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IV. Qualifikationsvoraussetzung gemäß Anlage 8 BMV-Ä (Delegations-Vereinbarung)

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Academic year: 2022

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E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 06131 326-327

Telefon 06131 326-326

www.kv-rlp.de/685923

KV RLP / SQS-ANTRAG / 685923 / FEBRUAR 2022 Seite 1 von 3

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

auf Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch den nicht-ärztlichen Praxisassistenten sowie die Abrechnung

dieser delegierten Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch FACHÄRZTE gemäß EBM Kapitel 38

Anlage 8 des BMV-Ä (Delegations-Vereinbarung) EBM Abschnitt 38.3

Beantragt wird die Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch den nicht-ärztlichen Praxisassistenten, der in Abwesenheit des Facharztes in der Häuslichkeit des Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen auf ärztliche Anordnung tätig wird und die Abrechnung dieser Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung.

I. Angaben zum Antragsteller

____________________________________________________________ ________________________

Titel, Vorname Name LANR

________________________________________

E-Mail-Adresse

II. Angaben zur Betriebsstätte

___________________________________________________________

Bezeichnung

___________________________________________________________ ________________________

PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Telefon

_____________________

BSNR

Die Genehmigung für die Betriebsstätte (BSNR) umfasst alle zugeordneten Nebenbetriebsstätten (NBSNR).

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 685923 / FEBRUAR 2022 Seite 2 von 3

III. Leistungsumfang (Facharzt)

GOP 38200 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch in Pflegeheim/Beschützende Einrichtung GOP 38202 EBM Zuschlag zur GOP 38100 für Besuch in der Häuslichkeit

GOP 38205 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für den Mitbesuch in Pflegeheim/Beschützende Einrichtung GOP 38207 EBM Zuschlag zur GOP 38105 für Mitbesuch in der Häuslichkeit

IV. Qualifikationsvoraussetzung gemäß Anlage 8 BMV-Ä (Delegations-Vereinbarung)

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis:

Arbeitgeber: ____________________________________________________________________

Natürliche oder juristische Person

____________________________________________________________________

Adresse, falls von den Angaben unter II. abweichend

Arbeitnehmer: 1.) ________________________________________ _________________________

Vorname Name Geburtsdatum

_____________ ______________________ _________________________

Beschäftigung beschäftigt seit NäPa-Nummer

(Std./Woche) (Monat / Jahr) (wird von der KV RLP vergeben)

2.) ______________________________________ _________________________

Vorname Name Geburtsdatum

_____________ ______________________ _________________________

Beschäftigung beschäftigt seit NäPa-Nummer

(Std./Woche) (Monat / Jahr) (wird von der KV RLP vergeben)

Ich bestätige, dass die in der Betriebsstätte beschäftigten nicht-ärztlichen Praxisassistenten über die nachstehend genannten fachlichen Voraussetzungen verfügen:

 Qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin oder gemäß dem Krankenpflegegesetz

und

 eine, nach dem qualifizierten Berufsabschluss, mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Praxis eines Arztes gemäß Nr. 1 der Präambel 38.1

und

 dem Nachweis über die Begleitung von 20 Hausbesuchen zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen bei einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel 38.1

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 685923 / FEBRUAR 2022 Seite 3 von 3

und

 einer abgeschlossenen Zusatzqualifikation zur nicht-ärztliche Praxisassistenz gemäß § 7 der Anlage 8 BMV-Ä.

 Kopie der NäPa-Anerkennung durch die LÄK (Zertifikat) ist diesem Antrag beigefügt.

oder

 Anmeldung zur Ausbildung zur Zusatzqualifikation nicht-ärztliche Praxisassistenz gemäß §§ 7 und 8 der Anlage 8 BMV-Ä, wobei ein Abschluss der Ausbildung (gilt unter anderem auch für die Nachqualifizierung einer VERAH zur NäPa) bis zum 31. März 2022 zu erwarten ist.

 Nachweise sind in Kopie beigefügt.

V. Erklärung

 Delegierbare Leistungen zum Zweck der Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten, in Alten-/

Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen dürfen durch den nicht-ärztlichen

Praxisassistenten erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn die hierfür erforderliche schriftliche Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung durch die KV RLP erteilt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des EBM sind zusätzlich zu beachten.

 Es ist sicherzustellen, dass die Praxisassistenz über die notwendige Qualifikation und Sorgfalt zur Durchführung der Hilfeleistungen auf Anordnung des Arztes verfügt. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die NäPa eine Fortbildung zu den Themen Notfallmanagement, Digitalisierung und Telemedizin gemäß § 7 der Delegationsvereinbarung alle 3 Jahre wiederholt. Die KV RLP behält sich vor den Kursnachweis anzufordern.

 Die Betriebsstätte wird die KV RLP über alle Änderungen informieren, welche die Erfüllung der in Anlage 8 des BMV-Ä (Delegations-Vereinbarung) und EBM Kapitel 38 genannten Anforderungen betreffen. Insbesondere davon betroffen sind Änderungen im Beschäftigungsverhältnis der nicht- ärztlichen Praxisassistenz.

Der/Die Unterzeichner versichert/versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben:

________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes

Ärztlicher Leiter des MVZ

Referenzen

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