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Beitrag an Vereine für Kinder und Jugendarbeit Richtlinien

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 1 Abteilung Soziales/Gesellschaft

Bereich Gesellschaft, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon Telefon 071 447 14 91, www.arbon.ch

Beitrag an Vereine für Kinder und Jugendarbeit Richtlinien

Herausgegeben von der Stadt Arbon gemäss Stadtrats-Beschluss vom 4. Mai 2020, Stand 18. Mai 2020

Die Beiträge an die lokalen Vereine für die geleistete Kinder- und Jugendarbeit werden nach folgenden Richtlinien ausgerichtet.

1. Zweck und Beitragsberechtigung

Beitragsberechtigt sind Vereine und Gruppierungen aus der Region Oberthurgau, welche Kindern und Jugendlichen aus Arbon eine regelmässige und sinnvolle sportliche, musische oder anderweitige Freizeitbeschäftigung bieten.

2. Beitragsberechnung

Der Beitrag wird für das laufende Kalenderjahr ausgerichtet, dieser beträgt Fr. 30.- im Jahr pro aktives Mitglied im Alter von 0 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Arbon.

3. Nachweis der Leistungen

Die Vereine haben nachzuweisen, dass die angebotene Betätigung regelmässig und ganz- jährig erfolgt und ein Mindestmass an pädagogischem Wert beinhaltet.

Zu diesem Zweck sind dem Bereich Gesellschaft der Stadt Arbon folgende Unterladen einzu- reichen:

Beim erstmaligen Gesuch:

- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch um erstmalige Auszahlung - Terminplan sowie Übungs- bzw. Trainingsplan

- Aktuelles Mitgliederverzeichnis (inkl. Jahrgang, Wohnort)

- Aktuelles Verzeichnis der Leitungspersonen (inkl. Jahrgang, Wohnort) - Jahresbericht des Vorjahres

Jährlich bis Ende April des laufenden Jahres:

- Kontakt der verantwortlichen Person für die Kinder- und Jugendarbeit - Terminplan sowie Übungs- bzw. Trainingsplan

- Mitgliederverzeichnis per Ende März (inkl. Jahrgang, Wohnort)

- Verzeichnis der Leitungspersonen per Ende März (inkl. Jahrgang, Wohnort) - Jahresbericht des Vorjahres

Die Minimalanforderungen an die geleistete Kinder- und Jugendarbeit können stichprobenar- tig überprüft werden.

4. Einsatz der Beiträge

Die Beiträge sind von den Vereinen zweckmässig einzusetzen.

5. Ausschlussbedingungen

Vereine, welche bereits anderweitig von der Stadt Arbon unterstützt werden, erhalten keine zusätzlichen Beiträge. Für Projekte kann ein separater Antrag gestellt werden.

Referenzen

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