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ÖSTERREICHISCHER WASSER - UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

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Academic year: 2021

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ÖSTERREICHISCHER WASSER - UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

A-1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5 · Telefon: +43-1-535 57 20 · Telefax: +43-1-535 40 64 · E-Mail: buero@oewav.at

Herrn

DI Andreas Tschulik

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Abteilung V/7 Abteilung Betrieblicher Umweltschutz und Technologie Stubenbastei 5

1010 Wien

30. Jänner 2019 MA/LK

Stellungnahme des ÖWAV-Arbeitsausschusses „Recycling- Baustoffe“ zum Entwurf des naBe-Revisionsprozesses

Sehr geehrter Herr DI Tschulik!

Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Recycling-Baustoffe“ bedankt sich für die Möglichkeit, zum aktuellen Entwurf des naBe-Revisionsprozesses die folgende Stellungnahme abgeben zu können. In unserer letzten Sitzung am 17. Januar 2019 haben die anwesenden Experten folgende Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf formuliert.

Die Experten schlagen eine Reduzierungen der vorgesehenen Prozentsätze für den Einsatz von Recyclingbaustoffen vor, da aus der Praxis bekannt ist, dass reduzierte Prozentsätze realistischer zu erreichen sind. Nach Ansicht der anwesenden Experten, wird durch diese praktisch erreichbaren Prozentsätze an Zumischung von Recyclingmaterial, der Anreiz zur Verwendung von Recyclingmaterial eher gegeben sein. Auch ist bei diesen reduzierten Pro- zentsätzen die technische Eignung für den vorgesehenen Zweck eher gewährleistet.

Zu: Inhaltsverzeichnis

(2)

In den Unterkapiteln kann spezifisch auf Hochbau und Tiefbau hingewiesen werden, falls diese Unterscheidung technisch notwendig sein sollte.

Zu Kapitel 7.4

Bereits bei der Planung sollte die spätere Rückbaubarkeit berücksichtigt werden, indem auf den Einsatz von leicht trennbaren Baumaterialien, schadstofffreie Produkten und die Vermeidung von Verbundbaustoffen geachtet wird. Die Bezeichnung Rückbaukonzept ist irreführend da dieser Begriff in der ÖNORM B3151 anders definiert ist. Vorgeschlagen wird, dass die Bezeichnung „Rückbaukonzept“ durch den Begriff „Konzept für die Rückbaubarkeit des Gebäudes“ oder auch „Rückbaubarkeitskonzept“ ersetzt wird.

Zu Seite 68

 Neuformulierung:

Folgender Satz sollte umformuliert werden:

„Einsatz geeigneter Recycling-Baustoffe, die den Anforderungen der Recycling-Bau- stoffVO entsprechen.“

Neuformulierung:

Einsatz geeigneter Recycling-Baustoffe, die den Anforderungen der Recycling-Bau- stoffVO entsprechen, wobei bei RMH, RH, RHZ, RZ und RS nur 50% des Anteils des jeweiligen Zuschlagprozentsatzes erreicht werden muss.

Beispiel: Bei der Herstellung einer technischen Schüttung werden 25% RMH eingesetzt.

Der Schwellenwert des Zuschlagprozentsatzes von 40% wird deswegen überschritten, da hier 50% dieses Schwellenwertes, also 20% heranzuziehen sind.

Die Prozentsätze auf Seite 68 sollten analog zur Seite 109 ff adaptiert werden.

(3)

Zu Seite 109 ff

Folgender Satz sollte umformuliert werden:

„Einsatz geeigneter Recycling-Baustoffe, die den Anforderungen der Recycling-Bau- stoffVO entsprechen.“

Neuformulierung:

Einsatz geeigneter Recycling-Baustoffe, die den Anforderungen der Recycling-Bau- stoffVO entsprechen, wobei bei RMH, RH, RHZ, RZ und RS nur 50% des Anteils des jeweiligen Zuschlagprozentsatzes erreicht werden muss.

Beispiel: Bei der Herstellung einer technischen Schüttung werden 25% RMH eingesetzt.

Der Schwellenwert des Zuschlagprozentsatzes von 40% wird deswegen überschritten, da hier 50% dieses Schwellenwertes, also 20% heranzuziehen sind.

 Die Obergrenze für die Zuschlagkriterien für Recycling-Asphalt sollte von 50% auf 40%

herabgesetzt werden.

Folgender Satz sollte umformuliert werden:

„Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend dem Anteil an Recycling- Asphalt am gesamten Material der bituminös gebundenen Deck- und Tragschichten.“

Neuformulierung:

Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend dem Anteil an recyclierter Gesteinskörnung am gesamten Material der bituminös gebundenen Deck- und Trag- schichten.

 Für Recyclingbeton sollte der vorgesehene Mindestanteil von 100% auf 40% und von 50% auf 20% herabgesetzt werden. Die 10% sind angemessen.

(4)

Neuformulierung:

Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend dem Anteil an recyclierter Gesteinskörnung am gesamten, für die Betonherstellung verwendeten Gestein.

 Bei den technischen Schichten sollte der vorgesehene Mindestanteil von 100% auf 80% und von 50% auf 40% herabgesetzt werden. Die 10% sind angemessen.

Folgender Satz sollte umformuliert werden:

„Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend dem Anteil an Recycling- material an dem gesamten Material der ungebundenen technischen Schichten.“

Neuformulierung:

Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend dem Anteil an recycelierter Gesteinskörnung an dem gesamten Material der ungebundenen oder gebundenen technischen Schichten.

 Beim Passus über mobile Anlagen sollte für mineralischen Material der Mindestanteil von 100% auf 80% und von 50% auf 40% herabgesetzt werden. Die 10% sind angemes- sen.

Folgender Satz sollte umformuliert werden:

„Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend des prozentuellen Anteils von Recyclingmaterial, das von einer mobilen Anlage direkt auf der Baustelle vor Ort erzeugt wird, am gesamten verwendeten mineralischen Material.“

Neuformulierung:

Zusätzliche Punkte sollen vergeben werden entsprechend des prozentuellen Anteils von recyclierter Gesteinskörnung, das von einer mobilen Anlage direkt auf der Bau- stelle vor Ort erzeugt wird, am gesamten verwendeten mineralischen Material.

(5)

Abschließend bedanken wir uns nochmals namens des ÖWAV-Arbeitsausschusses

"Recycling-Baustoffe" für die Möglichkeit der Stellungnahme, ersuchen um Berücksichti- gung unserer Positionen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER

WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

Der Geschäftsführer Die Leiterin des Arbeitsausschusses „Recycling-Baustoffe“

DI Manfred Assmann DI Monika I.-Kisser

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