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Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

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Academic year: 2022

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Stellungnahmen

im Begutachtungsverfahren

Ein systematischer Überblick

Johannes Astl

BMASGK – Abt. IX/A/9 Wien, 11. Juli 2019

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sozialministerium.at

Offenlegung möglicher Interessenkonflikte

Ich pflege keine wirtschaftlichen oder persönlichen Verbindungen zu Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z.B. Arzneimittel- oder Medizinproduktindustrie),

kommerziell orientierten Auftragsinstituten oder Versicherungen, die von diesem Vortrag positiv oder negativ betroffen sein könnten.

Zu meiner Person

Jurist und stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung für Drogen und

Suchtmittel im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und

Konsumentenschutz.

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Inhaltsübersicht

• Allgemeines

• Gesetzgebungsprozess im Überblick

• Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

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sozialministerium.at

Allgemeines zur Gesetzgebung in Österreich

Wie viele gesetzgebende Organe gibt es in Österreich?

 10

 Neben dem Zwei-Kammern-Parlament auf Bundesebene (Nationalrat, Bundesrat), gibt es neun weitere Gesetzgeber (je ein Landtag in einem Bundesland).

 Rechtliches: Kompetenztatbestände in den Art. 10 bis 15 B-VG

 Anmerkung: Bei Abgabe einer Stellungnahme immer klären, wer Adressat einer Stellungnahme sein soll

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Allgemeines zur Gesetzgebung in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen Bundesgesetz und einem Verfassungsgesetz?

 Verfassungsgesetze werden im Parlament mit 2/3-Mehrheit beschlossen und können auch nur durch eine solche wieder geändert werden.

Einfache Gesetze benötigen nur eine einfache Mehrheit (50 %).

 Ein Verfassungsgesetz geht im Kollisionsfall einem einfachen Bundesgesetz vor.

Steht ein einfaches Bundesgesetz im Widerspruch zu einer verfassungsrechtlichen Bestimmung, ist das einfache Bundesgesetz bzw. die entsprechende Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof aufzuheben.

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 5

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sozialministerium.at

Allgemeines zur Gesetzgebung in Österreich

 Österreich hat kein „einheitliches“ Verfassungsgesetz.

 Die Verfassungsbestimmungen (also jene Bestimmungen, die im Parlament mit 2/3-Mehrheit beschlossen wurden), sind in der gesamten Rechtsordnung verstreut.

 Anmerkung: Bei Abgabe einer Stellungnahme immer klären, ob es sich um ein einfaches Bundesgesetz oder eine Verfassungsbestimmung handelt.

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Allgemeines zur Gesetzgebung in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz?

Gesetze werden immer von einem Parlament (bzw. von den Landtagen) beschlossen. Vom Volk gewählte Vertreter beschließen diese.

 In einem Gesetz kann vorgesehen sein, dass Verwaltungsbehörden (Minister) berechtigt werden, durch Verordnungen nähere Ausführungen zu diesem Gesetz zu treffen.

 Ein Minister / Eine Ministerin kann eine Verordnung nur erlassen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 7

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sozialministerium.at

Allgemeines zur Gesetzgebung in Österreich

Welche Punkte sollte man vor Abgabe einer Stellungnahme klären?

Gesetzesentwurf oder Verordnungsentwurf

Falls Gesetzesentwurf:

Bundeskompetenz oder Landeskompetenz

Verfassungsbestimmung oder einfaches Bundesgesetz

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Bundesgesetzgebung im Überblick

Wie sieht der „Weg eines Bundesgesetzes“ vom Einlangen im Nationalrat bis zum Inkrafttreten aus?

 Schritt 1: Einlangen des Gesetzesantrags im Nationalrat

 Schritt 2: Beratungen in einem Ausschuss

 Schritt 3: 2. und 3. Lesung im Nationalrat

 Schritt 4: Behandlung im Bundesrat

 Schritt 5: Beurkundung und Kundmachung

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 9

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sozialministerium.at

Bundesgesetzgebung im Überblick

In welchem Verfahrensschritt findet (i.d.R.) ein Begutachtungsverfahren statt?

Vor dem Einlangen im Nationalrat; somit vor dem „Schritt 1“.

Wer hat überhaut die Möglichkeit einen Gesetzesentwurf in den Nationalrat einzubringen?

 Bundesregierung (=Regierungsvorlage/Ministerialentwurf)

 mindestens 5 Nationalratsabgeordnete (= Initiativantrag)

 Ausschuss des Nationalrates

 Bundesrat

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Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Wer führt das Begutachtungsverfahren für eine Regierungsvorlage durch?

 Das federführende Ressort.

Ist eine Begutachtung verpflichtend?

 Nein, in der Regel nicht. Es ist jedoch Usus in Österreich, dass

Gesetzesentwürfe in Begutachtung geschickt werden. De facto findet vor Einbringung einer Regierungsvorlage ins Parlament immer eine

Begutachtung statt.

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 11

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sozialministerium.at

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Wer ist in ein Begutachtungsverfahren eingebunden?

 Das kommt auf die bearbeitende Stelle an. Zumeist gibt es einen Grundstock an Institutionen (Länder, Gemeindebund, …) + Fachexperten/Organisationen Über die Parlamentshomepage hat jedermann (ab 16 Jahren) die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

Gibt es Formvorschriften die man bei Abgabe einer Stellungnahme beachten muss?

 Eine Stellungnahme kann schriftlich oder elektronisch (E-Mail) abgegeben

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Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Wie lange ist in der Regel die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme?

 Entscheidend ist die Frist, die im Anschreiben gesetzt wird. In der Regel beträgt diese sechs Wochen. Kürzere Begutachtungsfristen kommen in der Praxis jedoch durchaus vor.

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 13

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sozialministerium.at

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Welche Dokumente werden überhaupt zur Begutachtung ausgesendet?

 In der Regel werden

- der Gesetzes-/Verordnungstext

- die erläuternden Bemerkungen (Erläuterungen/Materialien) - die Textgegenüberstellung und

- die wirtschaftliche Folgenabschätzung (WFA) zur Begutachtung ausgesendet.

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Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren

Was passiert mit einer Stellungnahme die rechtzeitig abgegeben wurde?

 Die zeitgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden vom zuständigen Sachbearbeiter aufbereitet (Erstellung einer Synopse). Welche

Änderungsvorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist sodann eine politische Entscheidung.

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren 15

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sozialministerium.at

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.parlament.gv.at

Johannes Astl

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