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Archiv "Feldversuch zur Neubewertung der Grundleistungen" (22.09.1977)

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830 Kassenärzte erproben im vierten Quartal 1977

eine Aufgliederung und Neutextierung der ärztlichen

Grundleistungen in den Gebührenordnungen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Feldversuch zur

Neubewertung der

Grundleistungen

Der Aufgliederung, Neutextierung und Neubewertung der ärztlichen

„Grundleistungen" — Beratung und eingehende Untersuchung — dient ein großangelegter Feldversuch, an dem sich während des vierten Quartals 1977 mehr als 800 Kassenärzte freiwillig beteiligen werden. Damit nähert sich ein seit längerer Zeit geplanter, auch gesundheitspolitisch bedeutsamer Fortschritt in der Honorierung ärztlicher Tätigkeit seiner Verwirklichung.

Ein kleinerer Test war bereits Ende 1976 im Bereich der Kassenärztli- chen Vereinigung Nord-Württemberg durchgeführt worden. An dem neuen Feldversuch, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung ge- meinsam mit den Bundesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen durchführt, beteiligen sich Ärzte aus den Bereichen der KVen Nordrhein, Hessen (Abrechnungsstelle Darmstadt) und Nordbaden (Abrechnungsstelle Mannheim).

In einer vom Vorsitzenden der „§5-Kommission", Dr. Gerhard Lö- wenstein, Erster Vorsitzender der KV Hessen, geleiteten Sitzung Ende August in Köln wurden die Vertreter einer großen Zahl ärztli- cher Berufsverbände über den Feldversuch und seine Zielsetzungen informiert. Der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, Dr. Eckart Fiedler, erläuterte die Einzelheiten und auch die Zusammenhänge dieses langfristigen Vorhabens einmal mit den Arbeiten an einer Neufassung der E-Adgo, zum anderen mit dem inzwischen in Kraft getretenen Krankenversicherungs-„Kosten- dämpfungsgesetz":

Hauptziel ist, die Gebühren für die ärztlichen „Grundleistungen"

der Gebührenordnungen, wozu die Ziffern für Beratungen und ein- gehende Untersuchungen gehören, im Rahmen eines unveränderten Gesamthonorarvolumens anzuheben. Zu diesem Zweck sollen die Grundleistungen in den Gebührenordnungen aufgegliedert und neu beschrieben werden.

D Da weit mehr als ein Drittel des gesamten Honorarvolumens auf diese „Grundleistungen" entfällt, muß bei einer Aufgliederung vor allem die Häufigkeit der darunter fallenden ärztlichen Verrichtungen

Heft 38 vom 22. September 1977 2257

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Die Information:

Bericht und Meinung KBV-Feldversuch

ermittelt werden, bevor die neu definierten Leistungen bewertet werden können; anderenfalls ent- stünde die Gefahr von Honorar- und Einkommensverschiebungen großen Ausmaßes zwischen ein- zelnen Arztgruppen.

> Nach der Neubewertung und Neugliederung des Laborteils der E-Adgo zum 1. April 1975 und der Überarbeitung der Sonderlei- stungskapitel zum 1. Januar 1977 stand als dritte und letzte Stufe der Neubearbeitung der E-Adgo die Neutextierung und Neubewertung der Grundleistungen noch aus.

Vorarbeit für

den künftigen einheitlichen Bewertungsmaßstab

Diese Arbeit an der Weiterentwick- lung der E-Adgo hat inzwischen durch den Gesetzgeber eine neue Bedeutung erhalten, denn:

> Nach dem Krankenversiche- rungs-Kostendämpfungsgesetz muß zum 1. Juli 1978 ein neuer einheitlicher Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen auf der Grundlage der E-Adgo erar- beitet werden, der den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges Verhältnis zueinander, in Punkten ausge- drückt, bestimmt. Für die Bestim- mung dieser Verhältniswerte wird der Feldversuch wertvolle Anhalts- punkte geben.

Wenn im folgenden einige der beim Feldversuch verwendeten Textierungen skizziert werden, so soll damit lediglich die Tendenz aufgezeigt werden, die bei dem ganzen Vorhaben verfolgt wird.

Erst die Auswertung der Ergebnis- se des Feldversuchs wird zeigen können, ob die hier zu erprobende Neugliederung der Gebührenord- nungspositionen für Beratung und eingehende Untersuchung zweck- mäßig und sinnvoll sein kann.

An die Stelle der Ziffer 1 BMÄ oder E-Adgo treten im Feldversuch vier Positionen, die sich vor allem im

Zeit- und Arbeitsaufwand des Arz- tes unterscheiden. Sie steigern sich von einer „kurzen Inan- spruchnahme des Arztes (auch fernmündlich), zum Beispiel Ver- ordnung von Arzneimitteln oder Befundmitteilung" über eine

„diagnostische und/oder thera- peutische Erörterung im Ge- spräch" bis zu einem „zeitaufwen- digen diagnostischen und/oder therapeutischen Gespräch mit dem Patienten", das nach der De- finition mindestens 15 Minuten dauern muß. Die vierte Möglich- keit ist dann eine „ärztliche Unter- suchung des Patienten mit dia- gnostischem und/oder therapeuti- schem Gespräch".

Zu den Positionen 25 BMÄ bezie- hungsweise 65 E-Adgo wird der Versuch unternommen, die bishe- rige „eingehende Untersuchung"

genauer zu definieren. Hier wer- den im Feldversuch „eingehende ärztliche Untersuchungen" einzel- ner Organgruppen (zum Beispiel der Brustorgane, der Bauchorga- ne, der gesamten Haut, des Bewe- gungsapparates und so weiter) vermerkt werden, die jeweils im einzelnen genannte Untersu- chungsgänge enthalten müssen.

Es ist möglich, zwei oder mehr dieser „eingehenden Untersu- chungen" nebeneinander in An- satz zu bringen. Einzige Au .snah- me ist die eingehende ärztliche Untersuchung von Kleinkindern bis zu drei Jahren; hier wurde auf eine Aufgliederung nach Organ- gruppen verzichtet.

Als drittes interessantes Experi- ment soll im Feldversuch eine Lei- stungsposition erprobt werden, die einen ganz ungewöhnlichen Zeitaufwand des Arztes voraus- setzt. Die Textierung sieht vor eine

„allgemeinmedizinische einge- hende Untersuchung mit Erhe- bung der Familien-, Eigen-, Sozial- anamnese und ausführlicher Do- kumentation", eine im einzelnen beschriebene Prüfung oder In- spektion der wichtigsten Organe und Körperbereiche und „diagno- stisches und/oder therapeuti-

sches Gespräch". Diese Leistung dürfte also nur bei einer erstmali- gen Begegnung zwischen dem Arzt und einem neuen Patienten oder nach einem langen Zeitraum seit der letzten Begegnung vor- kommen.

Um es nochmals deutlich zu ma- chen: diese „Leistungen" werden von den an dem Feldversuch teil- nehmenden Ärzten lediglich ver- suchshalber — neben ihrer norma- len Quartalsabrechnung — ver- merkt.

An eine Bewertung solcher „Lei- stungen" in ihrem relativen Wert zueinander kann aber erst gedacht werden, wenn die Auswertung des Feldversuches ergeben sollte, ob derartige Textierungen überhaupt medizinisch sinnvoll sind und in welcher relativen Häufigkeit solche Leistungen in der Kassen- arztpraxis vorkommen.

Eine „Randerscheinung" bei die- sem Experiment braucht einer größeren Öffentlichkeit nicht ver- schwiegen zu werden. Wie KBV- Hauptgeschäftsführer Dr. Fiedler auf der Kölner Sitzung erläuterte, war von Infratest-Gesundheitsfor- schung, München, ermittelt wor- den, daß eine Teilnehmerzahl von 830 Ärzten verschiedener Diszipli- nen repräsentative Ergebnisse des Feldversuches erwarten lassen würde. Die drei beteiligten Kas- senärztlichen Vereinigungen wählten aus den in Frage kom- menden Kassenärzten willkürlich eine entsprechende Anzahl aus und baten schriftlich um Mitarbeit;

dabei wurde insbesondere auf die erhebliche Mehrarbeit aufmerk- sam gemacht, welche den Teil- nehmern ein Vierteljahr lang ent- steht.

Schon auf das erste Anschreiben hin meldete sich eine mehr als ausreichende Zahl freiwilliger Teil- nehmer, die im Interesse der Allge- meinheit ihrer Berufskollegen diese Mehrarbeit auf sich nehmen und damit die Durchführung die- ses wichtigen Versuches sichern werden. gb

2258 Heft 38 vom 22. September 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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