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Archiv "Präimplantationsdiagnostik: Kultur des Lebens" (17.07.2000)

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Academic year: 2022

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Keimen im Blastozystenstadium wurde von allen anwesenden Wissenschaftern (Molekularbiologen, Evolutionsbiologen, Ethikern) als der große Vorteil gegen- über der unsicheren somatischen Genthe- rapie ohne Widerspruch begrüßt. Keim- bahntherapie sei schließlich nur eine Er- weiterung der somatischen Gentherapie, gab der Molekularbiologe John Camp- bell zu verstehen. Sie verurteilten einhel- lig alle Versuche von gesetzlichen Regle- mentierungen von Keimbahneingriffen.

Gewisse Bedenken scheinen aber doch zu bestehen, denn es wurde postuliert, dass keinesfalls genetische Veränderun- gen zwangsläufig von Generation zu Ge- neration weitergegeben werden dürften, was durch den Einbau von Steuerungs- mechanismen verhindert werden soll (eine Zusammenfassung ist im Internet unter http://www.ess.ucla.edu:80/huge/

report.html zugänglich).

Die evolutionsbiologische Notwen- digkeit genetischer Defekte sollte bei der Diskussion genetischer Manipulationen nicht außer Acht gelassen werden. Unser Überleben beruht auf einem ständigen genetischen Lotteriespiel. Das hohe Maß genetischer Variabilität gehört zur Grundbedingung allen Lebens. Einen genetisch definierten Idealtyp gibt es nicht. Als Preis dafür haben wir die An- zahl mehr oder weniger genetischer Vari- anten zu zahlen. Aus zwingenden evolu- tionsbiologischen Gründen kann kein Mensch, kein Lebewesen, genetisch völ- lig unbeschädigt und gesund sein. Und deshalb ist es angemessen, selbst den Zu- stand gewöhnlicher Gesundheit nicht als naturgegebene Norm anzusehen oder gar als Menschenrecht einzufordern.

Die Medizin sollte sich jedem ihr angetragenen Anspruchsdenken ver- schließen, umso konsequenter, wenn da- durch ethische Konflikte vorprogram- miert sind. Bei Sterilität oder genetisch schwer belasteten Paaren, wie im Fall der Ethikkommission der Med. Univ. Lü- beck, sollte man von einer Schwanger- schaft abraten.

Die Ethik darf sich nicht dem so ge- nannten Fortschritt anpassen, „die Seele ist um sehr vieles älter als der menschli- che Geist“ ( K. Lorenz ).

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Rolf Klimm Bach 2, 83093 Bad Endorf

Verunglimpfung deutscher Ethikkommissionen

Grundlegend falsch, schon im Titel und dann noch mehrfach im Text, ist die an- geblich von der modernen Medizin ge- lehrte Gleichsetzung von „menschlich sein“ mit „Mensch sein“. Spermien, Ei- zellen und Embryonen des Menschen sind zwar menschlich, aber sie sind noch kein halber oder ganzer Mensch. Diese frühesten Entwicklungsformen mensch- lichen Lebens haben weder die laut Bi- bel (Buch Genesis) notwendige Form noch den göttlichen Odem. Wenn die katholische Amtskirche durch ihr Ver- bieten von Kondom und Pille (und jetzt Präimplantationsdiagnostik) diese Frü- hestformen schützen möchte, so können (und werden) den Kirchenoberen hier- bei selbst von ihren eigenen Gläubigen nur noch wenige folgen.

Auch Embryonen sind mit Sicherheit in den ersten zwei Wochen keine Kinder oder Menschen, weil ein Mensch nicht zu zwei Menschen, der Embryo in die- sem Zeitraum aber noch zu eineiigen Zwillingen werden kann – er ist also noch nicht einmal ein In-dividu-um, ein Unteilbares. Zudem ist das typische Schicksal von Embryonen, wie auch von Keimzellen, der frühe Tod: mindestens zwei Drittel sterben vor der Monatsblu- tung und gehen in der Regel mit der Re- gel unbemerkt ab.

In unserer Zeit der höchstentwickel- ten medizinischen Fürsorge für Frühge- borene den Vorwurf der „dumpfen Mentalität . . . für das . . . nicht behin- derte und kräftige Leben“ aufzustellen, zeugt von Unkenntnis oder Missach- tung. Wird für behinderte Kinder und Erwachsene heute nicht getan, was früher schlicht unmöglich war? Wie hoch war denn in der Zeit vor der heuti- gen Medizin die Kindersterblichkeit, als die Menschen mit Gebeten und Gottes Hilfe auskommen mussten?

Da Kardinal Meisner die Kollabora- tion deutscher Ärzte mit dem Nazi-Re- gime anspricht, so darf daran erinnert werden, dass der Vatikan als erster Staat jene Machtergreifung mit dem Konkor- dat völkerrechtlich anerkannte und die- ser Vertrag immer noch gültig ist . . .

Bemerkenswert auch, dass ein Kardi- nal zweimal im Namen der Christen re- det, obwohl er wissen müsste, dass die

meisten christlichen Religionen die ex- treme Position der katholischen Amts- kirche auf dem Gebiet der Fortpflan- zung keineswegs zu teilen vermögen . . .

Dr. Manfred Schleyer Diplom-Biologe, Institutstraße 22, 81241 München-Pasing

Kultur des Lebens

Positiv und beachtenswert ist die Ent- schiedenheit, mit der Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, seine Stimme für den Schutz allen menschli- chen Lebens erhebt. Ich freue mich, dass er sich für Klarheit in der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik auf diese Weise engagiert.

Gerade eine „Schärfung des Pro- blembewusstseins“ ist bei dieser Dis- kussion angesagt. Die Debatte für und wider die Präimplantationsdiagnostik sollte dabei auf den freiheitlichen Grundsätzen dieses Rechtsstaates beru- hen. Vor allem die deutsche Staatsidee, die sich in Artikel eins des Grundgeset- zes niederschlägt, stellt einen hohen mo- ralischen Anspruch, der verantwor- tungsbewusstes Handeln voraussetzt.

Daher geht es in erster Linie nicht um

„Einzelfallentscheidungen“, sondern vielmehr um den grundsätzlichen Pri- mat des Schutzes allen menschlichen Lebens.

Ich bin sicher, dass es nicht nur mir, als hoffentlich angehender Medizinstu- dentin, sondern vielen ein Anliegen ist, jene ethisch-moralischen und natur- rechtlichen Werte in dieser Gesellschaft ohne Abstriche aufrechtzuerhalten. Le- ben ist zu bejahen. Daraus erwächst das Gebot, die Schwachen und Hilflosen in ihrer Ganzheit zu akzeptieren und zu fördern.

Die Geste seitens der Bundesärzte- kammer, zu einem offenen und sachli- chen, gleichwohl kritischen Dialog mit der Öffentlichkeit beizutragen, zeigt, dass sogar bei der Forderung nach ei- nem sehr restriktiven Einsatz der Präimplantationsdiagnostik nicht über die Köpfe hinweg entschieden werden darf und ein Entgegenkommen ihrer- seits möglich ist.

Alice Kang

Rheinstraße 39, 53179 Bonn D O K U M E N T A T I O N

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 28–29½½½½17. Juli 2000 AA1965

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