Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Dr. med. Horst Bourmer ist als BÄK-Vizepräsident zurückgetreten
Am 5. Mai ging bei der Bundesärz- tekammer in Köln das nachste- hend im Wortlaut wiedergegebene Schreiben vom 1. Mai 1978 an den BÄK-Vorstand ein, mit dem der Vorsitzende des Hartmannbundes
— Verband der Ärzte Deutschlands e. V. —, Dr. Horst Bourmer (Köln), seinen Rücktritt als Vizepräsident der Bundesärztekammer mitteilte:
„Sehr geehrte Herren Kollegen, zu Ihrer Kenntnis teile ich Ihnen mit, daß ich heute mit gleicher Post gegenüber dem Herrn Präsidenten der Bundesärztekammer mein Amt als Vizepräsident der Bundesärz- tekammer zur Verfügung gestellt
habe. Diese Entscheidung, die ich im Einvernehmen mit dem Ge- schäftsführenden Vorstand und dem Gesamtvorstand des Hart-
mannbundes traf, soll es mir zu- künftig ermöglichen, meine Zeit und meine Kraft ungeteilt für die mir im Bereich der freien ärztli- chen Verbände gestellten Aufga- ben einzusetzen. Für die kollegiale Zusammenarbeit in den vergange- nen Jahren bedanke ich mich sehr. Ich wünsche Ihnen allen für Ihre Arbeit im Vorstand der Bun- desärztekammer alles Gute. Mit freundlichen kollegialen Grüßen, gez. Dr. Horst Bourmer. - EB
Gehaltstarifverhandlungen für Arzthelferinnen auf unbestimmte Zeit vertagt
Vorerst ergebnislos beendet wur- den die Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für Arzt- helferinnen, die auf Wunsch der Gewerkschaften am 26. April 1978 in Frankfurt stattfanden. Die ärztli- chen Verhandlungspartner waren nicht bereit, den sehr weitgehen- den Forderungen der Gewerk- schaften nachzugeben. Im Hin- blick auf die enger werdende wirt- schaftliche Situation in den Arzt- praxen konnten die Vertreter der
ärztlichen Arbeitgeber die Wün- sche der Gewerkschaften nach 6,2%iger beziehungsweise nach 12,6%iger Steigerung der Gehäl- ter nicht akzeptieren.
Der Berufsverband der Arzthelfe- rinnen und der Verband der weib- lichen Angestellten hatten eine li- neare Anhebung der Gehälter um 6,2 Prozent gefordert, während die Ausbildungsvergütung um 20 DM je Ausbildungsstufe erhöht wer- den sollte. Die Forderung der Deutschen Angestellten-Gewerk- schaft, auf den ersten Blick nahe- zu gleichlautend, lief durch die ge- forderten strukturellen Verände- rungen auf eine Steigerungsrate von 12,6 Prozent hinaus. Die ärztli- chen Vertreter in der Arbeitgeber- vereinigung verwiesen auf die Ab- schlüsse im Rahmen der Konzer- tierten Aktion im Gesundheitswe- sen, die der Kassenärzteschaft nur ein Umsatzplus unter Vernachläs- sigung der Mengenkomponente von 2,5 Prozent zugestehen wollte.
Zu berücksichtigen ist ferner noch die expansive Kostenentwicklung auf allen anderen Gebieten. Vor diesem wirtschaftlichen Hinter- grund sahen die ärztlichen Arbeit- geber keine Möglichkeit, auf der Basis der gewerkschaftlichen For- derungen einen Tarifabschluß zu diskutieren. Die Tarifpartner auf seiten der Gewerkschaften müß- ten deutlich zu erkennen geben, daß auch sie gewillt sind, der be- sonderen Situation der ärztlichen Praxis bei ihren Forderungen Rechnung zu tragen.
Die ärztliche Arbeitgeberseite be- tonte ihr hohes Verantwortungs- gefühl für das Praxispersonal und auch die Notwendigkeit, dessen wirtschaftliche Situation zu be- rücksichtigen. Die Arzthelferinnen haben im täglichen Leben in glei- cher Weise Kostensteigerungen hinzunehmen wie die ärztlichen Arbeitgeber. Aus diesem Grund wurden die Verhandlungen auch nicht für abgebrochen erklärt, sondern auf einen späteren Zeit- punkt vertagt. Ziel der Verhand- lungsrunde muß es sein, zu ausge- wogenen Abschlüssen zu kom- men. awa
BEKANNTGABE
Wichtige Änderungen durch die 8. Betäubungsmittel- Gleichstellungsverordnung
Durch die achte Betäubungsmit- tel-Gleichstellungsverordnung wurden mit Wirkung vom 29. April 1978 u. a. Tilidin und seine Salze den Betäubungsmitteln gleichge- stellt. Gleichzeitig ist die zweite Verordnung zur Änderung der Be-
täubungsmittelverschreibungs- Verordnung in Kraft getreten.
Bei der Verschreibung sowie hin- sichtlich des Nachweises des Ver- bleibs Tilidin enthaltender Zube- reitungen (Valoron®-Ampullen, -Kapseln, -Suppositorien, -Trop- fen) sind die Bestimmungen der
Betäu bu ngsm ittel-Versch rei- bungs-Verordnung (Sonderrezept, Karteikarte) zu beachten.
Im einzelnen ist zu beachten, daß die für Tilidin festgesetzte Tages- höchstverschreibungsmenge 1050 mg beträgt. Demzufolge darf eine Verschreibung für einen Patienten oder für den Praxisbedarf bis zu folgenden Mengen (Stückzahlen) ausgefertigt werden:
Valoronl'—Ampullen 102,9 mg Nr.
10 (Zehn)
Valoron®—Kapseln 51,45 mg Nr. 20 (Zwanzig)
Valoron®—Suppositorien 77,18 mg Nr. 13 (Dreizehn)
Valoron®—Tropfen 1029 mg Nr. 1 (Eine)
Da die zu verschreibende Menge eines Betäubungsmittels ärztlich begründet sein muß, ist der Ver- schreibende nicht an die handels- üblichen Packungseinheiten ge- bunden. Es kann Fälle geben, in denen z. B. nur eine Ampulle zu verschreiben ist. In besonders schweren Krankheitsfällen ist eine Verschreibung bis zur doppelten Tageshöchstversch rei bu ngsmen- ge zulässig.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
1170 Heft 20 vom 18. Mai 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT