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UBB-Protokoll

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Academic year: 2022

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(1)

www.gfnmbh.de 1 GFN mbH: Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung Molfsee

UBB-Protokoll

Termine

29.05.2020 & 07.06.2020

Bauherr | Projekt

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) – 1. BA

Teilnehmer

Fr. Luisa Britzius (GFN)

Umweltbaubegleitung (UBB)

GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH

Stuthagen 25, 24113 Molfsee Tel.: 04347/ 99973-0 Fax: 04347/ 99973-79

Sachbearbeiter UBB

B.Sc. Geographie Luisa Britzius

Tel.: 04347/ 99973-0 Mobil: 0176-31140680 L.Britzius@gfnmbh.de

Verteiler: Teilnehmer +

Fr. Jung, Hr. Böge, Hr.- Müller-Bründel

Termin 1 Thema Zuständigkeit

29.05.2020 1. Fledermaus-Erfassung des Gebäudes am Eiderredder 12 WSA/ UBB Rahmenbedingungen:

Sonnenuntergang: 21:41 Uhr Sonnenaufgang: 04:52 Uhr

Erfassungszeitraum: 21:10 – 05:20 Uhr Witterung: 10 – 16°C, 0 Bft, Bewölkung < 1/8 Ergebnisse:

Zwischen 22:00 und 00:30 transferierende Mücken- und Zwergfledermäuse, sowie eine Wasserfledermaus, zwischen Wohnhaus und Garage und entlang der Bäume in Richtung Wasser (NE -> SW), vereinzelt jagen- de Mücken- bzw. Zwergfledermäuse.

Zwischen 3:00 und 4:00 zwei schwärmende Mückenfledermäuse an westlichem Dachgiebel, ein Einflug beobachtbar.

Termin 2 Thema Zuständigkeit

07.06.2020 2. Fledermaus-Erfassung des Gebäudes am Eiderredder 12 WSA/ UBB Rahmenbedingungen:

Sonnenuntergang: 21:51 Uhr Sonnenaufgang: 04:47 Uhr

Erfassungszeitraum: 21:15 – 05:15 Uhr

Witterung: 9-13°C, Windstärke wechselhaft zwischen 0 und 3 Bft, Bewölkung 1/8 – 5/8 Ergebnisse:

Zwischen 22:19 und 23:06 drei beobachtete Ausflüge von Zwergfledermäusen aus dem östlichen Dachgie- bel. Außerdem traten drei Zwergfledermäuse auf, deren Ursprünge vom derzeitigen Beobachtungsposten nicht klar erkennbar waren. Da die Tiere unvermittelt auftauchten (plötzlich laut beginnende Rufsequenzen) und sich entlang der Dachseiten bewegten, könnten diese Flugbewegungen ebenfalls Ausflüge gewesen sein. Drei Durchflüge von Myotis spec. zwei Großen Abendseglern in der ersten Nachthälfte und einzelnen Zwergfledermäusen während der gesamten Nacht.

Insgesamt wurden fünf Einflüge von Zwergfledermäusen an den Dachgiebeln beobachtet, davon zwei an der Ostseite und drei an der Westseite. Die Aufzeichnungen des stationären Erfassungsgerätes an der östlichen Dachseite lassen darauf schließen, dass dort weitere Tiere einflogen, während der westliche Dachgiebel beobachtet wurde.

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www.gfnmbh.de 2 Bewertung der beiden Erfassungstermine:

Mit den Ein- und Ausflügen der Zwergfledermäuse wurde eine kleine Wochenstube dieser Art nachgewie- sen. Die Größe des Quartiers kann nur durch eine Ausflugszählung näher bestimmt werden. Auf Grundlage der Erfassungen muss von bis zu 20 Tieren ausgegangen werden. Die Einflüge befinden sich an beiden Dachgiebeln (östlich und westlich), jeweils entlang des gesamten Ortganges. Ein Verschluss oder eine Ein- reusung der betroffenen Strukturen ist nicht möglich, da sich die genaue Größe der Wochenstube nicht aus den Erfassungen ableiten lässt, und somit nicht sichergestellt werden kann, dass alle Tiere das Quartier zum Zeitpunkt des Verschlusses verlassen haben.

Der Abrisszeitraum von Gebäuden mit Wochenstuben, die kein Winterquartierpotenzial besitzen erstreckt sich laut LBV (2011) vom 1.12.2020 bis zum 28.02.2021.

Im Zeitraum vom 15.08. bis zum 30.09. wird davon ausgegangen, dass alle Tiere einer Wochenstube mobil sind und flüchten können. Die händische Abnahme der Dachpfannen, Folien und Dämmmaterialien ist in diesem Zeitraum unter Anwesenheit einer Umweltbaubegleitung möglich.

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

1. Verbotstatbestand: Verlust von Fortpflanzungsstätten

Wir gehen von einer kleinen Wochenstube mit <20 Tieren (Zwergfledermäuse) aus. Der LBV (2001) schreibt für den Ausgleich von Wochenstuben in Gebäuden einen Ausgleich von 1:3 vor und dieser soll möglichst nicht mit Kästen, sondern mit Konstruktionen in der Fassade o.ä. erfolgen. Da ein solchen Ausgleich hier schwierig umsetzbar wäre, werden stattdessen 5 Kästen als Ausgleich für die Wochenstube an Gehölze und/oder Bauwerke aufgehängt (zusätzlich zu den bereits abgestimmten 5 Kästen). Dieses Vorgehen ist bereits mit dem LLUR (R. Albrecht) abgestimmt worden. Da es sich bei der Zwergfledermaus nicht um eine Rote Liste Art handelt, muss der Ausgleich nicht als CEF-Maßnahme im Vorhinein und nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen.

2. Verbotstatbestand Tötungsverbot:

Da eine Wochenstube nachgewiesen wurde, dürfen keine Abrissarbeiten erfolgen, bis alle Tiere des Quar- tiers (Muttertiere und Jungtiere) wieder mobil sind. Ein Abriss (mit händischer Abnahme der Ziegel) ist somit zwischen dem 15.08. und 30.09. möglich. Um die Freiheit zu erlangen, das Gebäude nach dem 15.08. zu einem beliebigen Zeitpunkt abzureißen, ist eine Entwertung des Daches (händische Abnahme von Ziegeln und/oder der Isolierung) als mögliches Winterquartier sinnvoll. Anschließend kann dann das Gebäude bis in den Winter hinein mit Anwesenheit einer UBB abgerissen werden.

Wir schlagen als nächsten Schritt vor, dass GFN zeitnah 10 geeignete Standorte an Gebäuden/Bäumen für Fledermauskästen im Gelände festlegt und diese mit Text und Karte an BHF und WSA übergibt. Anschlie- ßen müssen durch BHF und WSA die Eigentumsverhältnisse dieser Strukturen geklärt und diese vertraglich dauerhaft gesichert werden (mit regelmäßiger Funktionskontrolle).

Kontaktdaten WSA:

Hr. Böge

niels.boege@wsv.bund.de

(mobil: 0160/ 90488618; 0431/ 3603356) Fr. Jung

Christina.Jung@wsv.bund.de)

(mobil: 0151/ 52343027; 0431/ 3603364)

Molfsee, den 09.06.2020, Luisa Britzius (B.Sc. Geographie) & Inken Schmersow (M.Sc. Biodiversität und Öko- logie)

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