Stand: 18.05.2020 Seite 1 von 2
Abteilung Soziales/Gesellschaft
Bereich Gesellschaft, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon Telefon 071 447 14 91, www.arbon.ch
Beitrag an Vereine für Kinder- und Jugendarbeit Gesuch um erstmalige Auszahlung
Massgebend für die Beitragsleistung der Stadt Arbon sind die Richtlinien „Beitrag an Vereine für Kinder- und Jugendarbeit“.
Name des Vereins:
Sitz des Vereins:
E-Mail-Adresse:
Präsidentin/Präsident:
Kassierin/Kassier:
Konto für Überweisung:
Art der Tätigkeit der Kinder und Jugendlichen:
Dauer und Intensität der Anlässe, Übungen oder Trainings (bitte Terminplan sowie Übungs- bzw. Trainingsplan beilegen):
Anzahl der regelmässig aktiven Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Arbon:
Kontaktperson Reto Stacher
Telefon direkt 071 447 14 68 E-Mail reto.stacher@arbon.ch
Stand: 18.05.2020 Seite 2 von 2
Fachliche und/oder pädagogische Qualifikationen der mit der Kinder- und Jugendarbeit be- trauten Leitenden:
Art und Intensität der Förderung und Begleitung der Leitenden:
Erhält Ihr Verein bereits finanzielle Unterstützung von der Stadt Arbon oder einer anderen öffentlichen Organisation? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?
Zusätzlich einzureichende Unterlagen:
- Terminplan sowie Übungs- bzw. Trainingsplan
- Aktuelles Mitgliederverzeichnis (inkl Jahrgang, Wohnort)
- Aktuelles Verzeichnis der Leitungspersonen (inkl Jahrgang, Wohnort) - Jahresbericht des Vorjahres
Für die Auszahlung der Beiträge sind jährlich bis zum 30. April die entsprechenden Gesuchsunterlagen (siehe Richtlinien) einzureichen.
Ort, Datum: Unterschrift: