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An die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Anrede,

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Bundesverband der Deutschen Industrie ∙ 11053 Berlin Leiterin der Abteilung Außenwirtschaftspolitik

Datum 22. Mai 2015 Seite 1 von 5

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE

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Anrede,

die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitions- partnerschaft (TTIP) haben eine große wirtschaftliche, strategische und po- litische Bedeutung für Deutschland und die Europäische Union. Es ist da- her zu begrüßen, dass das Europäische Parlament die Verhandlungen un- terstützt.

Der BDI befürwortet die TTIP-Verhandlungen nachdrücklich. Als Spitzen- verband der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister in Deutschland spricht der BDI für 36 Branchenverbände und repräsentiert die politischen Interessen von über 100.000 Unternehmen mit gut acht Mil- lionen Beschäftigten.

Die bisherigen Diskussionen im Europäischen Parlament sowie die Stel- lungnahmen aus seinen Ausschüssen finden in vielen Punkten die aus- drückliche Zustimmung des BDI. Insbesondere ist es zu begrüßen, wenn das Europäische Parlament

o die Bedeutung eines ambitionierten Abkommens für die industrielle Weiterentwicklung Europas und das besondere Potential von TTIP für den industriellen Mittelstand hervorhebt;

o TTIP als Chance sieht, künftig globale Standards und Regeln zu entwickeln, die auch Drittländern zugutekommen könnten;

o die wichtige Rolle globaler Wertschöpfungsketten in der industri- ellen Produktion würdigt;

o die Europäische Kommission auffordert, mit TTIP ein Modell für künftige Handels- und Investitionsabkommen zu verhandeln und TTIP zu einem Impulsgeber (stepping stone) für den multilateralen Prozess auf Ebene der WTO machen möchte.

An die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments

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Mit Blick auf die abschließenden Beratungen im Europäischen Parlament möchten wir Ihnen die Empfehlungen der deutschen Industrie zu den ein- zelnen Verhandlungsbereichen kurz darlegen:

1. Investitionsschutz und ISDS

Wohlstand und Wachstum in der Europäischen Union sind in hohem Maße von ausländischen Direktinvestitionen (ADI) abhängig. 40,3 Prozent der weltweiten ADI-Bestände kommen aus der EU. Die Länder der EU vereinen ihrerseits rund ein Drittel der weltweiten ADI-Bestände auf sich. Die inter- nationale wirtschaftliche Verflechtung ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg europäischer Unternehmen. Der völkerrechtliche Investitionsschutz ist ein wichtiges Instrument, um die Internationalisierung europäischer Un- ternehmen zu fördern. Dazu gehört der Schutz vor direkter und indirekter Enteignung, vor Diskriminierung und vor ungerechter und nicht-billiger Be- handlung.

Für die Wirksamkeit dieser völkerrechtlichen Garantien ist es wichtig, dass Investoren diese unmittelbar einfordern können, ohne eine Politisierung der Verfahren befürchten zu müssen. Ein Investor-Staat-Schiedsmechanismus (ISDS) ist somit elementar für ein funktionierendes Investitionsschutzre- gime. Es wäre für uns daher nicht akzeptabel, im Rahmen von TTIP auf einen ISDS-Mechanismus zu verzichten.

Der BDI hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um Investitionsschutzverträge und ISDS-Verfahren zu modernisieren. Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, könnte TTIP einen Modell-Charakter für künftige Investitions- schutzabkommen entwickeln. Viele der Reformvorschläge des BDI finden sich im Abkommen mit Kanada (CETA) und in den Vorschlägen der EU- Kommission vom 5. Mai 2015 bereits wieder.

Materielle Schutzrechte:

o Präzisere Definition von Investor und Investition, um ungerechtfer- tigte Klagen zu verhindern;

o Präzisierung zentraler Begrifflichkeiten wie „indirekte Enteignung“;

„gerechte und billige Behandlung“;

o Balance zwischen dem Schutz ausländischer Investoren und der Re- gulierungshoheit des Staates.

Investor-Staat-Schiedsverfahren o Verbesserung der Transparenz;

o Entwicklung von Regeln und Mechanismen, um die Objektivität und Unabhängigkeit der Schiedsrichter zu garantieren;

o Einführung eines Berufungsmechanismus.

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Wir fordern das Europäische Parlament daher auf, sich im Rahmen von TTIP an den Reformbemühungen für Investitionsschutz und ISDS-Verfah- ren zu beteiligen, anstatt ISDS-Verfahren von vorneherein abzulehnen und damit das gesamte TTIP-Abkommen zu gefährden.

Dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und der EU-Kommis- sion, ein stehendes Investitionsgericht zur Beilegung von Investitionsstrei- tigkeiten zu etablieren, steht der BDI offen gegenüber. Insbesondere ist der Vorschlag der EU-Kommission zu begrüßen, dieses Gericht multilateral zu gestalten und anderen Parteien den Beitritt zu ermöglichen. Dabei ist es aber wichtig, dass vor einem solchen Gericht weiterhin Investor-Staat-Ver- fahren durchgeführt werden. Der Vorschlag eines stehenden Investitions- gerichts darf zudem nicht dazu führen, Investorenschutz solange auszuset- zen, bis ein solches Gericht etabliert ist. Auch dürfen die Verhandlungen über ein stehendes Investitionsgericht die TTIP-Verhandlungen insgesamt nicht verlangsamen oder blockieren.

2. Zollabbau und Ursprungsregeln

Zollabbau: Das Europäische Parlament sollte sich – neben dem Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse – für einen umfassenden Zollabbau ein- setzen.

Präferenzielle Ursprungsregeln: Aus unserer Sicht ist es sinnvoll und not- wendig, die präferenziellen Ursprungsregeln verschiedener Freihandelsab- kommen aufeinander abzustimmen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die NAFTA-Region wichtig. Wünschenswert wäre darüber hinaus ein deutliches Petitum für industrie-übergreifende harmonisierte Ursprungsre- geln. Aus Sicht des BDI ist eine sektorübergreifende Regel für Industrie- güter der einzig vielversprechende Weg, die Nutzungsrate von Freihan- delsabkommen zu erhöhen und den Marktzugang insbesondere für KMU zu vereinfachen. Sektorspezifische Regeln werden durch einen solchen Ansatz nicht komplett ausgeschlossen. Einfache Regeln sollen jedoch für diejenigen Unternehmen möglich sein, die sich mit minimalem Verwal- tungsaufwand den transatlantischen Markt erschließen möchten.

Eine Kennzeichnungspflicht für den nicht-präferenziellen und präferenzi- ellen Ursprung (compulsory origin marking) lehnt die deutsche Industrie hingegen ab: Durch die Verknüpfung mit zollrechtlichen (Ursprungs-) Re- geln würde der Verlust des Gütesiegels „Made in Germany“ drohen. Die zollrechtlichen Regeln haben keinen Mehrwert für den Verbraucher, sie haben insbesondere keine verbraucherschützende Funktion. Dass das Gü- tesiegel nicht missbräuchlich genutzt wird, stellt bereits die Rechtspre- chung zum Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) sicher.

Noch bedenklicher wäre die Nennung der Kennzeichnungspflicht im Zu- sammenhang mit den präferenziellen Ursprungsregeln, die in jedem neu ausgehandelten Freihandelsabkommen unterschiedlich sind. Der Verbrau- cher müsste die Protokolle von etwa 50 verschiedenen Handelsabkommen

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kennen, um tatsächlich Rückschlüsse auf den Warenursprung ziehen zu können.

3. Regulatorische Zusammenarbeit

Regulatorische Zusammenarbeit zielt darauf, die Vereinbarkeit bestehender Regulierungen zu verbessern und die Entwicklung neuer Regulierungen bes- ser zu koordinieren oder gemeinsam zu gestalten. Dies bringt großen wie mit- telständischen Unternehmen erhebliche Vorteile. TTIP sollte daher die regu- latorische Zusammenarbeit intensivieren. Diese sollte künftig durch ein Re- gulierungsgremium koordiniert werden.

Entscheidend ist, dass neben der horizontalen Zusammenarbeit branchen- spezifischen Besonderheiten Rechnung getragen wird: So ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Produktstandards nur für wenige Branchen geeignet. In vielen Branchen ist eine vorherige Harmonisierung dazu notwen- dig. Die Industrie fordert dabei, dass die regulatorische Autonomie der EU sowie das hohe Niveau im Verbraucher-, Umwelt-, Datenschutz- und Sozi- albereich gewahrt werden. Die Erarbeitung gemeinsamer technischer Nor- men als wichtige Voraussetzung für den Abbau von Handelshemmnissen muss auf Basis der anerkannten internationalen Normen wie zum Beispiel der unabhängigen Internationalen Organisation für Normung (Internatio- nal Organization for Standardization, ISO) geschehen.

Die Anwendung des Vorsorgeprinzips kann durch TTIP nicht in Frage ge- stellt werden. Allerdings ist zu bemerken, dass auch europäische Schutzstan- dards – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf einem risikobasierten An- satz beruhen. Dies ist zum Beispiel bei Chemikaliensicherheit und Kosmetika der Fall. Das Europäische Parlament sollte diesen Ansatz weiterhin unterstüt- zen.

4. Öffentliche Auftragsvergabe

Der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den USA ist aus Sicht der Industrie ein zentraler Bestandteil der Verhandlungen.

Wichtig ist, weiterhin eine umfassende Öffnung in den USA auch auf sub- föderaler Ebene einzufordern.

Wir würden es jedoch strikt ablehnen, wenn unsere Handelspartner nach dem Prinzip der Reziprozität mit Marktzugangsschranken in der EU belegt werden könnten, wenn sie ihre Märkte nicht öffnen. Dies Prinzip könnte protektionistische Tendenzen weiter befördern und zudem auch innerhalb der EU zu Marktverzerrungen führen.

5. Mobilität von Arbeitskräften

Das Europäische Parlament sollte sich dafür einsetzen, im Rahmen von TTIP die Mobilität von Arbeitskräften im transatlantischen Raum zu ver-

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bessern. Dazu gehören die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Zu- sammenarbeit mit den Berufsverbänden sowie die erleichterte Entsendung von Personal für die Abwicklung von Aufträgen und die Arbeit in Toch- tergesellschaften.

6. Energieexporte

Das Europäische Parlament sollte sich weiterhin für die Erleichterungen bei Energieexporten im transatlantischen Handel einsetzen.

7. Nachhaltigkeit und Arbeitsstandards

Vielfach wird gefordert, die Verpflichtung zur Förderung und Umsetzung aller Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in TTIP zu verankern. Im TTIP-Verhandlungsmandat der EU ist mit dem Ver- weis auf die ILO-Erklärung von 1998 dafür bereits ein konstruktiver An- satz angelegt. Mit der Erklärung bekennen sich sämtliche ILO-Mitglied- staaten – ausdrücklich auch die USA – zu den in den Kernarbeitsnormen niedergelegten Prinzipien. Damit haben sich auch die USA klar dazu ver- pflichtet, zentrale Arbeitnehmerrechte wie etwa die Vereinigungsfreiheit zu respektieren, zu fördern und wirksam umzusetzen. Die formale Ratifi- zierung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA, die umfangrei- che Änderungen sowohl von bundes- als auch einzelstaatlichen Gesetzen erfordern würde, ist weder realistisch noch erforderlich. Die US-Regierung und die Sozialpartner (AFL-CIO und USCIB) haben daher eine Vereinba- rung getroffen, dass ILO-Übereinkommen, deren Ratifizierung eine Ände- rung von einzelstaatlichen Gesetzen erfordern würde, dem Senat nicht vor- gelegt werden.

Für die Überwachung der Umsetzung der im TTIP-Nachhaltigkeitskapitel verankerten Bestimmungen müssen effektive Vereinbarungen gefunden werden. Es ist daher richtig, dass das Verhandlungsmandat der EU und der Resolutionsentwurf des Europäischen Parlaments einen Streitschlichtungs- mechanismus vorsehen.

Wir würden uns freuen, wenn die von uns vorgelegten Positionen in den Empfehlungen des EU-Parlaments an die EU-Kommission Berücksichti- gung fänden. Gerne stehen wir für Rückfragen und ein persönliches Ge- spräch zur Verfügung, um Ihnen unsere Position ausführlicher zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stormy-Annika Mildner

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