Daten aufgrund der strikten Anonymi- sierung nicht verletzt und die wissen- schaftlich erforderliche Genauigkeit ermöglicht wird. Der offizielle Erfas- sungsstart war am 1. Januar 2004 ge- plant. Zurzeit erfolgt der bundesweite Rücklauf der ersten Daten. Die Daten- auswertung wird durch die Programme Access- und Excel erfolgen. Die Er- stellung eines jährlichen Berichts ist geplant. Um die Unabhängigkeit des Projekts langfristig zu wahren, soll das Deutsche Forensische Sektionsregister unter der Schirmherrschaft der Deut- schen Gesellschaft für Rechtsmedizin firmieren und somit ein von den der- zeitigen Studienärzten unabhängigen Studienfortgang gewährleisten.
Unabhängige Bewertungen
Um für das neue wissenschaftliche Projekt eine größtmögliche gesell- schaftliche Akzeptanz zu erreichen, wurde die Projektbeschreibung unab- hängigen Institutionen zur Bewertung vorgelegt. Datenschutzrechtliche Be- denken von Seiten Datenschutzbeauf- tragter in den Bundesländern bestehen nicht. Die Ethikkommission des Klini- kums der Universität hat das Deutsche Forensische Sektionsregister positiv bewertet. Das Hessische Ministerium der Justiz betont das erhebliche Inter- esse der medizinischen Forschung und der Strafjustiz an der Erfassung und datentechnischen Aufbereitung aller
Obduktionsvorgänge. Es verweist zu- dem auf die langfristig zu erwartende Qualitätsverbesserung und die Opti- mierung des Ursachennachweises bei ungeklärten Todesfällen. Das Hessi- sche Ministerium des Inneren und für Sport spricht sich für eine Unterstüt- zung des Deutschen Forensischen Sek- tionsregisters aus polizeifachlicher Sicht aus. Es hebt die erstmals bundes- weit verlässliche epidemiologische Da- tenerhebung durch das Deutsche Fo- rensische Sektionsregister hervor. Das Hessische Landeskriminalamt bewer- tet ein bundesweites Sektionsregister positiv und als unterstützenswert. Der Generalbundesanwalt beim Bundes- gerichtshof beurteilt das Deutsche Fo- rensische Sektionsregister als vielseitig nutzbares Instrument und als interes- sante Ergänzung polizeilicher und ju- stizieller Register, das „mit gesicherten Fakten belegt, was im Bereich der To- desermittlungen tatsächlich geschehen ist“. Der Präsident der Deutschen Ge- sellschaft für Rechtsmedizin, Professor Dr. med. Wolfgang Eisenmenger, be- tonte auf der Jahrestagung im Septem- ber 2003 die Bedeutung des Deutschen Forensischen Sektionsregisters und si- cherte die Unterstützung der Gesell- schaft zu.
Fazit
Das gesellschaftliche Interesse an Qualitätssicherung und kriminalisti- scher Aufklärung erfordert eine bun- desweite statistische Erfassung aller Obduktionen. Obduktionen sind als Qualitätsmaßstab weltweit etabliert und anerkannt (1, 2, 7, 11, 13). Das Deutsche Forensische Sektionsregi- ster wird langfristig die Qualitätssi- cherung und Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen fördern. Es wird aufgrund seiner Ergebnisse zu einer effizienteren medizinischen Versor- gung und zur Prävention von Gewalt beitragen. Bei aktuellen Ereignissen (zum Beispiel Hitzetodesfälle im Al- tersheim) können zeitnahe Vergleiche erfolgen und Ermittlungen mit wissen- schaftlichen Daten unterstützt wer- den.
Die rechtsmedizinischen Einrich- tungen und Institutionen sind bereit,
diese gesellschaftliche Aufgabe zu übernehmen. Von Seiten der Deut- schen Forschungsgemeinschaft (DFG) beziehungsweise betreffenden Bun- desministerien wird nach Antragsein- gang erhofft, dass die Etablierung des Deutschen Forensischen Sektionsregi- sters die notwendige finanzielle Unter- stützung erhält. Als staatliche Schutz- pflicht gebietet der grundgesetzlich verankerte Achtungsanspruch aus dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, die Todesursache des Verstorbenen adä- quat zu ermitteln. Als gesellschaftliche und rechtsmedizinische Aufgabe er- folgt die Verpflichtung diese Erkennt- nisse gemeinnützig und präventiv zu nutzen.
Manuskript eingereicht: 28. 10. 2003, revidierte Fassung angenommen: 13. 1. 2004
❚Zitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2004; 101: A 1258–1260 [Heft 18]
M E D I Z I N
A
A1260 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1830. April 2004
Erfassungskriterien
>Alter
>Geschlecht
>Sektionsart:
– Gerichtliche Sektion – Verwaltungssektion – Versicherungssektion – Privatsektion
>Todesart:
– Natürlicher Tod – Nichtnatürlicher Tod
>Todesursache
>Todesumstände
>Auffindeort und -zeitpunkt
>Auftraggeber der Obduktion Textkasten 2
Diskussionsbeiträge
Zuschriften zu Beiträgen im medizinisch-wissen- schaftlichen Teil – ausgenommen Editorials, Kongressberichte und Zeitschriftenreferate – können grundsätzlich in der Rubrik „Diskussion“
zusammen mit einem dem Autor zustehenden Schlusswort veröffentlicht werden, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Erscheinen der betreffenden Publikation bei der medizinisch- wissenschaftlichen Redaktion eingehen und bei einem Umfang von höchstens einer Schreibma- schinenseite (30 Zeilen mit je 60 Anschlägen, Literaturverzeichnis mit bis zu vier Zitaten) wissenschaftlich begründete Ergänzungen oder Entgegnungen enthalten. Für Leserbriefe anderer Ressorts gelten keine besonderen Regelungen (siehe regelmäßige Hinweise). DÄ/MWR Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literatur- verzeichnis, das beim Verfasser erhältlich oder im Internet unter www.aerzteblatt.de/lit1804 abrufbar ist.
Anschrift für die Verfasser:
Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke RA Dr. med. Markus Parzeller Zentrum der Rechtsmedizin Kennedyallee 104 60596 Frankfurt am Main E-Mail: Bratzke@em.uni-frankfurt.de Parzeller@em.uni-frankfurt.de