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Archiv "Verzicht auf eine Hochschule" (20.01.1984)

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BITTE. BITTE, HERR DOKTOR, GEBEN SIE MIR DOCH EINEN ÜBERWEISUNGSSCHEIN FÜR DEN FRAUENARZT !

Zur Erinnerung: Seit Jahresbeginn gibt es formell den Quartals-

krankenschein Zeichnung: 0. lsomäki

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

DDR

Zu wenig Theorie in der

Weiterbildung

BERLIN. Die primär praxis- bezogene Weiterbildung muß auch theoretisch ver- tieft werden, mahnte der Vorsitzende der Weiterbil- dungskommission des Koordinierungsrates der medizinisch-wissenschaft- lichen Gesellschaften der DDR, Doz. Dr. sc. med.

Günter Gudowski.

Mancher junge Kollege übersehe, wie wichtig das ständige Studium der Fachliteratur und Fachzeit- schriften sowie das Verfol- gen von Kongressen und Tagungen sind, um den Anforderungen der Praxis wirklich gerecht werden zu können.

Die Weiterbildungsleiter sollten die angehenden Fachärzte mehr auf die Möglichkeiten der theore- tischen Weiterbildung hin- lenken und sie dabei un- terstützen, meinte Gu- dowski in einem Interview aus Anlaß eines wissen-

schaftlich-methodischen Symposiums zur Weiterbil- dung von Ärzten und Zahn- ärzten in Ostberlin. gb

Europa

Verzicht auf eine Hochschule

BERN. Mit einer Überra- schung ist eine 20 Jahre al- te Diskussion im Schweizer Kanton St. Gallen zu Ende gegangen: Ein Ausschuß des Großen Rates hat emp- fohlen, sich mit den Pla- nungen für eine Hochschu- le für klinische Medizin in St. Gallen ab sofort nicht mehr zu beschäftigen. Der Regierungsrat hatte dem Großen Rat den Vorschlag für die Einrichtung einer solchen Hochschule ge- macht.

Der Ausschuß hat zwei Gründe vorgetragen: Zum einen sei zu befürchten, daß das bestehende Kan- tonsspital im Zusammen- hartg mit der Hochschule ausgebaut und in seiner Struktur und Ausstattung den großen Universitätsspi- tälern angeglichen werden müsse, was zu kaum zu übersehenden Folgekosten führen müsse. Zum ande- ren meint der Ausschuß, daß die sich abzeichnende Reduktion der Studenten- zahlen und die in absehba- rer Zeit zu erwartende Ärz- tedichte die Einrichtung ei- ner solchen Hochschule überflüssig mache. bt

Aus aller Welt

Arzneiverordnung im Alter:

Mehr Information

WASHINGTON. Bei einem Meinungsaustausch mit Verbrauchern kündigte der Leiter der amerikanischen Arzneimittelkontrollbehör- de (FDA) an, daß bei jeder Überarbeitung der Arztin- formation für Arzneimittel ein besonderer Abschnitt mit Informationen für die

Verordnung an alte Patien- ten vorgesehen werde.

Dieser Abschnitt entspre- che dann dem bereits exi- stierenden Passus für die Anwendung bei Kindern.

So enthalte die Informa- tion für Thioridazin (Melle- ril®) in der Arztinformation für 1983 unter uner- wünschten Wirkungen den Hinweis: „Es wurde be- richtet, daß im höheren Al- ter die Toleranz für Phe- nothiazine abnimmt. .. Die häufigsten neurologischen Nebenwirkungen bei die- sen Patienten sind Parkin- sonismus und Akathisie. Es scheint auch ein erhöhtes Risiko einer Agranulozyto- se und Leukopenie bei al- ten Patienten zu beste- hen."

Die Arzneimittelkontrollbe- hörde wird in Zukunft dar- auf bestehen, daß bei der klinischen Prüfung neuer Arzneimittel Blutspiegel- bestimmungen auch bei alten Patienten durchge- führt werden, um unerwar- tete Probleme in dieser Al- tersgruppe, wie z. B. Ku- mulation durch die physio- logisch reduzierte Nieren- funktion, rechtzeitig zu er- kennen. KHK

Zeugnis für Ehetauglichkeit

BEIRUT. Wie verschiede- ne Nachrichtenagenturen melden, hat die libanesi- sche Regierung in einem Erlaß vorgeschrieben, daß libanesische Paare für eine Heirat eine ärztliche Be- scheinigung über ihren Gesundheitszustand vorle- gen müssen. Das Attest dürfe nicht älter als sechs Monate sein und solle alle Krankheiten oder Gebre- chen aufweisen. Jeder Partner einer geplanten Eheschließung solle auch das Gesundheitszeugnis des anderen Partners ken- nen. Ob und wie die liba- nesische Regierung einen Erlaß dieser Art in der ge- genwärtigen Bürgerkriegs- situation durchsetzen kann, erscheint allerdings unerfindlich. bt

Streßforscher stirbt an Streßfolgen

OTTAWA. Die Witwe des Streßforschers Hans Selye hat die Regierung des ka- nadischen Bundeslandes Quebec auf Schadenersatz verklagt. Sie sagt, der Er- finder des Begriffs „Streß"

sei an dem Streß gestor- ben, den ihm das Finanz- amt zugefügt habe. Im Jah- re 1981 habe er einen schweren Schock erlitten, nachdem die Steuerfahn- dung sein Haus und sein Institut durchsucht, Unter- lagen einschließlich wis- senschaftlicher Dokumen- te beschlagnahmt und ei- ne Steuernachzahlung von 600 000 kanadischen Dol- lar für die Jahre 1974 bis 1976 verlangt habe. Von diesem Schock habe Selye sich nicht mehr erholt. Er starb bald darauf 75jährig.

Frau Selye behauptet in ih- rer Klage, daß die Steuer- nachforderungen unbe- gründet waren, und sie verlangt 600 000 Dollar Schadenersatz. AMA

90 (28) Heft 3 vom 20. Januar 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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