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Hinweise .Anregungen
Bundesfinanzministerium warnt Kapitalanleger
vor einem neuen „Steuertrick"
WIRTSCHAFT:
Bundesfinanzminister warnt Kapitalanleger vor einem neuen
„Steuertrick"
Aufschwung erwartet Aus der pharmazeutischen Industrie
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Sport und Hobby Routen und Ziele
PRAXIS UND HAUS:
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Offenbar sind Abschreibungsge- sellschaften auf die Idee gekom- men, sich an überschuldeten Un- ternehmen zu beteiligen, um hohe Verluste ausweisen zu können, die bei den Kapitalanlegern zu ent- sprechenden Steuerersparnissen führen. Solche Projekte sehen nach Mitteilung des Bundesfinanz- ministeriums wie folgt aus: Die Ab- schreibungsgesellschaft übernimmt auf Grund einer besonderen gesell- schaftsvertraglichen Vereinbarung mit dem überschuldeten Unterneh- men einen außergewöhnlich hohen Verlustanteil. Insbesondere soll ihr der Verlust des Jahres, an dem sie als Gesellschafterin in das über- schuldete Unternehmen eintritt, fast ausschließlich zugerechnet werden.
Es ist offenbar damit geworben worden, daß sich je nach Höhe die- ses Verlustes und des Sanierungs- kapitals für die Kommanditisten der Abschreibungsgesellschaft Ver- lustquoten bis zu 400 Prozent des gezeichneten Kapitals ergä- ben. Die Steuerersparnisse seien damit so hoch, daß es den Kom- manditisten gleichgültig sein könne, ob die Sanierung gelinge oder das Unternehmen in Konkurs gehe.
Erinnerung
an das „Rückwirkungsverbot"
Zu solchen Projekten teilte das Bundesfinanzministerium jetzt fol- gendes mit:
Die Initiatoren übersähen, daß ei- nem Dritten, der im Verlauf eines Wirtschaftsjahres in ein mit Verlust arbeitendes Unternehmen eintrete,
das Betriebsergebnis dieses Wirt- schaftsjahres nur anteilig zuge- rechnet werden könne. Die Ab- schreibungsgesellschaft könne al- so nur den Verlust übernehmen, der auf die Zeit seit ihrem Eintritt in das Unternehmen entfalle. Der Gewinn oder Verlust, der vor dem Eintritt der neuen Gesellschafter in das Unternehmen entstanden sei, dürfe steuerlich nur den Altgesell- schaftern zugerechnet werden.
Eine Beteiligung der neu eingetre- tenen Abschreibungsgesellschaft an einem zuvor entstandenen Ver- lust sei steuerlich nicht möglich, erklärte das Ministerium. Eine sol- che Beteiligung an früheren Ge- winnen oder Verlusten würde ge- gen den Grundsatz verstoßen, daß im Steuerrecht vertragliche Verein- barungen nicht für die Vergangen- heit gelten. Dieser Grundsatz sei den Steuerrechtlern unter dem Be- griff „Rückwirkungsverbot" be-
kannt. wst
Nattermann zeigt Preisstabilität
In der A.Nattermann & Cie. GmbH in Köln will man versuchen, 1976 kei- ne Preiserhöhungen vorzunehmen, nachdem auch das Jahr 1975 ohne Preisänderungen vorübergegangen ist. Das war trotz drastischer Stei- gerungen der Personal- und Mate- rialkosten möglich und soll auch in Zukunft ermöglicht werden, weil alle 2000 Mitarbeiter des Unterneh- mens ein Wirtschaftlichkeitspro- gramm, das sparsamstes und ko- stenbewußtes Arbeiten erfordert, voll unterstützen. KI