• Keine Ergebnisse gefunden

Häufig gestellte Fragen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Häufig gestellte Fragen"

Copied!
27
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen über die Mitglieder des Europäischen

Parlaments und das Europäische Parlament

Die Befugnisse und Gesetzgebungsverfahren des Parlaments Wie viele Mitglieder hat das Europäische Parlament?

Wie werden der Präsident und die Mitglieder der Kommission ernannt?

Wie werden der Präsident und die Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments ernannt?

Das Parlament in Zahlen

Wie viele Sprachen werden beim Parlament verwendet?

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Mitglieder des Europäischen Parlaments Überblick über die Vergütungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments Regelungen für die Personalausstattung: Parlamentarische Assistenten Warum wechselt das Parlament zwischen Brüssel und Straßburg?

Die Bildung von Fraktionen

Politische Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene

Prüfung der Mandate neuer Mitglieder des Europäischen Parlaments Verringerung der Kohlenstoff-Emissionen des Parlaments

Besuchergruppen Parlamentarium

(2)

Häufig gestellte Fragen

2/27

Die Befugnisse und Gesetzgebungsverfahren des Parlaments

Für den größten Teil der EU-Gesetzgebung erlässt das Parlament Rechtsakte gemeinsam mit dem Rat der EU. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren - die „Mitentscheidung“ - gilt unter anderem für folgende Bereiche: Wirtschaftspolitik, Finanzdienstleistungen, Binnenmarkt, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Dienstleistungsfreiheit, Landwirtschaft, Fischerei, Energiesicherheit, Visa, Asyl, Einwanderung, Justiz und Inneres, Verbraucherpolitik, transeuropäische Netze, Umwelt, Kultur (Fördermaßnahmen), Forschung (Rahmenprogramm), soziale Ausgrenzung, Gesundheit, Bekämpfung von Betrug zu Lasten der EU, Fördermaßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen, spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie, Aktionen zu Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie Regelungen für die europäischen politischen Parteien.

In einigen Bereichen gelten spezielle Beschlussfassungsverfahren, bei denen das Parlament lediglich zu einem Vorschlag der Kommission Stellung nimmt. In diesen Fällen muss der Rat den Standpunkt des Parlaments erfahren, bevor er über den Kommissionsvorschlag abstimmt, doch er ist nicht daran gebunden. Der markanteste Gesetzgebungsbereich, für den das Konsultationsverfahren immer noch gilt, sind die steuerlichen Vorschriften. Rechtsakte in diesen Bereichen können auch nur mit Einstimmigkeit im Rat erlassen werden.

In einigen anderen Fällen ist die Zustimmung des Parlaments notwendig, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Dann wird mit einem einfachen, verbindlichen Ja oder Nein gestimmt. Dies betrifft beispielsweise den Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten und internationale Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten oder Ländergruppen. Darüber hinaus gilt es für die endgültige Entscheidung über die Ernennung der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen:

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0076b966cf/Powers-and-functions.html

(3)

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Mitglieder hat das Europäische Parlament?

Zur Zeit hat das Europäische Parlament 754 Abgeordnete, auch wenn bei den vergangenen Europawahlen im Juni 2009, wie im Vertrag von Nizza festgelegt, 736 Mitglieder ins Europäische Parlament gewählt wurden.

Mit dem Vertrag von Lissabon erhöht sich die Zahl der Europaabgeordneten auf 751, jedoch erst bei den nächsten Wahlen im Jahr 2014. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Vertragsänderung geeinigt, damit schon früher 18 zusätzliche Mitglieder in das Parlament aufgenommen werden können. Nachdem diese Vertragsänderung von allen Parlamenten in der EU ratifiziert wurde, konnten die 18 neuen Abgeordneten ab dem 1. Dezember 2011 ihr Mandat antreten.

Die drei Europaabgeordneten, die Deutschland nach dem Vertrag von Lissabon einbüßen wird, dürfen bis zum Ende der Wahlperiode verbleiben, wodurch die im Vertrag von Lissabon vorgegebene Mitgliederzahl vorübergehend von 751 auf 754 steigt.

Die 18 zusätzlichen Sitze im Europäischen Parlament (751 gemäß Lissabon abzüglich 736 gemäß Nizza zuzüglich der drei noch nicht wegfallenden deutschen Mitglieder) entfallen auf Frankreich (2), das Vereinigte Königreich (1), Italien (1), Spanien (4), Polen (1), die Niederlande (1), Schweden (2), Österreich (2), Bulgarien (1), Lettland (1), Slowenien (1) und Malta (1).

Liste der Abgeordneten: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list.html

Beitritt Kroatiens / Beobachter:

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben dem Beitritt Kroatiens als 28. Mitglied der EU am 1. Dezember 2011 zugestimmt. Am 22. Januar wurde in Kroatien ein Referendum

abgehalten. Der Vertrag muss nun von allen 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden. Es wird erwartet, dass das Land der EU am 1. Juli 2013 beitritt. 12 kroatische Abgeordnete werden dann ihr Mandat im EP antreten (ab dem Beitrittsdatum und bis zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 des

Europäischen Parlaments).

Schon seit April 2012 sind 12 "Beobachter" aus Kroatien im Europäischen Parlament. Sie wurden vom kroatischen Parlament ernannt und bereiten den EU-Beitritt ihres Landes vor.

Die 12 Beobachter können an Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen teilnehmen und auch das Wort ergreifen, gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments, aber sie dürfen weder an

Abstimmungen teilnehmen noch sich für Ämter innerhalb des Europäischen Parlaments zur Wahl stellen. Die kroatischen Beobachter, wie alle anderen Beobachter auch, bekommen kein Gehalt und keine Kostenvergütungen vom Europäischen Parlament. Sie haben jedoch ein Anrecht auf das Tagegeld sowie auf die Erstattung ihrer Reisekosten.

Liste der Beobachter: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/observers.html

(4)

Häufig gestellte Fragen

4/27

Wie werden der Präsident und die Mitglieder der Kommission ernannt?

Der Präsident der Kommission

Nach dem Vertrag von Lissabon spielt das Parlament eine gewichtigere Rolle bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, weil für eine Zustimmung nicht nur - wie früher vorgesehen - die Hälfte der abgegebenen Stimmen notwendig ist, sondern eine qualifizierte Mehrheit, das heißt mindestens die Hälfte aller Europaabgeordneten mit Ja stimmen muss.

Der Europäische Rat, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, schlägt dem Parlament unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahlen und nach angemessenen Konsultationen einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor.

Der Kommissionspräsident wird dann mit den Stimmen der Mehrheit der dem Parlament angehörenden Mitglieder gewählt.

Erhält der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, hat der Europäische Rat, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, einen Monat Zeit, um einen neuen Kandidaten vorzuschlagen (Artikel 9d Absatz 7 des Vertrags von Lissabon).

Die Mitglieder der Kommission

Der Rat nimmt einvernehmlich mit dem gewählten Präsidenten die Liste der designierten Kommissionsmitglieder an.

Diese designierten Kommissionsmitglieder erscheinen zunächst in den Parlamentsausschüssen entsprechend ihres jeweiligen voraussichtlichen Geschäftsbereichs. Die Anhörungen finden öffentlich statt. Die designierten Kommissionsmitglieder geben Erklärungen ab und beantworten Fragen.

Dann stellt der gewählte Kommissionspräsident das Kollegium der Kommissionsmitglieder und ihr Programm auf einer Sitzung des Parlaments vor. An die Erklärung schließt sich eine Aussprache an.

Anschließend stimmt das Parlament über den Präsidenten, den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission insgesamt mit einem Zustimmungsvotum ab.

Das Parlament kann die Abstimmung auf die nächstfolgende Sitzung verschieben (Artikel 106(5) der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments).

Wenn das Parlament dem Präsidenten und den Mitgliedern der Kommission seine Zustimmung erteilt hat, werden sie vom Rat, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, ernannt.

Im Falle einer wesentlichen Änderung der Aufgabenverteilung innerhalb der Kommission während ihrer Amtszeit, der Besetzung eines frei gewordenen Postens oder der Ernennung eines neuen Kommissionsmitglieds nach dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaates müssen die betreffenden Kommissionsmitglieder erneut vor den zuständigen Ausschüssen erscheinen.

(5)

Häufig gestellte Fragen

Wie werden der Präsident und die Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments ernannt?

Während der ersten Plenarsitzungswoche nach den Europawahlen wählt das Parlament einen neuen Präsidenten sowie 14 Vizepräsidenten und Quästoren.

Alle gewählten Posten im Europäischen Parlament werden zur Halbzeit der 5-jährigen Legislaturperiode neu besetzt. Alle zweieinhalb Jahre werden also ein neuer Präsident, neue Vizepräsidenten, Quästoren sowie Ausschuss- und Delegationsvorsitzende und ihre Stellvertreter gewählt. Amtierende Kandidaten können für ein zweites Mandat bestätigt werden.

Bei der Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und Quästoren sollte auf eine faire Repräsentanz der Mitgliedstaaten und politischer Sichtweisen geachtet werden.

Der Präsident des Europäischen Parlaments

Die erste Handlung des neu gewählten Europäischen Parlaments ist, seinen Präsidenten zu bestimmen. Dabei führt der scheidende Präsident den Vorsitz, oder andernfalls einer der

scheidenden Vizepräsidenten entsprechend der Rangfolge oder, falls keiner von diesen anwesend ist, das Mitglied mit der längsten Mandatszeit, bis der Nachfolger gewählt ist (Artikel 12).

Die Kandidaten für das Amt des Präsidenten können entweder von einer der Fraktionen oder von mindestens 40 Abgeordneten vorgeschlagen werden (Artikel 13).

Der Präsident wird in geheimer Wahl gewählt. Entgegen sonstigen Abstimmungsverfahren im

Europäischen Parliament notieren die Abgeordneten den Namen ihres Favoriten auf Wahlzetteln, die sie dann in einer Wahlurne plazieren. Durch Losentscheid werden acht Stimmenzähler unter den Abgeordneten ausgewählt, die das Verfahren beaufsichtigen.

Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten, also 50 Prozent plus eins (Artikel 14). Leere oder ungültige Stimmzettel werden bei der Berechnung der erforderlichen Mehrheit nicht gewertet.

Wurde in der ersten Wahlrunde kein Kandidat gewählt, können dieselben oder andere Kandidaten für die zweite Wahlrunde unter den gleichen Bedingungen aufgestellt werden. Falls nötig, kann dies in einer dritten Runde, zu den gleichen Bedingungen, wiederholt werden.

Steht nach drei Wahlgängen noch immer kein Gewinner fest, gehen die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl in eine vierte Wahlrunde. Derjenige mit den meisten Stimmen wird Präsident (Bei Stimmengleichheit gilt der Kandidat mit dem höheren Lebensalter als gewählt).

(6)

Häufig gestellte Fragen

6/27 Unmittelbar nach der Wahl übernimmt der neu gewählte Präsident den Vorsitz und hat das Recht auf eine Eröffnungsansprache (die aber auch kurz ausfallen kann mit einer späteren offiziellen

Antrittsrede), bevor er oder sie den Vorsitz über die Wahlen der Vizepräsidenten und Quästoren übernimmt.

Vizepräsidenten und Quästoren

Die Kandidaten für die Posten der Vizepräsidenten und der Quästoren können ebenso entweder von einer Fraktion oder von mindestens 40 Abgeordneten vorgeschlagen werden. Die Vizepräsidenten werden ebenfalls in geheimer Wahl auf einem einzigen Stimmzettel gewählt. Die Kandidaten müssen eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Wenn danach nicht alle 14 Vizepräsidenten gewählt sind, findet unter den gleichen Bedingungen ein zweiter Wahlgang statt, um die noch freien Sitze zu besetzen. Ist dafür ein dritter Wahlgang erforderlich, so genügt die relative Mehrheit.

Die Reihenfolge, in der die Kandidaten gewählt wurden, bestimmt die Rangfolge (Artikel 15). Sollte die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten der Anzahl der zu besetzenden Posten entsprechen - in diesem Fall 14 -, werden sie durch Akklamation gewählt, mit einer Abstimmung, um lediglich die Rangfolge festzulegen. Ein ähnliches Verfahren gilt für die Wahl der Quästoren (Artikel 16).

Die Vizepräsidenten können den Präsidenten bei der Ausübung seiner Pflichten, einschließlich der Leitung der Plenarsitzungen, vertreten (Artikel 21). Sie sind zudem Mitglieder des Präsidiums, welches für alle parlamentarischen Angelegenheiten in Sachen Verwaltung, Personal und

Organisation verantwortlich ist. Die fünf Quästoren beschäftigen sich mit Verwaltungsaufgaben, die die Abgeordneten direkt betreffen (Artikel 26).

Die Vorsitzenden der Ausschüsse

Nach der konstituierenden Sitzung des Parlaments (und nach der Tagung zur Halbzeit der Legislaturperiode, wenn die Amtsträger gewählt werden), wählen die ständigen Ausschüsse des Parlaments ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter. Amtierende Kandidaten können bei den Wahlen zur Halbzeit der Wahlperiode auch für ein zweites Mandat bestätigt werden. Dies gilt ebenfalls für die interparlamentarischen Delegationen des Parlaments.

Jeder ständige Ausschuss wählt in getrennten Wahldurchgängen ein eigenes Präsidium, bestehend aus Vorsitzendem und Stellvertretern. Die Anzahl der gewählten Stellvertreter wird vom Parlament festgelegt, einem Vorschlag der Konferenz der Präsidenten folgend.

Sollte die Anzahl der Kandidaten der Anzahl der Sitze entsprechen, kann die Wahl durch

Akklamation erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, so findet eine geheime Wahl statt. Gibt es nur einen Kandidaten, muss er oder sie die absolute Mehrheit der Stimmen, einschließlich der Für- und Gegenstimmen, erhalten.

Sollte es beim ersten Wahlgang mehr als einen Kandidaten pro Sitz geben, wird derjenige gewählt, der eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, einschließlich der Für- und

Gegenstimmen. Beim zweiten Wahldurchgang wird der Kandidat mit der höchsten Stimmanzahl gewählt. Bei einer Stimmengleichheit siegt der ältere Kandidat. Bei der Wahl des Präsidenten können im zweiten Wahlgang neue Kandidaten nominiert werden.

(7)

Häufig gestellte Fragen

Die ständigen interparlamentarischen Delegationen des Europäischen Parlaments wählen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach denselben Regeln, die für die Ausschüsse gelten (Artikel 191 und 198).

Das Parlament in Zahlen

Das Europäische Parlament ist das größte demokratische Parlament der Welt. Hier soll mit einigen Zahlen seine Tätigkeit zur Halbzeit der Wahlperiode von 2009-2014 veranschaulicht werden, also von Juli 2009 bis Januar 2012.

Der Arbeitsablauf

Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erlässt das Parlament gemeinsam mit dem EU- Ministerrat (der die EU-Mitgliedstaaten vertritt) Rechtsakte, wobei die beiden Organe gleichgestellt sind. Von Juli 2009 bis Januar 2012 nahm das Parlament Änderungen und Abstimmungen zu 238 Mitentscheidungstexten vor, davon 204 in der ersten Lesung, 36 in der zweiten Lesung und 6 nach Vermittlungsverfahren.

Beim Verfahren der Zustimmung kann das Parlament einen Rechtsakt billigen oder ablehnen, ihn jedoch nicht ändern. Dieses Verfahren kommt überwiegend bei internationalen Abkommen und bei der Aufnahme neuer EU-Mitglieder zur Anwendung. Nach dem Vertrag von Lissabon gilt jetzt ein ähnliches Zustimmungsverfahren für eine größere Bandbreite von Abkommen, bei denen das Parlament bisher keine verbindliche Stimme hatte. Von Juli 2009 bis Januar 2012führte das Parlament 2 solche Abstimmungen durch.

Beim Verfahren der Konsultation kann das Parlament abstimmen und eine Stellungnahme abgeben, den endgültigen Beschluss fasst jedoch der Ministerrat. Von Juli 2009 bis Januar 2012 nahm das Parlament 71 derartige Abstimmungen vor.

Das Parlament hat beim Haushalt und den Ausgaben der EU sowie bei der Billigung der Rechnungsführung der EU (der so genannten Entlastung) die gleichen Rechte w i e die Mitgliedstaaten. Von Juli 2009 bis Januar 2012 nahm das Parlament 98 derartige Beschlüsse an.

Neben seinen Gesetzgebungs- und Haushaltsbeschlüssen hat das Parlament 258 Initiativberichte und 281 Entschließungen angenommen, in denen es nicht bindende Stellungnahmen abgab zu Themen, die es für wichtig erachtete. Darüber hinaus wurden 28 schriftliche Erklärungen von mehr als der Hälfte der Mitglieder unterzeichnet und damit offiziell gebilligt.

Insgesamt wurden von Juli 2009 bis Januar 2012 380 Gesetzgebungsdokumente im Plenum verabschiedet.

(8)

Häufig gestellte Fragen

8/27 D i e Parlamentsausschüsse, Fraktionen oder Gruppierungen von Mitgliedern haben 13398 Änderungsanträge im Plenum eingebracht. Davon wurden 6633 angenommen und 6496 abgelehnt.

Außerdem hielt das Parlament von Juli 2009 bis Januar 2012 13 feierliche Sitzungen ab, in denen prominente Gäste anwesend waren und Reden hielten.

Weitere Informationen und Zahlen: http://www.europarl.europa.eu/sed/statistics.do

Hintergrundinformationen zu den wichtigsten Rechtsakten, die 2009-2011 verabschiedet wurden:

http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20111205BKG33270/html/The-European- Parliament-2009-2011-key-legislation-approved-by-MEPs

(9)

Häufig gestellte Fragen

Die Mitarbeiter

Mit Stand vom Mai 2012 verteilte sich die Anzahl der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die für das Parlament (einschließlich seiner Fraktionen) an unterschiedlichen Standorten arbeitet, wie folgt:

INSGESAMT Brüssel Straßburg Luxemburg Sonstige

Standorte

6616 3793 98 2489 236

Die meisten Parlamentsmitarbeiter (59 %) sind Frauen.

Die Beamten sind im Schnitt 46 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter aus den alten Mitgliedstaaten liegt bei 48 Jahren, bei den neuen hingegen bei lediglich 36 Jahren.

Die größte Generaldirektion ist die GD Übersetzung, auf die 23,5 % der Stellen im Generalsekretariat des Parlaments (1234 Stellen) entfallen. Zusammen mit Dolmetschern sowie Rechts- und Sprachsachverständigen machen sprachbezogene Stellen mehr als ein Drittel des gesamten Personals aus.

14 % der Stellen im Generalsekretariat des Parlaments entfallen auf die Mitarbeiter der Fraktionen (924 Stellen)

Die Angestellten des Parlaments kommen aus allen EU-Mitgliedsländern, aber auch aus einigen anderen Staaten wie zum Beispiel Kroatien. Die meisten Angestellten sind Belgier, gefolgt von Italienern, Franzosen, Deutschen und Spaniern.

2011 hatten die Mitglieder des Europäischen Parlaments 1554 akkreditierte Assistenten.

Beschäftigte aus dem Privatsektor arbeiten in der Gebäudeverwaltung, der Informatik, dem Reinigungsdienst und den Kantinen des Parlaments. Journalisten, Besucher und Lobbyisten lassen die Zahl der Menschen in den Räumlichkeiten des Parlaments weiter anschwellen - bisweilen steigt sie auf über 10 000 an den drei Hauptarbeitsorten.

Der Haushalt

Der Haushalt des Parlaments ist für 2012 auf ca. 1,732 Milliarden EUR angelegt, inklusive der Vorbereitungskosten für den EU-Beitritt Kroatiens und der Kosten für 18 zusätzliche EU- Abgeordnete. Von dieser Gesamtsumme entfallen 351 Millionen EUR auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und ähnliche Ausgaben, 576 Millionen EUR auf Personalkosten (Dauerplanstellen und Stellen auf Zeit), 209 Millionen EUR auf die Entschädigungen und Vergütungen für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, 186 Millionen EUR auf deren Assistenten und 115 Millionen EUR auf sonstiges Personal und externe Leistungen.

(10)

Häufig gestellte Fragen

10/27 Für 2013 einigten sich die Abgeordneten darauf, dass der Haushalt des Europäischen Parlaments auf dem realen Ausgabenniveau eingefroren (ausgenommen die Kosten für die Erweiterung um Kroatien) und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten durchforstet werden soll.

Sie waren sich auch einig, dass alle persönlichen Kostenvergütungen für Abgeordnete bis Ende der laufenden Legislaturperiode eingefroren werden sollen. Die gesamten Reisekosten, inklusive jener für Personal, sollen zumindest das Niveau von 2012 nicht mehr übersteigen. Das Gesamtvolumen für Reiseausgaben des Parlaments wurde bereits 2012 um 5 % gekürzt.

Weitere Informationen: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00059f3ea3/The-budget- of-the-European-Parliament.html

Die Gebäude

Wie von den EU-Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) beschlossen, hat das Parlament drei Arbeitsorte: Straßburg (offizieller Sitz des Parlaments), Brüssel und Luxemburg.

INSGESAMT Brüssel Straßburg Luxemburg

Anzahl der Gebäude 26 14 4 8

Fläche, in m2 1.078.124 544.795 338.660 194.669

Sitzungssäle

(einschließlich Plenarsaal)

156 99 52 8

Das Parlament hat nach und nach die Gebäude gekauft, die es an seinen Arbeitsorten nutzt, und ist nun Eigentümer der meisten davon. Um den gestiegenen Bedarf an Bürofläche zu decken, zum Beispiel infolge der EU-Erweiterungen nach 2004, hat das Parlament bevorzugt Gebäude gekauft, anstatt sie zu mieten, wo immer das möglich war. Auch die Informationsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedsländern ziehen es immer öfter vor, Eigentümer statt Mieter ihrer Gebäude zu sein.

Der Europäische Rechnungshof hat herausgefunden, dass es langfristig zwischen 40 und 50 Prozent günstiger ist, Gebäude zu kaufen statt sie zu mieten, was eine Menge Geld spart. Insgesamt ist das Parlament Eigentümer von 83 Prozent der Gebäude, die es nutzt. Würde es diese mieten, lägen die Kosten bei ca. 163 Millionen EUR im Jahr (Quelle: Antworten auf den Fragebogen zur Haushaltsentlastung 2010).

Akkreditierte Interessenvertreter und Journalisten

Am 23. Juni 2011 haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ein gemeinsames öffentliches Transparenzregister auf den Weg gebracht, das noch besser als bisher darüber informiert, wer Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen sucht. Wie beabsichtigt

(11)

Häufig gestellte Fragen

erfasst das Register nun auch Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen und Denkfabriken sowie die herkömmlichen Interessenvertreter.

In dem neuen gemeinsamen Transparenzregister von Parlament und Kommission sind 5184 Interessenten eingetragen (12. Juli 2012). Wer einen Zugangsausweis für Lobbyisten für das Europäische Parlament erhalten will, muss sich in das Register eintragen. 2858 Personen haben sich für das Parlament registrieren lassen (12. Juli 2012).

Das neue Register ist an die Stelle eines von der Kommission 2008 eingerichteten Registers und einer Liste des Parlaments für akkreditierte Interessenvertreter getreten. Hinsichtlich einer möglichen Teilnahme des Rates arbeiten Kommission und Parlament mit diesem an einer Vereinbarung.

Weitere Informationen: http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm

Bei allen EU-Organen zusammengenommen sind ca. 900 Journalisten akkreditiert, weitere 80 ausschließlich beim Parlament.

(12)

Häufig gestellte Fragen

12/27

Wie viele Sprachen werden beim Parlament verwendet?

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben das Recht, in einer der 23 Amtssprachen der EU zu sprechen, zu hören und zu schreiben.

Kein EU-Bürger darf wegen mangelnder Kenntnisse der Arbeitssprachen des Parlaments daran gehindert werden, Mitglied des Europäischen Parlaments zu werden. Das ist ein demokratisches Grundrecht. Jeder Bürger, der Abgeordneter des Europäischen Parlaments wird, muss die

Möglichkeit haben, seine Aufgaben ohne besondere Sprachenkenntnisse erledigen zu können. Um die gleichen Arbeitsbedingungen für alle Abgeordneten zu gewährleisten, muss ihnen vollständiger Zugriff auf Informationen in ihren jeweiligen Sprachen garantiert werden, sofern sie nichts anderes wünschen. Jeder europäische Bürger (und Journalist) hat das Recht, in seiner Sprache über die Gesetze und die Arbeit des Parlaments informiert zu werden.

Die Reden der Abgeordneten in einer der Amtssprachen werden simultan in die anderen Amtssprachen verdolmetscht.

Der EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 und die Aufnahme von Irisch als Amtssprache am selben Tag ließen die Zahl der Amtssprachen auf insgesamt 23 ansteigen:

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Die 23 Sprachen ergeben 506 mögliche Sprachkombinationen (23 x 22).

Nach dem EU-Beitritt Kroatiens steigt die Zahl der Sprachen auf 24, so dass 552 Sprachkombinationen möglich sein werden (24 x23).

In der Regel arbeiten alle Dolmetscher und Übersetzer in ihrer jeweiligen Muttersprache. Doch um all die möglichen Sprachkombinationen zu bewältigen, nutzt das Parlament ein System von „Relais- Sprachen“, bei dem Sprache oder Text zunächst in die gebräuchlichsten Sprachen (Deutsch, Englisch oder Französisch) und aus diesen in andere Sprachen gedolmetscht bzw. übersetzt wird.

Dolmetschen und Übersetzen sind zwei unterschiedliche Berufszweige: Dolmetscher übertragen bei Sitzungen eine Sprache mündlich in Echtzeit in eine andere; Übersetzer arbeiten mit schriftlichen Dokumenten und erstellen eine genaue Fassung des Textes in der Zielsprache.

Das Parlament beschäftigt etwa 430 verbeamtete Dolmetscher und kann auf etwa 2500 freiberufliche Dolmetscher zurückgreifen. Bei den Plenartagungen werden zwischen 800 und 1000 Dolmetscher eingesetzt.

Beim Übersetzungsdienst des Parlaments sind rund 700 Übersetzer tätig, die jeden Monat mehr als 100.000 Seiten übersetzen.

(13)

Häufig gestellte Fragen

Das Parlament plant, im Jahr 2013 443 Millionen EUR für die Mehrsprachigkeit auszugeben. Das entspricht einem Viertel seiner Gesamtausgaben.

Das Präsidium hat am 26. September 2011 beschlossen, das Konzept der "ressourceneffizienten umfassenden Mehrsprachigkeit" einzuführen und sich auf Kürzungen von rund 21 Millionen EUR beim Dolmetschen und Übersetzen geeinigt.

Weitere Informationen zur Mehrsprachigkeit:

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007e69770f/Multilingualism.html

(14)

Häufig gestellte Fragen

14/27

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Dienstbezüge

Nach dem einheitlichen Statut, das im Juli 2009 in Kraft trat, erhalten alle Mitglieder des Europäischen Parlaments die gleichen Dienstbezüge.

Die monatlichen Dienstbezüge für Mitglieder des Europäischen Parlaments betragen seit 2011 nach dem einheitlichen Statut 7956,87 EUR vor Steuern. Die Dienstbezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegen einer EU-Steuer, nach deren Abzug sie sich auf 6.200,72 EUR belaufen. Die Mitgliedstaaten können auf die Dienstbezüge auch innerstaatliche Steuern erheben.

Die Grundbezüge werden auf 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof festgelegt, so dass die Abgeordneten keine Möglichkeit haben, selbst über ihr Gehalt zu entscheiden.

Mitglieder, die dem Parlament vor den Wahlen 2009 angehörten, konnten sich dafür entscheiden, das bis dahin geltende nationale System für die Dienstbezüge, das Übergangsgeld und die Versorgungsbezüge für die gesamte Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament beizubehalten.

Versorgungsbezüge

Die Mitglieder haben mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf Versorgungsbezüge. Diese Versorgungsbezüge entsprechen für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats 3,5 % der Dienstbezüge, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %. Die Kosten der Versorgungsbezüge werden aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments getragen.

Weitere Informationen: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0081ddfaa4/MEPs.html

(15)

Häufig gestellte Fragen

Überblick über die Vergütungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments arbeiten oft fern von ihrem Heimatort oder ihrem Heimatland, und zur Deckung der damit verbundenen Kosten stehen eine Reihe von Vergütungen zur Verfügung.

Am 26. Oktober 2011 haben die Abgeordneten beschlossen, ihre Kostenvergütungen für 2012 einzufrieren. Im Februar 2012 haben sie diese Regelung bis Ende der laufenden Legislaturperiode, also bis Mitte 2014, verlängert.

Reisekosten

D i e meisten Sitzungen des Europäischen Parlaments w i e Plenartagungen, Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Brüssel oder Straßburg statt. Den Mitgliedern werden die tatsächlichen Kosten ihrer für die Teilnahme an diesen Sitzungen benutzten Fahr- bzw. Flugscheine gegen Vorlage von Quittungen bis zum Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse, einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder 0,50 EUR pro Kilometer für Reisen mit Privatfahrzeugen erstattet;

zusätzlich erhalten sie eine gemäß der Entfernung und Dauer der Reise festgesetzte pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten (z. B. Autobahnmaut, Übergepäck- oder Reservierungsgebühren).

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können auch eine jährliche Erstattung von bis zu 4243 EUR für Reisen außerhalb ihres Heimatlandes, die sie im Rahmen ihres Mandats unternehmen, und für bis zu 24 Hin- und Rückreisen in ihren Heimatstaaten erhalten. Das bis Juni 2009 geltende System einer pauschalen Reisekostenvergütung für Reisen nach Brüssel und Straßburg (und zu anderen Reisezielen in der EU) ist abgeschafft.

Tagegeld

Das Parlament zahlt eine Pauschalvergütung in Höhe von 304 EUR je Tag, an dem das Mitglied an offiziellen Tätigkeiten teilnimmt, sofern es sich in einer Anwesenheitsliste eingetragen hat. Damit sind Hotelunterkunft, Mahlzeiten und alle weiteren Kosten der Teilnahme abgedeckt. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, auf die Hälfte gekürzt.

Für die Teilnahme an Sitzungen außerhalb der EU werden pro Tag 152 EUR zuzüglich der Ausgaben für Hotelunterkunft und Mahlzeiten vergütet.

Allgemeine Kostenvergütung

Diese Pauschalvergütung ist zur Deckung von Kosten wie Büromiete und -organisation, Telefonrechnungen und Porto, Computer und Telefonanlagen bestimmt. Besucht ein Mitglied ohne triftigen Grund weniger als die Hälfte der Plenarsitzungen eines Jahres (September bis August), wo wird dieser Betrag auf die Hälfte gekürzt).

(16)

Häufig gestellte Fragen

16/27 Im Jahr 2012 beträgt die monatliche Vergütung 4.299 EUR (wie im Jahr 2011).

Kosten der medizinischen Versorgung

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung. Abgesehen von dem Erstattungsanteil gelten hier im Einzelnen die gleichen Regeln und Verfahren wie beim System für die Bediensteten der EU.

Sonstige Ansprüche

Das Parlament stellt seinen Mitgliedern sowohl in Brüssel als auch Straßburg ausgestattete Büros bereit. Die Abgeordneten können an beiden Orten für offizielle Aufgaben die Dienstfahrzeuge des Parlaments nutzen.

Weitere Informationen: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0081ddfaa4/MEPs.html

(17)

Häufig gestellte Fragen

Regelungen für die Personalausstattung: Parlamentarische Assistenten

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel ihre eigenen Mitarbeiter auswählen. Akkreditierte Assistenten mit Standort in Brüssel (oder Luxemburg/Straßburg) unterstehen gemäß den Beschäftigungsbedingungen für befristet beschäftigtes EU-Personal unmittelbar der Verwaltung des Parlaments. Assistenten mit Standort in den Heimatmitgliedstaaten der Abgeordneten werden von qualifizierten Zahlstellen betreut, die für die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften Sorge tragen.

2012 beläuft sich der monatliche Höchstbetrag, der für alle hiermit verbundenen Kosten zur Verfügung steht, je Mitglied des Europäischen Parlaments auf 21.209 EUR (wie im Jahr 2011). Diese Gelder werden grundsätzlich nicht an die Mitglieder selbst ausgezahlt.

Maximal ein Viertel dieser Haushaltsmittel kann für Dienstleistungen von vom Mitglied ausgewählten Dienstleistungsanbietern verwendet werden, beispielsweise für die Anforderung von Expertenstudien zu bestimmten Themen.

Generell dürfen Abgeordnete keine engen Verwandten mehr unter ihren Mitarbeitern haben, auch wenn für diejenigen, die schon in der vorangegangenen Wahlperiode angestellt waren, eine Übergangsfrist gilt.

Liste der Assistenten:

http://www.europarl.europa.eu/meps/de/assistants.html

(18)

Häufig gestellte Fragen

18/27

Warum wechselt das Parlament zwischen Brüssel und Straßburg?

Die einzelstaatlichen Regierungen der EU beschlossen 1992 einstimmig, die Sitze der EU-Organe dauerhaft festzulegen. Dieser Beschluss umfasste auch die Regelungen für die Arbeit des Parlaments: Sein offizieller Sitz und der Ort der meisten Plenartagungen sollte Straßburg sein, die Parlamentsausschüsse sollten ihre Sitzungen in Brüssel abhalten, und das Sekretariat des Parlaments (die Verwaltung) sollte in Luxemburg angesiedelt sein. Im Jahr 1997 wurde diese Regelung komplett in den EU-Vertrag aufgenommen.

Jedwede Änderung an dem gegenwärtigen System müsste Teil eines neuen Vertrages sein, der die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten erhält und von deren nationalen Parlamenten ratifiziert wird.

Im Februar 2012, während einer Abstimmung über die Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013, nahmen die Abgeordneten einen Änderungsantrag an, in dem es heißt, dass "wirkliche und sehr umfangreiche Einsparungen durch einen einzigen Sitz für das Europäische Parlament erzielt werden könnten". Sie fordern daher, dass die Situation ohne weitere Verzögerung geprüft wird. 329 Abgeordnete stimmten für diese Änderung, 223 dagegen, 23 enthielten sich.

Link zur Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0050+0+DOC+XML+V0//DE

Wie viel kostet das?

Was kostet es, Straßburg als Sitz des Parlaments zu nutzen?

Die jährlichen Kosten für die Nutzung der Gebäude und Anlagen in Straßburg (Parkplatzmiete, Büroeinrichtung, Reinigung, Strom und Sicherheit) belaufen sich auf 33,5 Millionen EUR. Mietkosten fallen nicht an, da das Europäische Parlament Eigentümer der Gebäude ist.

Die jährlichen Betriebskosten für die 12 Plenarsitzungen in Straßburg liegen bei 89,3 Millionen EUR.

Die Kosten für den Parlamentssitz Straßburg belaufen sich also auf 122,8 Millionen EUR im Jahr, 10,23 Millionen EUR pro Plenarsitzung.

Was sind die zusätzlichen Kosten für den Parlamentssitz Straßburg nach Abzug der Kosten, die entstünden, wenn alle Plenarsitzungen in Brüssel stattfänden?

Da das Parlament Eigentümer der Gebäude in Straßburg und der meisten Gebäude in Brüssel ist, würden viele der Betriebskosten, die während der Plenarwochen in Straßburg anfallen, auch in

(19)

Häufig gestellte Fragen

Brüssel entstehen, sollten die Plenarsitzungen dann dort stattfinden (z. B. Reisekosten der Abgeordneten, Kosten für Dolmetscher und Übersetzer, audiovisuelle Kosten...)

Andere Kosten, wie zum Beispiel der Transport der Akten nach Straßburg und die Dienstreisekosten für die Angestellten des Parlaments oder die Assistenten der Abgeordneten, entstehen nur durch den Umzug nach Straßburg. Diese Kosten liegen bei ca. 1,5 Millionen EUR pro Plenarsitzung.

Es kostet also zusätzlich 18 Millionen EUR pro Jahr, die 12 Plenarsitzungen in Straßburg abzuhalten, anstatt sie in Brüssel stattfinden zu lassen.

Insgesamt liegen die Mehrkosten für Straßburg als Parlamentssitz bei 51,5 Millionen EUR im Jahr (33,5 Millionen EUR für die Infrastruktur und 18 Millionen EUR Betriebskosten).

Was sind die Kosten für drei Arbeitsorte anstelle von nur einem?

Man muss jedoch unterschieden zwischen den Kosten für den Parlamentssitz Straßburg und den Kosten, die dadurch entstehen, dass das Parlament drei Arbeitsorte hat: Neben Brüssel, wo die Treffen der Ausschüsse und Fraktionen stattfinden, und Straßburg, wo die Abgeordneten zu den Haupt-Plenarsitzungen zusammenkommen, befindet sich ein Großteil der Parlamentsverwaltung in Luxemburg.

Im Jahr 2010 wurde berechnet, daß die Kosten für drei Arbeitsorte (Brüssel, Straßburg und Luxemburg) anstelle von nur einem bei 180 Millionen EUR pro Jahr liegen. Das ist weniger als im Jahr 2006, als Kosten von 204 Millionen EUR errechnet wurden, weil das Parlament unter anderem inzwischen die Gebäude in Straßburg gekauft und Verbesserungen bei der IT-Ausstattung durchgeführt hatte.

Wie kam es dazu?

Mit dem Beschluss von 1992 wurde die seinerzeit bereits bestehende Situation formalisiert. Sie stellte einen Kompromiss dar, der sich über einige Jahre hinweg herausgebildet hatte.

Als im Jahr 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet wurde, befanden sich deren Organe in Luxemburg. Der Europarat (das unmittelbar in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg gegründete zwischenstaatliche Gremium) war bereits in Straßburg ansässig und stellte seinen Plenarsaal für die Sitzungen der gemeinsamen Versammlung der EGKS zur Verfügung, aus der dann das Europäische Parlament hervorgehen sollte. Straßburg etablierte sich als Hauptsitzungsort für die Plenartagungen des Parlaments, doch fanden außerordentliche Sitzungen in den 1960er und 1970er Jahren auch in Luxemburg statt.

Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958 verlagerte sich ein Großteil der Tätigkeit der Europäischen Kommission und des Rates (der Minister) nach Brüssel. Da es bei der Arbeit des Parlaments auch um eine enge Überwachung und einen umfassenden Austausch mit

(20)

Häufig gestellte Fragen

20/27 diesen beiden Organen geht, beschlossen die Minister nach einiger Zeit, ihre Arbeit verstärkt in Brüssel durchzuführen. Bis Anfang der Neunzigerjahre galt mehr oder weniger die aktuelle Regelung, d. h. Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel, und die Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Ein erheblicher Teil des Verwaltungspersonals sitzt in Luxemburg.

In den 1990er Jahren sprachen sich die belgischen Behörden für den Bau eines Plenarsaals und von Büros für das Europäische Parlament in Brüssel aus, während die französischen Behörden in Straßburg ein neues Gebäude errichteten. Das Parlament mietete diese Räumlichkeiten zunächst an, hat sie aber inzwischen erworben, da sich dadurch die wiederkehrenden Kosten verringern.

(21)

Häufig gestellte Fragen

Die Bildung von Fraktionen

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können ihrer politischen Zugehörigkeit entsprechende Fraktionen bilden. Eine Fraktion muss mindestens 25 Mitglieder haben, und ihr müssen Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (d. h. mindestens 7) gewählt wurden.

Ein Mitglied kann nur einer Fraktion angehören.

Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten gegenüber erklärt werden; in dieser Erklärung sind der Name der Fraktion, die Namen der Mitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands anzugeben.

Das Parlament braucht im Regelfall die politische Zugehörigkeit der Mitglieder einer Fraktion nicht zu bewerten. Bilden Mitglieder miteinander eine Fraktion, akzeptieren sie definitionsgemäß, dass eine politische Zusammengehörigkeit zwischen ihnen besteht. Nur wenn dies von den betreffenden Mitgliedern in Abrede gestellt wird, ist eine Bewertung durch das Parlament erforderlich, ob die Fraktionsbildung den Bestimmungen der Geschäftsordnung gemäß erfolgte.

Die Fraktionen verfügen über ein Sekretariat, über Verwaltungseinrichtungen und über die im Haushaltsplan des Parlaments vorgesehenen Mittel. Das Präsidium des Parlaments legt die Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle dieser Mittel und Einrichtungen fest.

Fraktionslosen Mitgliedern (die also keiner Fraktion angehören) steht ebenfalls ein Sekretariat zur Verfügung; ihre Rechte werden vom Präsidium geregelt.

Die Jahresabschlüsse der Fraktionen werden im Internet (in englischer Sprache) veröffentlicht:

http://www.europarl.europa.eu/groups/accounts_en.htm.

Sitzordnung im Plenum

Über die Sitzordnung für die Fraktionen, die fraktionslosen Mitglieder und die Vertreter der Organe der Europäischen Union beschließt die Konferenz der Präsidenten der Fraktionen.

(22)

Häufig gestellte Fragen

22/27

Politische Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene

Politische Parteien auf europäischer Ebene

Was ist eine politische Partei auf europäischer Ebene?

Bei einer politischen Partei auf europäischer Ebene handelt es sich um eine Organisation mit einem politischen Programm, der Parteien der Mitgliedstaaten und Einzelpersonen angehören und die in mehreren Mitgliedstaaten vertreten ist (siehe Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 224 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Wie wird eine politische Partei auf europäischer Ebene finanziert?

Seit Juli 2004 können europäische politische Parteien vom Europäischen Parlament eine jährliche Finanzhilfe in Form eines Betriebskostenzuschusses erhalten, der bis zu 85 % der Ausgaben einer Partei betragen kann. Die restliche Summe sollte aus Eigenmitteln wie Mitgliedsbeiträgen und Spenden gedeckt werden.

Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Ausgaben verwendet werden, die unmittelbar mit den Zielen zusammenhängen, die im politischen Programm der Partei beschrieben sind, beispielsweise:

 Sitzungen und Konferenzen,

 Veröffentlichungen, Studien und Werbung,

 Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten,

 im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament entstehende Kosten für Wahlkampagnen.

Nicht verwendet werden darf die Finanzhilfe zur Deckung u. a. folgender Kosten:

 Kosten für Werbekampagnen für Referenden und Wahlen (außer für die Wahlen zum Europäischen Parlament),

 unmittelbare oder mittelbare Finanzmittel für nationale Parteien, Wahlkandidaten und politische Stiftungen auf nationaler und europäischer Ebene,

 Schulden und Schuldendienstgebühren.

Politische Stiftungen auf europäischer Ebene

Was ist eine politische Stiftung auf europäischer Ebene?

Bei einer politischen Stiftung auf europäischer Ebene handelt es sich um eine Organisation, die einer europäischen politischen Partei angeschlossen ist und die Ziele dieser Partei unterstützt und ergänzt.

Zur ihren Aufgaben gehören die Beobachtung, Analyse und Bereicherung von Debatten über europapolitische Themen. Darüber hinaus nimmt sie mit der Partei verbundene Tätigkeiten wie die Organisation von Seminaren, Fortbildungsmaßnahmen, Konferenzen und Studien wahr.

(23)

Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine politische Stiftung auf europäischer Ebene finanziert?

Von Oktober 2007 bis August 2008 wurden Stiftungen über maßnahmenbezogene Hilfen finanziert, über die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotprojekts. Im September 2008 übernahm das Europäische Parlament die Finanzierung und zahlt seither jährliche Betriebskostenzuschüsse.

Der erste Zuschuss deckte die restlichen vier Monate des Jahres 2008 ab, danach wurden Zuschüsse entsprechend dem Kalenderjahr gezahlt. Der Zuschuss darf bis zu 85 % der zuschussfähigen Ausgaben einer Stiftung ausmachen, während die verbleibende Summe aus Eigenmitteln wie Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu tragen ist.

Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Ausgaben verwendet werden, die unmittelbar mit den im Tätigkeitsprogramm der Stiftung beschriebenen Tätigkeiten zusammenhängen, beispielsweise:

 Sitzungen und Konferenzen,

 Veröffentlichungen, Studien und Werbung,

 Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten.

Nicht verwendet werden darf die Finanzhilfe zur Deckung u. a. folgender Kosten:

 Kosten für Werbekampagnen für Referenden und Wahlen,

 unmittelbare oder mittelbare Finanzmittel für nationale Parteien, Wahlkandidaten und politische Stiftungen der Mitgliedstaaten,

 Schulden und Schuldendienstgebühren.

Weitere Informationen über politische Parteien und Stiftungen sowie deren Abschlussberichte:

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00264f77f5/Grants-to-political-parties-and- foundations.html

(24)

Häufig gestellte Fragen

24/27

Prüfung der Mandate neuer Mitglieder des Europäischen Parlaments

Neu gewählte Mitglieder werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie kein Amt innehaben, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.

Unvereinbare Ämter sind die Mitgliedschaft in der Regierung oder dem Parlament eines

EU-Mitgliedstaates, in der Europäischen Kommission, im Europäischen Gerichtshof, im Direktorium der Europäischen Zentralbank, im Rechnungshof oder in der Europäischen Investitionsbank. Auch aktive Beamte bei den Organen und Einrichtungen der EU, die gemäß den EU-Verträgen für die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel geschaffen wurden, dürfen nicht Mitglied des Europäischen Parlaments werden.

Nach einer Wahl bittet der Präsident des Europäischen Parlaments die EU-Mitgliedstaaten um die Namen der gewählten Mitglieder und ersucht sie, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jedweder Unvereinbarkeit mit der Ausübung eines Mandats vorzubeugen.

Vor der Einnahme ihres Sitzes im Parlament geben die neuen Mitglieder, deren Wahl dem Parlament bekanntgegeben wurde, eine schriftliche Erklärung dahingehend ab, dass sie kein Amt innehaben, das im Sinne des Artikels 7 Absätze 1 und 2 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (20. September 1976) mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist. Diese Erklärung ist spätestens sechs Tage vor der konstituierenden Sitzung des Parlaments, also bis zum 8. Juli, abzugeben.

Auf der Grundlage eines Berichts seines Rechtsausschusses, der sich auf die Mitteilungen der Mitgliedstaaten stützt, überprüft das Parlament die Mandate und entscheidet über die Gültigkeit der Mandate jedes seiner neu gewählten Mitglieder sowie über etwaige Anfechtungen, die aufgrund der Bestimmungen des Akts vom 20. September 1976 geltend gemacht werden, mit Ausnahme derer, die auf den nationalen Wahlgesetzen beruhen.

Steht fest, dass ein Mitglied ein mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbares Amt innehat, stellt das Parlament das Freiwerden des Sitzes fest.

(25)

Häufig gestellte Fragen

Verringerung der Kohlenstoff-Emissionen des Parlaments

Dem Europäischen Parlament ist bewusst, dass es einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung als langfristigem Ziel leisten muss, und zwar nicht nur durch seine Rolle in der Politik und bei den Legislativverfahren, sondern auch im Rahmen seiner Tätigkeiten und täglichen Entscheidungen.

Daher hat das EP-Präsidium 2004 das EMAS-Projekt aufgelegt. Seit 2007 hat das Parlament für die Förderung der effizienten Energie-, Wasser- und Papiernutzung nach einer Zertifizierung für all seine Arbeitsorte (Brüssel, Straßburg und Luxemburg) Zulassungen des Umweltmanagementsystems (EMAS) erhalten.

Im Oktober 2008 billigte das Präsidium einen Plan zur Verringerung der Kohlenstoff-Emissionen des Parlaments bis 2020 um 30 %.

Zwischen 2006 und 2011 hat das Parlament die Kohlenstoff-Emissionen per Beschäftigtem um 23,4

% gesenkt.

Das Parlament hat über eine Million Quadratmeter Räumlichkeiten zu belüften, zu heizen und instand zu halten. Sein Energieverbrauch verteilt sich wie folgt: Strom und Gas (32 %), Personentransport (28 %), Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen (20 %), Anlagegüter wie Gebäude und Informatikhardware (19 %) und Kühlung (1 %).

Seit 2008 kommt der gesamte Strom für die Gebäude des Parlaments an den drei Arbeitsorten aus erneuerbaren Energiequellen: In Luxemburg und Straßburg aus Wasserkraft aus Norwegen und in Brüssel aus Wasserkraft aus Frankreich.

Weitere Informationen:

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007d28c907/Environmental-management- system.html

Besuchergruppen

Das Europäische Parlament empfängt jedes Jahr mehr als 300.000 Besucher aus den EU-Staaten und anderen Ländern, in Brüssel sowie in Straßburg. Das entspricht ungefähr 7.000 Gruppen, von denen die meisten auf Einladung eines Mitglieds des Europäischen Parlaments kommen. Solche Gruppen können durch das Parlament bei den Reise- und Verpflegungskosten mit Zuschüssen unterstützt werden.

Warum gibt es Zuschüsse für Besucher?

(26)

Häufig gestellte Fragen

26/27 Für das Europäische Parlament sind Offenheit und Transparenz wichtig für die Ausübung der Demokratie, und deshalb sollen die Bürger Zugang zu seinen Arbeiten und Gebäuden haben. Da sich viele EU-Bürger eine Reise nach Brüssel nicht leisten können, sie aber nicht aufgrund der Entfernung ihres Wohnorts zu den Arbeitsorten des Parlaments diskriminiert werden sollen, bezuschusst das Parlament diese Kosten.

Wie werden die Zuschüsse ausgezahlt?

Gruppen, die auf Einladung eines Abgeordneten kommen

Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments kann jährlich bis zu 110 Besucher einladen, wobei jede Gruppe mindestens 10 Besucher umfassen muss. D i e Abgeordneten können bis zu fünf bezuschusste Gruppen pro Jahr nach Straßburg oder Brüssel einladen.

Den Besuchern wird eine Einführung über die EU und das EP durch einen Referenten angeboten, und sie treffen ein oder zwei Abgeordnete. Sie haben auch die Möglichkeit, den Plenarsaal von der Besuchertribüne aus zu besichtigen.

Die Anmeldungen und Zuschüsse werden von der Verwaltung des Europäischen Parlaments bearbeitet. Die Zuschüsse werden nach dem Besuch per Banküberweisung oder in bar an den Leiter der Gruppe gezahlt, gegen Vorlage seines Reisepasses sowie der aktuellen Besucherliste.

Der Betrag des zu den Reisekosten gewährten Zuschusses ergibt sich aus einem Kilometertarif auf der Grundlage der Entfernung zwischen dem Abreiseort der Gruppe und Brüssel oder Straßburg.

Der Kilometertarif beträgt 0,09 EUR je Kilometer und Besucher. Zusätzlich wird für Verpflegungskosten ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 40 EUR je Besucher gewährt. Wenn eine Gruppe über mehr als 200 Kilometer anreist und im Hotel übernachtet, werden die Unterbringungskosten mit 60 EUR pro Besucher bezuschusst.

Gruppen von Meinungsmultiplikatoren

Gruppen von Meinungsmultiplikatoren, die von der Generaldirektion Kommunikation eingeladen werden, können einen Reisekostenzuschuss von 50 % des Pro-Kopf-Grundbetrags von Abgeordneten-Gruppen erhalten.

Meinungsmultiplikatoren sind zum Beispiel ausgewählte Beamte, Vertreter sozialer Gruppen und Berufsgruppen, nationaler und regionaler Verbände und Bewegungen, Journalisten, Lehrer, Oberschüler und Studenten.

Unabhängige Besuchergruppen - Einzelne Besucher

Unabhängige Besuchergruppen können ebenfalls beim Referat Besuchergruppen und Seminare einen Antrag auf einen Besuch stellen. Auch diesen Besuchern werden kurze einführende

(27)

Häufig gestellte Fragen

Informationen durch einen Mitarbeiter des Personals über Arbeit und Rolle des Europäischen Parlaments angeboten. Mitglieder des Parlaments können eingeladen werden, zu diesen Gruppen zu sprechen. Besucher solcher Besuchergruppen erhalten keine Zuschüsse.

Einzelnen Besuchern, die ohne vorherige Einladung das Europäische Parlament besichtigen wollen, wird zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Tagen außerhalb der Tagungen ein kurzer Besuch mit Audio-Führer auf der Besuchertribüne des Europäischen Parlaments angeboten. Für solche Besucher sind ebenfalls keine Zuschüsse vorgesehen.

Webseite mit praktischen Informationen: http://www.europarl.europa.eu/visiting/de/homepage.html

Parlamentarium

Das Europäische Parlament hat im Oktober 2011 ein neues Besucherzentrum eröffnet - das Parlamentarium. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und das erste, das die Besucher in 23 Sprachen informieren kann. Interaktive Multimedia-Exponate vermitteln einen Einblick in die Funktionsweise vom Europäischen Parlament und von anderen EU-Institutionen. Die Besucher erleben hautnah, wie politische Beschlüsse entstehen, die unser tägliches Leben beeinflussen. Das Parlamentarium kann Besucher nicht nur in den 23 Amtssprachen der EU empfangen, sondern auch in Gebärdensprache auf Englisch, Französisch, Deutsch und Niederländisch.

Es ist an allen Wochentagen geöffnet und der Eintritt ist frei. In den acht Monaten seit der Eröffnung sind schon 170.000 Besucher gekommen, die sich in Interviews und Einträgen im Gästebuch überwiegend positiv äußern. Das Parlamentarium gehört zu den 10 meistbesuchten Touristenattraktionen in Brüssel.

Schülergruppen der Sekundarstufe, die an einem Schnellkurs über die Arbeitsweise von Europas demokratisch gewählter Vertretung interessiert sind, können an einem Rollenspiel teilnehmen, das vom Parlamentarium mit Erfolg veranstaltet wird. Die Schüler schlüpfen in die Rolle eines Mitglieds des Europäischen Parlaments, das diskutieren und Kompromisse finden muss, um gesetzgeberisch tätig zu werden. Interessierte Gruppen können sich über die Webseite des Parlamentariums oder über die Email-Adresse Parlamenarium@europarl.europa.euanmelden.

Das Parlamentarium wurde bereits fünfmal ausgezeichnet - es erhielt den Tourismuspreis des Brüsseler Fremdenverkehrsamtes "VisitBrussels", den österreichischen "Innovation Award", den

„Sinus – Systems Integration Award“, die Auszeichnung des "Art Director's Club Deutschland" und die des "Art Director's Club Europe" in der Kategorie "umweltfreundliches Design".

Webseite des Parlamentariums: http://www.europarl.europa.eu/visiting/de/parlamentarium.html

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Tonnen CO 2 -Äquivalent im Jahr 2030; Ausweitung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, integrierte Klimaschutzpläne für den Landnutzungssektor vorzulegen, und

Einrichtungen geschaffen. Diese Einrichtungen sind von den Parteien unabhängig. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum ... ** mit, welche Einrichtungen sie benannt

In Absatz 2 ist ausdrücklich geregelt, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten der in Artikel 5 genannten Stellen nach freiem Ermessen ausdehnen können, damit

(4) Stellt die Kommission auf der Grundlage der vom EU-Netzmanager bei der Europäischen Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) veröffentlichten Zahlen fest, dass der

a) Das Luftfahrtunternehmen des Vereinigten Königreichs kann im Rahmen einer Blocked-Space- oder eine Code-Sharing-Vereinbarung gegenüber einem ausführenden

(13) Soweit dies erforderlich ist, um den Marktbedürfnissen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über

„(1) Der Zweck des EFSD als integriertes Finanzpaket, das Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Finanzhilfen, Garantien und sonstigen Finanzierungsinstrumenten

Nominierungspapier eine eidesstattliche Erklärung (Formular EP3, erhältlich beim Wahlleiter) beigefügt werden, die eine Erklärung des Kandidaten enthält, dass ihm sein Recht