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1 f6J Semester-Klausel?

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1 f6J Semester-Klausel?

Neue Zeiten•••

Wer es in letzter Zeit trotz des eifrigen Studierens gewagt hat, seinen Kopf aus dem Fenster zu stecken, wird es schon bemerkt haben: Das Klima ist auch nicht mehr das, was er einmal war. Die Winter sind zu warm, die Sonnentage zu selten, das neue Uni- StG ein bürokratischer Rückschritt und die Studierenden nicht ernsthaft genug bei der Sache...

Aber halt! So eine Klimaveränderung birgt doch auch viele Vorteile, so kann man vielleicht in Zukunft in Österreich im Winter sonnenbaden oder sich im Sommer einen Sonnenbrand ersparen, auch neue Studienpläne mit .entrüm- pelten" Inhalten und mehr .Studierdiszi- plin" ließen sich durchaus erreichen.

Und so kracht es in so manchem Fakultätsgebälk schon ganz ordentlich

Dachten wir noch vor wenigen Mona- ten, daß mit der Einführung des Un- iStG die berühmte (und bis heuer nie exekutierte) 6-Semster-Klausel abge- schafft worden sei, so hat sich die Sit- uation mittlerweile in eine andere Richtung entwickelt.

Nach vom BM:WV verkündeter Rechts- meinung hat die Abschaffung dieser6- Semster-Klausel ein Rechts-"Vakuum·

hinter1assen, das es bis zur Verabschied- ung neuer Studienpläne generell un- möglich macht, zu Prüfungen aus dem 2. Abschnitt anzutreten, solange der 1.

Studienabschnittnochnicht beendet ist.

Da dieses Verbot für viele schon länger an der Universität Studierende ein har- ter Eingriff in ihre persönliche Studien- planung wäre, haben die für die Lehre zuständigen Stellen an der TU die 7- Semster-Klausel erdacht. Diese Regel- ung besagt, daß man bis inklusive 7.

TU INFO/Jän'98

aufgrund der großen Wärmespannun- gen. Neue Studienpläne wachsen schön langsam aus dem kargen Boden des neuen UniStG, und innovative Dünger werden gesucht, um das zarte Pflänzchen .Studierende" schneller zur ausgewachsenen Blume .Diplominge- nieur/in" heranreifen zu lassen. Aber da droht auch noch so manches Unkraut diesen empfindlichen und noch gar nicht fertig entwickelten Garten zu über- wuchern.

Die Fachhochschule lauert mit rasch und industriebezogen ausgebildeten Absol- venten, das Bundesministerium will so manchen Dienstposten und jede Menge Ausgaben einsparen, und auch die eine oder andere Zeitungsstudie bescheinigt uns, daß andere Hochschulgärten schneller und schöner gedeihen.

Semester sowohl Prüfungen aus dem 1.

als auch aus dem 2. Abschnitt ab- solvieren darf, danach allerdings aus- nahmslos nur mehr Prüfungen aus dem 1. Abschnitt bis zur Er1angung desseI- bigen abgelegt werden dürfen.

Diese Regelung hält zur Zeit jedoch etli- che Studierende eher in ihrem Studium auf, als daß sie sie zu einem schnellen Studium animiert, darum konnte in eini- gen Gesprächen mit dem VR Dr. Neu- wirth und der Studienabteilung eine (nicht ganz unkomplizierte) Sonder- lösung ausgearbeitet werden, um einen Prufungsantritt trotz Überschreitung der 7 Semester zu ermöglichen.

Du mußt einen formlosen Brief mit einer Begründung, warum du jetzt zu dieser Prüfung aus dem 2. Abschnitt antreten willst, an Rektor Dr. Killmann richten, den

Hoffen wir, daß sich die Gärtner dieses Biotops von all dem nicht ablenken oder gar zu einem Überdüngen dieser Beete hinreißen lassen. Die Universitätslei- tung, (Vize-)Rektoren, (Studien-) Dekane und all die anderen, die sich dieser Tätigkeit an der frischen Luft, trotz des Risikos von Verkühlungen, verschrieben haben, werden hoffentlich nicht aus dem Auge verlieren, daß so manches Schulsystem zwar schnell gewachsene Pflanzen hervorbringt, diese aber aufgrund ihres schnellen Wachstums auch gar einiges weniger an Substanz beinhalten.

Wie dem auch nun sei, liebe Mitstud- ierende, viel Spaß beim Sammeln von Nährstoffen, und laßt Euch nicht allzu bald von einigen übereifrigen Baum- scheren stutzen.

• Peter Feldbaumer

du an das "Büro des Rektors· (Fr. Barth) schickst (oder dort abgibst). Dieser Brief muß vom Prüfer unterschrieben werden, und in diesem Brief sollte deine E-Mail Adresse und deine Telefonnummer ste- hen, da du spätestens eine Woche nach Einlangen des Briefes Nachricht erhältst, ob du nun zu dieser Prüfung antreten darfst oder nicht. Solltest du innerhalb einer Woche nichts hören, kannst du in der Studienabteilung (Fr. Moisi) urgieren.

Wenn dein Ansuchen positiv abgewick- elt wird (und es gab die Zusage, daß man heuer nicht daran denkt, allzu strikt zu sein), wird dem Institut mitgeteilt, daß du zu dieser Prüfung antreten darfst.

All das ist reichlich kompliziert, darum wende dich bitte. falls du Probleme hast (z.B mit der Formulierung des Briefes), an die Hochschülerschaft, wir können dir weiterhelfen.

• Peter Feldbaumer (field@htu) Seite 3

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