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Gesundheitspolitische Agenda zur Bundestagswahl

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Bayerisches Ärzteblatt 11/2016

547 Leitartikel

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK

Gesundheitspolitische Agenda zur Bundestagswahl

Die nächste Bundestagswahl findet im Herbst 2017 statt. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat bereits Positionen zur Wahl 2017 formuliert, die es sich lohnt, genauer anzuschauen.

Ärztliche Selbstverwaltung benötigt Gestaltungsspielraum Die ärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck der Freiberuflichkeit.

Die medizinisch-fachliche Weisungsungebundenheit des Arztes und die im ärztlichen Berufsrecht verankerte Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung für das Wohl seiner Patienten einerseits und gegenüber der Gesellschaft andererseits, stellen den wirksamsten Patientenschutz dar. Jedoch werden diese We- sensmerkmale freiheitlicher Berufsausübung durch Kommerzia- lisierung, Kontrollbürokratie und durch staatliche Interventionen zunehmend in Frage gestellt. Vielfältige Regulierungen haben die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten. Die Politik ist deshalb aufgefordert, der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt.

Duales Krankenversicherungssystem zukunftsfit machen Das duale Versicherungssystem mit den beiden Säulen gesetz- liche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversiche- rung (PKV) sichert die große Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens. Diese darf nicht durch die Einführung eines Einheitssystems, wie eine Bürgerversicherung, gefährdet wer- den. Diese löst kein einziges Problem, sondern schafft nur neue, verhindert sie doch Wettbewerb und gefährdet die Therapiefrei- heit des Arztes sowie die Wahlfreiheit der Bürger. Im Bereich der PKV sind Transparenz und Vergleichbarkeit der Tarife, ein Verzicht auf unangemessene Anreize für Versicherungsvermittler sowie ein suffizienter Schutz des Versicherten vor inadäquaten Tarifsteigerungen unverzichtbar. Ebenso muss die Portabilität gewährleistet werden. Bei der GKV ist bei der Weiterentwick- lung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs auf ei- ne ausgewogene Verteilungssystematik zu achten. Ebenso sind Selbstbehalts- und Kostenerstattungstarife anzudenken, um die Selbstbestimmung der Versicherten zu stärken.

Für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser Krankenhäuser müssen wegen fehlender Investitionsmittel mehr Geld aus der Betriebsfinanzierung zur Abdeckung unaufschieb- barer, investiver Maßnahmen zweckentfremden. Mittlerweile beläuft sich der Investitionsstau in den Krankenhäusern auf 27 bis 30 Milliarden Euro. Darunter leiden in den Kliniken gleicher- maßen Patienten und Personal. Die Länder müssen endlich ih- ren Investitionsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Die grundgesetzlich verbriefte Krankenhausplanungshoheit muss auf Landesebene verbleiben. Änderungsbedarf besteht auch bei der Systematik der Fallpauschalenvergütung.

Qualität und Patientensicherheit!

Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Konzept von Qualitätszu- und -abschlägen ist nicht zweckmäßig, denn nicht absehbar dabei sind die Risiken für Fehlsteuerung, zu groß die methodischen Herausforderungen. Das gegenwärtige Verfahren mit Benchmarks und strukturiertem Dialog bietet den notwendigen Raum, den die Krankenhäuser zur Reflexion und Weiterentwicklung ihres Handelns benötigen. Die Verankerung einer Sicherheitskultur in den Einrichtungen der Gesundheits- versorgung droht durch eine unzulässige Reduzierung auf ein System aus Schuld und Sanktionen zurückgeworfen zu werden.

Interprofessionelle Kooperation ist angesagt

Die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei kla- ren Verantwortlichkeiten ist zu unterstützen. Erfolgversprechend sind insbesondere die Förderung der interprofessionellen Koope- ration auf der Basis vorhandener Kompetenzen und die Integrati- on unterschiedlicher beruflicher Kompetenzen in multiprofessio- nellen Teams. Nur durch eine enge Zusammenarbeit von Ärzten mit Angehörigen der Gesundheitsfachberufe können die gegen- wärtigen und zukünftigen Probleme, etwa hinsichtlich der sozio- demografischen Entwicklung und der Komplexität der modernen Medizin, bewältigt werden. Der Vorbehalt des Arztes für die Dia- gnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen und die Gesamtverantwortung im Rahmen des Behandlungsprozes- ses sind jedoch unverzichtbar, gerade bei immer komplexer wer- denden Versorgungsprozessen und -strukturen sowie aus Grün- den der Patientensicherheit.

Fazit

Die Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit und die damit ver- bundene Sicherung des Handlungsspielraums für unsere ärztli- che Selbstverwaltung, die Beibehaltung und Weiterentwicklung unseres dualen Krankenversicherungssystems, die Gewähr- leistung einer bedarfsgerechten Finanzierung unserer Kran- kenhäuser, die Entwicklung versorgungsgerechter Konzepte für Kooperationen im Gesundheitswesen und die Etablierung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Sinne der Opti- mierung der Patientenversorgung – diese Themen gehören nach meiner Überzeugung dringend auf die gesundheitspolitische Agenda der nächsten Bundesregierung. Lassen Sie uns gut ein Jahr vor der Bundestagswahl 2017 den Blick nach vorne richten und nehmen wir auch die gesundheitspolitische Programmatik der politischen Parteien diesbezüglich kritisch unter die Lupe, dürfte dies doch für uns (mit-) wahlentscheidend sein. Bringen Sie sich in die politische Debatte ein. Gehen Sie mit uns aktiv auf unsere politischen Vertreter zu und vertreten Sie mit uns gemein- sam unsere gesundheitspolitischen Forderungen!

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