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Wir kommen zu Traktandum 18, Hochwasserschutz Sundlauenen, Sundgraben in der Gemeinde Beatenberg

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.1198 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 16. März 2016

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

18 2015.RRGR.1198 Kreditgeschäft

Gemeinde Beatenberg. Hochwasserschutz Sundlauenen, Sundgraben. Kantonsbeitrag an die Projektierung und Realisierung, Verpflichtungskredit

Beilage Nr. 09, RRB 1485/2015

Präsident. Wir kommen zu Traktandum 18, Hochwasserschutz Sundlauenen, Sundgraben in der Gemeinde Beatenberg. Auch hier geht es um einen Verpflichtungskredit. Das Geschäft wurde durch die BaK vorberaten, und Herr Grossrat Frutiger erläutert es uns nun.

Ueli Frutiger, Oberhofen (BDP), Kommissionssprecher der BaK. Es geht wieder um Hochwasser- schutz, dieses Mal in Sundlauenen in der Gemeinde Beatenberg. Das Projekt haben wir gleichzeitig mit dem vorher besprochenen vor Ort angeschaut. Die Gefahrenkarte der Gemeinde Beatenberg beurteilt den Ortsteil Sundlauenen als gefährdet durch Hochwasser und Murgänge. Der ganze Ortsteil Sundlauenen, ein Schwemmkegel, ist in der Gefahrenkarte rot eingezeichnet. Somit beste- hen hier Gefahren an Gebäuden und Liegenschaften sowie an Leben. Das Schutzdefizit veranlass- te die Schwellenkorporation Beatenberg, Massnahmen zu ergreifen und Lösungen zu evaluieren.

2010 fand man eine Lösung und beschloss, den Sundgraben, um den es heute geht, und den Fitz- ligraben projektmässig zu trennen. Den Fitzligraben sanierte man 2013 und das trägt dazu bei, dass Sundlauenen geschützt werden kann. Nun geht es um den Sundgraben, wo vor allem Murgang- Ereignisse im Vordergrund stehen. Im Januar 2012 gab es ein Murgang-Ereignis, das im grossen Einzugsgebiet viel Gestein und Schlamm gelöst hat. Der Murgang kam erst wenige Zentimeter vor der Brücke, auf der die Staatsstrasse den Sundgraben überquert, zum Stillstand. Auch sehr grosse Blöcke wurden mitgerissen, die man zum Teil sprengen musste, da sie nicht unter der Brücke hin- durch gegangen wären und vor allem Gefahr für das Gemeindegebiet Sundlauenen darstellten.

Im Projekt ist mit sehr grossen Kubaturen zu rechnen, je nachdem, welches Ereignis man als Be- rechnungsgrundlage annimmt: das dreissigjährige oder das dreihundertjährige. Beim dreissigjähri- gen rechnet man mit 40 000 Kubikmetern Geröll und Schlamm, beim hundertjährigen mit 80 000 und beim dreihundertjährigen sogar mit 120 000 Kubikmetern. Zum Vergleich: In Brienz sprach man 2005 beim Glyssibach von 70 000 Kubikmetern. Man hat nun verschiedene Varianten studiert, um dem Einhalt zu gebieten. Vorgesehen sind Objektschutzmassnahmen und Sohlenabsenkungen sowie Dämme auf dem Delta, um Einzelobjekte zu schützen. Zudem gibt es auch oberhalb der Strasse einen Damm mit einer Mauer, der verhindern soll, dass der Oberdorfteil Schaden nimmt.

Bei diesem Projekt geht es um relativ viel Geld. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6,5 Mio. Fran- ken. Wenn man davon die nicht beitragsberechtigten Kosten abzieht, beträgt der Kredit noch 6,36 Mio. Franken, und davon finanziert der Kanton 30 Prozent, wenn Sie den Verpflichtungskredit bewilligen. Dieser Anteil umfasst 25 Prozent an ordentlichen Beiträgen, die es immer gibt, 3 Prozent für integriertes Risikomanagement und 2 Prozent für Partizipation. Auch der Bund übernimmt einen Teil, nämlich 40 Prozent der Gesamtkosten. Wir müssen nun einen Kredit von 1,908 Mio. Franken bewilligen.

Ich kann noch sagen, dass der Schwellenkorporation relativ grosse Kosten bleiben. Sie muss näm- lich selber gut 2 Mio. Franken für die Hochwasserschutzsanierung aufwenden. Auch die erwähnte Brücke wird ersetzt. Diese Kosten sind im Strassenbauplan integriert. Gleichzeitig passt auch die Gemeinde Sundlauenen ihre Zufahrt vom Lentiweg an. Auch das ist nicht Bestandteil dieses Kredits

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Märzsession 2016 2015.RRGR.1198 2

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und muss von der Gemeinde Beatenberg bezahlt werden. Die BaK beantragt Ihnen, diesen Kredit von gut 1,9 Mio. Franken zu genehmigen.

Präsident. Danke für diese Erläuterungen. Gibt es aus dem Rat noch ein Votum zu diesem Ver- pflichtungskredit? – Das ist nicht der Fall und auch Frau Baudirektorin Egger wünscht das Wort nicht. Daher stimmen wir direkt über diesen Verpflichtungskredit ab. Wer dem Antrag von Regierung und BaK zur Genehmigung dieses Verpflichtungskredits zustimmen will, stimmt ja, wer ihn ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 119

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben diesem Verpflichtungskredit einstimmig zugestimmt.

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