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Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 8 Die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 treten auf den 1. April 2012 in Kraft

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen

15. Februar 2012

Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 8

Die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 treten auf den 1. April 2012 in Kraft

Ab dem 1. April 2012 finden die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009, welche die Koordi- nierung der sozialen Sicherheit innerhalb der EU regeln, auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU Anwendung. Sie ersetzen die Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72.

Die neuen Verordnungen gelten aber nur im Verhältnis zur EU.

Im Verhältnis zu den EFTA – Staaten sind weiterhin die Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 anwendbar.

Bei der Koordination der Familienzulagen im Verhältnis zur EU ergibt sich eine wichtige Änderung:

Der persönliche Geltungsbereich wird auf die Nichterwerbstätigen ausgedehnt. Auch nichterwerbstäti- ge Schweizer und EU-Staatsangehörige erhalten künftig Familienleistungen für Kinder mit Wohnsitz in den EU-Staaten.

Die FamZWL wird entsprechend angepasst werden.

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