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ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

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Academic year: 2021

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ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

A-1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5, Telefon: 0043/1/535 57 20 FAX: 0043/1/535 40 64, E-Mail: buero@oewav.at ________________________________________________________________________________________________

Frau Bundesministerin Dr. Maria Fekter

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b MA/EV

1030 Wien

per E-Mail an: maria.fekter@bmf.gv.at

Wien, 25. Mai 2011

Betreff: Stellungnahme zur Novelle des FAG 2008 (Entwurf vom 13. Mai 2011) GZ.: BMF-111102/0025-II/3/2011

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) ist die Plattform für alle Belan- ge der Wasserwirtschaft in Österreich und vertritt mit seinen über 2.300 Mitgliedsorganisationen, zu welchen unter anderem über 1.000 Betreiber von Kanal- und Kläranlagen gehören, die Ge- samtheit der Wasserwirtschaft in Österreich.

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft von ursprünglich € 630 Mio. auf € 355 Mio. deutlich gekürzt. Diese drastische Reduktion der För- dermittel wurde von uns bereits in unserer Stellungnahme zur Novelle des Umweltförderungsge- setzes im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 abgelehnt und in Frage gestellt.

Damit die derzeit im Entwurf befindliche Novelle des FAG 2008 nicht zu einer weiteren Finanzie- rungslücke im Jahr 2014 führt, ist es aus Sicht der gesamten Wasserwirtschaft und insbesondere aller Betreiber von Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsanlagen dringend erforderlich, dass – ent- sprechend der in der Vergangenheit gepflegten Praxis – auch diesmal bei der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode sämtliche mit dem FAG zusammenhängende Gesetze novelliert werden. Im dem in der 20. KW zur Begutachtung versandten Gesetzesentwurf fehlt eine Novellie- rung des Umweltförderungsgesetzes.

In einem zusätzlichen Artikel zur Novelle des Finanzausgleichsgesetzes sollte daher drin- gend das Umweltförderungsgesetz – UFG, BGBl. Nr. 185/1993 idgF –novelliert werden und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in § 6 UFG ermächtigt werden, auch im Jahr 2014 Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft zu- zusagen, die einem Barwert von mindestens € 95 Mio. entsprechen. Diesbezüglich verwei- sen wir auch auf unsere neuerliche Stellungnahme vom 18. April 2011 im Vorfeld zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

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Durch die getätigten Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft in den vergangenen Jahrzehn- ten konnte in Österreich ein hoher Anschluss- und Ausbaugrad erreicht und damit eine gute Basis für einen funktionierenden Gewässerschutz und eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversor- gung geschaffen werden. Um die Funktion auch künftig aufrechterhalten zu können, sind jedoch laufende Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft für Sanierung und Erneuerung dringend erforderlich. Weiters sind Investitionen für Anpassungen an den Stand der Technik sowie die Neuerrichtung von Anlagen laufend notwendig. Dieser weiterhin dringend nötige und nachhaltige Investitions- und Erhaltungsbedarf konnte auch anhand von vorliegenden Investitionskostenerhe- bungen eindeutig nachgewiesen werden.

Ohne Förderungen werden diese Projekte, wie bereits in einigen Bundesländern praktiziert, groß- teils ausgesetzt oder zumindest zeitlich verzögert. Dies führt unweigerlich zu einer Infragestellung der bestehenden kommunalen Infrastruktur sowie der Ver- und Entsorgungssicherheit insgesamt, erhöht die nötigen Investitionen für künftige Generationen und ist aus Sicht des Umwelt- und Ge- wässerschutzes abzulehnen.

An dieser Stelle möchten wir auch nochmals verdeutlichen, dass Investitionen in die Wasserwirt- schaft einen sehr hohen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekt haben.

Der ÖWAV ersucht die Bundesregierung daher dringend sicherzustellen, dass in der Siedlungs- wasserwirtschaft im Jahr 2014 Förderungen im Umfang von mindestens € 95 Mio. gewährt wer- den können.

Abschließend ersuchen wir namens des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes um Berücksichtigung der Positionen und würden uns über Ihre Rückmeldung sehr freuen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER

WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

Der Präsident Der Vizepräsident

HR DI Johann Wiedner Baurat h.c. GF DI Roland Hohenauer Der Geschäftsführer

DI Manfred Assmann

Der Vorsitzende der Fachgruppe Der Vorsitzende der Abwassertechnik und Gewässerschutz Arbeitsgemeinschaft Abwasser

w.HR DI Gerhard Spatzierer GF DI Dr. Wolfgang Scherz

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