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Archiv "Hochschulen: Schavan will Kooperationsverbot kippen" (17.02.2012)

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A 296 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 7

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17. Februar 2012 Der 13-valente Pneumokokken-Konjugatimpf-

stoff Prevenar 13® ist seit kurzem außer für Kinder nun auch für Personen ab 50 Jahre zugelassen. Bisher war nur der 23-valente Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff Pneu- movax 23® für Erwachsene zugelassen. Ent- sprechend hat die Ständige Impfkommission (STIKO) nur den Polysaccharidimpfstoff als Standardimpfung gegen Pneumokokken für Er- wachsene ab 60 Jahre empfohlen. Dabei soll es (zunächst) auch bleiben, denn die STIKO sieht derzeit keine ausreichende Evidenz für eine Änderung ihrer geltenden Empfehlung.

Die Begründung: Bei Älteren mit invasiven Pneumokokkenerkrankungen (IPD) wurden zu 82 Prozent Kapselpolysaccharidtypen isoliert, die in dem 23-valenten Polysaccharidimpf- stoff (PPSV23) enthalten sind, und zu 63 Pro- zent Typen, die in dem 13-valenten Konjuga-

timpfstoff (PCV13) enthalten sind. Zudem be- ruht die Zulassungserweiterung von PCV13 allein auf Studien zur Antikörperbildung. Nach Impfung mit PCV13 wurden im Vergleich zu PPSV23 höhere Serumantikörperspiegel ge- gen die meisten der in beiden Impfstoffen enthaltenen Kapselpolysaccharidtypen nach- gewiesen.

Daten zur Wirksamkeit von PCV13 gegen klinisch relevante Endpunkte (IPD, pneumokok- kenbedingte Pneumonien und Todesfälle) lie- gen für Erwachsene bisher nicht vor. „Ob und wie sich die beobachtete bessere Immunoge- nität von PCV13 bei gleichzeitig schmalerem Serotypenspektrum auf die klinische Schutz- wirkung angesichts des in Deutschland zirku- lierenden Serotypenmix auswirkt, kann auf- grund der bisher vorliegenden Daten nicht be- urteilt werden“, so die STIKO.

Bei Personen, bei denen aufgrund einer Im- mundefizienz oder einer chronischen Nieren- krankheit wiederholte Impfungen indiziert sind, sei es möglicherweise sinnvoll, zuerst mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff zu impfen und zur Wiederholungsimpfung den 23-valenten Polysaccharidimpfstoff zu benutzen. Bei bereits mit PPSV23 geimpften Personen kann eine anstehende Wiederholungsimpfung mit PCV13 erfolgen. Allerdings liegen auch für diese Indi- kation keine ausreichenden Daten zur klini- schen Schutzwirkung vor.

Die STIKO will die sich entwickelnde Daten- lage fortlaufend evaluieren. Ergebnisse einer großen Studie zur Schutzwirkung von PCV13 gegen ambulant erworbene Pneumonien (CAPITA-Studie) werden für 2013 erwartet. Die vollständige Stellungnahme der STIKO findet man unter www.rki.de/stiko. zyl

EMPFEHLUNG ZUR PNEUMOKOKKEN-IMPFUNG WIRD NICHT GEÄNDERT

Foto: dpa

Die Versicherten sollen von den Überschüssen et- was zurückbekom- men.

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen derzeit nach Medienbe- richten über hohe Millionenbeträge, die sie ihren Versicherten auszahlen könnten. Insgesamt etwa 30 Kas- sen hätten ausreichende Überschüs- se, um ihren Mitgliedern gezahlte Beiträge zurückzuzahlen, berichtete die „Financial Times Deutschland“

unter Berufung auf Kreise der Bun- desregierung. Davon könnten circa sieben Millionen gesetzlich Versi- cherte profitieren.

Bundesgesundheitsminister Da- niel Bahr (FDP) hatte die Kranken- kassen zuvor aufgefordert, über- schüssige Beitragszahlungen zu er- statten. Er ermahnte die Kassen GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Bahr verlangt Ausschüttung von Überschüssen

zudem, die gesetzlich vorgesehene Auszahlung von Prämien als Wett- bewerbsvorteil gegenüber Konkur- renten zu betrachten. Eine generelle Beitragssenkung hatte der Minister wiederholt ausgeschlossen.

Mit seiner Forderung stieß Bahr auf Kritik bei den Krankenkassen.

Der GKV-Spitzenverband betonte, dass die Kassen selbstständig über die Prämien entschieden und „keine Ermahnungen der Politik“ brauch- ten. „Auch jede einzelne Kasse muss im Interesse ihrer Versicher- ten und Beitragszahler auf nachhal-

Bundesforschungsministerin Annet- te Schavan (CDU) wünscht sich ei- ne Aufweichung des Kooperations- verbots von Bund und Ländern, um wis senschaftliche Einrichtungen bes- ser zu fördern. Die Ministerin schlug in der „Süddeutschen Zeitung“ vor, noch in dieser Le gislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes zu erreichen. So solle der Bund HOCHSCHULEN

Schavan will Kooperationsverbot kippen

künftig die Mög lichkeit haben, auch Einrichtungen an Hochschu- len und in der Wis senschaft zu fördern – und nicht wie bisher nur Pro jekte.

Seit langem wird über eine Ab- schaffung des „Kooperationsver- bots“ diskutiert. Es untersagt dem Bund, in die in Länderhoheit lie- gende Bildung einzugreifen. dapd tige Stabilität setzen, statt Prämien- jojo zu spielen“, sagte der Vorsit- zende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann.

Unterstützung bekam der Minis- ter vom gesundheitspolitischen Spre- cher der Unionsfraktion, Jens Spahn.

„Viele Krankenkassen schwimmen derzeit in Geld“, erklärte Spahn.

„Sie sollten ihre Versicherten an der guten Entwicklung teilhaben lassen und Prämien ausschütten“, sagte er.

Diese könnten bei einigen Kas- sen 30, 50 oder 60 Euro pro Jahr

betragen. afp/dapd

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