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Archiv "Betäubungsmittelgesetz: Schmerzfreiheit rund um die Uhr" (10.09.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 36

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10. September 2010 A 1655

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ur selten stoßen geplante Gesetzesänderungen der Bundesregierung auf fast einhellig positive Resonanz. Doch genau das ist jetzt der Fall. Die Koali- tionsfraktionen haben sich nämlich am 17. August dar - auf geeinigt, dass künftig auch in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerz- mittel für andere Patientinnen und Patienten weiterver- wendet werden dürfen. Gleichzeitig wird auch die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in stationären Hospizen und in der SAPV vorzuhalten. Damit wird erlaubt, was seit lan- gem gängige Praxis ist. „Der behandelnde Arzt stand allerdings bereits mit einem Bein im Knast“, sagte dazu Dr. med. Matthias Thöns, Vorstandsmitglied im Pallia- tivnetz Bochum. Jetzt werden diese Strafvorschriften erfreulicherweise entschärft, denn, so brachte es Tho- mas Sitte von der Deutschen Palliativstiftung treffend auf den Punkt: „Schmerzen halten sich nicht an Öff- nungszeiten der Apotheken.“

Diese Aussage wird durch eine im Juli veröffentlich- te Umfrage unter Palliativmedizinern gestützt (Schmerz 2010.24: 367–72). Danach fanden es 99 Prozent von 208 Befragten wichtig, dass ambulant tätige Palliativ- mediziner jederzeit auf einen gewissen Pool an Betäu- bungsmitteln zugreifen können. 86,3 Prozent der Be- fragten hielten die Versorgung durch öffentliche Apo- theken für unzureichend. Teilweise wurde sogar über eklatante Missstände berichtet. Besonders in ländlichen Gebieten sind die Anfahrten zu lang, die notwendigen Medikamente oft nicht vorrätig und gerade am Wo- chenende nicht verfügbar. Die Weitergabe von Betäu- bungsmitteln in Hospizen und Pflegeheimen mittels Neuausstellung eines Betäubungsmittelrezepts hielten 89 Prozent der Palliativmediziner für praxisuntauglich.

Das dürfte sich künftig erfreulicherweise ändern.

Schwerstkranke Patientinnen und Patienten könnten durch die Verbesserung im Bereich der Palliativmedi- zin zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie in Notfallsitua-

tionen betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel erhalten, um ihre oft unerträglichen Schmerzen zu lindern. Au- ßerdem sollen auch cannabishaltige Fertigarzneimittel künftig unter den strengen Voraussetzungen des Arz- neimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmit- telrezept verschrieben werden dürfen. Diese Entschei- dung, „Cannabis aus der Schmuddelecke“ zu holen, wie es der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, Dr. med. H. H. Gerhard Müller- Schwefe, ausdrückte, ist ebenfalls überfällig. Denn mit dem teilsynthetisch produzierten Cannabinoid Drona- binol, das aus natürlichen Cannabinoiden gewonnen wird, haben die Schmerztherapeuten nach eigenen An- gaben bisher gute Erfahrungen gemacht. Zum Einsatz kommt die Substanz beispielsweise bei Schmerzen nach Polioerkrankungen oder Schmerzformen wie Fibromyalgie, die durch eine mangelhafte körperei - ge ne Schmerzkontrolle verursacht werden. Spastische Schmerzen bei multipler Sklerose können mit dem Hanfwirkstoff besser behandelt werden als mit anderen Medikamenten. Wenn Cannabinoide also aufgrund der Gesetzesänderung generell leichter erforscht, zugelas- sen und verordnet werden, kann dies neue Therapie - optionen eröffnen. Der Handel und die Verwendung von Cannabis zu Rauschzwecken bleiben übrigens wei- terhin verboten.

BETÄUBUNGSMITTELGESETZ

Schmerzfreiheit rund um die Uhr

Gisela Klinkhammer

Gisela Klinkhammer Chefin vom Dienst (Text)

S E I T E E I N S

Referenzen

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