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G A R T E N Informationsbr Inf ormationsbr schür e z schür u den Landeskinder e z u den Landeskinder ärt g en der St ärt adt en der St

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K I N D E R

G A R T E N

Informationsbroschüre zu den Landeskindergärten der Stadtgemeinde Horn Informationsbroschüre zu den Landeskindergärten der Stadtgemeinde Horn

horn.gv.at

horn.gv.at

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Bürgermeister

LAbg. Jürgen Maier Für den Familienausschuss Stadträtin Maria van Dyck

Liebe Eltern!

Das Betreuungsangebot in den Kindergärten der Stadtge- meinde Horn ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird bereits von vielen Eltern in An- spruch genommen. Kinderbetreuung ist uns wichtig und wir sind daher auch in diesem Bereich gerne Ihr Partner. Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden und eine gute Kinderbetreuung zur Zufriedenheit aller gestalten zu können, sind wir auf die Einhaltung verschiedener Regeln und Gesetze angewiesen.

Im Folgenden finden Sie Anleitungen, die für Sie als auch für uns einen guten Ablauf des Kindergartenjahres gewährleis- ten sollen. Sollte für Sie eine Formulierung nicht klar und ver- ständlich sein, so bitten wir Sie, bei der Kindergartenleitung oder im Stadtamt (Fr. Elisabeth Schallar, 02982/2656-216) nachzufragen, um die nötige Information zu erhalten.

Ihr Bürgermeister Ihre Familienstadträtin

Jürgen Maier Maria van Dyck

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horn.gv.at Um einen Kindergartenplatz in der Stadt-

gemeinde Horn zu erhalten, muss das Kind und zumindest ein Erziehungsbe- rechtigter im Gemeindegebiet von Horn mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Kriterien für die Platzvergabe

Die Platzvergabe und Auswahl des Kin- dergartens erfolgt gewichtet nach fol- genden Kriterien:

1) Alter des Kindes (5- bis 6-Jährige wer- den wegen des verpflichtenden Kinder- gartenjahres vor der Schule bevorzugt)

Voraussetzungen für den Kindergartenplatz

Aufnahmekriterien und Platzvergabe

2) Berufstätigkeit der Eltern (gegebenen- falls schriftlicher Nachweis des Dienstge- bers erforderlich)

3) Geschwisterkinder, welche bereits den Kindergarten besuchen

4) Nähe zum Wohnort bzw. Arbeitsplatz 5) Persönliche Wünsche.

Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht aus- schlaggebend. Die Vergabe der freien Kindergartenplätze erfolgt ausschließ- lich anhand der oben angeführten Krite- rien.

horn.gv.at

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© drubig-photo/fotolia.com

Der Besuch des Kindergartens ist für Kin- der in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr in ganz Niederösterreich kostenlos.

Die Gemeinden sind jedoch gemäß § 25 NÖ Kindergartengesetz 2006 berechtigt, einen Beitrag für Beschäftigungsmate- rial einzuheben. Das sind in der Stadtge- meinde Horn (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2016) € 13,00 pro Kind und Monat. Auch im verpflichtenden Kinder- gartenjahr und bei Anwesenheit in den Sommermonaten muss der monatliche Beschäftigungsbeitrag einbezahlt wer- den. Dieser dient ausschließlich der An- schaffung von Spiel- und Fördermaterial und kommt direkt Ihren Kindern zugute.

Wann müssen Sie mit Kosten rechnen?

Kosten der Betreuung im Kindergarten

Die Abrechnung der Beiträge erfolgt durch einen Abbuchungsauftrag (SEPA- Lastschrift). Dadurch erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Dies erleichtert die Arbeit der Verwaltung.

Mittagessen ist möglich und kostet

€ 3,90 pro Mahlzeit.

Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung ab 13.00 Uhr ist kostenpflichtig. Für die Zeit vor 7.00 Uhr (früheste Beginnzeit 6.30 Uhr bei Bedarf von mindestens 3 Kindern) verrechnet die Stadtgemeinde einen Mindestbetrag von € 55,00.

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© Fotocredit

horn.gv.at

Abmeldung und Änderungen

Aus Organisationsgründen, für die Erstel- lung der Dienstpläne und die Einteilung der Betreuungspersonen, sind sämtliche Änderungen der zeitlichen Inanspruch- nahme nur zu Beginn des Kindergarten- jahres, mit 1. Dezember, mit 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zuläs- sig. Eine eventuelle Abwesenheit Ihres Kindes kann leider nicht berücksichtigt werden. D.h.: Verrechnet wird der ange- meldete Bedarf, auch wenn dieser nur zum Teil oder gar nicht in Anspruch ge- nommen wurde.

Sollten Sie keinen Bedarf mehr für die Nachmittagsbetreuung haben, muss die Abmeldung schriftlich bei der Kindergar- tenleiterin erfolgen.

In jedem Fall gilt, dass wir Ihren Bedarf bei Abfrage genau und verbindlich be- nötigen, um die gesetzlichen Bestim- mungen bzgl. Kinderzahlen (Betreuungs- schlüssel) einhalten zu können. Ihre genauen Angaben und deren Einhaltung erleichtern uns auch die richtige und effi- ziente Einteilung der Öffnungszeiten und unseres Betreuungspersonals.

ab 1.1. 2022 bis 40 Std./Monat € 55,00 bis 60 Std./Monat € 77,00 über 60 Std./Monat € 99,00 Die Inanspruchnahme der Nachmittags- betreuung ist nur für jene Kinder mög- lich, für die im Vorhinein Bedarf ange- meldet wurde. Alle anderen Kinder sind pünktlich spätestens bis 13:00 Uhr vom Kindergarten abzuholen.

Bei dreimalig verspäteter Abholung (max. 5 - 10 min.) des Kindes (späterer Abholzeitpunkt als durch die Eltern an- gegeben) ist ein Zuschlag von € 20,00 zu entrichten. Bei verspäteter Abholung über 30 min. werden € 55,00 verrechnet.

Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreu- ung ist der Kindergartenleitung schrift- lich mittels den in den Kindergärten auf- liegenden Formularen bekannt zu geben.

Monatliche Kostenbeiträge

Folgende monatliche Kostenbeiträge werden von der Stadtgemeinde Horn auf Grundlage des NÖ Kindergartengesetzes verrechnet:

Inanspruchnahme

Nachmittags- betreuung

horn.gv.at Die oben angeführten Beträge sind

wertgesichert.

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Auch in den Sommerferien werden die Kinder im Kindergarten betreut.

© Ivanko/fotolia.com

Die Kindergärten sind grundsätzlich in den Sommermonaten sechs Wochen geöffnet. Lediglich in der fünften Ferienwoche sind alle Kindergärten geschlossen. Für Kinder von berufstätigen Eltern bietet die Stadtgemeinde Horn als besonderes Service zusätzlich eine Betreuung in der 4. und 6. Sommerferienwoche* an.

Die Sommerbetreuung sowie die erweiterte Öffnungszeit zu Allerseelen**

finden eventuell nur an einem Kindergartenstandort statt. Es könnte sein, dass Ihr Kind nicht in seinem gewohnten Kindergarten betreut werden kann – ziehen Sie diese Möglichkeit bei Ihrer Anmeldung bitte in Betracht.

Kostenlose Sommerbetreuung

Die Sommerbetreuung ist ebenfalls am Vormittag kostenlos, nachmittags kostenpflichtig. Der monatliche Beitrag von € 13,00 für Beschäftigungsmaterial muss bei der Anmeldung für die Sommerbetreuung in jedem Fall einbezahlt werden. Es ist auch hier wichtig, den Bedarf so früh

und genau wie möglich bekannt zu geben.

Abfragen dazu erfolgen bereits im Jänner im jeweiligen Kindergarten.

Der Bedarf an Ferienbetreuung für Ihr Kind muss gem. § 22 Abs. 2 NÖ Kindergar- tengesetz 2006 bis 15. Februar bekannt gegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass der gemeldete Bedarf verrechnet wird, auch wenn er nur zum Teil oder gar nicht in Anspruch genommen wird.

Betreuung in den Ferien

Sommerbetreuung und erweiterte Öffnungszeit

*4. und 6. Sommerferienwoche: Betreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr; Kosten: €10,00 bzw. €20,00

**Allerseelen: Betreuung von 7.00 bis 13.00 Uhr; Kosten: € 10,00

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Weitere Infos

Eine Übersicht über wichtige Eltern- fragen zum Thema Kindergarten fin- den Sie auch auf der Homepage des Landes Niederösterreich:

http://www.noe.gv.at ->

Bildung & Wissenschaft ->

Kindergaerten -> Elternfragen zum Thema Kindergarten

horn.gv.at Seit September 2009 besteht für alle

5-Jährigen die Kindergartenpflicht. Seit- dem ist der Kindergartenbesuch für 5- bis 6-Jährige an mindestens vier Tagen und mindestens 16 Stunden pro Woche ver- pflichtend. Informationen dazu erhalten Sie bei der Leitung des Kindergartens und im Stadtamt bei Frau Elisabeth Schallar (02982/2656-216, schallar@horn.gv.at).

Der Kindergartenerhalter darf ein Kind vom Besuch des Kindergartens aus- schließen, wenn ihm die Kindergarten- leitung meldet, dass es zwei Wochen un- unterbrochen ohne eine Verständigung dem Kindergarten ferngeblieben ist.

Förderung für Nachmittags- betreuung

Es kann um eine Förderung für die Kos- ten der Früh- und Nachmittagsbetreuung angesucht werden. Das dafür nötige Formular und die Informationen dazu erhalten Sie im Stadtamt bei Frau Elisabeth Schallar (02982/2656-216, schallar@ horn.gv.at).

Ein verpflichtendes Kindergartenjahr

Kindergartenpflicht und Förderung

horn.gv.at

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Hier wird Ihr Kind bestens betreut

NÖ Landeskindergarten F.-Kurz Gasse

Ferdinand-Kurz-Gasse 4, 3580 Horn; Tel.: 02982/2656-412, E-Mail: kdg.horn1@wvnet.at, Leitung: Claudia Langer

NÖ Landeskindergarten Mödringer Straße

Mödringer Straße 21, 3580 Horn, Tel.: 02982/2656-432, E-Mail: kdg.horn3@gmx.at, Leitung: Doris Stefal

NÖ Landeskindergarten Prof.-K.-Scholz-Straße

Prof.-Karl-Scholz-Straße 26, 3580 Horn, Tel.:

02982/2656-424, E-Mail: kdg.horn2@wvnet.at, Leitung: Barbara Jaglitsch

Weitere Kinderbetreuungseinrichtungen in Horn

NÖ Hilfswerk

Tagesmütter und Mobile Mamis Josef-Kirchner-Gasse 5, 3580 Horn Tel.: 02982/3966

Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 16 Jahren

Betriebliche Kinderbetreuungs- einrichtung im Landesklinikum Horn Spitalgasse 14, 3580 Horn

Tel.: 02982/9004-6150

Betreuung für Kinder deren Eltern im Landesklinikum arbeiten

NÖ Landeskindergarten Breiteneich

Breiteneich 68, 3580 Horn, Tel.: 02982/2656-441,

E-Mail: kdg.breiteneich@wavenet.at, Leitung: Bettina Koller

Kleinkinderbetreuungseinrichtung Hörnchen-Nest J.-Strommer-Straße 26, 3580 Horn, Tel.: 02982/2656-451 Betreuung für Kinder unter 2,5 Jahre

Leitung: Bianca Greßl

Horner Kindergärten und

Betreuungseinrichtungen

Referenzen

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