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gewahrt wurde. Auch ist das Gutachterverfahren allein schon fachlich allemal einer MDK-Beurteilung vorzuzie- hen. Es sollten jedoch die im- pliziten Altlasten und Pro- bleme nicht salbungsvoll übergangen werden!
Dr. Thomas Sporner,Lange Straße 47, 89160 Dornstadt
Orthopädie
Zu dem Kommentar „Konservative Orthopädie: Ein Plädoyer“ von Prof.
Dr. med. Jürgen Krämer in Heft 40/2001:
Chancen auf durchgrei- fende Verbesserung
Wenn Prof. Krämer davon spricht, dass das „bewährte System der ambulanten Ver- sorgung muskuloskelettaler Erkrankungen im deutschen
Gesundheitssystem nicht aufs Spiel“ gesetzt werden darf, fallen mir als Durchgangs- arzt, der seine Praxis zehn Stunden am Tag für die So- fortversorgung berufsgenos- senschaftlicher Unfälle offen hält, als Erstes die vielen Pa- tienten mit akuten Rücken- schmerzen oder akuten Schulterschmerzen ein, die uns als Notfälle mehrmals täglich aufsuchen und berich- ten, dass sie bei ihrem Or- thopäden erst in zwei oder drei Wochen einen Termin in der Sprechstunde erhalten hätten. Wenn wir einen aku- ten Bandscheibenvorfall oder einen massiven Schmerz- schub bei osteoporotischen Wirbelfrakturen finden, so sind es immer neurochirurgi- sche oder (unfall-)chirurgi- sche Kliniken, die mit ihrer Notaufnahme zur Verfügung stehen; in einer orthopädi-
schen Klinik habe ich noch nie von hier auf jetzt ein Bett für einen meiner Akutpatien- ten bekommen. Die Orthopä- die scheint mir insgesamt das
„Gefühl“ dafür verloren zu haben, dass es akute Notfälle auch in ihrem Bereich gibt.
Deswegen bin ich eigentlich sicher, dass die geplante Zu- sammenführung der unfall- chirurgischen und der or- thopädischen Facharztausbil- dung das „bewährte System“
nur verbessern kann.
Ganz und gar unterstützen möchte ich Herrn Prof. Krä- mers Plädoyer für die konser- vativeOrthopädie. Wenn ich mir die Entwicklung der Zahl der Arthroskopien des Knie- gelenks in meinem, dem nie- dergelassenen, Bereich in den letzten fünf Jahren anschaue, so möchte ich doch hoffen, dass ein Weg gefunden wird, diesem Unsinn Einhalt zu ge-
bieten. Auch hier glaube ich, dass die geplante Zusam- menlegung der Facharztaus- bildung einen positiven Ein- fluss haben wird.
Abschließend: Ich wundere mich immer wieder, wie we- nig die Orthopädie in Deutschland bis jetzt von dem längst überfälligen Para- digmawechsel aufgenommen hat, der rundherum in heißer Diskussion ist. Der Vorsit- zende der Schweizer Gesell- schaft für Orthopädie, Dubs, schreibt: „Wir haben in der Vergangenheit erkennen müssen, dass biomechanisch einleuchtende, gut durch- dachte Therapiekonzepte die Probleme des Patienten nicht immer lösen konnten, auch wenn die Eingriffe technisch einwandfrei durchgeführt wurden. Ebenso haben iden- tische Operationen bei einem Patienten genützt, beim an-
deren nicht. In solchen Mo- menten beginnt man sich zu fragen, welche Elemente der ärztlichen Behandlungskon- zepte unerkannt und unbe- rücksichtigt geblieben sind.“
Das wären also die drei Din- ge, die ich an dem „bewähr- ten Konzept“ der derzeitigen Orthopädie immer wieder, sozusagen mehrmals täglich, scheußlich finde: kein Kon- zept für akute orthopädische Notfälle, kein Konzept zur Eindämmung der Arthrosko- pie-Indikationen, kein Kon- zept zur Einbeziehung der Wirklichkeit des Patienten in
die therapeutischen Maßnah- men.
Mir scheint (im Gegensatz zu Prof. Krämer), dass die ge- plante revolutionäre Ände- rung der chirurgischen Fach- arztausbildung hier voller Chancen auf durchgreifende Verbesserungen steckt, nicht zuletzt wegen der Einbezie- hung der Qualifikation zur psychosomatischen Grund- versorgung in den „common trunk“, den alle operativ täti- gen Facharztkandidaten zunächst durchlaufen müssen.
Dr. med. Bernd Hontschik, Zeil 65–69, 60313 Frankfurt/Main
ger Bewusstlosigkeit, keiner Kommunikation, uns die Ent- scheidung leicht gemacht, bei solch einem Patienten, natür- lich nach einer gewissen Ka- renzzeit von etwa einem Vier- teljahr oder einem halben Jahr, dass dann ein Behand- lungsabbruch gestattet und auch menschenwürdig sei.
Der Mensch hat auch ein Recht auf ein menschenwür- diges Sterben, siehe Küng, katholische Kirche, und dazu gehört meinem Verständnis nach auch dieser Patienten- kreis. Wenn zusätzlich eine eindeutige schriftliche Patien- tenverfügung auch für solche Fälle vorliegt, sollte nicht ge- zögert werden, diesen Be- handlungsabbruch zu konsta- tieren. Natürlich wird Flüssig- keit gegeben und die normale körperliche Pflege weiterge- führt.
Dr. med. P. Bauch, Kreis- und Stadt- krankenhaus, Landrat-Beushausen- Straße 26, 31061 Alfeld/Leine
Patientenverfügung wertlos?
Die rechtlichen und ethi- schen Bemühungen, dem Pa- tienten das gesetzlich festge- legte Selbstbestimmungs- recht bis zum Lebensende zu garantieren, gewinnen glück- licherweise an Bedeutung.
Jetzt lese ich, dass ich auf Gedeih und Verderb zum Le- ben gezwungen bin, darf mei- neLebensqualität noch nicht mal beurteilen, und, egal wie ich mich fühle oder was ich will, werde ich dann noch zwangsernährt!
Am Ende des Artikels konn- te ich dann doch wieder et- was aufatmen. Die natürliche Einsicht schien sich durchzu- setzen. So soll ich, falls mich meine Entscheidungsfähig- keit nicht verlässt, doch nicht gegen meinen Willen ernährt werden. Ich hoffe jetzt in- ständig, niemals mein geord- netes Denken zu verlieren, denn nach der Anerkennung meiner Patientenverfügung traue ich mich gar nicht mehr zu fragen.
Dr. Irene Knöchel-Schiffer, Weygerweg 18, 12249 Berlin
Psychiatrie
Zu dem Beitrag „Psychiatrie und Psy- chotherapie: Bedarfsplanung über- denken“ von Prof. Dr. med.
Jürgen Fritze und Prof. Dr. med. Max Schmauß in Heft 41/2001:
Unwägbarkeiten
Die von den Autoren ge- nannten neun (!) verschiede- nen Gebietsbezeichnungen im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie machen es für einen jungen Arzt un- kalkulierbar, ob er sich nach Abschluss seiner Facharzt- Weiterbildung niederlassen kann. Es gibt keine eigenen Bedarfszahlen für den
„Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ und keine eigenen Abrechnungs- ziffern. Er kann sich als „aus- schließlich psychotherapeu- tisch tätiger Arzt“ niederlas- sen – unter Verzicht auf 90 % seiner Fähigkeiten, denn mit der Nur-Psychotherapie wird er den komplexen Patienten, die er als Psychiater zu be- handeln gelernt hat, nicht ge- recht. Bei einer Niederlas- sung als Psychiater – sofern überhaupt möglich und die Vertragsarztsitze nicht von Nervenärzten und Neurolo- gen belegt sind – hat er Ko- sten für Praxismitarbeiter, die er mit dem Honorar ei- ner Psychotherapie-Stunde nicht decken kann, muss al- so auf Psychotherapie ver- zichten.
Die Arbeit an Kliniken – so- fern überhaupt eine unbefri- stete Stelle zur Verfügung steht – ist nicht nur unange- messen niedrig bezahlt (wie bei allen angestellten Ärzten), sondern Psychiater und Psychotherapeuten ha- ben zusätzliche Kosten für den zeitaufwendigen und teuren Erwerb und (für den fertigen Facharzt) die Aktua- lisierung psychotherapeuti- scher Kenntnisse und Fähig- keiten. Eine Kostenübernah- me durch den Arbeitgeber sowie Anrechnung auf die Arbeitszeit findet nur ansatz- weise statt.
Dr. Holger Schmidt-Endres, Farmerstraße 14, 82194 Gröbenzell
A
A2948 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 45½½½½9. November 2001
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Arzneimittel
Zu dem Beitrag „Weichen auf Versand gestellt“ von Dr. med. Eva A. Richter in Heft 41/2001:
Preisvergleich anstellen
Es ist mir als Arzt schleier- haft, wer in einer vergreisen- den Gesellschaft wie unserer bei Versand der AM die not- wendige Infomation für den Patienten übernehmen soll.
Den Apothekern will anschei- nend keiner ihr Fachwissen vergüten, den ärztlichen Kol- legen dann alternativ wohl auch nicht. Zudem frage ich mich, wie der Staat seiner Verpflichtung, einer sicheren und lückenlosen Arzneimit- telversorgung der Bevölke- rung auch mit Notfalldepots und Arzneimitteln für den Katastrophenfall, nachkom- men will, wenn das Apothe- kennetz speziell auch in struk- turschwachen Gebieten ein- bricht. Andere Versorgungs- wege sind nicht kostengünsti- ger, sofern sie existieren.
Die zu erwartende Kostener- sparnis bei AM-Versand ist im Vergleich zur möglichen Ko- stenersparnis alleine durch Mehrwertsteueranpassung an den für Lebensmittel und auch Pornographie bestehen- den Satz gering. Dass einige Krankenkassen am Versand- handel ein Interesse haben und entsprechende Untersu- chungen protegieren, ist in Anbetracht der hinter den Versandhändlern stehenden
Organisationen leicht nach- vollziehbar. Zudem empfehle ich jedem, einmal gezielt die Preise verschiedener AM der Roten Liste, also den Apothe- kenverkaufspreis, mit dem der Versandhändler zu verglei- chen: So große Unterschiede lassen sich nicht finden, bei ei- nigen Positionen, die ich gete- stet habe, war der Apotheken- verkaufspreis günstiger!
Dr. Birgit Wullen, Teutoburger-Wald- Straße 50, 49124 Georgsmarienhütte
PEG-Sonde
Zu dem Beitrag „Sterben und Überle- ben mit der PEG-Sonde“ von Dr. med. Peter Bartmann in Heft 38/2001:
Verwirrend
Nach sorgfältigem Studium der Veröffentlichung des Ar- beitskreises für medizinische Ethik der Evangelischen Kir- che muss ich als Palliativmedi- ziner sagen, dass dieser Arti- kel mehr verwirrt, als uns hilft, es sollte ja eine Hilfestellung sein. Im DÄ wird ausdrück- lich darauf hingewiesen, dass bei schwerstpflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel Men- schen mit Hirnausfall infolge Unfall, Schlaganfall oder De- menz, eine langfristige künstli- che Ernährung erforderlich sei. Das in dem Artikel nur nebenbei erwähnte Frankfur- ter Urteil nach dem Bundes- gerichtshof hat doch eindeutig an solch einem Fall mit ständi-