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Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Jg. 13 Heft 4

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Amtsblatt

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 13 Schipkau/OT Klettwitz, den 08. April 2005 Nr. 4

Schipkau Klettwitz

Hörlitz Annahütte

Drochow

Meuro

A13

Auf den Sattel und los geht’s zur

2. RADSTERNFAHRT am 24. April 2005

Bei hoffentlich ähnlich gutem Wetter wie im vergangenen Jahr (Bild oben) starten am 24. April ab 9.30 Uhr wieder in allen sechs Ortsteilen Radtouren, welche den EuroSpeedway Lausitz als Ziel haben.

Vorbereitet und präsentiert wird die Veranstaltung vom Reisedienst Günther Pietzsch, dem Fremdenverkehrsverein und der Gemeinde Schipkau.

Nähere Informationen dazu im Innenteil dieses AMTSBLATTES.

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Beginn der amtlichen Bekanntmachungen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Telefonnummer

0163 3041119

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevorstehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen.

Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenheiten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

1. Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten 2 2. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen

für den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 3

3. Berichtigung eines Schreibfehlers bei der Veröffentlichung der BV 0006/2005 der Gemeindevertretersitzung

vom 24.02. 2005 nichtöffentlicher Teil im Amtsblatt Nr. 03/2005 vom 04.03.2005 4

4. Bekanntmachung über die Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) für Teile der Gemeinde Schipkau 4

Hauptausschusssitzung am 19.04.2005

Gemeindevertretersitzung am 28.04.2005 Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau Amtliche Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortstei- len gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau - am Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstraße 04,

01998 Schipkau/OT Klettwitz

- am Verwaltungsgebäude Schipkau, Klettwitzer Straße 01, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz, 01994 Schipkau/OT Annahütte

- Ortsteil Annahütte, Karl-Marx-Siedlung zwischen Bushal- testelle und Gaststätte „Zur Windparkschänke”, 01994 Schipkau/OT Annahütte

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

- Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgeräte- haus, 01994 Schipkau/OT Drochow

- Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau/OT Hörlitz

- Ortsteil Klettwitz, Marktplatz (Bereich Kindertagesstätte), 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Talstraße/Ecke Heideweg, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Wohngebiet Meuro/Klettwitz Barran- mühle (Bereich Buchenstraße am Markt), 01998 Schip- kau/OT Klettwitz

- Ortsteil Meuro, Kulturhaus Meuro, Klettwitzer Straße 1, 01994 Schipkau/OT Meuro

- Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Schipkau, Mühlenstraße/Ecke Pößnitzstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

1. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Information zur Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten

sowie zur 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau

von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

In der im Februar stattgefundenen Gemeindevertretersitzung wur- de die Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten sowie die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen. Deren Veröffentlichung finden Sie ebenso in diesem Amtsblatt.

Grundlage für die gefassten Satzungen ist die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom März 2004. Es wird mit den Satzungen gewährleistet, dass inhaltliche Gesetzesänderungen aufgenommen worden sind und auf eine recht- lich sichere Art und Weise umgesetzt werden können.

Den Gemeinden wurde mit der Gesetzesänderung aufgegeben, den Kostenersatz für Grundstückszufahrten eigenständig über eine Sat- zung zu regeln. In dieser Satzung ist für jedermann eindeutig be- schrieben, welche Maßnahmen an Grundstückszufahrten bzw. - zugängen wie und gegenüber wem abgerechnet werden dürfen.

Bisher ist dies ausschließlich in Zusammenhang mit beitragsrecht- lichen Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen in der Gemein- de Schipkau erfolgt.

Letztlich wird damit auch ein Mehr an Beitragsgerechtigkeit geschaf- fen, weil entstandener Aufwand auf den Verursacher umgelegt wird.

Eine Mehrbelastung durch die Gemeinde auf die Bürger erfolgt so- mit nicht; mit den beschlossenen Satzungen folgt die Gemeinde Schipkau ausschließlich den Bestimmungen des Gesetzgebers.

Ihr Bauamt

Augemeine Bauverwaltung

Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung eines Kostenersatzes

für Grundstückszufahrten

Auf Grund des § 5 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geän- dert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamten- gesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I S. 59) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 10 a des Kommunal- abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 29.06.2004 (GVBl.

I S. 272) hat die Gemeindevertretung Schipkau in ihrer Sitzung am 24.02.2005 folgende Satzung der Gemeinde Schipkau über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten beschlossen:

(3)

§ 1

Erstattungsfähige Maßnahme

(1) Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grund- stückszufahrt zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stra- ßen, Wegen und Plätzen ist der Gemeinde Schipkau zu erstat- ten. Vom Ersatz der Kosten für die Unterhaltung sind Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst ausgenommen.

(2) Wird eine Überfahrt über einen Geh- oder Radweg aufwendi- ger hergestellt, erneuert oder verändert, als es dem regelmäßi- gen Verkehrsbedürfnis für einen solchen Geh- oder Radweg entspricht, kann die Gemeinde den Ersatz der Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung verlangen.

(3) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung für fußläufige Grund- stückszugänge.

§ 2

Erstattungsfähiger Aufwand

(1) Der erstattungsfähige Aufwand für die Maßnahmen nach § 1 Absätze 1 und 3 wird nach den tatsächlich für die Grundstücks- zufahrt bzw. für den fußläufigen Grundstückszugang entstan- denen Kosten ermittelt.

(2) Der erstattungsfähige Aufwand für die Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 wird nach den tatsächlich für die Überfahrt über ei- nen Geh- oder Radweg entstandenen Mehrkosten ermittelt.

§ 3

Entstehen des Ersatzanspruches

Der Ersatzanspruch entsteht mit der Herstellung der Benutzbarkeit der Grundstückszufahrt, des fußläufigen Grundstückszugangs oder der Überfahrt über den Geh- oder Radweg, im Übrigen mit der Be- endigung der Maßnahme.

§ 4

Kreis der Ersatzpflichtigen (Schuldner)

(1) Kostenersatzpflichtiger ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides Eigentümer des Grundstücks ist.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nut- zer an die Stelle des Eigentümers.

Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2457) genannten natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahl- recht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechts- bereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nutzers keine nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht wor- den sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstücks- eigentümers unberührt.

(4) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer eines Grundstückes sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teil- eigentum sind die einzelnen Miteigentümer nur mit ihrem Mit- eigentumsanteil beitragspflichtig.

(5) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde zu tätigen und nachzuweisen.

§ 5 Fälligkeit

Der Kostenersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beschei- des fällig.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 31.03.2004 in Kraft.

Schipkau/OT Klettwitz, 15.03.2005 gez. Heinze

Bürgermeister

2. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung

von Beiträgen für den Ausbau

von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I S. 59) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Brandenburg in der Neufassung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 29.06.2004 (GVBl. I S. 272) hat die Gemeindevertretung der Ge- meinde Schipkau in der Sitzung am 24.02.2005 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhe- bung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Straßen, We- gen und Plätzen beschlossen:

Artikel 1 1. § 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird hinter dem Wort „Beiträge” der Klammersatz

„(Straßenbaubeiträge)” eingefügt.

2. § 4 wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt.

„(7) Für Anlagen, die in Absatz 2 nicht erfasst sind oder bei de- nen die festgesetzten anrechenbaren Breiten oder die An- teile der Beitragspflichtigen offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Gemeindevertretung die anrechenbaren Brei- ten sowie die Anteile der Beitragspflichtigen im Einzelfall durch Satzung.”

3. § 6 wird wie folgt geändert:

Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Orts- teiles liegen (§ 5 Absatz 3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhan-

denen Vollgeschosse,

b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.”

4. § 10 wird wie folgt geändert:

Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in

§ 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. Septem- ber 1994 (BGBl. I S. 2457) genannten natürlichen und juri- stischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides

(4)

das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nutzers keine der nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers un- berührt.”

Artikel 2

Der Bürgermeister kann den Wortlaut der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öf- fentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung, die diese durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öf- fentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhält, im „Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau” bekannt machen.

Artikel 3

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schipkau/OT Klettwitz, 15.03.2005 gez. Heinze

Bürgermeister

3. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Berichtigung eines Schreibfehlers bei der Veröffentlichung der BV 0006/2005 der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2005 nichtöffentlicher Teil im Amtsblatt Nr. 03/2005 Der Text der Beschlussvorlage 0006/2005 lautet:

BV 0006/05 Beschluss über den Abschluss eines Durchführungs- vertrages mit der Wohnungsbaugenossenschaft Senf- tenberg e. G.

4. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Bekanntmachung über die Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK)

für Teile der Gemeinde Schipkau

Die Liegenschaftskarte der Gemarkung Schipkau, Flur 4 und 5 wurde mit Finanzierung durch die Europäische Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) erneuert und wird künftig digital als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) im Ausgabemaßstab 1:1000 geführt.

Gemäß § 12 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg i. d. F. vom 19.

Dezember 1997 (GVBl. I/98 S. 2) in Verbindung mit § 1 Offenle- gungsverordnung vom 17. Dezember 1999 (GVBl. II S. 130) ist die Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Ei- gentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekannt zu geben und kann durch Offenlegung erfolgen.

Für vorstehend näher bezeichnetes Gebiet wird die erneuerte Lie- genschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in der Zeit

vom 25. April bis 25. Mai 2005 in den Diensträumen des Kataster- und Vermessungsamtes

Parkstraße 4 - 7 03205 Calau

zu den Öffnungszeiten Montag 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

offengelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kataster- und Vermessungsamt unter der o. g.

Anschrift schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des „Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau”

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

Nachfolgend geben wir die gültigen

Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schipkau

in 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Schulstraße 4 bekannt:

Bürgermeister Dienstag 15.00 - 17.30 Uhr ____________________________________________________________________

Allgemeine Verwaltung Montag geschlossen

Ordnungsamt Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr

Kasse/Kämmerei 13.00 - 17.30 Uhr

Liegenschaften Mittwoch geschlossen

Steuerangelegenheiten Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr

Bauamt 13.00 - 17.00 Uhr

Einwohnermeldeamt Freitag geschlossen ____________________________________________________________________

Standesamt Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr

13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung

Die Gemeinde Schipkau verkauft einen Traktor ICH 644 A,

Baujahr 1976, 52 PS.

Der Traktor ist einsatzbereit, benötigt aber eine Hauptuntersuchung.

Neben der serienmäßigen Allradausführung verfügt der Traktor über einen Frost- Frontlader Größe 3.

Der aktuell festgestellte Wert beträgt 3500 2 .

Angebote richten sie bitte im verschlossenen

Umschlag mit dem Kennwort Traktor bis zum

20.04.2005 an die Gemeindeverwaltung Schul-

straße 4 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz.

(5)

Die Verwaltung der Gemeinde Schipkau ist für Sie unter folgenden Telefonnummern

zu erreichen

Verwaltungsgebäude, Schulstraße 4, 01998 Schipkau/Klettwitz

Amt/Person Telefon

____________________________________________________________

Bürgermeister

Sprechzeiten: Dienstag, 15.00 - 17.00 Uhr Sekretärin

Frau Reech 360-30

Information/Auskunft/Poststelle

Frau Kowalczyk 360-13

Einwohnermeldeamt

Frau Liesk 360-11

Standesamt/Wahlen

Frau Kurio 360-12

Amtsleiter Allgemeine Verwaltung/Finanzen

Herr Brödno 360-24

Sachgebietsleiterin/Allgemeine Verwaltung

Frau Johannsohn 360-15

Personalamt/Schulamt

Frau Hermann 360-16

Öffentlichkeitsarbeit/Beschaffung/Sitzungsdienst

Frau Grobba 360-17

Lohn/Gehalt/ABM/SAM

Frau Schugk 360-18

Kindertagesstätten

Frau Gurk 360-14

Liegenschaften/EDV/Garagen/Pachten

Frau Kreibich/Hr. Rosenau/Frau Stenzel 360-21 Steuern

Frau Prietzel 360-23

Kämmerei

Frau Herrmann 360-25

Kasse

Frau Lehmann 360-27

Vollstreckung/Mahnwesen Frau Radojewski

Amtsleiter Bauamt

Herr Thoma 360-22

Tiefbau/Wohnungsverwaltung

Frau Roick/Frau Blomberg 360-20

Bauplanung

Herr Konzag 360-28

Straßenausbau/Friedhof/Allgemeine Bauverwaltung

Frau List/Frau Siering 360-29

Sachgebietsleiterin Ordnungsamt

Frau Balzer 360-35

Ordnungsamt

Herr Peschel 360-34

Ordnungsamt

Frau Donat 360-35

Gewerbeamt

Frau Blomberg 360-46

Fax Allg. Verw. Post 103-49 Fax Bürgermeister 360-32

Fax Bauamt 360-39

Fax EMA/Standesamt 360-42

Information des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

nachdem der Winter uns erst spät erreichte, blieb er dann doch recht lange -ungewöhnlicherweise bis weit in den März hinein. Nun- mehr jedoch ist der Frühling da, das schöne Osterfest liegt hinter uns allen und die Zeit mit viel Sonne und Wärme vor uns. Zu mer- ken ist dies neben dem Grünen und Blühen auch aufgrund der auf- genommenen Bautätigkeiten auf den Baustellen der Gemeinde aber auch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, ob am Haus oder im Garten. In Annahütte wurde z. B. die weitere Sanierung der Stütz- mauer an der Henriettenkirche begonnen, in Klettwitz erfolgt der- zeit der Neubau des Sanitärtraktes auf dem Sportplatz des VfB Klettwitz. Der erste Zuwendungsbescheid des Jahres 2005 erreich- te uns für die Herrichtung des Spielplatzes in der Klettwitzer Koste- brauer Straße, so dass nunmehr Planung und Ausführung in Angriff genommen werden können.

In Hörlitz wird an der Ortsmitte fleißig weitergewerkelt, die LMBV nahm die Arbeiten im Bereich der Umfeldgestaltung der Ortslage auf. Erste Fäll- und Rodungsarbeiten wurden bereits ausgeführt. In Meuro kann nunmehr die Außenfassade des Hauses der Vereine fertig gestellt werden und folgen die letzten Ausbauarbeiten im er- sten Obergeschoss des ehemaligen Kulturhauses, um die Räumlich- keiten für die Vereine herzurichten. Nachdem Annahütte, Klettwitz, Meuro und Hörlitz Schwerpunkte des lnvestitionsgeschehens im ver- gangenen Jahr waren, konzentriert sich die Gemeinde im Jahr 2005 auf den Ort Schipkau.

Die Leninstraße erfährt ihre Fertigstellung und wird in den nächsten Tagen für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten in der Feld- und Vogelbergstraße wurden dieser Tage aufgenommen und sollen bis zum Sommer andauern. Die Planung für die Erneuerung der Schipkauer Clara-Zetkin-Straße ist auf den Weg gebracht worden, damit Ausschreibung und Bau dieses Straßenzuges noch in diesem Jahr vonstatten gehen können. Mit dem größten Anlieger, der Woh- nungsbaugenossenschaft Schipkau hat es hier bereits Detailab- sprachen gegeben.

Große Anstrengungen werden seitens der Gemeinde derzeitig an- gestellt, um das durch die Gemeindevertretung beschlossene Orts- teilzentrum in Schipkau realisieren zu können. Die Planungen lau- fen auf Hochtouren, wobei das Hauptaugenmerk derzeitig auf die Finanzierung gerichtet wird. Sollte eine Finanzierung möglich wer- den, wird noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten begonnen. Mit diesem Neubau besteht die Möglichkeit, in der Ortsmitte von Schipkau städtebaulich wesentliche Verbesserungen zu erreichen.

Dazu gehören sowohl Abrissarbeiten alter Gebäude als auch die Schaffung einer Immobilie, in welcher eine Kindertagesstätte und auch Räumlichkeiten für Vereine integriert werden sollen. Sobald die Finanzierung geklärt ist, werden wir umfangreich auch im Amts- blatt über geplante Veränderungen in der Ortsmitte von Schipkau informieren. Dies wurde bisher in verschiedenen Bauausschuss- sitzungen und auch Gemeindevertretersitzungen getan, wobei die Resonanz von Bürgern für dieses Thema eher verhalten war. Fortge- setzt werden auch die Arbeiten an der Ortsverbindungsstraße zwi- schen Schipkau und Kostebrau, so die Aussage der dafür zuständi- gen LMBV. Frühestens Ende 2005 soll die Verbindung zu unserem Nachbarort im Westen wieder hergestellt sein.

Eröffnet wurde mit großem Erfolg die diesjährige Saison mit dem Osterfeuer am Lausitzring durch die regionalen Autohäuser. Bei zeit- weise wechselhaftem Wetter zog es dann doch tausende Besucher auf den Ring, um die verschiedensten Veranstaltungshöhepunkte miterleben zu können. Die Veranstalter, der Betreiber des Ringes und auch die Gemeinde ziehen ein positives Fazit und hoffen, dass mit dem gelungenen Auftakt auch eine erfolgreiche Saison 2005 insgesamt vonstatten gehen wird.

Große Sorgen bereitet den Kommunen die seit Februar durch den Ministerpräsidenten und die Landesregierung eröffnete Diskussion

(6)

der Neuausrichtung der Förderpolitik mit Schwerpunktsetzungen.

Auch die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Bran- denburg soll davon betroffen sein. Dabei geht es nicht nur um die Förderung der Wirtschaft in bestimmten Regionen, sondern überhaupt um eine Prioritätensetzung seitens des Landes bei der so genannten Neugestaltung der zentralörtlichen Gliederung. Dies bedeutet in der Folge eine Neuausrichtung der Finanzströme vom Land hin zu den bedürftigen Städten und Gemeinden. Hierbei wurden durch die Ak- teure Schlagzeilen und Überschriften geprägt, die es den Empfän- gern dieser Botschaften ermöglichen soll, zu verstehen, was denn letzt- lich damit ausgesagt und bewirkt werden soll. Auszugsweise seien hier folgende genannt: „Das zupackende Land“, „Die Stärken stär- ken“ und „die Starken stärken“. Diese Aussagen könnten fortgesetzt werden, da man sich derzeitig beim Kreieren von Überschriften ge- genseitig zu übertreffen versucht (früher hätte man wohl auch ,,Lo- sungen“ gesagt).

Der aufmerksame Leser wird einen Hinweis auf die Schwachen ver- missen, was mehr als nur nachdenklich stimmen darf. Die vermittel- ten Wahrheiten sind simpel und zugleich ernüchternd, insbesondere für die davon Betroffenen. Das im Land Brandenburg aus dem jähr- lich defizitären Haushalt (ca. 1 Milliarde Euro Haushaltdefizit) den Städten und Gemeinden direkt über Schlüsselzuweisungen Förder- mitteln zur Verfügung stehende Geld wird neu aufgeteilt. Boomende Regionen, wie z. B. um Berlin und Potsdam, größere und mittlere Städte wie Cottbus und Senftenberg sollen ähnlich auskömmlich bzw.

noch besser finanziell ausgestattet werden. Andere Regionen und Kommunen, die eher strukturelle Defizite aufweisen, sollen erheb- lich weniger Fördermittel bekommen, weil offensichtlich nach Ein- schätzung der Landespolitik eine weitere nachhaltige Förderung und Grundausstattung durch das Land mit Finanzmitteln wenig effizient erscheint und einfach nicht finanziert werden kann.

Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass die auf Landesebene politisch Verantwortung Tragende, sich bisher in diesem Diskussions- prozess sehr verständig bzw. eher zurückhaltend gezeigt haben. Ein- zig und allein unser Landrat hat mit der Faust auf den Tisch klopfend als oberster Vertreter der regionalen Planungsgemeinschaft die strukturellen Defizite, insbesondere der Lausitz in Potsdam versucht aufzuzeigen, damit unsere Region nicht vollends „abgehängt“ wird.

Die Lausitz ist eben nicht mit der Prignitz vergleichbar. Der begonne- ne Diskussionsprozess hat zum Ziel, eine vollkommene Neuausrich- tung der in Brandenburg fließenden Finanzströmen zu bewirken. Platt ausgedrückt muss man es wohl so zusammenfassen: Es wird nur noch

da gefördert, wo es lohnend ist und sinnvoll erscheint. Hierbei geht es sowohl um regionale Förderung als auch um so genannte Branchen- förderung. Es werden darüber hinaus die großen und mittleren Städ- te mit Erfüllung einer so genannten Umlandfunktion durch das Land Brandenburg finanziell auskömmlicher als bisher ausgestattet. Klei- nere Gebietskörperschaften müssen sehen, wie sie mit weniger Fi- nanzmitteln auskommen und klarkommen. Leider ist es so, dass gera- de diejenigen, die es in den vergangenen Jahren nicht verstanden haben, ihre Haushalte zu konsolidieren, offensichtlich belohnt wer- den. Andere, so auch die Gemeinde Schipkau, die auf Haushaltaus- gleich bedacht waren, werden benachteiligt sein. Es ist klar, dass bei sich verändernden Rahmenbedingungen (Wegzug, mehr Sterbefälle als Geburten usw.) auch neue Schwerpunkte gesetzt werden müs- sen. Sachsen praktiziert dies im Übrigen schon seit Jahren. Es muss andererseits aber auch klar sein, dass in Aussicht Gestelltes und Zu- gesagtes nicht von einem Jahr zum anderen vollkommen infrage ge- stellt werden darf, zumindest was die Finanzausstattung der Kommu- nen angeht. Wir werden uns als Gemeinde mit in den Diskussions- prozess einbringen und auch die Rechte gerade kleinerer Kommu- nen den jeweiligen Landespolitikern zu Gehör bringen. Es muss eine finanzielle Grundausstattung der Kommunen im Flächenland Bran- denburg auch fernab der Regionen um Berlin und Potsdam herum und auch im Umland von Ober- und Mittelzentren gegeben sein, damit auch in diesen Städten und Gemeinden das Leben für die Bür- gerinnen und Bürger lebenswert bleibt. Vorstehendes belegt wieder einmal mehr, dass die getätigten Investitionen in der Gemeinde, zu- meist über Fördermittel finanziert, in den vergangenen Jahren richtig waren. Damit auch in den kommenden Jahren ein aktives Gemeinde- leben und Investitionen, wenn auch auf Sparflamme, möglich sind, gilt es sich nunmehr mit einzumischen. Uber weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Zum Abschluss noch etwas Erfreuliches. Nach monatelangen Bemü- hungen vieler Beteiligter ist es gelungen, in Meuro den Rewe-Markt wiederzueröffnen. Nunmehr steht auch in diesem Ort wieder eine Verkaufseinrichtung offen und der neue Betreiber, die Finsterwalder Getränke und Spirituosen Vertriebsgesellschaft mbH, hoffen dass viele Kunden vom reichhaltigen Angebot Gebrauch machen.

Bis zum Monat Mai möchte ich mich herzlich von Ihnen verab- schieden. Übrigens: Das Anradeln 2005 - siehe Titelseite - findet in diesem Jahr am 24. April statt.

Ihr Bürgermeister Siegurd Heinze

Nach dem großen Interesse und Begeiste- rung des vergangenen Jahres findet nun- mehr zum zweiten Mal eine Radsternfahrt durch die Gemeinde Schipkau statt.

Los geht es am Sonntag, dem 24.04.2005 in den einzelnen Ortsteilen der Gemein- de Schipkau.

Die Radfahrer treffen sich um 9.30 Uhr.

Startpunkte sind:

OT Annahütte Schulhof Grundschule OT Drochow Landgasthof

OT Hörlitz Sportplatz OT Klettwitz Marktplatz OT Meuro Sportplatz

OT Schipkau Vereinsgebäude Askania

Aufruf zur 2. gemeinsamen RADSTERNFAHRT

der Gemeinde Schipkau und des Fremdenverkehrsvereins am Lausitzring e. V.

am 24.04.2005

Nach einer ca. 10 bis 15 km zu absolvie- renden Strecke gibt es für alle Teilnehmer wieder ein gemeinsames Ziel.

Dieses wird, wie bereits im vergangenem Jahr, das Fahrerlager des EuroSpeedway Lausitz sein.

Nach der Zielankunft können die Teilneh- mer einige Überraschungen erwarten.

So wird es wieder zu einer Auslosung von mehreren anspruchsvollen Preisen kom- men. Außerdem ist für das leibliche Wohl gesorgt.

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Radsternfahrt erhalten wir ...

- vom Bus- und Reiseunternehmen Günther Pietzsch

- vom EuroSpeedway Lausitz - von den Ortswehren der Freiwilligen

Feuerwehr

- von den Sportvereinen

- von der DRK-Ortsgruppe Schipkau - sowie von vielen fleißigen Helfern Alles was an diesem Tag mitzubringen ist, sind gute Laune, Freude und Spaß am Fahr- rad fahren sowie ein funktionstüchtiger

„Drahtesel”

Heinze Huchatz

Bürgermeister FVV e. V.

(7)

Der Fremdenverkehrsverein „Am Lausitzring” e. V. informiert:

Tourismuspreis Brandenburg 2005 an den Reisedienst Pietzsch verliehen

(Foto: Archiv Pietzsch)

Auf der diesjährigen Internationalen Tourismusbörse (ITB) war es wieder soweit: Der jährlich ausgeschriebene Tourismuspreis des Landes Brandenburg für innovative und kreative touristische Dienst- leistungen wurde verliehen.

Von den 49 Teilnehmern aus ganz Brandenburg kamen vier Bewer- ber aus der Niederlausitz. Spezielle Angebote des Unternehmens

„Aktiv-Tours” aus Altdöbern und des Reisebüros Pietzsch aus Klettwitz wurden dabei ebenso auf Herz und Nieren geprüft wie die Tagebauerkundungen der IBA und das Projekt des zukünftigen Geoparks „Muskauer Faltenbogens”.

„Wir sind sehr stolz, dass sich in diesem Jahr erstmals Unternehmen aus unserer Region der Landesjury gestellt haben”, so Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Niederlausitz e. V. „Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb, der sich im Jahr 2005 hauptsächlich am Thema Qualität für die Gäste orientiert hat, ma- chen sie auch landesweit auf das hohe Niveau des Tourismus in der Niederlausitz aufmerksam”.

Der Fremdenverkehrsverein „Am Lausitzring” e. V. macht es natür- lich besonders stolz, dass ein Mitglied des Vereins den Tourismus- preis des Landes Brandenburg verliehen bekam. Dazu die herzlich- sten Glückwünsche und ein „Weiter so” zu neuen innovativen Lei- stungen im Tourismus.

H. Huchatz

Vorstandsvorsitzender des FVV „Am Lausitzring” e. V.

Tourenplan Straßenreinigung 2005

Um eine ordnungsgemäße Straßenreinigung zu gewährleisten, werden die Bürger der Gemeinde Schipkau gebeten, zu den angegebenen Terminen in den betreffenden Orten keine Fahrzeuge abzustellen bzw. sämtliche Fahrzeuge zu entfernen.

Ihr Bauamt, Allgemeine Bauverwaltung

BÜRGERINFORMATION

zum kommunalen Mietwohnungsbestand der Gemeinde Schipkau

Die Gemeinde Schipkau bietet nachfolgend sa- nierte Gemeindewohnungen zur Vermietung an:

Gemeinde Schipkau/OT Klettwitz

Vollmodernisierte 1-Zi.-Wohnung, 35,72 m2 Gemeinde Schipkau/OT Hörlitz

Vollmodernisierte 2-Zi.-Wohnung, 48,00 m2 Vollmodernisierte 1-Zi.-Wohnung, 32,24 m2 Vollmodernisierte 4-Zi.-Wohnung, 86,81 m2 Vollmodernisierte 3-Zi.-Wohnung, 80,19 m2 Gemeinde Schipkau/OT Annahütte Vollmodernisierte 4-Zi.-Wohnung, 93,27 m2 Mehrere Wohnungen mit Ofenheizung

Bei bestehendem Interesse wenden Sie sich bitte an:

Firma Frank Sommer - Wohnungsverwaltung Kreuzstraße 13 in 01968 Schipkau/OT Hörlitz

Telefon 03573 795059, Fax 795431 oder zur Mietersprechzeit je- weils donnerstags, 15:00 - 17:00 Uhr im Kulturhaus Klettwitz, Zim- mer in der 1. Etage, Markt 17 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz Sprechzeiten im Büro Hörlitz:

Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr;

Do: 09:00 - 12:00 Uhr

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INFORMATION

zur Umstufung von Kreisstraßen

Das Bauamt der Gemeinde Schipkau möchte Sie darüber informie- ren, dass zum 01.01.2005 folgende Kreisstraßen zu Gemeindestra- ßen umgestuft wurden.

K 6612 Verbindungsstraße Meuro-Drochow, inklusive Ortsdurch- fahrten Meuro und Drochow (ab Senftenberger Straße in Meuro bis Gemarkungsgrenze Drochow/Saalhausen) K 6613 Verbindungsstraße Annahütte-Drochow (ab Einmündung von der Meurorer Straße in Annahütte bis Kreuzung Hauptstraße in Drochow)

Ihr Bauamt

Allgemeinde Bauverwaltung

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Wohnungsangebote der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg Servicebereich Schipkau

Frühjahrsaktion Neuvermietung

Altneubaubestand

1-Raum-Wohnung, 31,62 m2, 0101 (Erdgeschoss links) bezugsfertig, Küche und Bad gefliest, mit Fenster Renovierung Rauhfaser weiß, PVC-Belag

Kaltmiete: 148,00 2; Warmmiete: 225,00 2; 2 MKM Kaution 4-Raum-Wohnung, 76,47 m2, 0402 (3. Obergeschoss rechts) mit Bal- kon, bezugsfertig, Küche und Bad gefliest, mit Fenster; Flur gefliest Renovierung Rauhfaser weiß, Belag nach Absprache

Kaltmiete: 356,00 2; Warmmiete: 542,00 2; 2 MKM Kaution WBS 70-Bestand

3-Raum-Wohnung, 62,18 m2, 0403 (3. Obergeschoss rechts) mit Balkon, bezugsfertig, Küche und Bad gefliest

Renovierung Rauhfaser weiß, PVC-Belag

Kaltmiete: 225,00 2; Warmmiete: 377,00 2; 2 MKM Kaution Weitere Informationen erhalten Sie im Büro des Servicebereiches Schipkau, R.-Luxemburg-Str. 63 zu untenstehenden Servicezeiten oder telefonisch durch die zuständigen Kundenbetreuer.

Servicezeiten:

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr Kundenbetreuer:

Frau Palme 035754/9369 Herr Friebel 035754/73250

Aufwertungsmaßnahmen im Objektbestand der KWG mbH Senftenberg 2005

Nach umfangreichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der KWG mbH Senftenberg 2004 in Bestandswohnungen insbesonde- re im Zusammenhang mit der Freilenkung von Wohngebäuden in Schipkau wurden Einzelbeispiele am Tag der offenen Tür im Okto- ber des vergangenen Jahres vorgestellt.

Auch 2005 hat die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senf- tenberg allgemeine Aufwertungsmaßnahmen und Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung in ihrem Bestand geplant und entspre- chende Mittel im Jahresbudget eingestellt.

Neben der Herrichtung der von einer Veralgung besonders betrof- fenen Nordfassaden der Gebäude G.-Hauptmann-Str.26-32 und Leninstraße 29-37 werden Balkonanbauten im WBS 70-Bestand er- folgen, um auch hier weiterhin Wohnungen für die Vermietung at- traktiver zu gestalten. Hinzu kommen Einzelbepflanzungen zur Fassadenbegrünung.

Informationen vom Ordnungsamt Kostenlose Schadstoffentsorgung

Das Schadstoffmobil des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ ist in der Gemeinde Schipkau zu folgenden Terminen vor Ort:

Ortsteil Annahütte

26.04.2005 14:00 - 14:30 Uhr, Karl-Marx-Siedlung, gegenüber der ehemaligen Verkaufsstelle 19.04.2005 16:00 - 16:30 Uhr, Markt - vor der ehemaligen

Gaststätte „Zur Sonne“ (Klettwitzer Straße) Ortsteil Drochow

19.04.2005 16:50 - 17:20 Uhr

Platz vor der ehemaligen Gemeindeverwaltung Ortsteil Meuro

19.04.2005 17:30 - 18:00 Uhr

Platz neben dem Kulturhausgebäude Ortsteil Klettwitz

19.04.2005 15:15 - 15:45 Uhr Marktplatz Ortsteil Schipkau

19.04.2005 14:00 - 15:00 Uhr

Parkplatz Friedrich-Engels-Straße Kostenlos abgegeben werden kann:

Restöl (Rücknahmepflicht des Verkäufers beachten), Altmedikamen- te, Pflanzenschutzmittel, Leuchtstoffröhren, Schädlingsbekämpfungs- mittel, Lösungsmittel und Verdünnungen, Chemikalien aus dem Hobbybereich, Autobatterien bis PKW-Größe, Büchsen, Dosen und andere Behältnisse mit unbekanntem Inhalt, Frittierfett, Leuchtstoff- röhren, Spraydosen mit FCKW, Abfälle aus metallischem Quecksil- ber, Quecksilber- und Trockenbatterien, Altfarbe und Lacke, Säuren und Laugen (z. B. Backofenreiniger, Entkalker, Metallputzmittel) und Kleinelektronikgeräte bis 1 kg Gewicht.

Farbbehältnisse, die einen grünen Punkt tragen, werden, wenn sie noch Farbreste enthalten, ebenfalls mit dem Schadstoffmobil ent- sorgt. Nur pinselreine Farbebehältnisse dürfen in die Behältnisse für Leichtstoff gegeben werden. Das gleiche gilt für Farbspraydosen.

Beipackzettel und andere Informationen aus denen Art und Zusam- mensetzung der Stoffe hervorgeht, sollten möglichst mit abgege- ben werden.

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Problem GARTENABFÄLLE

Verbrennen von Laub und frischem Grün - UNZULÄSSIG Das Verbrennen von Laub und anderen Gartenabfälle unterliegt weiterhin dem Verbrennungsverbot § 7 des Landesimmissionsschutz- gesetzes des Landes Brandenburg (LlmSchG).

Verstöße gegen die Bestimmungen des § 7 LlmSchG stellen eine Ord- nungswidrigkeit im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 06 LlmSchG dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 2 geahndet werden kann.

Verstöße gegen das Verbrennungsverbot im Freien können Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau Schulstraße 04 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz Tel.: 034754 36034 oder 36035 anzeigen.

Gartenabfälle in den Wald - UNZULÄSSIG

Immer wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger in den angrenzenden Wäldern der Gemeinde Schipkau ihre Gartenabfälle ablagern.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ablagerungen von Grün- schnitt und Gartenabfällen im Wald nicht gestattet und für ihn schäd- lich sind.

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Zum Beispiel im Wald verstreuter Blumensamen, aus dem Garten, beeinträchtigt die Flora des Waldes, mit der Verrottung gehen un- angenehme Gerüche daher und in der Tierwelt werden durch die großen parasitären Kennzeichen Krankheiten hervorgerufen. Außer- dem werden durch die Abfälle Wildschweine angelockt. Diese be- schädigen anschließend angrenzende Gärten und der Ärger der Gartenbesitzer bleibt nicht aus.

Zuwiderhandlungen können mit Verwarngeld und je nach Schwere der Tat mit Bußgeld bis zu 10.000 2 geahndet werden. Wird je- mand bei diesen Handlungen überführt, hat dieser unverzüglich die Abfälle zu beseitigen. Es finden häufig Kontrollen durch die Re- vierförster statt, die vor Ort eingreifen. Aus diesem Grunde unter- lassen Sie diese Handlungen in Ihrem eigenen Interesse und zum Wohl unserer Wälder und unserer Nachbarn.

Wohin dann mit den Gartenabfällen?

1.) Sie können diese selber kompostieren oder

2.) Nutzen Sie in Abgabe der Gartenabfällen bei Kompostieranlagen.

➠ Abgabe bei der Kompostier- und Bauschuttrecyclinganlage im Ortsteil Klettwitz, Karl-Marx-Straße, Telefon 64808

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 06:30 - 16:00 Uhr

Freitag 06:30 - 14.00 Uhr

Samstag (bis Totensonntag) 09:00 - 12:00 Uhr Preise für die Annahme von kompostierfähigem Material:

Kleinanlieferer:

1 Sack 50 l 0,30 2

1 Sack 80 l 0,50 2

1 Sack 120 l 0,70 2

1 PKW-Anhänger bis 500 kg 2,60 2 1 PKW-Anhänger bis 1000 kg 4,60 2

Bei der Anlieferung von Wurzelstöcken und starken Ästen wird ein Zuschlag von 15 % erhoben.

➠ Abgabe auf der Deponie der Deponiegesellschaft „Schwarze Elster“ im Ortsteil Hörlitz, An der Hochkippe, Telefon 035731 795036

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 06:00 - 18:45 Uhr

Samstag 07:00 - 11:45Uhr

Preise für die Annahme von kompostierfähigem Material:

Rasen- und Laubschnitt 26,90 2/t zzgl. MwSt Baum- und Strauchschnitt 34,60 2/t zzgl. MwSt (Äste bis max. Ø 15 cm) Äste über 15 cm Durchmesser 56,00 2/t zzgl. MwSt Anlieferung in Säcken < 80 kg 2,49 2

GEMEINDEBIBLIOTHEK SCHIPKAU

Beim diesjährigen Bibliotheksrätsel musste wieder so manche harte Nuss geknackt werden. Besonders schwer hatten es einige Kinder mit den Zugvögeln. Viele ließen da unsere heimischen Amseln und Meisen in den Süden fliegen. Also im nächsten Winter mal öfter zum Futterhäuschen schauen. Viele Kinder lösten das Rätsel gleich in der Bibliothek, hier gibt es ja

genug Nachschlagewerke, so dass gar nichts falsch gehen konnte. Alles richtig hatten 14 Kin- der, bei den anderen hatte sich leider immer ein Fehlerteufelchen eingeschlichen.

Bei den vielen richtigen Antworten brauchten wir natürlich wieder eine „Glücksfee“.

Diesmal übernahm diese ehrenvolle Aufgabe: Sabrina Schlensag

Somit stehen die Gewinner jetzt fest: 1. Platz Luisa Feldner, 10 Jahre 2. Platz Cindy Unglaube, 10 Jahre 3. Platz Sarah Lempert, 11 Jahre Die Preise können ab dem 10. April in der Bibliothek in Empfang genommen werden.

Katrin Schramm

Hier spricht der Revierförster Gartenabfälle und Müll gehören nicht in den Wald!

Im Frühjahr zeigt sich in den Wäldern der Gemeinde Schipkau im- mer wieder das gleiche Bild. An Waldwegen, hinter Gärten die an den Wald grenzen und in der Nähe von Ortschaften ähnelt der Wald einem Müllplatz oder einer Kompostieranlage. Gartenabfälle wer- den auf kurzem Weg hinter dem Gartenzaun entsorgt. Müll im Wald abgestellt.

Für den Wald bringen diese Gaben allerdings einige Probleme mit sich:

1. Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum. Er wird zerstört oder in seiner Entwicklung beeinträchtigt! Ungeeignete, Zier- und Garten- pflanzen wandern über das Saatgut in die Wälder ein, verdrängen teilweise heimische Arten und verfälschen die Flora und Fauna.

2. Gartenabfälle locken Wildschweine an. In den Gartenabfällen tummelt sich allerlei Getier, das den Schweinen sehr gut schmeckt. So schaffen wir uns die Wildschweinprobleme selbst und der Schritt in die meist unzureichend, gesicherten Gärten ist für ein Wildschwein eine Kleinigkeit.

3. Fast alle Waldbesucher stört der Anblick von Müll und Garten- abfällen im Wald. Sie können sich nicht richtig erholen und müs- sen ertragen, was eine Minderheit ihnen und der Umwelt antut.

Deshalb gilt: Die Entsorgung von Gartenabfällen und Müll im Wald ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet.

Denkt an den Wald als Naherholungsgebiet vor unserer Tür!

Der Revierförster D. Haschenz

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Dies ist keine Mondlandschaft, sondern die Baustelle der Deponieerwei- terungsfläche südlich von Hörlitz.

Während die Deponiegesellschaft Schwarze Elster den bestehenden Deponiekörper (oben im Bildhintergrund) gegenwärtig abdeckt und rekul- tiviert, verdichtet die LMBV den Fuß der Hochkippen sowie den geschüt- teten Untergrund im Bereich der zukünftigen Deponiefläche.

Mit Rütteldruckverdichtung wird dazu der Untergrund bis zur früheren Tagebausohle verdichtet. Später folgt in Regie der Deponiegesellschaft der lagenweise Aufbau der wasserundurchlässigen Deponiesohle.

Der überwiegende Teil der Sanierungsflächen wird nach Beseitigung des Gefahrenpotentials und Abschluss der Arbeiten wieder renaturiert.

Hier tut sich was: Hörlitz ist in diesen Tagen von Baustellen „umzingelt”

Nicht nur in der Ortsmitte wird mit Hochdruck an der Fertigstellung der neuen Platzflächen gearbeitet, sondern auch in allen anderen Himmelsrichtungen wird saniert, gebaggert und neu gestaltet.

„In Hörlitz ändert sich auf vielen Baustellen fast täglich das Bild. Hier tut sich was, und das freut uns”, bekannte dazu Bürgermeister Siegurd Heinze, „Einwohnerschaft und Gemeinde haben schon viel erreicht. Nun kommt das Umfeld dran, besonders die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) ist hier sehr aktiv.”

Östlich der Ortslage windet sich der Umleitungsverkehr von und nach Senftenberg um die Baustelle der zukünftigen Bundesstraße. Im Auftrag der LMBV wird hier der lockere Untergrund der früheren Tagebaukippe verdichtet und für den Straßenbau vorbereitet. „In früherer Zeit befanden sich hier Spülkippen, auf denen Rückstände der Brikettfabrik „Meurostolln”

landeten. Wir haben hier viel zu tun, um einen dauerhaft standsicheren Untergrund zu erreichen” berichtete LMBV-Projektleiter Sieghard Balzer kürzlich in einer Beratung des Arbeitskreises Braunkohlesanierung.

An der Stelle des Rüttelstopfgerätes (Bild oben, links) befindet sich zukünf- tig die Anschlussfahrbahn in Richtung Ruhland. Der Knotenpunkt der Bun- desstraße bei Hörlitz erhält die vergleichbaren Ausmaße einer Autobahn- Anschlussstelle.

Nördlich und westlich beginnt in diesen Tagen die seit Abbruch der Bri- kettfabrik wohl umfassendste Umgestaltung der Tagebaulandschaft. Die LMBV trägt hier die früheren Anschlussbahnanlagen im Bereich zwischen Aussichtsturm und Bundesstraßenbaustelle ab und verfüllt mit den Erdmas- sen Tieflagen nördlich der Ortslage. Mit den Arbeiten sollen brüchige Bö- schungen standsicherer werden und Probleme mit dem Niederschlags- wasser enden, welches gegenwärtig noch von „Meurostolln” in die Orts- lage fließt.

Gleichzeitig räumt die LMBV auf und beseitigt in der Landschaft umherlie- gende Abfälle und Reste des früheren Braunkohlenbergbaus (Bild oben).

Zukünftig lädt ein neuer Wirtschaftsweg, von der Ortsmitte her kommend, zu Spaziergängen und Radtouren in Richtung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Meuro ein.

Unmittelbar an der Grenze der Gemeinde wurden die Sanierungsarbeiten mit dem Abbruch der so genannten Hustebrücke (Bild oben) fortgesetzt.

Dazu wurden zunächst Anschlussbahnanlagen der früheren Brikettfabri- ken Brieske und Fortschritt und der Brückenstahlbau demontiert und ver- schrottet. In weiteren teils komplizierten Bauabschnitten werden die Bahn- anlagen der Deutschen Bahn AG unterbrochen, um die darunter befindli- chen Brückenwiderlager abbrechen zu können.

Im Auftrag der LMBV erfolgt letztlich ein weitreichender Umbau der ge- samten Bahnanlagen bis hin zum Bahnhof Brieske. Der Rückbau des frü- heren Güterbahnhofes Brieske einschließlich der Umverlegung der Bahn- stromversorgung und Verdichtung des gekippten Untergrundes ist Voraus- setzung für den Bau der neuen Straßenbrücke im Zuge der Ortsumfahrung Senftenberg.

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Flugplatzfest auf dem Flugplatz Schwarzheide/

Schipkau am 21./22.05.2005

In diesem Jahr wird die Flugplatzbetriebsgesellschaft in bewährter Zusammenarbeit mit den ansässigen Luftsportvereinen wieder ein Flugplatzfest durchführen.

Wir haben an diesem Wochenende ein buntes und abwechslungs- reiches Programm für unsere Gäste vorbereitet. In Verbindung mit diesem Fest findet auf dem Flugplatz ein Treffen von Flugzeugen der Firma Maule statt. Da der Aero-Club Schwarzheide e. V. eine Maschine des Typ betreibt haben wir uns entschlossen dieses Tref- fen zu organisieren. Flugzeuge dieses Herstellers aus den USA sind in Deutschland nicht sehr verbreitet und so ist dies das erste Treffen überhaupt. Es sind schon einige Zusagen bei uns eingegangen und wir hoffen, das man verschiedene Maschinen der Firma Maule se- hen kann.

Aber auch die Luftsportvereine werden sich an diesen Tagen vor- stellen. So kann man sich Segel-, Motor- oder Ultraleichtflugzeuge ansehen und fachkundig erklären lassen oder den Fallschirmsprin- gern beim Packen ihrer Schirme über die Schulter schauen. Für In- teressenten an einer Segelflugausbildung werden Mitglieder unse- rer Jugendgruppe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Wer möchte kann sich zwischen den Vorführungen bei einigen Autohäusern unserer Region die aktuellen Fahrzeuge ansehen und erklären lassen. Möglich sind natürlich auch Rundflüge über unsere schöne Heimat und vielleicht findet wird auf diese Weise bei eini- gen Passagieren die Lust zum Fliegen geweckt. Für diese Rundflüge stehen verschiedene Flugzeuge zur Verfügung. Angefangen von Segel-, Ultraleicht- und Motorflugzeugen bis hin zu einem Doppel- decker AN-2. Zu den Flugvorführungen an beiden Tagen, werden wir die verschiedenen Möglichkeiten der Luftfahrt und des Flug- sportes präsentieren. So werden die Modellflieger und Fallschirm- springer des Aero-Club Schwarzheide ihr Können demonstrieren und Sie können sich die Modelle und Sprungschirme auch aus der Nähe betrachten.

Für Fragen zu ihren Sportgeräten stehen die Vereinsmitglieder je- derzeit zur Verfügung. Da der Wasserabwurf durch ein Löschflug- zeug zum letzten Flugplatzfest auf große Resonanz getroffen ist, werden wir dies mit einer Z-37 an beiden Tagen wieder vorführen.

Als weitere neue Atraktionen wird es Vorführungen mit einer russi- schen Yak-52 sowie die Aufnahme eines Schleppbanners mit einer Wilga-35 geben. Als Höhepunkt der Veranstaltung wird uns am Sonntag Heiko Homburg mit seiner CAP - 231 wieder eine begei- sternde Kunstflugshow darbieten und dies gleich zweimal, ca.13.00 Uhr und gegen 16.30 Uhr, das sollten Sie nicht versäumen.

Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist natürlich auch gesorgt.

Sie sehen also liebe Leser ein Besuch bei uns lohnt sich und Sie sollten sich den Termin unbedingt vormerken. Die Eintrittskarten sind an beiden Tagen gültig, und eine Familie (4 Personen und mehr) zahlt zum Beispiel dafür nur 5 Euro.

Michael Nobis Geschäftsführer

Flugplatzbetriebsgesellschaft Schwarzheide/Schipkau mbH

Ostern 1:

Saisonstart auf dem EuroSpeedway

Am Osterwochenende startete der EuroSpeedway Lausitz mit dem Osterfeuer in seine Saison 2005. Gut 20.000 Besucher machten sich nach Angaben des Veranstalters auf den Weg und bekamen im Fahrerlager sowie im Festzelt Einiges zu sehen. Das Osterfeuer wur- de in diesem Jahr auf einer Erweiterungsfläche des Fahrerlagers im Tri-Oval gezündet (Bild oben). Ein besonderer Höhepunkt war für viele, teils weitgereiste Gäste, der Auftritt der Schlagersängerin Clau- dia Jung am Ostersonntag im Festzelt.

Ostern 2:

Saisonstart auf den Radwegen

Pünktlich zum Osterfest und zum Frühlingsbeginn hatte Petrus ein Einsehen und schickte wärmende Sonnenstrahlen zur Erde. Ebenso pünktlich erfolgte eine Grundreinigung der Straßen in den Ortslagen sowie der Radwege. Bodo Prietzel, Mitarbeiter des Bauhofes, war hier bei Schipkau mit der Technik unterwegs, um Dornen, Scher- ben und andere unerwünschte Überbleibsel von den Radwegen zu beseitigen.

Information an alle Hundehalter:

Die Steuerstelle teilt mit, dass die bisherigen grünen Hundesteuermarken mit der Aufschrift „Amt Schipkau” ihre Gültigkeit verlieren und ab sofort gegen violette Hundesteuermarken mit der Aufschrift „Gemeinde Schipkau” umgetauscht wer- den können. Der Umtausch erfolgt zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwal- tung, Zimmer 12, und ist kostenlos. Die alten Marken sind bitte mitzubringen.

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Vor 60 Jahren: 2. Weltkrieg schlug auf Ausgangsort zurück

Ein solches Bild bot sich im April und Mai des Jahres 1945 häufig auf den hiesigen Straßen. In endlosen Konvois transportierte die Rote Ar- mee Nachschub an die Frontlinien, welche aus Richtung Süden auf Berlin zumarschierten. Eine der Hauptwege war dabei die Reichs- straße 96, welche seinerzeit von Senftenberg kommend durch Hör- litz, Klettwitz und Annahütte Rich- tung Finsterwalde verlief.

(Bild: Pilop „Die Befreiung der Lausitz”) Am 16. April 1945 hatte die 1.

Ukrainische Front unter dem Be- fehl von Marschall Konjew die Neiße zwischen Bad Muskau und Forst überschritten und errichtete

erste Brückenköpfe. Nach schweren Kämpfen im Raum Spremberg stie- ßen die Sowjets rasch bis in den Raum Senftenberg vor und erreichten am 21. April 1945 das heutige Gemeindegebiet Schipkau. Hier wurde in einem wichtigen strategischen Griff die Reichsautobahn Berlin – Dres- den im Bereich Klettwitz besetzt und damit für deutsche Heerestransporte unterbrochen. Über die Tage des Endes des vermeintlich tausendjähri- gen Reiches bestehen in den Archiven und Chroniken der Ortsteile ver- ständlicherweise nur geringe Aufzeichnungen. Niemand beschäftigte sich in der damaligen konfusen Situation mit der Dokumentation der Gescheh- nisse. Zahlreiche Einwohner waren längst auf der Flucht in Richtung Westen oder wurden evakuiert. Männer und männliche Jugendliche waren zur Wehrmacht oder zu Volkssturm – Bataillonen eingezogen.

Über weitere Einzelheiten aus den letzten Kriegstagen wird in einem Beitrag im nächsten AMTSBLATT berichtet.

Gratulationen älterer Bürgerinnen und Bürger

Herzlichen Glückwunsch und Gesundheit unseren Jubilaren

Annahütte

Frau Kretschmar, Annelise zum 87. Geburtstag

Frau Krings, Maria zum 86. Geburtstag

Herr Koslowski, Kurt zum 79. Geburtstag

Herr Glowik, Helmut zum 78. Geburtstag

Herr Fritsche, Walter zum 74. Geburtstag

Herr Henke, Horst zum 73. Geburtstag

Frau Niklewski, Erika zum 72. Geburtstag Herr Neumann, Herbert zum 71. Geburtstag Herr Neumann, Herbert zum 70. Geburtstag

Herr Röseler, Horst zum 70. Geburtstag

Drochow

Frau Habeck, Ursula zum 71. Geburtstag

Frau Müller, Gerda zum 70. Geburtstag

Hörlitz

Frau Krol, Martha zum 92. Geburtstag

Frau Bergmann, Gertrud zum 85. Geburtstag

Herr Schulz, Alfred zum 85. Geburtstag

Frau Zaremba, Else zum 84. Geburtstag

Frau Cebulla, Erika zum 80. Geburtstag

Herr Miersch, Alfred zum 79. Geburtstag

Frau Lange, Anni zum 78. Geburtstag

Frau Recklies, Waltraud zum 76. Geburtstag Frau Olschewski, Vera zum 75. Geburtstag Frau Gärtig, Hannelore zum 74. Geburtstag

Frau Bellaseus, Ruth zum 73. Geburtstag

Herr Reimann, Erwin zum 70. Geburtstag

Klettwitz

Frau Noack, Martha zum 94. Geburtstag

Frau Balzer, Charlotte zum 84. Geburtstag Herr Löwenherz, Hermann zum 83. Geburtstag

Frau Jochmann, Elli zum 83. Geburtstag

Herr Zschieschang, Heinz zum 82. Geburtstag Herr Laskiewicz, Adolf zum 78. Geburtstag

Frau Panitz, Olga zum 78. Geburtstag

Frau Woznica, Erna zum 77. Geburtstag

Frau Pietzsch, Christa zum 76. Geburtstag Frau Starke, Hildegard zum 76. Geburtstag Frau Schütz, Charlotte zum 75. Geburtstag Frau Börnichen, Anneliese zum 75. Geburtstag

Herr Warlich, Günter zum 74. Geburtstag

Frau Jahn, Ingeborg zum 74. Geburtstag

Frau Matuszewski, Christa zum 71. Geburtstag Frau Biener, Hannelore zum 71. Geburtstag

Herr Jotte, Karl zum 71. Geburtstag

Herr Pehle, Werner zum 71. Geburtstag

Herr Schwerdtfeger, Alfred zum 70. Geburtstag Frau Simon, Rosemarie zum 70. Geburtstag Meuro

Frau Engel, Waldtraud zum 85. Geburtstag

Frau Märker, Gertrud zum 80. Geburtstag

Frau Merting, Ursula zum 78. Geburtstag

Herr Noack, Erich zum 75. Geburtstag

Herr Gleichner, Wolfgang zum 72. Geburtstag

Herr Jähnchen, Hans zum 72. Geburtstag

Frau Schmidt, Hanni zum 71. Geburtstag

Frau Pilz, Reinhilde zum 70. Geburtstag

Frau Berger, Ingeborg zum 70. Geburtstag Schipkau

Frau Schurig, Marta zum 90. Geburtstag

Frau Jankowiak, Gertrud zum 84. Geburtstag

Frau Hoffmann, Sofie zum 84. Geburtstag

Frau Hesse, Anna zum 83. Geburtstag

Frau Schulz, Helene zum 83. Geburtstag

Frau Schlensog, Irene zum 83. Geburtstag

Herr Holling, Kurt zum 82. Geburtstag

Herr Hänzka, Otto zum 81. Geburtstag

Herr Weber, Manfred zum 81. Geburtstag

Frau Hänzka, Stefanie zum 80. Geburtstag Frau Drößler, Waltraud zum 79. Geburtstag

Frau Jirsak, Gisela zum 78. Geburtstag

Frau Zaumseil, Ruth zum 77. Geburtstag

Frau Ruhland, Gerlinde zum 75. Geburtstag Herr Richter, Herbert zum 75. Geburtstag

Herr Lehmann, Rudi zum 75. Geburtstag

Frau Schreier, Gertrud zum 74. Geburtstag Frau Schmidt, Christel zum 74. Geburtstag Herr Erfurth, Gerhard zum 74. Geburtstag

Frau Schmidt, Edith zum 74. Geburtstag

Herr Schreier, Horst zum 74. Geburtstag

Frau Hildebrand, Sigrid zum 72. Geburtstag

Herr Seiler, Dieter zum 71. Geburtstag

Frau Zinke, Ursula zum 71. Geburtstag

Herr Nagy, Jozsef zum 71. Geburtstag

Frau Hajasch, Rosemarie zum 70. Geburtstag

Frau Roick, Ursula zum 70. Geburtstag

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Neue CD „Orgellandschaft Niederlausitz”

mit Musik aus Annahütte und Klettwitz

Die Arbeitsgemeinschaft „Orgellandschaft Niederlausitz” und das Berliner Label harp haben 2002 mit einer 12teiligen CD-Reihe die klanglichen Dokumentation bedeutsamer Orgeln des Gebietes zwischen Doberlug-Kirchhain, Lübben, Eisenhüttenstadt, Forst und Senftenberg begonnen. Inzwischen sind 4 CDs erschienen, die zu- sammen 33 Orgeln aus den Gebieten Doberlug, Neuzelle, Spree- wald und Luckau vorstellen.

Im vorigen Jahr hat Landeskir- chenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel die 5. Platte der Reihe eingespielt. Für diese Edition wurden Orgeln in der Umge- bung von Großräschen ausge- wählt. Während die Jehmlich - Orgel in der katholischen St.

Antoniuskirche der Stadt durch die internationalen Großräsche- ner Orgelkonzerte weit über die Region hinaus bekannt ist, sind die klanglichen Schönheiten der Orgeln in der Umgebung nur Wenigen bewusst. Auf der neu- en CD sind Instrumente aus Alt-

döbern, Großräschen, Saalhausen, Wormlage, Annahütte und Klett- witz (Bild) zu hören. Besonders vorgestellt wird der Typ zweimanu- aliger Orgeln mit pneumatischer Traktur von den drei wichtigsten in dieser Region tätigen Orgelbaufirmen aus der sog. Gründerzeit . Der Organist hat einer Grundidee des Projektes folgend vorwie- gend Musik aus der Bauzeit der Orgeln aufgenommen. In diesem Falle sind es Ragtime, Tangos und jazzverwandte Stücke von Satie, Astor Piazzolla, Scott Joplin, Claude Debussy u. a., so dass die Or- geln auf dieser CD in ganz besonderer, unerhörter Weise erklingen.

Die Präsentation dieser Orgel-CD findet am Freitag, den 15. April 2005 um 18 Uhr in die Henriettenkirche Annahütte statt. Bei Orgel- musik live mit Gunter Kennel (u. a. einem Tango von Astor Piazzolla), Erläuterungen zu Geschichte und Funktion der Pfeifenorgeln sowie zur Musikauswahl und der ganz speziellen Aufnahmetechnik von Tonmeister und Produzent Knut Becker (Komponist von Filmmusiken für Klaus Bednarz wie „Reise durch Ostpreußen” und „Ballade vom Baikalsee”) erlebt die CD Vol. 5 „Die Umgebung von Großräschen”

ihren Verkaufsstart. Gedankt wird allen Unterstützern des umfang- reichen und aufwendigen Projektes.

Diesem Müll entlang des Rad- weges Klettwitz - Annahütte rücken Mitarbeiter des Bauho- fes demnächst zu Leibe. Ge- meinsam mit Beschäftigten aus Arbeitsbeschaffungsmaß- nahmen sollen schrittweise im gesamten Gemeindegebiet Abfälle beseitigt werden, wel- che gegenwärtig noch die Um- welt verschandeln.

Das Einsammeln ist somit ge- sichert. Noch schöner wäre es, wenn kein neuer Abfall dazu- kommt. Einwohnerschaft und Anwohner sind daher aufgerufen, Abfälle auf geordneten We- gen zu entsorgen. Dies trägt zum Schutz der Umwelt bei und erhöht für alle Einwohnerinnen und Einwohner den Wohnwert in der Gemeinde. Übrigens: Der Sperrmüll ist mit der jährlichen Grundgebühr bezahlt: Der Weg in den Wald spart daher kein Geld, sondern kann mit Ordnungsstrafen viel teurer werden.

KULTURKALENDER 2005

(vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen)

April

15.04.2005 Orgelkonzert ab 18:00 Uhr Annahütte Förderverein Annahütte-Lausitz e.V. Henriettenkirche 23.04.2005 Frühlingsbrunch im Landhof Drochow

ALV Großräschen

24.04.2005 Rad-/Sternfahrt alle Ortsteile Gemeinde Schipkau

25.04.2005 Verkehrsteilnehmerschulung Kulturhaus FFW/Kulturverein Klettwitz 30.04.2005 Aufstellen des Maibaumes Drochow

Kulturverein e. V.

30.04.2005 Tanz in den Mai Hörlitz

Aufstellen des Maibaumes

30.04.2005 Aufstellen des Maibaumes Klettwitz 30.04.2005 Narretei im Mai KCA 48 e. V.

Mai

01.05.2005 ab 10.00Uhr Frühschoppen KCA 48 e. V.

im Clubhaus Annahütte

06.05.2005 Jim & Jenni and the Pennsyl- Annahütte vania - Country and Rock Henriettenkirche Förderverein Annahütte-Lausitz e.V.

21.05.2005 Dorf- und Kinderfest Meuro Dorfclub Meuro

28.05.2005 Maitanz Bürgerhaus

Kulturverein e. V.

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Der EuroSpeedway Lausitz informiert Vorläufige Veranstaltungstermine für das Jahr 2005

(Stand: 3. März 2005) 09.04. - 10.04.05 Porsche-Sports-Cup

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile)

17.04.05 burn Viertelmeilen Cup - 1. Lauf (nachmittags) (Start-/Zielgerade)

23.04. - 24.04.05 Internationale Deutsche Motorradmeisterschaft (IDM) - „Das offizielle Frühjahrstraining“

(4,3 km Grand-Prix-Kurs Motorrad) 29.04. - 01.05. Deutsche Tourenwagen Masters (DTM) -

„Lausitz 200“

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile) 02.05. - 04.05.05 Recaro Formel 3 Cup - Rookie-Ovaltest

(2-Meilen-Superspeedway)

05.05. - 08.05.05 Masters of Speed mit Yamaha R1-Cup (4,3 km Grand-Prix-Kurs Motorrad)

13.05. - 15.05.05 Internationale Deutsche Motorradmeisterschaft (IDM) (4,3 km Grand-Prix-Kurs Motorrad)

28.05.05 burn Viertelmeilen Cup - 2. Lauf (abends) (Start-/Zielgerade)

03.06. - 05.06.05 Porsche GTP Weekend mit Porsche Carrera Cup u. a.

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile)

(14)

10.06.05 burn Viertelmeilen Cup - 3. Lauf (abends) (Start-/Zielgerade)

17.06. - 18.06.05 Böhse Onkelz - Das 2-Tage-Abschiedsfestival (Fahrerlager) - (ausverkauft)

02.07. - 03.07.05 2. ADAC F1 Historic mit historischen Formel-1- Rennwagen der EuroBOSS-Serie und der TGP F1- Weltmeisterschaft, Sports Car Challenge u. a.

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile) 08.07. - 09.07.05 Porsche Alpenpokal

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile)

15.07.-17.07.05 VW Blasen - Die heißeste Szeneparty des Jahres (Fahrerlager, Start-/Zielgerade)

23.07.-24.07.05 Internationale Deutsche SuperMoto-Meisterschaft (Fahrerlager, 1,5 km SuperMoto-Parcours) 05.08.-07.08.05 Blitz Hits - Das größte Opel-Event des Jahres

(Fahrerlager, Start-/Zielgerade)

12.08. - 14.08.05 BERU Top 10 mit neuer ADAC Procar Serie (4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile)

27.08. - 28.08.05 „Eastside 100“ - mit der britischen Stock-Car-Se- rie SCSA (vormals ASCAR), Pickup-Truck-Serie und Recaro Formel 3 Cup

(4,5 km Grand-Prix-Kurs Automobile) 27.08.05 burn Viertelmeilen Cup - 4. Lauf (abends)

(Start-/Zielgerade)

09.09. - 11.09.05 Superbike Motorrad-Weltmeisterschaft (4,3 km Grand-Prix-Kurs Motorrad)

16.09.-18.09.05 tuneTALK - 1. Tunertreffen am EuroSpeedway (Fahrerlager, Start-/Zielgerade)

24.09.05 burn Viertelmeilen Cup - 5. Lauf (abends) (Start-/Zielgerade)

Achtung: Weitere Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Frauen- und Kinderschutzhaus Lauchhammer

Sprechzeiten

Donnerstag, den 21.04.2005 von 12.00 bis 14.00 Uhr

im Bürgerhaus Schipkau, Hauptstraße 1a

Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter der Telefonnummer 03574 2693 Unter- kunft und Beratung. Über dieses Telefon sind auch Terminvereinba- rungen für die mobilen Beratungen möglich.

In der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer Telefon 03574 7650 oder den Notruf 110.

„Bürgerhaus Wendische Kirche” e. V.

Baderstraße 10 · 01968 Senftenberg

Telefon 03573 363394 · Handy 0160 92944609 · Fax 363396

Veranstaltungen April 2005

13.04.05 19.00 Uhr „Fit und gesund bis ins hohe Alter”

Mittwoch Thema: Körperpflegeprodukte Veranstalter: Gesundheitsberaterin Corina Jennrich,

Eintritt: frei

17.04.05 15.00 Uhr „Kammerchor auf Abwegen”

Sonntag Erleben Sie den Kammerchor der Musikschu- le Oberspreewald-Lausitz in ungewöhnlichen Besetzungen, als Männer- oder Frauenchor, in solistischer Besetzung bzw. die Sängerin- nen und Sänger als Instrumentalisten, die z.T.

aus München, Magdeburg, Stuttgart, Königs- Wusterhausen und Potsdam wieder mit auf der Bühne stehen werden.

Eintritt: frei,

um Spenden wird gebeten.

Es laden ein: Musikschule Oberspreewald- Lausitz, Bürgerhaus Wendische Kirche e.V.

22.04.05 19.30 Uhr Der besondere Film

Freitag Im Andenken an Boenhoffers Vorhaben, Hit- ler zu entmachten. „Bonhoeffer - Die letzte Stu- fe”, D/USA/Kanada 1999 (90 min.),

Eintritt: frei

Es laden ein: Kranich e. V., Bürgerhaus Wen- dische Kirche e. V., Ev. Kirche Senftenberg Der 60. Todestag von Dietrich Bonhoeffer ist Anlass, den ersten „Besonderen Film“ in diesem Jahr zu zeigen. „Bon- hoeffer - Die letze Stufe“ ist eine Coproduktion aus Deutschland, den USA und Kanada des Jahres 1999. Der Film zegt die letzten Lebensjahre Dietrich Bonhoeffers (1906-1945). Trotz Warnungen seiner Freunde kehrt er von einer USA-Reise in das Nazi-Deutschland zurück, obwohl sein Leben in Gefahr ist. Es erscheint ihm als Verrat an der christlichen Idee, dort zu bleiben. In Deutschland erlebt er im Predigerseminar der Bekennenden Kirche, welches 1937 geschlossen wird, den Terror der Gestapo. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für eine Widerstandsgruppe zu arbeiten. Das Ringen zwi- schen christlichen Idealen und praktischer Notwendigkeit lässt Bonhoeffer zu der Erkenntnis kommen, dass es mora- lisch verwerflicher sei, böse zu sein, als Böses zu tun. Nach Verhören und Verhaftung wird er ins Konzentrationslager Flossenbürg gebracht. Auf dem Transport dorthin nimmt er eine Fluchtmöglichkeit nicht wahr. Am 9. April 1945 wird er hingerichtet.

Tai-Chi Kurse: jeden Montag ab 19.30 Uhr Leitung: Andreas Jennrich Yoga Kurse: Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr

und von 19.30 - 21.00 Uhr

Leitung: Yogalehrerin Corina Jennrich e.mail: corina.jennrich@t-online.de Anmeldungen/Informationen unter Telefon 03573 3055 Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte

der Tagespresse und den Aushängen.

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„Geschichten erzählen”

Helferkreis unterstützt Angehörige von Demenzkranken

Alzheimer: „Das kann nicht sein, meine Mutti ist doch nur etwas vergesslich”, so lautet meist

die Antwort, die Angehörige auf die Diagnose des Arztes geben.

Oft wird die Diagnose per Zufall gestellt. Jetzt ist man plötzlich Betroffener und muss die Betreuung des Erkrankten organisie- ren, oftmals noch parallel zum eigenen Job.

Über 80 % der Demenzerkrankten werden in der Familie be- treut, häufig bis an den Rand der körperlichen und seelischen Belastbarkeit der Pflegepersonen. Sie fühlen sich bei der Pflege überfordert, alleingelassen und haben kaum noch Zeit für die eigene Familie, Hobbys, Einkäufe, Friseur, Besuche etc.. Jetzt ist es höchste Zeit zu akzeptieren, das Hilfe bei der Betreuung des Erkrankten erforderlich ist.

Die Beratungsstelle für Demenzerkrankte und deren Angehöri- ge hat ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot in Form eines Helferkreises geschaffen.

Ziel dieses Betreuungsangebotes ist die Erhaltung und Stärkung der noch vorhandenen Fähigkeiten Demenzkranker, wobei die- ses auf die Interessen, Neigungen und das Krankheitsstadium abgestimmt wird. Während der Betreuung durch eine Helferin wird auf der Grundlage der Lebensgeschichte des Erkrankten eine sinnvolle Beschäftigung angeboten. Aktivitäten wie z.B. Vorle- sen aus der Tagespresse, Fotoalben anschauen, Gespräche über die Vergangenheit, Spaziergänge, Kochen, Backen oder einfach nur da sein und Zeit für den Kranken haben, bieten Erfolgschan- cen für den Betroffenen, um ein gesteigertes Selbstwertgefühl zu erreichen. Ebenso werden die Angehörigen stundenweise entlastet, wobei der Erkrankte im gewohnten sozialen Umfeld (zu Hause) verbleiben kann.

Pflegende Angehörige gewinnen durch dieses Entlastungsan- gebot wieder an Lebensqualität, sie können stundenweise Ihren Hobbys nachgehen, in Ruhe Einkäufe erledigen oder einfach nur entspannen, ohne sich Sorgen um Ihre Verwandten machen zu müssen. Von diesem Helferkreis profitieren somit der pflegende Angehörige und der Erkrankte selbst.

Die Zielgruppe schließt alle Demenzkranken, bei denen ein er- heblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, ein. Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen.

Zum Helferkreis des Vereins „Neue Wege” e.V. gehören zur Zeit acht zuverlässige und einfühlsame Helferinnen und ein Helfer.

Vor ihrem anspruchsvollem Einsatz nahmen sie an einem 30-stün- digen Qualifizierungskurs teil. Bei dieser Fortbildung wurden die ehrenamtlichen Frauen über die Bedürfnisse, das Krankheitsbild, und über die spezielle Betreuung von Demenzkranken informiert.

Die ausgewählten Helferinnen wurden somit für die Betreuung des an Demenz erkrankten Menschen befähigt.

Die Qualität der Betreuung wird durch Fortbildung und fachli- che Begleitung gesichert. Bisherige Einsatzorte der Helferinnen sind: Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Schwarzheide, Lüb- benau und nach Vereinbarung auch in umliegender ländlicher Umgebung.

Die Helferinnen erhalten für ihre qualifizierte Tätigkeit eine Auf- wandsentschädigung von 5 Euro pro Stunde, die von den Betrof- fenen über das Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz abgefordert werden kann. Bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigung mit der Pflegekasse sind die Mitarbeiterinnen der Beratungsstel- le gern behilflich.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle für Demenzkranke und deren Angehörige in Senftenberg, Otto- Nuschke-Straße 2 oder unter der Telefonnummer 03573 658136.

Ortsnachrichten und Informationen Annahütte Das Jubiläum im Blick:

100 Jahre Henriettenkirche im Juni

Fast täglich schauen Ortsbürger- meister Horst Pawlik und Förder- vereins-Chef Friedhelm Noack an der Annahütter Kirche nach dem Stand der Dinge. Hier begannen Ende März die Bauarbeiten zur Grunderneuerung der westlichen Stützmauer.

„Nachdem bereits die östliche Mauer saniert und im alten Stil wiederhergestellt wurde, folgt nun planmäßig der zweite Teil der Arbeiten,” berichtete Friedhelm Noack. „Eine stabile Mauer ist Voraussetzung für eine vielfältige

Nutzung des Vorplatzes. Und letztlich brauchen wir auch einen in- takten Kellerzugang,” so der Vereinsvorsitzende.

Auftragnehmer für diese Leistungen ist das Finsterwalder Bauunter- nehmen Helmut Michling, welches schon mehrfach Mauerarbeiten an der denkmalgeschützten Kirche erbrachte. Die Bauarbeiten sol- len rechtzeitig vor dem Kirchenjubiläum abgeschlossen werden. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Sparkasse Niederlausitz unterstützen die Arbeiten mit einer großzügigen Spende.

Vorankündigung:

100 Jahre Henriettenkirche Annahütte

Festgottesdienst am

Sonnabend, den 25. Juni 2005, 14.00 Uhr Der Predigt hält Dr. Wolfgang Huber, Bischof der Evang. Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz und Vorsitzender des Rates

der Evangelischen Kirche in Deutschland Sonntag, 26. Juni 2005 Konzert mit dem „Herkules-Quartett”

des Sinfonieorchesters des Bayerischen Rundfunks Werke von Dohnányi, Kodaly, Ligeti und Bela Bartok Eine Veranstaltung der „Brandenburgischen Sommerkonzerte”

Informationen und Eintrittskarten:

Telefon 01805 805720 Fax 01805 805733

Referenzen

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