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Stellungnahme des DGB zum Telemedienkonzept von Deutschlandradio

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Academic year: 2022

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Bundesvorstand

Verantwortlich:

Michael Sommer DGB Bundesvorstand

Nachfragen an: Stand: 05.11.2009 Sabine Nehls

Mobil: 0171- 55 07 900

Stellungnahme des DGB

zum Telemedienkonzept

von Deutschlandradio

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Vorbemerkung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich bereits im Gesetz- gebungsverfahren zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag grundsätzlich kritisch zu den Einschränkungen geäußert, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Onlinebereich auferlegt wurden. Nach wie vor hat diese Argumentation Be- stand und ihre Eckpunkte seien hier noch einmal kurz in Erinne- rung gerufen:

1. Die von den privat-kommerziellen Wettbewerbern und den Zeitschriften- und Zeitungsverlegern verlangten Einschränkun- gen entsprechen weder den Intentionen des dualen Rundfunk- systems, noch werden sie den Interessen der Hörer, Leser und Nutzer in einer zunehmend durch Konvergenz geprägten Me- dienwelt gerecht.

2. In einer Zeit der crossmedialen Verwertung von Inhalten ist der Onlineauftritt für die öffentlich-rechtlichen Sender ein über- lebenswichtiges Element. Schon heute nutzen mehr als 40 Milli- onen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zumindest gelegentlich das Internet. In den vergangenen Jahren stiegen die Nutzerzahlen jährlich zwischen 3 und 6 Prozent.1 Die Mehr- heit der Internetnutzerinnen und –nutzer ruft auch bereits Videos und Audios im Internet ab, z.B. über die öffentlich-rechtlichen Mediatheken.

3. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre öffentlich-

rechtlichen Medien in gewohnter Qualität auch über das Internet erreichen können.

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4. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk tritt mit seinen gebührenfi- nanzierten Onlineangeboten, die an seinen im Rundfunkstaats- vertrag definierten Aufgaben ausgerichtet sein müssen, in einen fairen publizistischen Wettbewerb mit privat-kommerziellen Ver- anstaltern.

5. Der Deutsche Gewerkschaftsbund tritt dafür ein, dass die öf- fentlich-rechtlichen Sender nicht von der zukünftigen publizisti- schen und crossmedialen Entwicklung abgekoppelt werden – im Interesse der Zuschauerinnen, Zuhörer und Internetnutzer, die mit ihren Gebühren das Recht auf einen Qualitätsrundfunk er- werben, egal über welche technischen Wege sie ihn empfan- gen.

6. Die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit und das durch die zwei Säulen des dualen Systems grundsätzlich aus- gewogene Gleichgewicht der deutschen Rundfunklandschaft muss auch für zukünftige Generationen von Mediennutzern Be- stand haben. Dabei ist, dies hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dazu da, Marktversagen der privat-kommerziellen Rundfunkveranstal- tungen auszugleichen. Vielmehr sind der Bestand und die Ent- wicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst die Voraussetzung, damit privat-kommerzieller Rundfunk stattfinden kann.

7. Der vom Bundesverfassungsgericht immer wieder manifes- tierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rund- funks, gerade auch in einer sich ständig fortentwickelnden kon-

1 ARD/ZDF-Online-Studien 2005 bis 2009

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vergenten Medienwelt, muss Rechnung getragen werden. Eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft, in der dem privat-kommerz- iellen Rundfunk in den so genannten Telemedien alles erlaubt ist, den öffentlich-rechtlichen Sendern aber unzumutbare ge- setzliche Fesseln angelegt werden, kann nicht das Ziel verant- wortlicher Medienpolitik sein.

8. Im Rahmen einer originären Beauftragung müssen auch öf- fentlich-rechtliche Telemedienangebote eine Teilhabe aller Bür- gerinnen und Bürger an der Informationsgesellschaft gewähr- leisten. Sie sollen Orientierung geben und Medienkompetenz fördern.

9. Die Aufsichtsgremien in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- anstalten sind die richtige Adresse für die Durchführung der im Beihilfe-Kompromiss festgelegten Drei-Stufen-Tests. Dies ge- hört zu ihren ureigensten Aufgaben, denn hier geht es um das Programm und seine Ausgestaltung.

10. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seinem Auftrag, zur Meinungsbildung beizutragen nur gerecht werden, wenn er auch in den Telemedien unterhaltende Elemente und Formate anbie- ten kann. Die Medienentwicklung zeigt, dass insbesondere jun- ge Menschen durch Formate angesprochen werden, die Unter- haltung gekoppelt mit Information anbieten. Der DGB begrüßt daher ein alle Genres umfassendes öffentlich-rechtliches Ange- bot auch in den Telemedien.

Konkretion:

Vor dem Hintergrund dieser Prämissen und mit Blick auf die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegten Regelungen

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und der grundsätzlichen Feststellung, dass den öffentlich- rechtlichen Anstalten hiermit auf Betreiben der privat-kommerz- iellen Anbieter und mit dem Beihilfeverfahren der EU unnötige Fesseln auferlegt wurden, stellt der Deutsche Gewerkschafts- bund fest:

1. Das für das Deutschlandradio vorgelegte Telemedienkonzept entspricht den Anforderungen des Staatsvertrages.

2. Wenn das Deutschlandradio, wie alle anderen öffentlich- rechtlichen Sender, seine unterschiedlichen Nutzerschichten er- reichen will, dann müssen auch im Internet entsprechende An- gebote gemacht werden. Nur so kann Deutschlandradio seinem gesetzlichen Auftrag, zur Meinungsbildung beizutragen, gerecht werden. Es muss dabei in der Lage sein, Angebote zu machen, die dem Medium Internet entsprechen. Das Deutschlandradio konzentriert sich in seinen Telemedienangeboten darauf, im In- ternet ein journalistisches Begleitangebot zu schaffen, das den thematischen Zugang zu den Angeboten seiner Programme er- öffnet. Es sind rein journalistisch redaktionell veranlasste und gestaltete Angebote. Die zwei Funktionen, das Nachhören be- reits vergangener Sendungen und das Mithören per Livestream, werden für eine möglichst hohe Nutzerfreundlichkeit eingesetzt.

Mit dem vorliegenden Telemedienkonzept sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund das Angebot an die Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfüllt.

3. Als einziges nationales Hörfunkangebot verfügt Deutschland- radio über ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Radio- landschaft. Mit dem vorliegenden Telemedienkonzept werden dessen Stärken in der Erfüllung seines Auftrags zu Information,

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Bildung, Kultur aber auch Unterhaltung adäquat in die neuen Medien übertragen.

4. Die Nutzung des Internets als weiterer Weg der Kommunika- tion ist ein probates Mittel, um insbesondere junge Hörerschich- ten an die wertvollen Angebote des nationalen Rundfunks her- anzuführen. Mit der kindgerechten Ausgestaltung der Seite kakadu.de erfüllt Deutschlandradio in besonderem Maße seinen Bildungsauftrag. Die Möglichkeit junger Nutzerinnen und Nutzer, sich in redaktionell betreuten Foren zu äußern, ist ein wichtiges Angebot zum Erlernen des partizipatorischen Umgangs mit den Medien. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Möglichkeit zur Personalisierung durch die in- dividuelle Gestaltung der Inhaltszusammensetzung. Innovativ und vorbildlich ist das Angebot des so genannten RadioBaukas- tens, mit der Möglichkeit, neu zusammengesetzte Sendestre- cken in das On-Air-Programm zurück zu spiegeln.

5. Mit der zeitlich abgestuften Beschreibung der Verweildauer nach unterschiedlichen Inhalten und Formaten wird dem Nut- zerverhalten Rechnung getragen. So wird mit der Möglichkeit, nutzergenerierte Inhalte wie in Foren, auch längerfristig im Netz präsent zu halten, ein Diskurszusammenhang zu wichtigen Themen hergestellt, die insbesondere jungen, Internet affinen Menschen in qualitativ gut aufbereiteter Weise nahe gebracht werden sollten. Die Anlage des Archivs bietet einen guten und langfristigen Zugang aller Nutzerinnen und Nutzer zu den Inhal- ten der drei Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen. Damit bietet es Orientierung und In- formation im Sinne des Zugangs möglichst vieler Menschen zur Wissensgesellschaft. Wünschenswert wäre eine längere Ver-

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weildauer für die kindgerechten Nachrichten von kakadu.de.

Drei Monate erscheinen recht kurz, insbesondere vor dem Hin- tergrund, dass diese Informationen sicher auch für Lehrerinnen und Lehrer interessant ist.

6. Die zuständigen Gremien haben mit den vorliegenden Tele- medienkonzepten eine gute Grundlage zur Prüfung erhalten. Sie sind für diese Aufgabe inzwischen gut gerüstet und haben infra- strukturell die Voraussetzungen geschaffen, ihrem Auftrag ge- recht zu werden. Auch die gewerkschaftlichen Gremienmitglie- der werden sich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Kompe- tenz in das Verfahren einbringen.

Resümee

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht, dass durch das vorlie- gende Telemedienkonzept dem öffentlich-rechtlichen Informati- ons-, Bildungs-, Kultur-, Unterhaltungs- und Integrationsauftrag in einer durch Digitalisierung und Konvergenz veränderten Me- dienwelt Rechnung getragen wird. Damit leisten die Teleme- dienangebote des Deutschlandradio einen Beitrag zur freien, in- dividuellen und öffentlichen Meinungsbildung.

Gleichzeitig ist durch die konsequent angelegte Nutzung aller technischen Möglichkeiten auch die Zukunftsfähigkeit des öf- fentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet. Dies gilt insbeson- dere für die Möglichkeiten des Web 2.0, die im Interesse der Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer möglichst optimal ge- nutzt werden sollten.

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