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Angelika Friedmann

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Academic year: 2022

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Angelika Friedmann

Einheitliche Skalierung unterschiedlicher Befundmerkmale bei degenerativen Netzhauterkrankungen

Geboren am 16.06.1973 in Karlsruhe Reifeprüfung am 18.05.1992

Studiengang der Fachrichtung Medizin vom WS 1992 bis WS 1999 Physikum am 30.08.1994 an der Universität Heidelberg

Klinisches Studium in Heidelberg Praktisches Jahr in Karlsruhe

Staatsexamen am 08.11.1999 an der Universität Freiburg Promotionsfach: Augenheilkunde

Doktorvater: Prof. Dr. med. H. Krastel

Um die Verlaufskontrolle und Langzeittherapieüberwachung bei degenerativen Netzhaut- erkrankungen zu erleichtern, wurde ein einheitliches, vereinfachendes und von Maßeinheiten unabhängiges Bewertungssystem für wichtige Funktionsbefunde entwickelt.

Dazu wurden auf der Grundlage einer bereits 1992 von Krastel vorgeschlagenen Skalierung für ERG- und EOG-Befunde, für die kinetische Perimetrie nach Goldmann, sowie für Visus und Farnsworth-Panel D15-Test Schadenskategorien definiert.

Die Gültigkeit des Klassifikationsschemas wurde durch Überprüfung von Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Funktionsproben mittels der Spearman-Rank-Order-Korrelations- analyse belegt.

Um die Praktikabilität der Methode zu prüfen, wurden ophthalmologische Funktionsbefunde aus der ERG-, Visus- und Gesichtsfelddiagnostik von insgesamt 86 Patienten mit

verschiedenen degenerativen Netzhauterkrankungen (Retinitis pigmentosa, Zapfendystrophie und Morbus Stargardt) oder intraokularer Entzündung (Chorioretinitis) ausgewertet.

Dabei ließ sich das für jede Erkrankung charakterisitische Befundmuster vereinfacht darstellen.

Anhand statistischer Analysen mittels Kruskal-Wallis-Anova-Median-Test und Spearman- Rank-Order-Korrelationsanalyse wurde die Anwendbarkeit der Skalierung zur differential- diagnostischen Abgrenzung der Erkrankungen belegt.

Hinsichtlich der ERG-und Visus- Befunddokumentation zeigte sich die definierte Befundskalierung als vorbehaltlos anwendbar, während die Skalierung der Perimetrie- Befunde modifiziert werden sollte.

Bezüglich der vorgeschlagnen Klassifikation für EOG-Befunde sowie für den Farnsworth- Panel D 15-Test konnten in dieser Arbeit aufgrund unzureichend zur Verfügung stehender Daten keine Aussagen gemacht werden.

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