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ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

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Academic year: 2021

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ÖSTERREICHISCHER WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND

FACHGRUPPE BETRIEBLICHER UMWELTSCHUTZ

A-1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5 · Telefon: +43-1-535 57 20 · Telefax: +43-1-535 40 64 · E-Mail: buero@oewav.at

An Herrn Dr. Florian Haas

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft - Sektion III/1

Stubenring 1 1010 Wien

OT/CS 17. August 2015

Betreff: Anmerkungen des ÖWAV-Arbeitsausschusses „Öko Audit“ zum Bundes-Energie- effizienzgesetz (BGBL. I Nr. 74/2014)

Nachdem das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) in mehreren Arbeitssitzungen des ÖWAV- Arbeitsausschusses „Öko-Audit“ thematisiert wurde und in weiterer Folge im ersten Quartal 2015 vom ÖWAV eine entsprechende Informationsveranstaltung durchgeführt wurde, erlaubt sich der Arbeitsaus- schuss, auch nach weitergehenden Diskussionen mit Vertretern des BMWFW und der EEffG- Monitorringstelle, folgende Anmerkungen zum EEffG zu übermitteln:

1. Für Energielieferanten ist gemäß § 10 Abs.2 EEffG eine Einsparung von 0,6% ihrer Energieabsätze notwendig, hiervon 40% bei Haushalten (vgl. § 10 Abs. 1). Da dies, mit Ausnahme der Mobilität, un- eingeschränkt einzuhalten ist, bleibt Unternehmen ohne „Haushaltskunden“ (z.B. Hersteller von Er- satzbrennstoffen) nur die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen in der Höhe von 20c/kWh (vgl. § 21 Abs. 2). Dieser Sachverhalt sollte in den Erläuterungen oder in kommenden Novellen des EEffG Be- rücksichtigung finden und entsprechende Ausnahmeregelungen aufgenommen werden.

2. Im EEffG findet sich kein Regulativ hinsichtlich des zeitlichen Umfanges der externen Energieau- dits. Obwohl die Mindestanforderungen (vgl. § 18) exakt vorgegeben sind, haben erste Erfahrungen aus der Praxis gezeigt, dass ein marktwirtschaftliches Delta von mehreren 100% in Bezug auf den Aufwand der vor Ort Auditierung möglich ist. Es wird daher angeregt, in Anlehnung an erste Erfah- rungswerte, einen minimalen bzw. maximalen Aufwand vor Ort festzulegen.

3. Für große Unternehmen, die überwiegend im Verwaltungsbereich tätig sind und in Gebäuden eingemietet sind, sollten Ausnahmeregelungen hinsichtlich eines verpflichtenden Energieaudits gel- ten (Anm.: In Deutschland gibt es Ausnahmen für reine Verwaltungsbetriebe).

4. Zudem ist Österreich offensichtlich das bisher einzige Land in der EU, das die ISO 50001 nicht voll- ständig anerkennt. In Deutschland ist man mit der ISO 50001 oder EMAS von der Durchführung ei- nes Energieaudits befreit (siehe http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html?fold=true).

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5. Die Punktezuordnung für energiespezifische Weiterbildung scheint zudem nicht ganz ausgewo- gen zu sein. So erhält man für den Lehrgang "Management & Umwelt" von Umwelt Management Austria in allen Bereichen die meisten Punkte, währenddessen man für einschlägige Masterstudien wesentlich weniger Punkte zugesprochen bekommt.

Wir bedanken uns namens des ÖWAV-Arbeitsausschusses "Öko Audit" für die Möglichkeit Anmerkun- gen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz übermitteln zu können und ersuchen um Berücksichtigung unserer Positionen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER Der Leiter des Arbeitsausschusses

WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND „Öko Audit“

Der Geschäftsführer

DI Manfred Assmann e.h. Dr. Gernot Wurm e.h.

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