DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Leserdienst
Immobilienpreise 1 Steuervergünstigung für "Alleinerziehende''
Preise in ausgewählten Städten, Veränderungen zum Vorjahr in %
Eigentums- Wohnungsmieten.
wohnungen. Neubau Erstverkauf in DM je qm
1n DM Je qm der Jahresmieten
fs1~116 _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ....,;;Du;;ell;;,;e R~D,;;;M _ _ _ _ _ _ ...
Wohnungseigentum jetzt günstig
Die Quadratmeterpreise für Einfamilienhausbau- plätze liegen in Stuttgart, München und Wiesbaden überdurchschnittlich hoch (bis 800 DM je m2), wäh- rend in Cuxhaven schon ab 50 DM je m2 ein Grund- stück in mittlerer Wohnla- ge zu erhalten ist. Das er- gaben Marktbeobachtun- gen des Ringes deutscher Makler (ROM) in 25 Städ- ten der Bundesrepublik.
Einfamilienhäuser kosten am meisten in Düsseldorf, knapp dahinter liegen
Steuertips
Gold-Anlage - Vor fünf Jahren betrug der Gold- preis noch 850 Dollar pro Feinunze (31 ,1 Gramm), heute beträgt er mit rund 300 Dollar fast nur noch ein Drittel. Für deutsche Anle- ger fielen die Einbußen nicht ganz so drastisch aus, da in den vergange- nen fünf Jahren der Dollar- Kurs gegenüber der Mark
Wiesbaden und München. Für alte Renditeobjekte wird in Stuttgart und Wies- baden am meisten gebo- ten, während neue Objekte in Düsseldorf, Stuttgart, Wiesbaden und Karlsruhe am höchsten gehandelt werden. Fachleute sind der Ansicht, daß die seit 1983 festgestellte Abwärts- entwicklung der Immobi- lienpreise (1984 vier bis sechs Prozent) sich 1985 nicht fortsetzen wird und es jetzt günstig ist, zu kau-
fen. imu
beträchtlich stieg und zu- mindest teilweise für einen Ausgleich sorgte.
Der Goldmünzen-Index des Bundesverbandes deut- scher Bank sank in dieser Zeit lediglich um 30 Pro- zent. So dürfteauch auf DM- Basis ein interessantes Preisniveau für Goldkäufe erreicht sein. EB
Alleinerziehenden wird als
"außergewöhnliche Bela-
stung" für jedes Kind, das von ihnen erzogen wird, ein Steuerfreibetrag von mindestens 480 DM pro Jahr anerkannt. Beim Nachweis entsprechender Kosten können jedoch für die Betreuung eines Kin- des bis zu insgesamt 4000 DM anerkannt werden, für jedes weitere Kind bis zu 2000 DM, soweit eine "zu- mutbare Eigenbelastung"
überstiegen wird. Das sieht das "Steuerbereinigungs- gesetz 1985" vor, das der Bundestag am 15. Novem- ber 1984 verabschiedet hat. Die zurnutbare Eigen- belastung beträgt bis zu zwei Kindern und Jahres- einkünften von beispiels- weise 30 000 DM zwei Pro- zent = 600 DM (von 30 000 DM bis 100 000 DM Jahres- einkünften sind es drei Prozent = maximal 3000 DM). Nur Betreuungsko- sten, die diese zurnutbare Eigenbelastung überstei- gen, können die Steuer mindern.
Die Stauerarmäßigung ist im übrigen an folgende Bedingungen geknüpft:
~ Das Kind muß zum Haushalt des Alleinstehen- den gehören.
~ Es darf zum jeweiligen Jahresbeginn noch nicht 16 Jahre alt sein.
~ Die Aufwendungen müssen wegen der Er- werbstätigkeit des Allein- stehenden entstanden sein, und zwar für "Dienst- leistungen zur Betreuung des Kindes" (Beispiele:
Kindergarten, Kinderhort,
Kindermädchen, haltshilfe).
Haus-
~ Zahlungen für Unter- richtung oder die Vermitt- lung be.sonderer Fähig- keiten (Beispiele: Schreib- maschine, Steno) sowie Stundenhonorare oder Beiträge für sportliche und andere Freizeitbetätigun- gen zählen nicht mit.
~ Die Aufwendungen sol- len von den Finanzämtern nur berücksichtigt werden, wenn sie "den Umständen nach notwendig" sind (al- so zum Beispiel nicht der arbeitslose Ehepartner die Betreuung übernehmen könnte).
~ Gehört das Kind gleich- zeitig zum Haushalt zweier Alleinstehender, so steht jedem der beiden der maß- gebende Betrag zur Hälfte zu.
Das neue Recht gilt unmit- telbar rückwirkend ab 1984. Bis zum Jahre 1980, unter Umständen sogar bis zurück ins Jahr 1971 kann es auf Antrag der Steuer- pflichtigen angewandt werden. Auskünfte hierzu erteilen die Finanzämter.
Wolfgang Büser
Macht des Finanzamtes
Das Finanzamt hat bewirkt, daß sich die Ehefrau eines Steu- erpflichtigen heute als Sekretärin aus- gibt. Früher war es umgekehrt. Die Se- kretärin lief vielfach unter Ehefrau. HC
Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 9 vom 27. Februar 1985 (107) 603