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Archiv "Kreuzworträtsel-Denken" (07.05.1981)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienst-StreB

chen Gesundheitsdienst (Eigen- verantwortlichkeit bei medizini- schen Entscheidungen und Unver- letzlichkeit der ärztlichen Schwei- gepflicht).

Qualifizierter ärztlicher Nach- wuchs kann in ausreichender An- zahl nur dann gewonnen werden, wenn diese Forderungen zumin- dest weitgehend erfüllt werden.

Anderenfalls ist bei der derzeiti- gen Personalsituation (mehr als 20 Prozent nicht besetzte ärztliche Planstellen, Überalterung der Stel- leninhaber) das Ende der Funk- tionsfähigkeit des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes in den näch- sten fünf Jahren fast unausweich- lich.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Ge- genüber ausländischen Ärzten aus Nicht-EG-Ländern werden neuer- dings von den deutschen Behör- den befristete Arbeitserlaubnisse deutlich zurückhaltender erteilt.

Welche Vorstellungen haben Sie, sowohl den Weiterbildungsanlie- gen der ausländischen Kollegen als auch dem sich verstärkenden Andrang frisch approbierter deut- scher Ärzte ins Krankenhaus ge- recht zu werden?

Dr. Hoppe: Bei der Mahnung des Marburger Bundes, ausländische Ärzte nicht, wie es jetzt häufig ge- schieht, nach "Schema F" zu be- handeln, geht es in erster Linie um die Kollegen, die uns jahrelang ge- holfen haben, die Patientenversor- gung in den Krankenhäusern si- cherzustellen. Wir halten es für unfair, diese Kollegen, die auch jetzt noch an vielen Stellen drin- gend gebraucht werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, durch die starre Anwendung von Vor- schriften mehr oder weniger rück- sichtslos "abzuschieben". Sie sind dann wirklich die Mohren, die ihre Schuldigkeit getan haben und nun gehen können. Andere Ärzte, die jetzt aus eigenem Entschluß nach Deutschland kommen, ha- ben ohnehin einen ganz anderen Status als die bewährten Mitarbei- ter, die wir ja seinerzeit selbst offi- ziell in unser Land geholt haben. •

BEKANNTMACHUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER

Die Arzneimittelkommission

der deutschen Ärzteschaft informiert :

Metamizoi-Gabe

nur nach Nutzen-Risiko-Abwägung

Metamizol (Synonyme: Nova- minsulfon, Noramidopyrinme- thansulfonat, Dipyron), seit 1922 als Schmerzmittel verord- net und in 182 Handelspräpara- ten mit 343 Darreichungsfor- men enthalten, ist in der letzten Zeit durch ein Taschenbuch und einen "Spiegei"-Artikel in die öffentliche Diskussion ge- raten.

Metamizol hat sich zur Behand- lung mittelschwerer Schmerz- zustände, insbesondere im Be- ginn, zum Beispiel bei Tu- morschmerzen, aber auch bei Gallen- und Nierensteinkoliken, seit Jahren bewährt und ist in dieser Hinsicht sowohl leichte- ren Analgetika, wie Acetylsali- cylsäure, als auch Opioiden, die oft unangenehme Nebenwir- kungen verursachen und zur Abhängigkeit führen können, überlegen.

Den verordnenden Ärzten ist - auch aus der Arztinformation verantwortungsbewußter Her- steller - bekannt, daß es in sel- tenen Fällen zu - gelegentlich schweren - Überempfindlich- keitsreaktionen, bis zum ana- phylaktischen Schock, in Ein- zelfällen mit tödlichem Aus- gang, kommen kann.

Sie haben daher, insbesondere bei der intravenösen Gabe, al- les Notwendige zur Behand- lung eines anaphylaktischen Schocks bereit. Auch die eben- falls seltene Agranulozytose ist Anlaß, schon bei unspazifi- schen Erstsymptomen an eine

Granulozytopanie beziehungs- weise Agranulozytose zu denken.

~ Obwohl diese Risiken nicht sehr hoch sind, gebietet eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Ab- wägung, metamizolhaltige Arz- neimittel erst bei mittelschwe- ren bis schweren Schmerzzu- ständen einzusetzen und Vor- sorge zur rechtzeitigen Erken- nung beziehungsweise Be- handlung der unerwünschten Wirkungen zu treffen. Dazu ge- hört die Aufklärung cjes Patien- ten, der über das Schockrisiko, aber auch über die unspazifi- schen Erstsymptome einer Agranulozytose, wie Hals- schmerzen, Angina, Stomatitis, allgemeine Schwäche und Ab- geschlagenheit, informiert wer- den sollte. Bekanntlich wird Agranulozytose auch bei ande- ren Pyrazolonderivaten beob- achtet.

Das Bundesgesundheitsamt wird sich in Kürze von Sachver- ständigen über Nutzen und Ri- siken dieses Wirkstoffes und seiner Verwandten, auch bei Selbstmedikation, informieren lassen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Die Arz- neimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft wird die Ärz- te über den Entscheidungspro- zeß auf dem laufenden hal- ten. Bis dahin rät sie, bei der Verordnung metamizolhaltiger Präparate bei der bisherigen sorgfältigen Indikationsstel- lung zu bleiben und die not- wendigen vorsorglichen Maß- nahmen zu treffen. AKddÄ

918 Heft 19 vom 7. Mai 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Psychiatrie:

Mit der gesetzlichen Regelung nicht zufrieden

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Walter Picard hat in einer Frage- stunde des Deutschen Bundesta- ges die Bundesregierung um Auf- klärung über den "Erfolg" des

§ 368 n Abs. 6 RVO gebeten. Nach dieser Vorschrift sind die Kas- senärztlichen Vereinigungen ver- pflichtet, auf Antrag mit Kranken- häusern, die selbständige psychia- trische Abteilungen haben, Verträ- ge über die Erbringung von ambu- lanten ärztlichen Leistungen zu schließen. Solche Verträge kön- nen jedoch nur dann zustande kommen, wenn der Landesaus- schuß der Ärzte und Krankenkas- sen vorher festgestellt hat, daß diese zur Sicherung der ambulan- ten Versorgung erforderlich sind.

Picard bat ferner um Aufklärung darüber, ob der Bundesregierung die Schwierigkeiten und Wider- stände bekannt seien, die oft der Einrichtung von ambulanten Dien- sten an psychiatrischen Fachab- teilungen entgegenstehen.

Unbeschadet der Tendenz dieser Anfrage, mit der der Abgeordnete sich wohl im Widerspruch zur Ziel- setzung seiner Partei befindet - die CDU und CSU hat eine Auswei- tung von Krankenhausambulan- zen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer ab- gelehnt - zeigt die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretä- rin des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Frau Anke Fuchs, daß das Ministerium mit den von dort initiierten gesetz- lichen Regelungen noch keines- wegs zufrieden ist.

Frau Fuchs berichtet zunächst, daß nach Mitteilung der KBV in einer Reihe von Bereichen der zu- ständigen Kassenärztlichen Ver- einigungen keine Anträge auf Teil- nahme solcher Krankenhäuser ge- stellt worden sind. Dies ist zutref- fend, denn die KVen der Länder

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

KBV-Vortragsveranstaltung in Trier

Aus Anlaß ihrer Vertreterver- sammlung am 18. Mai 1981 in Trier - die um 10 Uhr in der Europahalle mit dem "Bericht zur Lage" des Ersten Vorsitzen- den, Dr. Hans Wolf Muschallik, beginnt - veranstaltet die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung am gleichen Tage um 14 Uhr in der Europahalle Trier ei- ne öffentliche Vortragsveran- staltung zum Thema "Ambulan- te Kassenärztliche Versorgung -Schwerpunkt der gesundheit-

lichen Betreuung unserer Be- völkerung".

Es sprechen: Für die Vertrags- partner Dr. sc. pol. Detlef Bai- zer, Vorsitzender des Vorstan-

haben Krankenhausärzte dort, wo es notwendig war, persönlich an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung beteiligt oder ermäch- tigt. Es ist nicht neu, daß persönli- chen Beteiligungen und Ermächti- gungen von Krankenhausärzten durch die Kassenärztlichen Ver- einigungen der Vorrang vor jeder institutionellen Beteiligung gege- ben wird.

Die Staatssekretärin zählt weiter auf, in welchen Fällen die Bundes- regierung aus Mitteln des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes Modellvorhaben in dieser Sache finanziell unterstützt hat. Sie be- tont, daß die Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psych- iatrischen und psychotherapeu- tisch-psychosomatischen Bereich eine Versorgung durch psychiatri- sche Fachabteilungen an Allge- meinkrankenhäusern fördert, ins- besondere auch im Hinblick auf das damit verbundene ambulante Leistungsspektrum. Sie bedauert, daß infolge der ausstehenden Zu- stimmung der zuständigen Kas- senärztlichen Vereinigungen in ei- nem Fall die beantragte Instituts- ambulanz einer psychiatrischen

des des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, . und Karl Kaula, Vorsitzender des Vor- standes des Verbandes der An- gestellten-Krankenkassen; für den klinischen Bereich Prof. Dr.

med. Rudolf Gross, Direktor der I. Medizinischen Universitätskli- nik zu Köln; für den Bereich Lehre und Forschung Prof. Dr.

med. Friedrich Bschor, Vizeprä- sident für den medizinischen Bereich der Freien Universität Berlin; aus der Sicht des Kas- senarztes Dr. med. Jürgen Bausch, Bad Soden. Im An- schluß an die fünf Vorträge ist eine Diskussion über die The- matik der Veranstaltung vorge-

sehen. KBV

Fachabteilung an einem Allge- meinkrankenhaus bislang nicht in die Modellförderung aufgenom- men werden konnte, obwohl gera- de aus "konzeptioneller Sicht" für die Reform der psychiatrischen Versorgung die Erfahrungen mit Ambulanzen an Fachabteilungen von besonderer Bedeutung seien.

..,. Und hier wird Frau Fuchs wohl nicht davon ausgehen können, daß ihr die Kassenärztliche Bun- desvereinigung und die Kassen- ärztlichen Vereinigungen folgen, denn diese haben eine andere

"konzeptionelle Sicht". HW

ln einem Satz

Arbeitsmarktabgabe - Der Chef des Bundeskanzleramtes hat dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bonn-Bad Godesberg, mit- geteilt, daß weder das Bundesmi- nisterium für Arbeit und Sozialord- nung noch das Bundeskabinett ei- ne sogenannte Arbeitsmarktabga- be (für Selbständige und Beamte)

einführen wollen. EB

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 19 vom 7. Mai 1981 919

Referenzen

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