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Zusatzfach Psychologische Diagnostik und Beratung im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft (Prüfungsordnung von 2013)

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Academic year: 2022

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Stand: 18.11.2019

Zusatzfach „Psychologische Diagnostik und Beratung“

im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft (Prüfungsordnung von 2013)

Dieses Merkblatt erläutert und ergänzt die Modulbeschreibung des Zusatzfachs „Psychologische Diagnostik und Beratung“ im Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft. Insbesondere werden Qualifizierungsziele und Inhalte konkretisiert, das Bewerbungsverfahren für das Zusatzfach erläutert, Empfehlungen zum Studium des Zusatzfachs gegeben sowie über Inhalte und Ablauf der mündlichen Modulprüfung informiert.

Grundlage ist die verbindliche Modulbeschreibung des Zusatzfachs „Psychologische Diagnostik und Bera- tung“, die im Modulhandbuch des Bachelor-Studiengangs Erziehungswissenschaft enthalten ist und dessen genaue Lektüre dringend empfohlen wird.1

1. Ziele, Qualifizierung und Inhalte

Das Zusatzfach „Psychologische Diagnostik und Beratung“ hat zum Ziel, Basiswissen und Basiskompetenzen der Psychologischen Diagnostik und der Beratung zu vermitteln und zudem einen Einblick in ausgewählte Themen der Klinischen Psychologie zu geben.

Die Teilnehmenden erwerben grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur kompetenten Durchführung von Beratungsprozessen erforderlich sind (z.B. Prozessgestaltung, Beziehungsaufbau, Gesprächsführung).

Sie werden außerdem in die Lage versetzt, diagnostische Prozesse in Gang zu bringen, im Gespräch relevan- te Informationen zu erheben und adäquat zu verarbeiten sowie Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfah- ren richtig bewerten und einordnen zu können. Die Absolvierung des Zusatzfachs ersetzt jedoch keine profes- sionelle Beratungsausbildung und sie qualifiziert auch nicht zur eigenständigen Durchführung psychologischer Testdiagnostik.

Inhalte des Zusatzfachs sind: Formen, Ansätze und Methoden der Beratung; Grundlagen und Strategien der Beratungskommunikation; Qualitätssicherung in der Beratung; Aufgaben, Konzepte, Vorgehensweisen und Methoden der Diagnostik; Qualitätsanspruch, Gütekriterien, Probleme und Fehlerquellen der diagnostischen Arbeit; Grundwissen zur Klassifikation psychischer Störungen; Erscheinungsformen, Diagnostik und Interven- tion bei ausgewählten Störungsbereichen.

2. Studium des Zusatzfachs

Das Studium des Zusatzfachs umfasst die Absolvierung der drei Modulteile/Lehrveranstaltungen (1) „Grundlagen der Psychologischen Diagnostik und Beratung“,

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(2) „Ausgewählte psychische Störungen“ sowie (3) „Psychologische Beratung (Vertiefung)“

und schließt mit einer mündlichen Modulprüfung ab.

Das Zusatzfach ist so konzipiert, dass es in zwei bis drei Semestern studiert werden kann. Dringend empfoh- len wird, im 3. Semester (WiSe) Modulteil 1 zu belegen, da es inhaltliche Grundlagen für die restlichen Semi- nare vermittelt und generell nur im Wintersemester angeboten wird. Darauf folgend sollte im 4. Semester Mo- dulteil 2 studiert werden, da dieses nur im SoSe angeboten wird. Parallel oder nachfolgend sollte im 4. oder 5.

Semester (SoSe/WiSe) Modulteil 3 absolviert werden.

Voraussetzung für die Wahl des Zusatzfachs “Psychologische Diagnostik und Beratung” ist, dass als Nach- bardisziplin das Fach Psychologie absolviert wird. Empfohlen wird, möglichst viele Veranstaltungen davon möglichst früh im Studium zu absolvieren. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Zusatzfach soll mindestens das erste Modul der Nachbardisziplin Psychologie erfolgreich absolviert sein (Modul 1 – „Einführung in die Pädagogische Psychologie und Entwicklungspsychologie“).

3. Anzahl der Plätze, Bewerbungsverfahren

Das Studium des Zusatzfachs findet in Seminarform (max. 30 Teilnehmende) bzw. in Kleingruppenarbeit (max.

15 Teilnehmende) statt. Nur so können die praxis- und übungsorientierten Inhalte sinnvoll bearbeitet werden.

Daher ist die Zahl der Plätze auf 30 pro Studienjahr begrenzt.

Die Bewerbungsfrist für die reguläre Aufnahme des Zusatzfachstudiums zum Wintersemester ist der 31. Juli eines Jahres. Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung um ggf. freigewordene bzw. noch freie Plätze ist der 31.

Januar eines Jahres.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen fristgerecht in einem einzigen PDF-Dokument per Mail an psy- chologie.2@phil.uni-augsburg.de einzureichen:

1. Deckblatt: Name, Vorname, Fachsemester, Matrikelnummer, Mailadresse, Adresse, Telefonnummer, Note zum Modul 1 der Nachbardisziplin Psychologie („Einführung in die Pädagogische Psychologie und Entwicklungspsychologie“) oder Vermerk, wann die Leistung absolviert wurde,

2. max. einseitiges Motivationsschreiben mit folgenden Inhalten: Begründung der Wahl aufgrund von (a) persönlichen Interessen und Vorerfahrungen, (b) bisherigen Studienschwerpunkten, (c) Verwen- dungsperspektiven für die eigene angestrebte berufliche Praxis bzw. Laufbahn und

3. STUDIS-Auszug (nicht die Anmeldungen) als Leistungsnachweis zur Nachbardisziplin „Psychologie“.

Falls auf Basis des Motivationsschreibens bei mehr als 30 Bewerber/inne/n eine Motivation für das Zusatzfach klar ersichtlich ist, dient die Note zum Modul 1 der Nachbardisziplin Psychologie als Auswahlkriterium (Losver- fahren bei gleichen Noten). Falls diese Veranstaltung zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade erst absolviert wird und die Modulnote noch nicht vorliegt, ist dies in der Bewerbung explizit zu erwähnen – nach Vorliegen der Note wird diese automatisch in das Bewerbungsverfahren einbezogen.

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Die Information über die Vergabe der Plätze erfolgt jeweils bis zum 31. August bzw. 28. Februar eines Jahres per E-Mail. Wer einen Platz im Zusatzfach erhalten hat, muss sich fristgerecht via Digicampus zu den einzel- nen Lehrveranstaltungen anmelden.

4. Mündliche Prüfung

Das psychologische Zusatzfach schließt mit einer 20-minütigen mündlichen Prüfung ab, aus der sich die Ge- samtnote ergibt. Sie kann abgelegt werden, sobald alle drei Modulteile/Lehrveranstaltungen erfolgreich absol- viert wurden.

Gegenstand der Prüfung sind die Inhalte der Modulteile 1 (“Grundlagen der Psychologischen Diagnostik und Beratung“) und 2 („Ausgewählte psychische Störungen“). Der Prüfungsstoff ist standardisiert und durch die folgende Prüfungsliteratur verbindlich vorgegeben2:

 Grundlagen der Psychologischen Diagnostik und Beratung:

o In Schmidt-Atzert und Amelang (2018, 5. Aufl.): Kapitel 1 (bis incl. 1.5.3), Kapitel 2 (bis incl.

2.1.2), Kapitel 5 (bis incl. 5.2) und Kapitel 6 (bis incl. 6.4).

o In Schmitt und Gerstenberg (2014): Kapitel 2 und Kapitel 3.

o In Schubert, Rohr und Zwicker-Pelzer (2019): Kapitel 2, Kapitel 4, Kapitel 5, Kapitel 6 und Kapitel 7 (bis incl. 7.5).

 Grundlagen psychischer Störungen:

o In Kring, Johnson und Hautzinger (2019, 9. Aufl.): Kapitel 1.1., Kapitel 2, Kapitel 3.2 und Kapitel 4.

Darüber hinaus wird ein Störungsbild vertieft geprüft (Symptomatik, Klassifikation, Diagnostik, Epidemiologie, Ätiologie, Prävention/Intervention). Hierbei wird geprüft, ob die/der Kandidatin/Kandidat über ein vertieftes und fundiertes Wissen verfügt sowie in der Lage ist, den zu dem Störungsbild vorliegenden Erkenntnisstand diffe- renziert und auch kritisch darzustellen. Das Störungsbild kann die/der Kandidatin/Kandidat in Absprache mit der/dem Prüferin/Prüfer nach Interesse und Vorwissen selbst wählen. Dazu legen sie ihrer/ihrem Prüfe- rin/Prüfer etwa 6 Wochen, spätestens jedoch 2 Wochen vor der Prüfung eine Gliederung per E-Mail vor, die auch eine Liste der zu bearbeitenden Fachliteratur (inkl. einer empirischen Studie) enthält. Eine Mustergliede- rung findet sich im Anhang. Die/der Prüferin/Prüfer macht dazu bei Bedarf Verbesserungsvorschläge. Die Gliederung ist dreifach ausgedruckt mit in die Prüfung zu bringen und kann von der/dem Kandida- tin/Kandidaten während der Prüfung eingesehen werden.

Die Prüfung kann in jedem Semester abgelegt werden. Prüfungszeiträume sind die zweite Aprilhälfte (Früh- jahrstermin, Leistungen zählen zum WiSe) sowie die zweite Oktoberhälfte (Herbsttermin, Leistungen zählen zum SoSe). Das Ablegen der Prüfung setzt eine fristgemäße Prüfungsanmeldung im der Prüfung vorange- henden Semester an zwei Stellen voraus:

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1. via Studis (Studisanmeldefrist beachten)

2. danach im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie m.b.B.d. Pädagogischen Psychologie bis spä- testens 31. Januar (Frühjahrstermin) bzw. 15. Juli (Herbsttermin).

Die Prüferinnen/Prüfer werden semesterweise per Aushang bekannt gegeben. Die Kandidatinnen/Kandidaten können bei der Anmeldung zur Prüfung eine unverbindliche Präferenz angeben. Die Zuordnung sowie die genauen Prüfungstermine werden per Rundmail bekannt gegeben.

5. Studienberatung

Bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Zusatzfach „Psychologische Diagnostik und Bera- tung“ wenden Sie sich bitte an die aktuelle Studienberatung, die Sie unter folgendem Link finden:

https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philsoz/fakultat/fach_psychologie/studium/fach-studienberatung/.

6. Literatur

Kring, A. M., Johnson, S. L., & Hautzinger, M. (2019). Klinische Psychologie (9. Aufl.). Weinheim: Beltz.

Schmidt-Atzert, L., & Amelang, M. (2018). Psychologische Diagnostik (5. Aufl.). Berlin: Springer.

Schmitt, M., & Gerstenberg, F. (2014). Psychologische Diagnostik kompakt. Weinheim: Beltz.

Schubert, F.-C., Rohr, D., & Zwicker-Pelzer, R. (2019). Beratung: Grundlagen – Konzepte – Anwendungsfel- der. Berlin: Springer.

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Anhang: Mustergliederung Schwerpunktthema

Name Prüfer(in)

Telefon Datum

E-Mail

Matrikelnummer

Schwerpunktthema: Depression

- Mündliche Modulabschlussprüfung im Zusatzfach „Psychologische Diagnostik und Beratung“ in BA Erziehungswissen- schaften -

1. Erscheinungsbild und Epidemiologie 1.1 Depressive Symptome nach ICD-10 1.2 Prävalenz

2. Ätiologie (mit besonderer Berücksichtigung psychologischer Erklärungsansätze und Risikofaktoren) 2.1 Biologische Theorien

2.2 Psychodynamische Ansätze 2.3 Kognitive Theorie nach Beck

2.4 Lerntheoretische Ansätze: Erlernte Hilflosigkeit 2.5 Psychosoziale Erklärungsansätze

3. (Differenzial-) Diagnostik

3.1 Störungsspezifische diagnostische Verfahren Becks Depressions-Inventar (BDI-II)

Depressionsinventar für Kinder und Jugendliche (DIKJ) 3.2 Abgrenzung zu anderen Störungen

3.3 (Komorbide Störungen)

4. Therapieansätze/Intervention und Prävention

4.1 Psychotherapie: Empirische Studie zum Behandlungsverlauf (Schär & Bodenmann, 2011) 4.2 Kognitive Verhaltenstherapie

4.3 Familientherapeutische Maßnahmen 4.4 Medikamentöse Therapie

Literatur:

Beck, A. T., Rush, A. J., Shaw, B. F. & Emery, G. (1996). Kognitive Therapie der Depression (5.Aufl.). Weinheim: Beltz PVU.

Davison, G. C., Neale, J. M. & Hautzinger, M. (2007). Klinische Psychologie (7. Aufl.). Weinheim: Beltz. (Kapitel 10).

Hautzinger, M. (2010). Akute Depression. Fortschritte der Psychotherapie. Göttingen: Hogrefe.

Krohne, H. W. & Hock , M. (2007). Psychologische Diagnostik. Grundlagen, Anwendungsfelder. Stuttgart: Kohlhammer.

Petermann, F. (Hrsg.). (2008). Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie (6. Aufl.). Göttingen: Hogrefe. (Kapitel IV. 25.).

Schär, M. & Bodenmann, G. (2011). Behandlungsverlauf bei depressiven Störungen. Intrapsychische und interpersonelle Prädiktoren des Patienten und dessen Partner. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie, 40, 42-52.

Referenzen

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