30 30

2 294 384 126 96 250 124 154

3 205,80 288 88,20 96 350 261,80 254

4 137,20 192 68,6 96 200 131,4 104

5 68,60 96 68,6 96 200 131,4 104

6 0 0 68,6 96 200 131,4 104

2. 1. 3.

600-180=420 30% v. 600=180 150-180 = -30

Wechsel zu linear

Positive Veränderung, da in jedem Zeitpunkt ein positiver Wert steht.

30 %noch 3 Jahre

(7)

2.2. Die Bedeutung von Bilanzkennzahlen für finanzwirtschaftliche Dispositionen 2.2.1. Relevanz von BKZ für die Finanzierungspolitik

Oberziel: Liquiditätssicherung

Die Beurteilung des Unternehmens hinsichtlich der Liquidität erfolgt anhand der Bilanz.

Aktiva: Höhe und Art der Kapitalbindung (Wieviel und was wurde investiert)

Passiva: Umfang, in dem Kapital durch Kreditaufnahme aufgebracht wurde (Verbindlichkeiten)

Ermittlung des Eigenkapitals:

EK = Reinvermögen = Vermögen – Verbindlichkeiten Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ist umso sicherer,

je genauer Kennzahlen eingehalten werden.

Kennzahlen als operationales (messbares) Unterziel:

Der Grundgedanke ist, dass die Zahlungsfähigkeit langfristig gesichert ist, wenn die finanzielle Struktur des Unternehmens bestimmten Qualitätsnormen entspricht.

Die Relevanz begründet sich daraus, dass:

die Unternehmensleitung Liquiditätsschwierigkeiten vermeiden will und

dass Kreditgeber sich an den BKZ orientieren

Problem: es handelt sich hierbei um ein zeitpunktbezogenes Regelwerk, da die Bilanz stichtagsbezogen ist.

Über-/ Unterschreitung kritischer Werte sind Indikatoren oder Indizien für eine Liquiditätsgefährdung.

2.2.2. Vertikale BKZen

bedeutet die Abbildung der Relation zwischen verschiedenen Posten der Passiva oder verschiedenen Posten der Aktiva

die wichtigste Kennzahl ist der Verschuldungsgrad:

VG FK

EK bzw. VG FK

GK

Es gilt den Verschuldungsgrad zu begrenzen (z.B. VG < 0,25)

Hieraus kann der Kreditgeber Aussagen über die Insolvenzgefahr treffen.

d.h. aus Kreditgebersicht führt ein hoher Verschuldungsgrad zu einer nicht akzeptablen Ausfallgefahr.

Aus der Unternehmensleitungssicht dient der VG dazu, die Kreditfähigkeit zu erhalten.

Aus diesen beiden Gründen resultiert die Begrenzung des Verschuldungsgrads.

Das Problem hierbei ist, das der VG abhängig von Bewertungsansätzen ist (z.B. Rückstellungen etc.)

2.2.3. Horizontale BKZen untereinander

Fremdkapital Eigenkapital

(8)

bedeutet die Abbildung der Relation zwischen Aktiv- und Passivpositionen.

Der Grundgedanke hierbei ist die fristen-kongruente Finanzierung.

Die Kernaussage der fristen-kongruenten Finanzierung ist, dass die Kapitalbindungsdauer gleich der Kapitalüberlassungsdauer sein soll.

Ausgaben für eine bestimmte Frist Aj Pj

j i

j i

1 1

Die Ableitung des Anlagendeckungsgrades (bei vereinfachter Klassifizierung):

A1 = AV (Aktivvermögen) A2 = sonstige Aktiva

P1 = EK und langfristige FK (Eigen- und langfr. Fremdkapital) P2 = sonstige Passiva

Finanzierungsregel: A1  P1

Anlagevermögen muss langfristig finanziert sein.

hieraus erfolgt nun die Ableitung des Anlagendeckungsgrades:

EK langfristigeFK AV

 1 Kapitalüberlassung

Kapitalbindung 1

„Goldene Bilanzregel“:

im weiten Sinne: EKlangf FKAV . 1

im engen Sinne: AV EK 1

Zweck der fristen-kongruenten Finanzierung ist die Liquiditätserhaltung

Einwände gegen die sinnvolle fristen-kongruente Finanzierung:

1. Rückzahlung von Krediten nur dann, wenn der tatsächliche Mittelrückfluss gleich der planmäßigen Kapitalfreisetzung ist.

2. Berücksichtigt werden muss, dass

Zahlungsverpflichtungen, die sich auf Tilgung und Zinsen beziehen, durch die EZÜ gedeckt sind, d.h.

diese auch tatsächlich erfüllt werden und kein Loch entsteht.

3. Vorraussetzung ist, dass keine Ersatzbeschaffungen durch Anschaffung neuer Maschinen getätigt werden, wenn alte Maschinen abgeschrieben wurden, da das Kapital nicht direkt wieder neu gebunden werden soll.

Deckungsgrad des langfristig gebundenen Vermögens:

EK langfristigesFK

AV langf benötigtesUmlaufvermögen

 

. 1

nebeneinander

Anlagevermögen soll ausschließlich durch Eigenkapital finanziert sein.

Kennzahl

(9)

Aus den oben genannten 3 Einwänden ist der Schluss zu ziehen, dass die fristen-kongruente Finanzierung nicht ausreichend für die Liquiditätssicherung ist und

Rückzahlungsverpflichtungen durch neu aufgenommenes Kapital gedeckt werden können. Dies nennt man dann revolvierende Finanzierung.

Daraus folgt, dass die fristen-kongruente Finanzierung nicht notwendig für die Liquiditätssicherung ist.

z.B. bei einem festgelegten Deckungsgrad von  0,8 sind 20% revolvierend finanzierbar.

Die fristenkongruente Finanzierung ist also sehr sinnvoll, aber weder ausreichend noch notwendig um liquide zu sein.

2.2.4. Übung zu Bilanzkennzahlen

Ein Unternehmen der Automobilindustrie hat zum Bilanzstichtag folgende (vereinfachte) Bilanz vorgelegt:

Aktiva Mio Euro Passiva Mio Euro

Sachanlagen 390 gezeichnetes Kapital 450

Finanzanlagen 105 Gewinnrücklagen 40

Vorräte 100 Bilanzgewinn 20

Forderungen 81 Rückstellungen 60

langfristige VBK 10

kurzfristige VBK 96

676 676

Anm. Bilanzgewinn von 20 ist Fremdkapital, weil über die Ausschüttung bereits entschieden wurde. Wäre noch nicht entschieden, kämen 20 in den Nenner.

Die Hauptversammlung hat beschlossen, den Bilanzgewinn (20 Mio. Euro) als Dividende auszuschütten. Die vorwiegend für Pensionen gebildeten

Rückstellungen können je zur Hälfte als kurz- und langfristig behandelt werden.

1. Wie hoch ist auf Basis dieser Daten der Jahresüberschuss unter der

Annahme, dass der Bilanzgewinn auch im Vorjahr vollständig ausgeschüttet wurde und Gewinnrücklagen in Höhe von 30 Mio. Euro vorhanden waren?

§ 158 I AktG:

Jahresüberschuss

+ Gewinnvortrag des Vorjahres (minus Verlustvortrag)

+ Entnahme aus Kapitalrücklage + Entnahme aus Gewinnrücklage - Einstellungen in Gewinnrücklage

= Bilanzgewinn/ -verlust

JÜ = 20 + (40 - 30) = 30 Mio. Euro

2. Ist es der Unternehmensleitung gelungen, die strategische Vorgabe VG < 0,35 einzuhalten?

(10)

VG FK EK VG

 

   

  

0 35 96 10 60 20

450 40

186

490 0 38 ,

,

Die Vorgabe wurde nicht eingehalten, da > 0,35 3. Wird die „goldene Bilanzregel“ eingehalten?

a) Im engen Sinne: AV

EK  

  

390 105

450 40 1 01 1,

die „goldene Bilanzregel“ wird i.e.S. nicht eingehalten b) Im weiten Sinne: EKlangf FKAV

   

. 495 ,

490 10 30 0 91 1

die „goldene Bilanzregel“ wird i.w.S. eingehalten

4. Angenommen, das Unternehmen benötigt ¾ des Vorratbestandes, um die planmäßige Fortführung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Welche Konsequenzen hat diese Tatsache im Hinblick auf die Liquiditätssicherung?

Anlagendeckungsgrad

 

  

   

EK langf FK AV

. 490 30 10 ,

390 105

530

495 1 07 1 muss noch bereinigt werden:

Deckungsgrad des langfristig gebunden Vermögens:

1 93 , 570 0 530 75

495

10 30 490 .

.

.   

 

 

UV ben langf AV

FK langf EK

¾

5. Angenommen, die Unternehmensleitung hat ihr Einverständnis zu einer revolvierenden Finanzierung in Höhe von 5% des langfristig gebundenen Kapitals erklärt. Ist die Liquidität dann gesichert?

Deckungsgrad des langfristig benötigten Vermögens sollte größer 1 minus der Höhe der revolvierenden Finanzierung sein

0,93  1 - 0,05 = 0,95 (10%   0,09 / 0,93  0,9)

6. Welche Maßnahmen kann die Geschäftsleitung durchführen, um a) den Verschuldungsgrad zu reduzieren?

andere Verwendung des Bilanzgewinns (statt der Ausschüttung den Bilanzgewinn thesaurieren)

Kapitalerhöhung

Reduzierung der Verbindlichkeiten (z.B. durch Tilgung) a) die Liquidität zu sichern?

Umschichtung der kurzfristigen zu langfristigen Verbindlichkeiten

Kapitalerhöhung (EK)

Aufnahme neuer Kredite

2.3. Kapitalflussrechnung und Planbilanzen als Planungsinstrumente

2.3.1. Die Bewegungsbilanz als Grundlage (stichtagsbezogenes Zustandsbild) Lit.Hinweis: Franke, G./ Hax, H.: Finanzwirtschaft des Unternehmens und

Kapitalmarkt, S. 121-137

(11)

Interpretation der Bilanz aus finanzwirtschaftlicher Sicht:

Aktiva: Übersicht über in VG (Vermögensgegenstände gebundenes Kapital

Passiva: Übersicht über die Kapitalaufbringung durch Kreditaufnahme und Anteilseigner

Die Bewegungsbilanz stellt die Bilanz am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres gegenüber. Hierdurch werden die Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen als Ergebnis der finanzwirtschaftlichen Dispositionen während des Geschäftsjahres dargestellt.

Diese finanzwirtschaftlichen Dispositionen ergeben 4 verschiedene Vorgänge

(1) Aktivazugänge: hierbei wird die Kapitalbindung erhöht, d.h.

sie steigt

(2) Aktivaabgang: hierbei steigt die Kapitalfreisetzung (3) Passivazugänge: hierbei wird Kapital zugeführt

(Einbehaltung von Gewinn)

(4) Passivaabgang: hierbei wird Kapital zurückgezahlt

Herleitung der Grundgleichung der Bewegungsbilanz:

A0 = Aktiva im Zeitpunkt t0 – zu Beginn des Betrachtungszeitraums

A1 = Aktiva im Zeitpunkt t1

P0 = Passiva im Zeitpunkt t0

P1 = Passiva im Zeitpunkt t1

A+ = Aktivazugänge während der Periode A- = Aktivaabgänge während der Periode P+ = Passivazugänge während der Periode P- = Passivazugänge während der Periode

   

  

         

   

    

  

( ) ( ) ( ) ( )

.: : .

1 2

1 2

0 0

0

0 1

0 1

0 0 1 1

0 0 1 1

A A A A

P P P P

A A A P P P A P

wegen A P und A P

A A P P

Mittelverw A P A P Mittelherk

Darstellung der Bewegungsbilanz in Kontenform:

Mittelverwendung Mittelherkunft

A

+

A

-

P

-

P

+

Diese wird auch als Beständedifferenzenbilanz bezeichnet.

Probleme, die sich aus der Bewegungsbilanz ergeben, sind:

a) Es werden hierbei nur Salden betrachtet, was nicht der Transparenz dient.

b) gebundenes Kapital wird wieder freigesetzt, wobei unterstellt wird, das Zuflüsse bestehen.

2.3.2. Übung zur Bewegungsbilanz

Ende des Jahres Anfang des Jahres

(12)

t t-1 Bewegungsbilanz in t Bilanz zu Zeitpunkt Aktiva Passiva Aktiva Passiva

Mittelver- wendung

Mittelher- kunft Anlagevermögen

- Sachanlagen 450 400 50

- Finanzanlagen 60 50 10

Umlaufvermögen

- Vorräte 120 110 10

- kurzfristige Ford. 30 50 20

- Wertpapiere 30 40 10

- Zahlungsmittel 10 20 10

Eigenkapital 430 400 30

Rückstellungen 35 42 7

Bilanzgewinn (t - 1) 10 10

Bilanzgewinn (t) 20 20

Verbindlichkeiten

- langfristig 155 173 18

- kurzfristig 60 45 15

Bilanzsumme 700 700 670 670 105 105

Hierbei wird allerdings kein genauer Überblick über die Mittelherkunft bzw.

-verwendung gegeben

Beispiele dafür, wie die Beträge zustande kommen könnten; dies lässt sich aber aus der Bewegungsbilanz so nicht ohne weiteres entnehmen.

Sachanlagen:

Vorräte:

Rückstellungen:

Eine vollständige Übersicht über die Mittelherkunft/-verwendung ergibt sich durch die Einbeziehung der G.u.V.

2.3.3. Ausbau der Bewegungsbilanz zur (zahlungsorientierten) Kapitalflussrechnung

Kapitalflußrechnung = Bestandteil des Jahresabschlusses und der IAS (International Accounting Standards)

A

+

= 10

Zugang = 20 AfA =10

A

+

= 50

Zugang = 90 AfA =40

P

-

= 7

Bildung neuer

Rückstellungen = 8 Auflösung =15

(13)

Es handelt sich um einen Investororientierten Ansatz

Vorteil der KFR: deutlichere Herausstellung der Bewegungen zwischen einzelnen Vermögensarten (Sach- und Geldvermögen)

hierbei muss die Veränderung der Aktiva und Passiva auf die Zahlungswirksamkeit geprüft werden

Mittelherkunft: A

-

und P

+

mit Einzahlungen verbunden (A

-

= Aktivaabgänge)

Mittelverwendung: A

+

und P

-

mit Auszahlungen verbunden

Fazit: Eliminierung rein rechnerischer Größen, die direkt keinen Mittelzufluss darstellen (AfA, Bilanzgewinn,

Rückstellungsbildung)

Erfassung des dahinter stehenden Mittelzuflusses durch Einbeziehung von Umsatzerlösen und

zahlungswirksamem Aufwand (ohne AfA)

2.3.4. Übung: Kapitalflussrechnung und Fondsrechnung

Bewegungsbilanz in t GuV in t KFR in t

Mittelverwendung Mittelherkunft Aufwendungen Ertrag Mittelverwendung Mittelherkunft Anlagevermögen

- Sachanlagen

- Zugang 90 90

- AfA 40 40

- Finanzanlagen 10 10

Umlaufvermögen - Vorräte

- Zugang 20 20

- AfA 10 10

- Ford. (kurzf.) 20 20

- Wertpapiere 10 10

- Zahlungsmittel 10 10

Eigenkapital 30 30

Rückstellungen

- Zuführung 8 8

- Auflösung 15 15

Bilanzgewinn (t-1) 10 10

Bilanzgewinn (t) 20 20

Verbindlichkeiten

- langfristige 18 18

- kurzfristige 15 15

Umsatzerlöse 180 180

Aufwendungen (ohne AfA und Zuführung zu

Rückstellungen) 102 102

Summe 163 163 180 180 265 265

180 - 102 = 78

40 + 10 + 8 + 20 = 78 Aber von wo nach wo fließt was?

Steigerung der Aussagekraft durch Fondsbildungen

Was kennzeichnet Fonds?

Fonds = Zusammenfassung bestimmter Aktiv- und Passivkonten zu einer buchhalterischen Einheit

Zerlegung der Bilanzkonten in Fondskonten und Gegenstandskonten (I. - III.)

I. Umsatzbereich

(14)

II. Anlagenbereich

III.Bereich mittel- und langfristiger Finanzierung

Bereich kurzfristiger Finanzierung

Netto-Geldvermögen = Zahlungsmittel + kurzfristige Forderungen – kurzfristige Verbindlichkeiten

KFR mit Fonds Netto-Geldvermögen

Bereiche gemäß KFR gemäß KFR

Mittelverwendung Mittelherkunft Saldo Umsatzbereich

- Umsatzerlöse 180

- Aufwendungen (ohne AfA und Zuführung

zu Rückstellungen) 102

- Zunahme Vorräte

(ohne AfA ) 20

Summe 122 180 + 58

Anlagenbereich - Zugang Sachanlagen

(ohne AfA) 90

- Zugang Finanzanlagen 10

Summe 100 0 - 100

Bereich mittel- und langfristiger Finanzierung

- EK-Erhöhung 30

- Gewinnausschüttung

Vorjahr 10

- Rückzahlung

langfristiger VBK 18

- Auflösung von

Rückstellungen 15

- Abnahme von

Wertpapieren 10

Zwischensumme 265 220 - 45

Summe 43 40 - 3

Fonds Netto- Geldvermögen - Abnahme

Zahlungsmittel 10

- Abnahme kurzf.

Forderungen 20

- Zunahme kurzf. VBK 15

Summe 0 45 + 45

insgesamt:

Abfluss aus den Fonds in Höhe von:

100 + 3 = 103 (Mittel- und langfr. Finanzbereich, Anlagenbereich)

Zufluss aus den Fonds in Höhe von:

58 (Umsatzbereich)

insgesamt sind Fondsmittel um 103 - 58 = 45 GE gemindert worden Kritik an Fondsrechnung:

systematische Ordnung der Zu-, Abflüsse aus Fonds

Fonds (Nettogeldvermögen) eröffnet kaum Bewertungsspielräume

aus Bewegungsbilanz werden z.T. Saldogrößen übernommen

aus Bewegungsbilanz wird z.T. Kapitalbindung in Bilanzpositionen, die recht bewertungsanfällig sind, übernommen

Herkunft > Verwendung = Überschuss = eine

Geldfreisetzung = Zugewinn

= Fonndszufluss

Mehr verwendet als geschaffen

(15)

Durch die Abgrenzung der Fonds wird die Mittelverwendung dargestellt.

Wo werden Mittel gebunden und wo kamen sie her?

Bisher: Vergangenheitsbetrachtung  retrospektiv

2.3.5. Die Kapitalflussrechnung als Planungsinstrument

Jetzt: KFR zukunftsgerichtet,

worauf die Planung des Unternehmen aufbaut, d.h. Info’s über zu erwartende Fondsänderungen.

Hierbei dient die KFR als Basis für die Prognose künftiger Planbilanzen.

Das übergreifende Ziel ist insofern der Ausgleich von Mittelverwendung und Mittelherkunft.

Bei Unterstellung einer ausgeglichenen KFR:

+ AfA

+ andere zahlungsunwirksame Aufwendungen (Zuführung zu Rückstellungen)

 künftige GuV und Planungsbilanz Kritik:

Positiv: nach Mittelherkunft und Mittelverwendung ausgeglichener Plan

Positiv: Entwicklung von Planbilanzen

Negativ: Kontinuierliche Plankontrolle / Planrevision

2.4. Kapitalflussrechnung und Planbilanzen als Planungsinstrumente

Ist dennoch notwendig, da die Liquidität gewährleistet sein muss !

die Relation zwischen Mittelherkunft/-verwendung ist durch die langfristige Planung vorgegeben

insofern ist das Ziel der kurzfristigen Finanzplanung nun die systematische Erfassung und Abstimmung der Zahlungsvorgänge im einzelnen

(Erhaltung der Liquidität!!) und damit die direkte Planung von Zahlungen.

so erhält man einen kurzfristigen Finanzplan bzw. Zahlungsplan

notwendige Bedingung für Liquiditätssicherung: Auszahlungen jeder Periode müssen durch Einzahlungen und Kasse gedeckt sein.

gegenüber der langfristigen Finanzplanung findet hier eine stärkere Aufgliederung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht statt.

siehe Abbildung in Franke/Hax: Beispiel für eine kurzfristige Finanzplanung

Auch bei der kurzfristigen Finanzplanung gibt es bilanzbezogene Gesichtspunkte:

Bilanzkennzahlen erlauben ein Urteil über die kurzfristige Liquiditätsentwicklung:

Liquidität 1. Grades:

Zahlungsmittelkurzf Verbindlichkeiten. 1

Liquidität 2. Grades:

 

Zahlungsmittel sonst kurzfr Forderungenkurzf Verbindlichkeiten

. .

. 1

höherer Wert, wenn

ein höherer Bestand gesichert werden soll.

weniger streng

(16)

Liquidität 3. Grades:

  

Zahlungsmittel s kurzfr Forderungen Vorrätekurzf Verbindlichkeiten

. .

. 1

Beispiel für eine kurzfristige Finanzplanung:

Umsatzbereich: + EZ aus Umsatzerlösen 500

- AZ für Aufwendungen 328

Zw.Summe 172

Anlagebereich: - AZ für Investitionen 030

+ EZ aus Desinvestitionen 014

Zw.Summe 156 Bereich der lang-/mittelfristig. Finanzierung:

+ EZ aus Eigenkapitalhaltung 000 - AZ für Gewerbeausschüttung 010 + EZ aus Kreditaufnahme 029 - AZ für Kredittilgung 115

Zw.Summe 060 Geldbereich: + EZ aus Aufnahme kurzfr. Kredite 013

- AZ aus Tilgung kurzfr. Kredite 070

Zw. Summe 003 Zunahme/ Abnahme des Bestandes an Zahlungsmitteln:

+ Zahlungsmittelbestand am

Ende des Vormonats 013 Zahlungsmittelbestand am Ende des Betrachtungsmonats: 016

Wiederholung:

Definition Fonds = Netto-Geldvermögen = ZM + kurzfristige Ford. - kurzfristige VBK

Die Verwendung der Fonds wurde durch die KFR nachgewiesen

der zukunftsgerichtete Einsatz mit der KFR zwingt zur Überprüfung der Übereinstimmung von Mittelherkunft und Mittelverwendung

kurzfristige Finanzplanung als Detailplanung:

Konkretisierung (zeitlich!)

Zahlungsplan

BKZ

3 Externe Finanzierung

3.1. Finanzierungstitel: Arten – Eigenschaften – Märkte III.1.1. Arten

Finanztitel werden definiert als: Bündel von Rechten und Pflichten

Finanztitel werden von Unternehmen und/oder Staat emittiert

Grundtypen von Finanztiteln:

Forderungstitel (FT) (= Schuldtitel = Fremdkapital)

Ausgabe bei Kreditfinanzierung

(17)

Emittent = Schuldner

Titelinhaber = Gläubiger

Beteiligungstitel (BT) (= Eigenkapital)

Beteiligungsfinanzierung

Emittent = Gesellschaft

Titelinhaber = Gesellschafter III.1.2. Eigenschaften

3.1.2.1. Anwartschaften auf zukünftige Zahlungen

es gibt unbedingte Zahlungsansprüche

(= schuldrechtlicher, einklagbarer Anspruch, d.h. der Schuldner muss bis zu einem bestimmten (festgelegten) Zeitpunkt zahlen) aber Zahlungseingang ist nicht sicher (z.B. bei Insolvenz)

 typisch für Forderungstitel

es gibt bedingte Zahlungsansprüche,

diese hängen von ökonomischen Bedingungen (z.B. Gewinnverwendung für Jahresüberschuss) ab. Wenn die ökonomischen Bedingungen erfüllt sind, können diese auch eingeklagt werden (z.B. bei der AG der

Gewinnverwendungsbeschluss als Kriterium)

 typisch für Beteiligungstitel a) Kapitalerträge:

FT: grundsätzlich feste, zu bestimmten Terminen fällige Zinszahlungen

Abwandlungen: FT mit Zinsanpassungsklauseln:

Gewinnobligation: feste Sockelverzinsung + variable Verzinsung

Floating Rate Note: halbjährlich zu zahlender Zinssatz wird aktuellem Referenzzinssatz angepasst

BT: stets gewinnabhängig

wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten entscheidend (Emittent, derjenige, der den Titel auf den Markt geworfen hat)

Entscheidungen der zuständigen Organe des Emittenten (Vorstand, AR, JV) wie:

bilanzpolitische Maßnahmen

Beschlüsse über Gewinnverwendung

Gewinnverteilungsregeln (von Rechtsform der Gesellschaft abhängig): Bsp.:

PersonenG, GmbH: Verteilung des Gewinns gemäß Kapitalbeteiligung

AG: Verteilung nach Anzahl der Beteiligungstitel

Stammaktien

Vorzugsaktien b) Kapitalrückzahlung

FT: i.d.R. zeitliche Begrenzung der Kapitalüberlassung

BT: i.d.R. unbefristete Kapitalüberlassung

relativ hohe Gefahr von Kapitalverlusten, da die Verluste verteilt werden c) Zahlungsverpflichtungen

(Anwartschaft auf negative zukünftige Zahlungen; z.B. bei KG, wenn der Haftungsfall eintritt)

FT und BT: Kapitalbetrag noch nicht voll eingezahlt oder/und

BT: Bsp.: Kommanditgesellschaft bei persönlicher und unbeschränkter Haftung für die

VBK der Gesellschaft durch den Komplementär

(18)

3.1.2.2. Gestaltungsrechte

(Titelinhaber werden Rechte/Handlungsmöglichkeiten eingeräumt, die ihm erlauben, seine Rechte und Pflichten aus dem Titel zu verändern/zu gestalten.) a) Veräußerungsrecht

FT: grundsätzlich veräußerbar, ggfls. Veräußerungsverbot vereinbart zwischen Emittent und Ersterwerber (klassischer Kredit)

Beispiele für Veräußerungsverbot:

Entgegenkommen des Gläubigers bei strittigen Fragen

Bekanntwerden der VBK soll verhindert werden

BT: grundsätzlich veräußerbar, häufig ist aber die Zustimmung Dritter nötig Beispiel:

OHG-Anteil: Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich

AG: Aktien, die auf einen best. Namen laufen.

Zustimmung des Vorstandes nötig

Erleichterung der Veräußerung:

Haftungsbeschränkung (Risiko wird begrenzt)

Verbriefung durch Wertpapiere:

Inhaberpapiere (Aktien - formlose Übertragung, da annonym)

Namenspapiere mit Name drauf (Abtretungserklärung erforderlich)

Stückelung in kleine homogene Anteile kleine Häppchen

b) Kündigungsrecht

FT: kann im Emissionsvertrag vereinbart werden Gründe hierfür:

Zinsniveau ist gestiegen (aus Gläubigersicht) (wenn Zinsen steigen, verkaufe ich!)

Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist gefährdet (ich will mich so schnell wie möglich zurückziehen)

Sonderregelung bei Banken: vorzeitige Kündigung bei wesentlicher Gefährdung des Schuldnervermögens

BT: Ausübung des Kündigungsrechts unüblich, da Entzug von Beteiligungskapital (Gläubigerschutzrecht)

c) sonstige Optionen

verändern der Rechtnatur z.B.:

- Optionsschuldverschreibung:

= Schuldverschreibung = FT mit fester Verzinsung

= Optionsschein = separates Recht, gegen Zahlung eines vertraglich fixierten Geldbetrages (Bezugskurs) innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Aktien (Beteiligungstiteln) des Emittenten zu erwerben (BT).

Bei Ausübung der Option: Entstehung von zusätzlichem EK in Höhe des Bezugskurses

- Wandelschuldverschreibung = Recht auf Umtausch eines FT in einen BT

Ich wende diese Möglichkeit an, wenn der Marktpreis > Bezugskurs ist, denn, wenn ich billiger dran komme, als auf dem Markt, kann ich gleich wieder verkaufen und Gewinn machen oder behalten.

3.1.2.3. Einwirkungs- und Informationsrechte

(19)

a) Einwirkungsrechte

FT: grundsätzlich keine, Ausnahmen:

Kreditvergabe an Auflagen geknüpft wie z.B.:

direkte Einwirkung auf die Geschäftspolitik

indirekte Einwirkung z.B. Mitwirkung des Kreditgebers in den Geschäftsführungsorganen (z.B. Beirat bei GmbH)

Drohung mit Kündigung

BT: grundsätzlich vorhanden

bei Einzelunternehmen in starkem Maße vorhanden und ähnlich bei der Personengesellschaft

Bei Kapitalgesellschaft:

Geschäftsführung durch Organe

Inhaber der BT erhalten Einwirkungsmöglichkeiten bei besonders wichtigen Entscheidungen

Darstellung: Einwirkungsrechte der Aktionäre einer Publikums-AG:

Disziplinierung des Managements zum Schutz einer oder mehrerer Unternehmensgruppen

Vorlesung am 02.06.2003

Zur Darstellung:

Welche Probleme können in einer Publikums-AG auftreten?

geringer Einfluss des Kleinaktionärs

Kosten größer als der Nutzen

Free Rider-Problem (Trittbrettfahrerproblem), d.h. ich als Kleinaktionär mache nichts, lasse die anderen das machen

Ein Großteil der Aktionäre geht gar nicht persönlich zur Hauptversammlung hin, er wird eher durch Übertragung vertreten, z.B. durch Bank

 Folge: geringe Hauptversammlungspräsenz

 Stimmrechtsübertragung an Depot-Bank, die die Stimmen der Kleinaktionäre weitergibt

 „Macht der Banken“ ist einorm: Stimmrecht ohne Weisungsbefugnis (1992 ca. 92%) das ist aber immer noch besser als eine Zufallsmehrheit

 Verhinderung von Zufallsmehrheiten

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (seit 5/98 KonTraG)

 Schutz der Aktionärsinteressen

Publikums-AG (breite Streuung)

Trennung von

Eigentum Verfügungsgewalt

Aktionäre Vorstand

Hauptversammlung

„one share - one vote“

Aufsichtsrat

Indirekt

Direkt (§ 119 I AktG)

Entlastung oder nicht § 111 I AktG Überwachung

§ 119 I Nr. 1 AktG

WP Wirtschaftsprüfer Wahl

(20)

 Begrenzung der Bankenmacht als weiteres Ziel

Einwirkungs- und Informationsrechte sind grundsätzlich nicht vorhanden, es gibt aber Ausnahmen (z.B. Beiratsmitglied)

1) Maßnahmen

Steigerung der Effizienz des Aufsichtsrates durch ...

 Mandatsbeschränkung

 Erhöhung der Sitzungsfrequenz

 Intensivierung der Zusammenarbeit mit WP

 Umfassende Berichtspflicht gegenüber der Hauptversammlung

 Offenlegung genauer Infos der zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten 2) Installierung eines Frühwarnsystems (§ 91 II AktG)

... um bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und diesen gegenzusteuern 3) Abschaffung von Mehr- und Höchststimmrechten

... Disziplinierung des Managements durch Verhinderung einer feindlichen Übernahme

 Effizienz des Marktes für Unternehmenskontrolle steigern

 VW-Klausel

4) Keine Zulässigkeit der Ausübung des Depot-Stimmrechts ohne Weisung, wenn die Bank in der Hauptversammlung Stimmen aus einer Eigenbeteiligung von über 5 % ausübt.

 das war 1998

 seit 7/2002 z.T. 01.01.03 gilt das

Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) 1) Ziele:

a) Verbesserung der deutschen Corporate Governance Insbesondere der Wirkungsweise des Aufsichtsrates b) Stärkung des Finanzplatzes Deutschland

2) Maßnahmen:

 Anforderungsbereichte gemäß § 90 III S.2 AktG – Stärkung des einzelnen Mitgliedes

 Dem Aufsichtsrat ist in jeder ordentlichen Sitzung über die Arbeit seiner Ausschüsse zu berichten (§ 107 III, S. 3 AktG)

 2 Sitzungen pro Kalenderjahr (häufiger) § 110 III AktG

 Pflicht zum Beschluss eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte

(§ 11 IV S.2 AktG) = Haftung Aufsichtsrat erhöht sich.

 Pflicht zur Stellungnahme zur Prüfung, Konzernabschluss und

Erklärung zu deren Billigung (§ 1741 II AktG)

(21)

 Follow-up-Berichterstattung (§ 90 I Nr. 1 AktG)

Bring-Schuld des Vorstandes bei strategischer Änderung der Grundrichtung gegenüber dem Aufsichtsrat

 Bezugnahme des dt. CG-Kodex

Durch TransPuG besteht Pflicht zur Abgabe einer sogenannten

Entsprechungserklärung (§ 161 AktG), worin Abweichungen vom Kodex zu diskutieren und zu erläutern sind. „comply-or-explain“-Regel

 Jetzt: Societas Europea

b) Informationsrechte (ohne Info keine opt. Aussage)

BT und FT: Informationspflichten des Emittenten betreffen die gesamte Öffentlichkeit durch:

Jahresabschluss, Lagebericht

wann: bei Zulassung zum Börsenhandel

FT: teilweise Informationspflichten für Erwerber des FT, und zwar bei Kreditinstituten, vgl. § 18 KWG (KreditwesenG).

BT: Auskunftsrechte bei best. Tagesordnungspunkten

III.1.3. Märkte

3.1.3.1. Abgrenzung und Aufgaben Abgrenzung:

 Primärmärkte  Erstplazierung neuer Finanztitel (z.B. T- Online)

= erstmal emittiert

 Sekundärmärkte  Handel vorhandener Finanzierungstitel (Börse)

= Titel kann leichter verkauft werden, Wert bleibt im Unternehmen.

 Derivative Märkte: Primär- und Sekundärmärkte werden hier gehandelt

derivare = ableiten

nicht FT werden hier gehandelt, sondern nur Kontrakte, die sich auf diese FT beziehen.

Aufgaben:

 Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten

= Beschaffung von Kapital für das Unternehmen (Unternehmenssicht)

= zeitliche Begrenzung schneller kaufen und verkaufen (Anlegersicht)

 Fristentransformation

(22)

 Informationsflut

= Unternehmen kann Rückschlüsse ziehen auf Preis der Aktie

Vorlesung am 16.06.2003

3.1.3.2. Handel von Termin- und Optionskontrakten auf derivativen Märkten

 Nicht Finanzierungstitel selbst wird gehandelt, sondern Kontrakte, die sich auf Finanzierungstitel beziehen

 Voraussetzung für börsenmäßigen Handel = Standardisierung von Verträgen

 Glattstellung bestehender Kontrakte: Neutralisierung des

ursprünglichen Geschäfts durch Abschluss eines genau entgegen gesetzten Kontraktes, vor Ende der Laufzeit

3 Argumente für derivative Geschäfte:

- Spekulationsmotiv: Übernahme von Risiko gegen Entgelt (z.B. Prämie) mit der Hoffnung auf steigende Kurse;

(„Es können aber nicht alle spekulieren, da der Markt sonst nicht funktioniert“) - Hedging: Absicherung offener Vermögenspositionen gegen

Risiken (auch Kassaposition),

wie z.B. Aktienkurse, Zinsschwankungen, Wechselkurse

heute Absicherung durch Zukunft

Kassaposition Terminposition

- Arbitrage (eher unwichtig)

Grundtypen:

1.) Termin-Kontrakt (Financial Future):

Verpflichtung des Terminverkäufers zur Lieferung eines Finanzierungstitels in einem künftigen Zeitpunkt; gleichzeitig aber auch

Verpflichtung des Terminkäufers zur Zahlung des vertraglich fixierten Kaufpreises im gleichen Zeitpunkt

! beinhaltet Verpflichtung auf beiden Seiten / Keine Prämie /kein Wahlrecht ! Margingleistungen dienen der Sicherheit, dass der Vertrag abgewickelt werden kann.

a) Terminkäufer Gewinn, wenn Aktienkurs > Terminkurs,

weil Aktie billiger als am Markt erworben werden kann.

 symmetrisches Gewinn-/ Verlustpotential

Gewinn G

Aktienkurs

Terminkurs AK>TK Gewinn

(23)

a) Terminverkäufer Verlust, wenn Aktienkurs > Terminkurs,

 symmetrisches Gewinn-/ Verlustpotential

2 Grundtypen:

Inhaber der Option (Recht)

Stillhalter der Option

Kaufoptionen „Calls“: Inhaber erwirbt vom Stillhalter gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht zum künftigen Erwerb bestimmter Finanztitel zum vertraglich fixierten Ausübungspreis.

Verkaufsoptionen „Put“: Inhaber erwirbt vom Stillhalter gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht zum künftigen Verkauf best. Finanztitel zum vertraglich fixierten Ausübungspreis.

2.) Options-Kontrakt:

2 Optionen zu kaufen oder zu verkaufen = 4 Strategien:

a) Kaufoption (Call): Recht zu kaufen, Aktie zu erwerben=

Inhaber - erwirbt vom Stillhalter

- gegen Zahlung der Optionsprämie

- Recht zum künftigen Erwerb best. Finz.Titel - zu einem vertragl. Fixierten Ausübungspreis Der Inhaber übt diese Option aus, wenn Aktienkurs > Ausübungspreis

 Gewinn (abzüglich Optionsprämie)

b) Verkaufsoption (Put): Inhaber - erwirbt vom Stillhalter

- gegen Zahlung der Optionsprämie

- Recht zum künftigen Verkauf best. Finz.Titel - zu einem vertragl. Fixierten Ausübungspreis Der Inhaber übt diese Option aus, wenn Aktienkurs < Ausübungspreis

(er kann die Aktie über Börsenkurs verkaufen)

 Gewinn (abzüglich Optionsprämie)

Verlust AK<TK

Gewinn G

Verlust

Aktienkurs

Terminkurs

TK<AK TK>AK

Gewinn

(24)

hier ist das größte Risiko, die Optionsprämie zu verlieren, nur auf OP beschränkt

 europäische Option (Ausübung in künftigem Zeitpunkt)

 amerikanische Option (Ausübung in künftigem Zeitraum)

3.) pay-off - Struktur:

a) gekaufter call (= long call)  Inhaber

b) verkaufter call (= short call)  Stillhalter

Gewinn G

Verlust

Aktienkurs

Ausübungs-/

Basispreis

Unbeschränktes Gewinnpotential

OP Ab hier wird’s

interessant Verlustbegrenzung

„In the money“

Gewinn G

Aktienkurs

Ausübungs-/

Basispreis

hier übt Käufer aus OP

AÜP > AktK Stillhalter verliert ...

(25)

c) gekaufter put (= long put)  Inhaber (der der kauft)

Für Anleger interessant, wenn Aktien fallen, typisch für portfolio-Absicherung d) verkaufter put (= short put)  Stillhalter

Beispiel:

Anleger: Aktien der X-AG, die zu 45 € notiert sind (Marktpreis)

Anleger hat Sorge, dass Kurs fällt, will Aktien aber nicht direkt verkaufen, da er evtl. später profitieren will

er möchte Optionsgeschäft abschließen

1) Mit welcher Optionsstrategie kann der Anleger seine Position absichern?

2) Der Kontrakt beinhaltet einen Ausübungspreis von 48 €/ OP= 3 € Am Ende der Laufzeit der europäischen Option fällt der Kurs auf 35 € Pay-off – Struktur darstellen und Entscheidung dokumentieren.

Zu 1): long put ! Anleger übt Option aus.

Zu 2):

Verlust

Gewinn G

Verlust

Aktienkurs

Ausübungs-/

Basispreis

OP Verlustbegrenzung

AÜP > AK

Gewinn G

Verlust

Aktienkurs

Ausübungs-/

Basispreis

OP

AK < AÜP

Gewinn G

Aktienkurs

Ausübungs-/

Basispreis 48 €

AÜP > AK

(26)

Vorlesung am 23.06.2003

3.2. Betrachtungsweisen der Finanzierungsbeziehung

Frage 1: Regeln für Anbieter und Nachfrager

Frage 2: Preise für Finanzierungstitel

3.2.1. Die Finanzierungsbeziehung als intertemporaler Tausch Durch Konsumverzicht heute, gute Zukunftsaussichten sichern.

Tausch von gegenwärtigem Geld in zukünftiges Geld. („kaufste heute, haste morgen) Zins ist die Entschädigung für den Verzicht auf gegenwärtigen Konsum

(Austauschverhältnis).

Bsp.: Anspruch auf 50 GE in t

2

, Zins 5%.

Preis heute (?) : Marktwert in t

0

V

0

=

50

1 052 45 35

,  ,

= Marktwert in t

0

Problem: gilt nur bei sicheren Erwartungen.

Entscheidend sind Zeitpräferenzen

Risikopräferenzen sind nicht entscheidend, aufgrund eben der sicheren Erwartungen

3.2.2. Risikotransformation und Risikoallocation mit Hilfe von Finazierungstiteln (Schwerpunkt)

Risikoübernahme aus einer Investition, also muss es einen Zuschlag geben, einen Preis für die Übernahme von Risiken.

3.2.2.1. Grundsätzliche Überlegungen

Geschäftsrisiko (Business Risk). Es erfolgt eine:

Risikotransformation („Risikogestaltung“)

Aufteilung des Geschäftsrisikos in heterogene Parten (Fin.titel schaffen, die unterschiedliche Risiken haben)

Risikoallokation („Risikoaufteilung“):

Verteilung des Geschäftsrisikos auf die einzelnen Personen (Anleger) entsprechend ihrer Risikopräferenzen

Portfoliotheorie von Markowitz  bei Risikoaversion der Anleger wird eine Risikoprämie gefordert. Berücksichtigung von 2 Komponenten:

Entgelt für Verzicht auf heutigen Konsum

Entgelt für die Übernahme von Risiko

Exkurs: Verdeutlichung der Risikoaversion Wahl zwischen:

Lotterie:

0,5 0,5

100,- 0,-

50 % Verlust

OP -3

(27)

Der Erwartungswert =  = 0,5 x 100 + 0,5 x 0 = 50

sicheres Ergebnis = e

s

= 50

(1) Risikoneutralität: egal, ob Lotterie oder sicheres Ergebnis (risk spielt keine Rolle)

(2) Risikofreunde: nimmt die Lotterie

(3) Risikoaversion: nimmt e

s

= 50, d.h. Wahl des sicheren Ergebnisses Begriff des Sicherheitsäquivalents (s

Ä

) : sicheres Ergebnis, das für Entscheidungsträger den gleichen Nutzen stiftet wie die Lotterie

z.B. s

Ä

= 40 (Verhalten eines risikoscheuen Anlegers)

 = s

Ä

+ Risikoprämie (R

p

) R

p

=  - s

Ä

= 50 - 40 = 10

10 ist dann die Risikoprämie, die für die Übernahme des Risikos gefordert wird.

3.2.2.2. Risikotransformation durch Finanzierungstitel und Leverage-Effekt

Zwei-Zeitpunkt-Betrachtung (t0 , t1)

Investitionsauszahlung in t0 : 100

EZÜ aus Investitions-Programm unsicher  Wahrscheinlichkeitsverteilung der Einzahlung

Beschränkt haftender Unternehmer: 20

a) Berechne die erwarteten Renditen und als Risikomasse, die Standardabweichungen, wenn folgende Finanzierungsweisen zur Beschaffung des fehlenden Kapitals in Betracht gezogen werden können:

A: Beteiligungsfinanzierung  Teilhaber (TH): 80 aus Eigenkapital rein B: Kreditfinanzierung  Gläubiger (G): 80; Zins: 10% rein C: Beteiligungs-/ Kreditfinanzierung Teilhaber (TH): 20

 Gläubiger (G): 60; Zins 10% misch Vorbemerkungen zur Tabelle:

EZ unsicher in t1  Zufallsvariable

x ~

(zeigt Wahrscheinlichkeit an)

Erwartungswert:

x   i pi xi

 

 *

1

5

(zeigt Erwartung an)

erwartete Rendite: ReingesetztesKapital  1

S = Zustände; p = Wahrscheinlichkeit; Standardabweichung (absolutes Risikomaß)

Referenzen

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