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Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit

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Academic year: 2022

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Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V.

Mitglied im Landesverband Sächsischer Angler e.V.

anerkannter Naturschutzverband gem. § 56 SächsNatSchG

Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit

Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V. (AVS)

1. Fördergrundsatz

Der AVS kann Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit zur a) Nachwuchswerbung/Nachwuchsgewinnung

b) Nachwuchsausbildung/Nachwuchsunterstützung fördern.

Ziel ist es, nachhaltige Nachwuchsarbeit zu betreiben, um in den Angelvereinen hinsichtlich ihrer Aufgaben entsprechendes Mitgliederpotential zu entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen gilt es zu Anglern/-innen mit fachlichem Wissen, gesellschaftlicher Kompetenz und Interesse am ehren- amtlichen Engagement in Vereinen und an Gewässern auszubilden.

2. Förderfähige Maßnahmen

a) Veranstaltungen zur Nachwuchsgewinnung, -förderung und -ausbildung b) Ganztagsangebote (GTA) an Schulen/Angel-AG`s

c) mehrtägige Angellager mit Lehreinheiten

d) fischereifachliche Tagesexkursionen zu Einrichtungen und Institutionen (z.B. im Bereich Fischzucht, Hege, Gewässerökologie)

3. Voraussetzung für eine Förderung

Die Veranstaltung dient der Kinder- und Jugendarbeit zur Nachwuchsgewinnung, -förderung und - ausbildung. Dabei gilt es, die Teilnehmer entsprechend ihres Alters und Wissensstandes an das Angeln heranzuführen und bereits aktive Jungangler theoretisch wie praktisch im Angeln zu unter- weisen.

4. Förderfähige Kosten

- Verbrauchsmaterialien zur Durchführung der Veranstaltung (z.B. Schnur, Haken, Posen) - Pokale, Urkunden

- Lehrmaterialien (sofern notwendig und nicht durch Material des Verbandes abdeckbar) - Material zur Absicherung der Maßnahme (z.B. Verbandskasten)

- Gebühren, Eintrittsgelder (nur mehrtägige Angellager und fischereifachliche Tagesexkursionen) - Fahrtkosten (nur mehrtägige Angellager und fischereifachliche Tagesexkursionen)

- Unterkunft und Verpflegung (nur mehrtägige Angellager)

AVS e.V. · Bernsdorfer Str. 132 · 09126 Chemnitz

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5. Besonderheiten bei Ganztagsangeboten (GTA)

Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob die Schule für dieses Angebot einen Förderantrag im Rahmen der Förderrichtlinie Ganztagsangebote (FRL GTA) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport stellt, um die Maßnahme des Angelvereins zu fördern.

Wird die Maßnahme des Vereins mit Mitteln aus der FRL GTA gefördert, kann kein Förderantrag über den Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster gestellt werden, da dies den Tatbestand der Doppelförderung erfüllen würde.

6. Fördermittelhöhe

Gefördert wird durch Zuschuss unter Erbringung eines Eigenanteils des beantragenden Vereins.

Der AVS kann Projekte nach Punkt 2. dieser Förderrichtlinien durch Zuschüsse mit einem Förder- satz bis zu max. 70 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes bzw. der Veranstaltung nach Punkt 4. dieser Richtlinie fördern.

Für Ganztagsangebote (GTA) an Schulen, die nicht über schulseitig beantragte Mittel aus der För- derrichtlinie (FRL GTA) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport gefördert wer- den, wird für die förderfähigen Kosten ein Fördersatz von 100 % gewährt.

7. Fördermittelverwendung

Die Fördermittel werden zweckgebunden gemäß dem Fördermittelantrag bewilligt. Eine anderwei- tige Verwendung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit kann nur mit schriftlicher Zustimmung des AVS erfolgen. Werden die Fördermittel eigenmächtig anderweitig verwendet bzw. andere Ausga- ben getätigt als beantragt, verliert die Fördermittelzusage ihre Gültigkeit. Bereits abgerufene Mittel sind dann zurückzuerstatten.

Das Präsidium erwartet, dass bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen/Veranstaltungen der Grundsatz der Sparsamkeit beachtet wird. Verbandsziele und Satzungszwecke sollen mit ei- nem verhältnismäßigen und zur Umsetzung notwendigen Mitteleinsatz erfüllt werden.

8. Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Anglerverbandes Südsachsen Mulde/Elster e.V.

Anträge inkl. Programm- und Finanzierungsplan sind formgebunden (Anlage 1) von einem vertre- tungsberechtigten Vorsitzenden des beantragenden Vereins in der Geschäftsstelle des Anglerver- bandes Südsachsen Mulde/Elster e.V. einzureichen.

Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Formblätter sind in der Geschäfts- stelle erhältlich oder können im Internet auf der Internetseite des Verbandes heruntergeladen wer- den.

Das Präsidium des Anglerverbandes Südsachsen Mulde/Elster e.V. beschließt über einge- gangene Anträge zur nächst folgenden Präsidiumssitzung gemäß Förderfähigkeit nach die- ser Richtlinie, der Satzung und verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Anspruch des antragstel- lenden Mitgliedes auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Die Antragsteller erhalten einen Bescheid zum Antrag über die Geschäftsstelle zugesendet.

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9. Abforderung und Abrechnung der Mittel

Die Abrechnung ist innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der Geschäfts- stelle einzureichen. Fristverlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Maßnahmen im Novem- ber/Dezember eines Jahres sind bis spätestens 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Zur Abrech- nung sind die Originalrechnungen/Originalbelege, Originalteilnehmerlisten (bei Ganztagsangebo- ten, Angelcamps, Fachexkursionen) sowie ein kleiner Sachbericht (Anlage 2) einzureichen.

Auf Antrag können bewilligte Fördermittel für bereits vor Beginn der Maßnahme anfallende Kosten vorab anteilig abgefordert werden.

Erfolgt die Abrechnung bzw. Abforderung bis zum fristgerechten Termin nicht, wird davon ausge- gangen, dass diese Maßnahme nicht durchgeführt wurde bzw. wird. Gleichzeitig wird die Bewil- ligung ungültig! Sollte die 1. Rate bereits gezahlt sein, wird diese zurückgefordert.

Ändert sich die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss, weil in der Abrechnung nicht förderfähige Kosten enthalten sind bzw. die Kosten geringer ausgefallen sind, wird der Fördersatz auf den ver- bleibenden Betrag angewendet, ohne dass ein neuer Bescheid erfolgt.

Diese Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit tritt durch Beschlussfassung des Präsidi- ums vom 07.01.2014 mit Wirkung vom 07.01.2014 in Kraft.

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Antrag auf Zuschuss zur Kinder- und Jugendarbeit

ANLAGE 1 gemäß Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit (vom 07.01.2014)

Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V.

A) Allgemeine Angaben:

Verein: Vereinsnummer:

Vorsitzender: Tel.-Nr.:

Anschrift: Fax:

E-Mail:

B) Förderbereich:

 Einzelveranstaltungen Kinder-/Jugendangeln  Jugendangelcamp mit Bildungsteil (mehrtägig)

 Ganztagsangebote Schule (Angel-AG)  Fischereifachliche Tagesexkursion C) Darstellung Vorhaben und Inhalte (gegebenenfalls Extrablatt anfügen):

D) Finanzierungsplan (gegebenenfalls Extrablatt mit Erläuterungen anfügen):

Lfd. Nr. Kostenposition Kalkulierte Kosten

1

2

3

4

5

Gesamtkosten:

Beantragte Fördersumme, max. 70 %:

(bei GTA / Angel-AG 100%)

………..

Ort, Datum

………

Unterschrift, Vereinsstempel E) Bewilligungsvermerk:

NUR VOM AVS AUSZUFÜLLEN Bewilligte Fördersumme:

………..

Ort, Datum

………..

Unterschrift, Stempel

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Sachbericht Förderprojekt Kinder- und Jugendarbeit

ANLAGE 2 gemäß Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit (vom 07.01.2014)

Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V.

A) Allgemeine Angaben:

Verein: Vereinsnummer:

Vorsitzender: Tel.-Nr.:

Anschrift: Fax:

E-Mail:

B) Sachbericht

Projektbezeichnung/Projekttitel:

Zeitraum/Datum:

Teilnehmerzahl Kinder/Jugendliche Anzahl Betreuer:

Beteiligte andere Angelvereine:

Beteiligte Partner/Institutionen:

Ablauf, Ergebnisse und Perspektiven (gegebenenfalls Extrablatt anfügen):

………..

Ort, Datum

………

Unterschrift, Vereinsstempel

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