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Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen zur Beitragsordnung 2002

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158 Bayerisches Ärzteblatt 3/2002

BLÄK informiert

Zur neuen Beitragsordnung der Bayerischen Lan- desärztekammer (BLÄK), die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, erreichen uns zahlreiche An- fragen, von denen wir einige hier beantworten wollen.

1. Sie fragen im Nachweisbogen nach dem Gesamtumsatz. Was passiert mit dem pauschalen Praxiskostenabzug?

Antwort:Hier hat sich nichts geändert! Wie bisher werden die Einnahmen des Arztes aus selbstständiger Tätigkeit zur Hälfte der Bei- tragsberechnung zugrunde gelegt (§ 2 Ab- satz 3 der Beitragsordnung).

2. Was ist unter Gesamtbruttolohn zu verste- hen?

Antwort:Für den angestellten Arzt ist hier- unter der gesamte Bruttoarbeitslohn (= Bruttoarbeitsentgelt = Steuerbrutto) zu verstehen, der beispielsweise aus der Seite 2 des Einkommensteuerbescheides bzw. der Zeile 3 der Lohnsteuerkarte hervorgeht.

3. Was ist unter Gesamtumsatz zu verstehen?

Antwort:Hierunter sind beim niedergelasse- nen Arzt die gesamten Einnahmen zu verste- hen, die sich aus der Verwendung ärztlicher Fachkenntnisse ergeben. Das heißt, dass Ein- nahmen, die beispielsweise auf den Verkauf von Praxisinventar zurückgehen, bei der Beitragsbemessung selbstverständlich nicht in die Bemessungsgrundlage eingehen.

4. Ich bin AiP und habe im Jahr 2000 noch keine Einnahmen erzielt (war Student), welche Unterlagen benötigen Sie bzw. soll ich Unterlagen über die Einnahmen aus 2001 beifügen?

Antwort:Bitte notieren Sie auf dem blauen Nachweisbogen, seit wann Sie als AiP tätig sind. Weitere Unterlagen werden nicht benö- tigt.

5. Ich war im Jahr 2000 im Ausland tätig.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Antwort:Bitte notieren Sie dies auf dem blauen Nachweisbogen. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

6. Was hat sich eigentlich alles geändert?

Antwort:Neu ist die Einführung der gene- rellen Nachweispflicht und damit im Zusam-

menhang stehend, die Verlegung der Bemes- sungsgrundlage vom Vorjahr auf das Vor- vorjahr. An der Berechnung der Einnahmen hat sich nichts geändert! Weiter musste die Beitragstabelle auf den Euro umgestellt wer- den.

7. Warum haben sich die Beiträge durch die Euro-Einführung verdoppelt?

Antwort:Die Beiträge haben sich keineswegs verdoppelt, da im Zusammenhang mit der Einführung des Euro auch die Stufen der Einnahmen von bisher (DM) 20 000,00- Schritten auf (EUR) 10 000,00-Schritte reduziert wurden. Die Steigerung von DM 55,00 auf EUR 30,00 beträgt 6,7 %, in ein- zelnen Fällen kann sich auf Grund der Öff- nung der Beitragstabelle nach oben (aus juris- tischen Gründen notwendig) eine höhere Beitragssteigerung ergeben.

8. Was ist in der Beitragstabelle mit Einnah- men gemeint?

Antwort:Der Begriff „Einnahmen“ bezieht sich auf § 2 Absatz 3 der Beitragsordnung, wonach der Beitragsberechnung die Einnah- men des Arztes aus selbstständiger Tätigkeit zur Hälfte, die Einnahmen des Arztes aus nicht selbstständiger Tätigkeit in voller Höhe und die Einnahmen im Rahmen der sonsti- gen Einkünfte zur Hälfte zugrunde gelegt werden.

9. Was kann ich tun, wenn ich mich über- haupt nicht auskenne?

Antwort:Bitte rufen Sie uns an, Ihre(n) zu- ständige(n) Sachbearbeiter(in) erreichen Sie unter der auf dem Veranlagungsschreiben ausgewiesenen Telefonnummer, schreiben Sie uns oder schicken Sie eine E-Mail an beitrag@blaek.de. Hier erhalten Sie kompe- tente Hilfe und Unterstützung.

10. Was passiert mit meinen Beiträgen?

Antwort:Die Aufgaben der Bayerischen Landesärztekammer sind in Art. 2 des Heil- berufe-Kammergesetzes (HKaG) genannt.

Dazu gehört unter anderem die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die Erfül- lung der ärztlichen Berufspflichten zu über- wachen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, die Weiterbildung zu regeln sowie in der öf- fentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.

Konkrete Informationen mit einer differen- zierten Darstellung, wie sie diese Aufgaben

erfüllt, können Sie dem Geschäftsbericht der BLÄK entnehmen, der alljährlich im Sep- tember-Heft des Bayerischen Ärzteblattes als Sonderdruck erscheint und der auch im Internet eingestellt ist (www.blaek.de– Home – WerWasWo – Organisation – Geschäftsbericht).

11. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Antwort:Für die BLÄK gilt das Bayerische Datenschutzgesetz. Die BLÄK erhebt als öf- fentliche Stelle Daten auf Grundlage der Bei- tragsordnung, damit sie die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann. Aus diesem Grund ist das Speichern und Nutzen der personen- bezogenen beitragsrelevanten Daten zulässig.

Den bei der Verarbeitung der Daten beschäf- tigten Personen ist untersagt, diese Daten un- befugt zu verarbeiten oder zu nutzen; das Da- tengeheimnis wird gewahrt. Einblick in die Daten haben nur die mit der Bearbeitung der Veranlagung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Datenübermittlung an an- dere Stellen findet nicht statt. Sobald die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, wer- den sie vernichtet.

Dipl.-Volkswirt Frank Estler, Leiter Referat Finanzen (BLÄK)

Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen zur Beitragsordnung 2002

Wahl der Delegierten zur

Bayerischen Landesärztekammer Ende 2002

Der Vorstand der Bayerischen Landes- ärztekammer hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2002 gemäß § 2 Absatz 1 der Wahlordnung für die Wahl der De- legierten zur Bayerischen Landesärzte- kammer den Landeswahlausschuss für die Wahl der Delegierten zur Bayeri- schen Landesärztekammer Ende 2002 bestellt.

Landeswahlleiter:

Peter Kalb, München Mitglieder:

Dr. med. Heinz-Günter Jaeckle, Polling

Dr. med. Philipp Stagelschmidt, München

Profesesor Dr. med. Bernd Rainer Stübinger, München

Dr. med. Gerhard Völlinger, Freising

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