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258 FMHTag der Kranken 2018: Zeit für dich – Zeit für mich – Zeit für uns

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

9 2 8. 2 . 2 01 8

257 Editorial

Der Tarifeingriff ersetzt eine sachgerechte

Tarif revision nicht!

262 FMH

Medizinische Praxis­

assistentin: Neue berufliche Chancen im Kampf gegen den Nachwuchsmangel

292 «Zu guter Letzt»

von Samia Hurst Verantwortung für die Erkrankung

258 FMH

Tag der Kranken 2018:

Zeit für dich – Zeit für mich –

Zeit für uns

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 255

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Redaktor Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Urs Stoffel

257 Der Tarifeingriff ersetzt eine sachgerechte Tarifrevision nicht!

AKTUELL: Hans Kurt

258 Zeit für dich – Zeit für mich – Zeit für uns Wir alle – nicht nur Ärzte – stehen unter Zeitdruck.

Rasch soll es gehen, effizient muss es sein und unser Handeln muss optimiert werden. Die Zeit ist dabei ein wesentlicher Faktor. Deshalb ist der Tag der Kranken dieses Jahr diesem wichtigen Thema gewidmet.

TARIF-FRAGEN: Patrick Müller

260 Absenkung beim Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» Der Bundesrat verordnete per 1. Januar 2018 einen zweiten Tarifeingriff mit umfangreichen Massnahmen in den TARMED. Eine dieser vom Bundesrat verordneten Massnahmen betrifft die Einführung eines einheitlichen Dignitätsfaktors und den Skalierungsfaktor beim Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin». Die Anwendung dieser verordneten Absenkung führte zu vielen Rückfragen.

MEDIZINISCHE PRAXISASSISTENTINNEN: Marianne Schenk, Carlos Beat Quinto 262 Neue berufliche Chancen im Kampf gegen den Nachwuchsmangel

Weitere Organisationen und Institutionen

Thomas Binder, Markus Gnägi, Herbert Plagge, Heiner Sandmeier, Ursula Schafroth, Andreas Schiesser, Jürg Zollikofer 265 Neutrales Formular für Kostengutsprache-Gesuche im «Off-Label-Use»

Briefe / Mitteilungen

266 Briefe an die SÄZ

FMH Services

273 Stellen und Praxen (nicht online)

Psychotherapie Psychosomatik Psychiatrie Persönlich und diskret.

(3)

INHALTSVERZEICHNIS 256

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

ÖKONOMIE: Simone Gutzan, Harald Tuckermann, Thomas Simon Müller, Johannes Rüegg-Stürm 280 Lean Hospital – ein Praxisbeispiel

Horizonte

BEGEGNUNG MIT … LUISE THUT: Daniel Lüthi 284 «Ein Hospiz ist eine Herberge für Sterbende»

STREIFLICHT : Iris Ritzmann

287 Seiten-Blicke: Ein ärztekritischer Ratgeber BUCHBESPRECHUNGEN : Jean Martin 288 Expertise psychiatrique et justice pénale

BUCHBESPRECHUNGEN : Manuel Trachsel, Martina Andrea Hodel 290 Ein praxisbezogenes Übersichtsbuch zur Ethik in der Psychiatrie

Zu guter Letzt

Samia Hurst

292 Verantwortung für die Erkrankung

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Der Tarifeingriff ersetzt eine sach- gerechte Tarifrevision nicht!

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Am 1.1.2018 ist der stark umstrittene und vom Bundes­

rat verordnete Tarifeingriff in den TARMED in Kraft ge­

setzt worden. Erste Erfahrungen im Umgang mit dem

«neuen» Tarif 1.09_BR konnten bereits gesammelt wer­

den. Der Übergang vom alten in den verordneten Tarif gestaltete sich für die Leistungserbringer und für die Softwarehäuser sehr aufwendig und zeitintensiv.

Im Vordergrund stand dabei für die Ärzteschaft die lückenlose Sicherstellung einer qualitativ hochstehen­

den und gesicherten medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten. Auch für die FMH, die ihre Mitglieder bei dieser Herausforderung und der Umsetzung des Tarifeingriffs – in enger Zusammen­

arbeit mit den kantonalen Ärztegesellschaften – be­

gleitet und unterstützt hat, bedeutete diese Phase eine sehr anspruchsvolle und arbeitsintensive Zeit.

Bereits im November und Dezember 2017 hat die FMH ihre Mitglieder deshalb über verschiedene Kommu­

nikationskanäle wie die Schweizerische Ärztezeitung, Newsletter und Mitglieder­Rundmails über die prak­

tische Umsetzung des bundesrätlichen Tarifeingriffs umfassend informiert. Im Januar 2018 wurden die Res­

sourcen der FMH­Tarif­Hotline verdreifacht, um den grossen Informationsbedarf der FMH­Mitglieder zu decken. Alleine im Januar erreichten uns durch­

schnittlich 45–50 Mails pro Tag mit Anfragen und rund 650 telefonische Anfragen. Insbesondere die vom Bundesrat verordneten neuen Limitationen und die komplizierten Änderungen der Abrechnungsregeln (z.B. bei Pa tienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf) führten zu einer grossen Verunsicherung und vielen Unklarheiten. Ein Diskussionsthema war auch der neue Skalierungsfaktor für Ärzte mit dem Weiterbildungs­

titel «Praktischer Arzt» (dazu gibt ein separater Artikel in dieser Ausgabe Auskunft). Wie zu erwarten fanden wir bei der praktischen Umsetzung des Tarifeingriffs in der Datenbank des BAG und im Browser viele Fehler, die das BAG beheben und korrigieren muss.

Die durch den unsachgemässen Tarifeingriff beson­

ders betroffenen Fachdisziplinen meldeten sich zu Wort und zeigten auf, dass gewisse Leistungen mit dem Tarifeingriff gar nicht mehr kostendeckend er­

bracht werden können.

Zunehmend werden auch Stimmen laut, welche die Ablösung des Einzelleistungstarifs durch Pauschalen fordern. Pauschalen sind grundsätzlich ein guter An­

satz zur Vereinfachung einer Tarifstruktur, und sie set­

zen auch durchaus richtige Anreize für eine adäquate Abgeltung von Gesundheitsleistungen. Insbesondere bei invasiven und gut abgrenzbaren Leistungen mit einem klar definierten Anfang und Ende der Leistung sind Pauschalen der richtige Weg und werden auch von der FMH begrüsst. Allerdings müssen Pauschalen auf einer einheitlichen, sachgerechten und betriebswirt­

schaftlich gerechneten Einzelleistungsstruktur basie­

ren. Zudem lassen sich eine Mehrzahl von Leistungen vor dem Hintergrund der zunehmend chronisch kran­

ken und polymorbiden Patienten nicht sachgerecht durch Pauschalen allein abbilden.

Wir kommen nicht darum herum, einen sachgerech­

ten und betriebswirtschaftlich berechneten Einzel­

leistungstarif auszuarbeiten, welcher die vielen und teilweise komplexen Leistungen im ambulanten Leis­

tungsspektrum ausgewogen und differenziert abbil­

det.

Inzwischen konnte FMH­intern die revidierte Tarif­

nomenklatur TARCO per Ende 2017 mit einem Konsens aller Fachgesellschaften abgeschlossen werden. Nun ist die FMH bereit, diesen austarierten und sach­

gerechten Einzelleistungstarif mit den Tarifpartnern zu verhandeln. Klares Ziel bleibt es, dem Bundesrat gemeinsam einen tarifpartnerschaftlichen Vertrag zur Genehmigung einzureichen und damit den verfügten Tarif möglichst bald abzulösen.

«Die FMH ist bereit: Die revidierte Tarif­

nomenklatur TARCO mit dem Konsens aller Fachgesellschaften liegt vor.»

«Wir brauchen einen sachgerechten Einzelleis­

tungstarif, der die Leistungen im ambulanten Leistungsspektrum ausgewogen abbildet.»

FMH Editorial 257

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Tag der Kranken 2018

Zeit für dich – Zeit für mich – Zeit für uns

Hans Kurt

Dr. med., FMH-Vertreter im Zentralkomitee «Tag der Kranken»

Wir alle – nicht nur Ärzte* – stehen unter Zeitdruck. Rasch soll es gehen, effizient muss es sein und unser Handeln muss optimiert werden. Die Zeit ist dabei ein wesentlicher Faktor. Deshalb ist der Tag der Kranken dieses Jahr diesem wichtigen Thema gewidmet.

Die Medizin gleicht mehr und mehr einem Produk­

tionsprozess. «Je mehr Medizin als Produktionspro­

zess betrachtet wird, desto mehr werden Aktionismus befördert, das Machen belohnt, das Zuhören bestraft, die Interventionszeit berechnet, die Beratungszeit übersehen, die Steigerung des Durchlaufs zum Wert erhoben und die Behutsamkeit und Sorgfalt als etwas angesehen, was den Betrieb nur aufhält», stellt Prof. Dr.

med. Giovanni Maio aus Freiburg i. Br. in einem Artikel der «Synapse» fest.

Untersuchungen zu Patienten­Arzt­Interaktionen zei­

gen, dass der einleitende Bericht des Patienten über seine Beschwerden durch den Arzt häufig bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt unterbrochen wird, nämlich nach 10 bis 20 Sekunden, bevor der Patient überhaupt Zeit hat, sein Anliegen so zu schildern, dass er sich verstanden fühlt, und der Arzt überhaupt ver­

stehen kann, um was es schlussendlich geht. Würden Patienten nicht unterbrochen, würden sie ganze 90 Se­

kunden sprechen. Sich Zeit nehmen oder eben Zeit ein­

sparen sind wesentliche Faktoren im Alltag von Kran­

ken, ihren Angehörigen, Ärzten und Pflegenden. Im Rahmen der Ökonomisierung des Gesundheits wesens, des Primates, dass jede unserer Handlungen und deren Resultate in Zahlen abbildbar sein muss, spielt der Fak­

tor Zeit eine wesentliche Rolle, lässt sich doch Zeit messen und erfassen. Wir kennen sie, die Worte Zeit­

erfassung, Zeittarif, Eingriffszeit, Aufenthaltsdauer, Prozessdauer. Und so tickt die Uhr auch in der Medizin schneller und schneller.

Weniger Zeit für patientennahe Tätigkeiten

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Schweizer Spitälern und Kliniken ist in den letzten Jahren kon­

tinuierlich gesunken. Trotzdem sind die Spitäler wei­

terhin gut belegt. In verschiedenen Studien, u.a. am

Universitätsspital CHUV in Lausanne und am Kantons­

spital Baden, wird gezeigt, dass Assistenzärzte täglich 100 respektive 90 Minuten direkt am Bett des Patien­

ten verbringen, was einem direkten Patientenkontakt von gerade mal ca. 15 Minuten entspricht und dies bei einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von 11,5 Stunden. Dreimal mehr Zeit verbringen Ärzte vor dem Computer. Laut einer Studie der FMH nehmen die pati­

entennahen Tätigkeiten in der Akutsomatik und in der Psychiatrie nur noch rund ein Drittel der Arbeitszeit ein. In der ambulanten Praxis nimmt der Administra­

tionsaufwand ebenfalls zu. Nach dem Tarifeingriff des Bundesrates gilt es heute, Leistungen im Minutentakt zu erfassen.

In den letzten Jahren ist der Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu einem allumfassen­

den Thema in unserer Gesellschaft geworden, ist doch der arbeitende Mensch der Beweis für Gesundheit, An­

erkennung und Lebenssinn. Wir sprechen viel über die Integration in die Arbeitswelt. Und die Politik hat es sich zum Ziel gesetzt, Versicherungsmissbrauch zu entlarven und den Patienten möglichst rasch wieder an der Arbeit zu sehen. Vergessen wird dabei, dass viele unserer Patienten aus Pflichtgefühl und Angst, die

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formu­

lierungen umfas sen gleichermassen weibliche und männliche Personen.

Verein «Tag der Kranken»

Der Verein «Tag der Kranken» ist eine gemeinnützige Organisa- tion, zusammengesetzt aus Patientenorganisationen, Gesund- heitsligen, Fachverbänden, der GDK und auch der FMH. Er wurde 1939 gegründet und sensibilisiert die Bevölkerung einmal pro Jahr zu einem besonderen Thema. Der Tag der Kranken soll dazu beitragen, die Beziehung zwischen Kranken und Gesunden zu fördern, Mitgefühl zu zeigen und das Verständnis für die Bedürf- nisse von Kranken und Angehörigen zu schaffen. Dieses Jahr fin- det der Tag der Kranken am 4. März statt und bietet Anlass für verschiedenste Veranstaltungen in der Öffentlichkeit.

Weitere Informationen: www.tagderkranken.ch

FMH Ak tuell 258

(6)

Arbeit zu verlieren, weiterarbeiten − selbst wenn sie eigentlich krank sind. Aus einer Studie von Travail.

Suisse geht hervor, dass der Präsentismus in der Schweiz weit verbreitet ist. 30 Prozent der repräsen­

tativ Befragten geben an, dass sie oft oder häufig arbei­

ten, obwohl sie krank sind. Es versteht sich von selbst, dass so die Zeit für das Auskurieren einer Krankheit oft fehlt. Der problematische Einsatz von Medikamenten, insbesondere von Analgetika und gewissen Psycho­

pharmaka, lässt uns zwar vermeintlich Zeit sparen, verursacht aber neue, andere Probleme und Schwierig­

keiten.

Zeit haben, krank zu sein, ist das eine. Zeit haben, um kranke Kinder oder ältere Menschen zu betreuen, das andere. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik leistet ein Drittel der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jah­

ren informelle Freiwilligenarbeit. Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung sowie Dienstleistung in der Pflege von Verwandten und Bekannten ergeben jährlich ca.

64 Millionen Pflege­ und Betreuungsstunden in einem Gegenwert von 3,5 Milliarden Franken. Die kommen­

den Jahre werden mit der Zunahme an älteren Men­

schen diese Unterstützungsform noch ansteigen las­

sen. Angehörige haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen, auch Wünsche an die Ärzteschaft und die Pflegenden.

Bei einer Befragung von Angehörigen von psychisch kranken Menschen über ihre Wünsche an die Psychia­

trie war mit 81 Prozent der grösste Wunsch der, dass mehr Zeit für Gespräche mit den Angehörigen zur Ver­

fügung stehen sollte. Angehörige brauchen Zeit für Informationen, für Gespräche und eine respektvolle Anerkennung ihrer Betreuungsarbeit. Und Angehörige brauchen auch Zeit für die eigene Erholung und ihre eigenen Bedürfnisse.

Zeit ist wesentlich für gelingende Behandlung

Zeit haben oder nicht beeinflusst wesentlich unsere ärztliche Tätigkeit und die Medizin ganz generell. Aus

Befragungen geht hervor, dass Ärzte, die genügend Zeit für Gespräche mit Patienten und Angehörigen haben, ihre Arbeit mit mehr Zufriedenheit erleben. Die Bezie­

hung zwischen Arzt und Patient wird wieder zur Basis des ärztlichen Handelns, Zeit nehmen und geben zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor für eine gelingende Behandlung. Nehmen wir uns also Zeit für unsere Pa­

tienten, für deren Angehörige, aber auch für unsere Umgebung, sei es während der Arbeit, sei es im priva­

ten Leben. Machen wir wieder einmal eine ausgiebige Kaffeepause mit den Praxisassistentinnen. Plaudern wir wieder einmal mit den Pflegenden im Abteilungs­

büro. Erzählen wir von unseren Schwierigkeiten im be­

ruflichen Alltag, aber auch von guten Begegnungen und dankbaren Patienten. Nehmen wir uns auch im hektischen Alltag einmal Zeit, legen die Beine auf das Pult, schauen zum Fenster hinaus und geniessen für einen kurzen Moment das vorbeiziehende Wetter. Und wenn wir dann nach einem zeitintensiven Arbeitstag nach Hause zurückkehren, sollten wir uns vielleicht nicht als erstes in medizinischer Fachliteratur ver­

tiefen, sondern sich mit der Familie an den Tisch set­

zen, wieder einmal ein Kartenspiel hervornehmen, später in aller Ruhe einen Tee trinken und uns genü­

gend Zeit für Ruhe und Erholung gönnen.

In dem Sinne ist das Thema des diesjährigen Tag der Kranken nicht nur ein Thema für den Kranken, son­

dern ein Thema für uns alle, ganz speziell auch für uns Ärzte, die so oft glauben, keine Zeit zu haben.

Korrespondenz:

Dr. med. Hans Kurt Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Bielstrasse 109 4500 Solothurn kurt[at]solnet.ch

Ursula Steiner-König

Ende August 2017 ist Frau Dr. med. Ursula Steiner-König im Alter von 78 Jahren in Basel verstorben. Frau Dr. Steiner war, delegiert durch die FMH, lange Jahre Vizepräsidentin des Zen tralkomitees

«Tag der Kranken». Durch ihre verschiedenen politischen Engage- ments, u.a. als Vize-Präsidentin der FMH, hat sie ihre grossen Er- fahrungen engagiert und mit viel Fachwissen für den «Tag der Kranken» eingesetzt. Dafür sei ihr im Gedenken herzlich gedankt.

FMH Ak tuell 259

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Bundesrätlicher Tarifeingriff

Absenkung beim Weiterbildungstitel

«Praktischer Arzt / Praktische Ärztin»

Patrick Müller

Leiter Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Der Bundesrat verordnete per 1. Januar 2018 einen zweiten Tarifeingriff mit um- fangreichen Massnahmen in den TARMED. Eine dieser vom Bundesrat verordneten Massnahmen betrifft die Einführung eines einheitlichen Dignitätsfaktors und den Skalierungsfaktor beim Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin».

Die Anwendung dieser verordneten Absenkung führte zu vielen Rückfragen.

Nach dem Scheitern der tarifpartnerschaftlichen Revi- sion im Sommer 2016 führte der Bundesrat mit seiner subsidiären Kompetenz einen zweiten und sehr um- fangreichen Tarifeingriff in den TARMED per 1. 1. 2018 durch. Über die einzelnen Details dieser Massnahmen wurde in der Schweizerischen Ärztezeitung bereits be- richtet [1]. In einer Massnahme führte der Bundesrat einen einheitlichen Dignitätsfaktor von 0.985 ein und eb- nete damit die «Quantitativen Dignitäten» ein. Damit wird der Minutenkostensatz der Ärztlichen Leistung (AL) unabhängig von der ärztlichen Weiterbildung und Tarifposition festgelegt. Eine Ausnahme machte er beim Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin»: hier verordnete der Bundesrat, dass Ärztinnen und Ärzte, welche ausschliesslich über einen solchen Weiterbildungstitel und nicht über einen Facharzttitel verfügen, einen Skalierungsfaktor (Reduktion) von 0.93 auf die AL anwenden müssen (Basis sind die neuen AL Taxpunkte der Tarifpositionen gemäss TARMED-Ver- sion 1.09_BR). Das BAG, welche die Verordnung tarifa- risch umsetzte, hat es bisher unterlassen, eine genaue Definition der Anwendung dieses Skalierungsfaktors zu publizieren. Damit verbunden erreichten die FMH in den letzten Wochen sehr viele Rückfragen, was nun genau unter «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» ver- standen und wie dieser Skalierungsfaktor angewendet wird.

Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin»

Die Schweiz hat den eidgenössischen Weiterbildungs- titel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» im Zuge der Bilateralen Verträge mit der EU geschaffen und im Jahr

2002 in Kraft gesetzt. Im Anschluss an ein 6-jähriges Medizinstudium erlaubt dieser lediglich drei Weiter- bildungsjahre und eine Schlussprüfung umfassende Minimaltitel den Erwerb einer kantonalen Berufsaus- übungsbewilligung und damit die Aufnahme einer selbständigen ärztlichen Tätigkeit in der ganzen Schweiz. Wer über einen in einem Mitgliedstaat der EU erworbenen Weiterbildungstitel «Allgemeinmedizin»

verfügt, der in der EU-Richtlinie 2005/36 unter Ziff.

5.1.4. «Ausbildungsnachweise für den Allgemeinmedi- ziner» aufgeführt ist, kann aufgrund des Freizügig- keitsabkommens Schweiz/EU in der Schweiz nur als

«Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» anerkannt wer- den. Dabei wird im Rahmen der Anerkennung von aus- ländischen Allgemeinmedizin-Weiterbildungstiteln durch die MEBEKO nicht berücksichtigt, ob es sich beim ausländischen Weiterbildungstitel um eine 5-jäh- rige oder eine 3-jährige Qualifikation handelt. Beim Titel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» handelt es ausdrücklich nicht um einen Facharzttitel, was u.a. zur Folge hat, dass er z.B. keine genügende Grundlage für den Erwerb von Fähigkeitsausweisen bildet.

Der Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» darf nicht mit der Bezeichnung «med. pract.»

verwechselt werden. Früher haben sich Ärztinnen und Ärzte, die über keinen Doktortitel verfügten, oft als

«med. pract.» bezeichnet. Damit wird jedoch nichts über die absolvierte Weiterbildungszeit resp. Facharzt- weiterbildung ausgesagt – es zeigt ausschliesslich, dass die Ärztin oder der Arzt über keinen Doktortitel ver- fügt. Heute empfiehlt die FMH wegen der Verwechs- lungsgefahr mit dem «Praktischen Arzt» diese Be- zeichnung nicht mehr zu verwenden und an deren Stelle «dipl. Arzt» zu führen.

FMH Tarif-Fragen 260

(8)

Wann muss der Skalierungsfaktor ange- wendet werden?

Gemäss Verordnung des Bundesrates müssen Ärztin- nen und Ärzte, welche ausschliesslich über den Weiter- bildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin»

verfügen, auf jeder erbrachten Tarifposition auf der Ärztlichen Leistung (AL, Taxpunkte) den Skalierungs- faktor in der Höhe von 0.93 anwenden. Damit reduzie- ren sich die Anzahl Taxpunkte der AL für jede er- brachte Tarifposition. Der Faktor soll transparent auf Tarifpositionsebene auf der Rechnung ausgewiesen werden (im Feld fAL des XML-Rechnungsformulars).

Dabei kommt der Skalierungsfaktor auch bei Tarifposi- tionen zur Anwendung, die im Besitzstand der Ärztin / des Arztes sind. Ärztinnen und Ärzte, welche zusätz- lich zum Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Prak- tische Ärztin» einen eidgenössischen oder in der Schweiz formell anerkannten Facharzttitel erworben haben (Doppeltitelträger), sind von dieser Absenkung nicht betroffen und müssen den Skalierungsfaktor bei keiner Tarifposition (auch nicht bei der Erbringung von Leistungen der Grundversorgung) anwenden.

Werden beispielsweise auf einer Rechnung Leistungen von einem Praktischen Arzt und einem Facharzt auf- geführt, müssen nur die Leistungen des Praktischen Arztes um den Skalierungsfaktor reduziert werden.

Dies gilt auch für Rechnungen, die unter einer gemein-

samen ZSR-Nummer (z.B. bei einer Institution oder Gemeinschaftspraxis) verrechnet werden – Ausschlag- gebend ist immer der ausführende Arzt auf Tarif- positions ebene.

Literatur

1 Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(47):1568–71.

Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(28–29):888–91.

Was tun, falls eine Rechnung wegen fehlendem Skalierungsfaktor zurück- gewiesen wird?

Wir haben Hinweise dafür, dass die Versicherungen die richtige Anwendung des Skalierungsfaktors genau prüfen. Falls eine Rechnung durch eine Versicherung mit der Begründung, der Ska- lierungsfaktor sei nicht angewendet worden, zurückgewiesen wird, bestehen folgende Möglichkeiten:

Überprüfung der erfassten Angaben des betroffenen Arztes bzw. der betroffenen Ärztin im Medizinalberuferegister unter www.medregom.admin.ch

– Ist in diesem Register ein Facharzttitel aufgeführt, erfolgte die Rückweisung zu Unrecht. In solchen Fällen sollten Sie sich an die SASIS AG wenden, welche für die Versicherungen die Listen der Weiterbildungstitel führt, oder Sie klären den Sachverhalt direkt mit der Versicherung.

– Bei weiteren Fragen (u.a. wenn kein Weiterbildungstitel eingetragen ist) können Sie sich an die Abteilung Ambu- lante Versorgung und Tarife unter tarife.ambulant[at]fmh.ch wenden.

Korrespondenz

FMH / Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Baslerstrasse 47 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

FMH Tarif-Fragen 261

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Medizinische Praxisassistentin – Ein Beruf im Wandel

Neue berufliche Chancen im Kampf gegen den Nachwuchsmangel

Marianne Schenka, Carlos Beat Quintob

a Präsidentin Odamed Berufsbildung Medizinische Praxisassistentin, b Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Public Health und Gesundheitsberufe

Die Tätigkeiten einer Medizinischen Praxisassistentin (MPA) sind interessant und attraktiv. Leider besteht aber auf dem Arbeitsmarkt immer noch ein genereller MPA-Mangel und es müssen Massnahmen getroffen werden, diesen zu beheben.

Die Weiterbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin (MPK) eröffnet den MPA nun neue berufliche Perspektiven und steigert damit die Attraktivität des Berufs.

Diese Tatsache und der Umstand, dass dadurch die Anzahl Lernende gegenüber dem letzten Jahr leicht zugenommen hat, reichen aber alleine nicht aus. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Nachwuchs in diesem Beruf weiter zu fördern. Lernende auszubilden bedeutet für den Betrieb immer Mehraufwand und Investition. Dank dem Engagement von MPA und Arzt gelingt dies fortan mit guter Qualität.

Die Hürden sind für die Lehrbetriebe in der Selektion von Lernenden relativ hoch, auch weil die Berufslehre immer noch ein «Image-Problem» hat. Der Trend nach

höheren Berufsausbildungen und den damit verbun- denen besser bezahlten Jobs trägt das Seinige bei. Auf potentielle Lehrstellen bewerben sich nicht selten un- genügend qualifizierte Jugendliche. Die idealen Aus- bildungsplätze für lernende MPA sind die Hausarzt- praxen, weil diese in der Regel alle Kernkompetenzen einer MPA für die Berufsausbildung anbieten können.

Spezialarztpraxen, welche nicht das ganze Kompetenz- spektrum in ihrem Praxisalltag anbieten können, kön- nen sich in Verbund- bzw. Kooperationslösungen als Ausbildungspraxen etablieren. Zudem sind die Spitäler auf den Geschmack gekommen, MPA anzustellen und zeigen sich zunehmend auch bereit, MPA auszubilden, auf einen gewissen Druck hin und aus Gründen der Fairness gegenüber der Praxisärzteschaft und den kan- tonalen Ärztegesellschaften, welche die Ausbildung personell und finanziell tragen. Die MPA finden zuneh- mend Arbeitsstellen in den Ambulatorien von Spitä- lern. Der Mangel an Lehrstellen steht auch – aber nicht nur – im direkten Zusammenhang mit dem Rückgang der Hausärzte. Das erfordert Massnahmen für mehr Lehrstellen und Alternativen, um den Nachwuchs zu sichern, sowie Massnahmen für die Qualität, um den Anforderungen dieser anspruchsvollen Berufslehre gerecht zu werden.

Seit dem 1. August 2017 werden Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen für die eid- genössische Berufsprüfung und höhere Fachprüfung vom Bund finanziell unterstützt. So auch Medizinische Praxisassistentinnen bzw. -as sis tenten MPA EFZ, die sich zur Medizinischen Praxiskoordinatorin bzw. zum Praxiskoordinator MPK weiterbilden und einen Vor- bereitungskurs besuchen. Wichtig ist, dass die MPA die Kurskosten selber in ihrem Namen bezahlen und der Arbeitgeber seinen Anteil an die Kurskosten da- nach mit den MPA direkt abrechnet. Ansonsten ha- ben die MPA kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Kurskosten.

Genauere Informationen für praktizierende Ärztinnen und Ärzte, die MPA beschäftigen, die sich zur MPK weiterbilden, finden Sie auf der FMH-Website unter:

http://www.fmh.ch/ → Services → Medizinische Praxis- assistentinnen → MPA EFZ: Bundesbeiträge zu Vor- bereitungskursen Berufsprüfung MPK (rechts in der dritten grauen Box)

FMH Medizinische Praxisassistentinnen 262

(10)

Anforderungen an Lernende

Nicht unerheblich ist dabei der Selektionsprozess von Lernenden. Mit der richtigen Auswahl von Lernenden entscheidet sich weitgehend, wie aufwändig deren Be- gleitung am Arbeitsplatz sein wird. Wir plädieren deshalb auf eine gute Vorbildung der Jugendlichen auf einem Schulniveau der erweiterten Sekundarstufe 1 und guten Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern.

Die Ausbildung zur MPA ist vielseitig und erfordert ein hohes Mass an Engagement in Schule und Betrieb. Der duale Ausbildungsweg schafft die Grundlage, gelerntes Wissen in die Praxis umzusetzen. Die Fähigkeit zu ver- netzen sehen wir als eine der wichtigsten Anfor derung an die Lernenden! Die Handlungen stehen im Fokus und die Fähigkeit, benötigtes Wissen selbst zu produ- zieren. Die MPA-Ausbildung ist ein enges Zusammen- spiel zwischen Lernen und Arbeiten. Vernetztes Denken kann nur entwickeln, wer über ein genügend breites Wis- sen verfügt. Genau deshalb ist es wichtig, den Lernenden gute und gesicherte Fertigkeiten und das aktuellste Wis- sen anzubieten und sie darin zu unterstützen, selbst- verantwortlich für den eigenen Lernerfolg zu handeln.

Ist die MPA ausgebildet, ist ihre Persönlichkeit gereift und der Umgang mit Menschen gestärkt und geformt.

Dies macht die jungen Berufsleute zu charakterstar- ken, hilfsbereiten und sozialen Mitmenschen, die sich für die Arztpraxis weiterbilden und -entwickeln kön- nen. Sie werden so stets einen guten und sicheren Stel- lenwert geniessen und mit entsprechender Förderung und Unterstützung durch die Ärzte auch längerfristi- ger bindend dem Betrieb erhalten bleiben.

Attraktivität steigern und Lehrstellen fördern

Einige Massnahmen zur Förderung von Lehrstellen sind in Planung und werden in naher Zukunft umge- setzt. So wird eine Promotion des MPA-Berufs an den nationalen Berufsmeisterschaften SwissSkills durch- geführt werden, welche auf dem Expo-Gelände in Bern vom 13. bis 16. September 2018 stattfinden wird. Mit einem gemeinsamen Informationsstand wollen die FMH und der SVA, unter der Beteiligung weiterer Orga- nisationen wie mfe, JHAS und die ARAM, einen Ein- blick in den MPA-Beruf geben. Weiter konnte im Rah- men der BiVo-Revision 2019 die Attraktivität für Lernende gesteigert werden, denn diese werden ab dann einen halben Tag mehr in der Arztpraxis tätig sein. Mit dem «Strategiepapier MPA» wird von der FMH und den MPA-Berufsverbänden eine zukunftsge- richtete Publikation geschaffen, welche als Grundlage

und Orientierung bei der Umsetzung der einzelnen Massnahmen dienen soll.

Neue Weiterbildungsmöglichkeit

Die Entwicklung der Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin und die gut besuchten Schul- Module zeigen, dass ein Schritt in die richtige Rich- tung getan ist. Wir sind zuversichtlich, dass die MPA mit dieser Weiterbildungsmöglichkeit vermehrt im Beruf bleiben werden und weniger in andere Berufs- zweige abwandern.

Für Ärztinnen und Ärzte können die neuen Berufs- leute gute Unterstützung im Praxisalltag bieten. Das digitale Zeitalter ist mit grossen Veränderungen für die Arztpraxen schon längst eingetreten und schreitet weiter voran. Die Prozesse sind beschleunigt, vielfach effizienter, aber keinesfalls kostengünstiger! Die MPK wird ihre Rolle in diesem Bereich wahrnehmen und Ärztinnen und Ärzte in ihren Unternehmen entlasten können.

Die beiden Fachrichtungen geben vor, in welchen Ge- bieten die MPK zum Einsatz kommen: Die MPK praxis- leitende Richtung verbinden klinisch-medizinische Erfahrung mit Geschäftsführungs-Know-how. Sie ar- beiten in einer Kaderfunktion und sind in einer Arzt- praxis mit dem selbständigen Führen des Personals, des HR- und Einkommensmanagements, des Praxis- marketings und der Qualitätssicherung betraut.

Die MPK klinischer Richtung arbeiten und betreuen unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arz- tes Menschen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten. Sie sind besorgt um eine patientenzen- trierte Koordination von Abklärungen und Therapien der involvierten Leistungserbringer und erleichtern den Zugang zu den kommunalen Ressourcen. Sie ken- nen die wichtigsten Aufgaben und Handlungskompe- tenzen der Fachpersonen im Gesundheitswesen und respektieren ihre eigenen fachlichen und beruflichen Grenzen.

Effizienzsteigerung in den betrieblichen Abläufen

Das Arbeitsumfeld in der ambulanten medizinischen Versorgung ist von einer immer grösser werdenden Lücke zwischen nachgefragten und angebotenen Kon- sultationen bei den Hausärztinnen und Hausärzten und der Zunahme älterer Menschen mit komplexen chronischen Krankheiten geprägt. Der dadurch entste- henden Überlastung der Arztpraxen kann durch den Einbezug einer MPK in verantwortungsvolle Tätigkei-

FMH Medizinische Praxisassistentinnen 263

(11)

ten im Rahmen eines Teamansatzes begegnet werden.

Die MPK leisten ihren Beitrag an die Gesellschaft im Rahmen einer kosteneffizienten Gesundheitsversor- gung, im klinischen Bereich durch Beratung und Be- handlung von Langzeitpatienten, im administrativen Praxisbereich zu Gunsten eines wirksamen Personal-, Kosten- und Qualitätsmanagements.

Für die Praxisinhaber bedeutet dies einerseits eine Entlastung in der Betriebsorganisation zugunsten ihrer Kernaufgaben in der ambulanten Medizin und ande- rerseits organisatorische Entlastung in der Betreuung von Menschen mit chronischen Krankheiten. Die ausge- bildeten MPK tragen damit zur Effizienzsteigerung in den betrieblichen Abläufen der Arztpraxis bei und hel- fen, dass in der kostengünstigeren Praxis ausreichend Kapazität für die Betreuung von chronisch kranken Patienten vorhanden ist und diese nicht in den teure- ren spitalambulanten Bereich ausweichen müssen.

Moderne und vernetzte Arztpraxen

Mit dem enormen technischen Fortschritt und den zunehmenden gesellschaftlichen Ansprüchen an die ärztliche Versorgung sehen sich traditionelle Praxis- modelle mit zahlreichen Herausforderungen konfron- tiert. Die neuen Weiterbildungsmöglichkeiten der MPA bieten einen Weg, auf diese Herausforderungen zu rea gieren. In Kombination mit alternativen Betriebs- modellen wie Gemeinschaftspraxen, «fliegenden»

Dienstleistern und/oder Praxisnetzwerken kann die MPK dazu beitragen, die Hausarztpraxis zu einem modernen und vernetzten Betrieb werden zu lassen.

Nun ist es Sache der medizinischen Leistungserbringer nicht hinterher zu hinken, damit die Bevölkerung auch zukünftig vertrauensvoll auf die Kompetenz und die Kommunikationsfähigkeit ihrer Hausarztpraxen setzen kann.

Korrespondenz:

OdA Berufsbildung Medizi- nische Praxisassistentin Elfenstrasse 19 Postfach 1010 CH-3000 Bern 6 Tel. 031 380 54 58 Fax 031 381 04 57 info@odamed.ch

FMH Medizinische Praxisassistentinnen 264

(12)

Gemäss Art. 71 KVV

Neutrales Formular für Kostengut-

sprache-Gesuche im «Off-Label-Use»

Thomas Bindera, Markus Gnägib, Herbert Plaggec, Heiner Sandmeierd, Ursula Schafrothe, Andreas Schiesserf, Jürg Zollikofere

a Vips, b santésuisse, c GSASA, d Interpharma, e SGV, f Curafutura

Off-Label-Use

Der Off-Label-Use (olu) von Arzneimitteln spielt v.a. in der Onkologie, ebenso aber auch in anderen Fachgebie- ten, eine gewichtige Rolle. Grundsätzlich entspricht alles, was nicht dem in der Spezialitätenliste (SL) aufge- führten Gesamttext (inkl. allfällige Limitatio) ent- spricht, einem olu, welcher in der Grundversicherung nur übernommen werden darf, falls die entsprechen- den Bedingungen des Artikels 71a-d KVV erfüllt sind.

Dieser Artikel schreibt bei der Beurteilung durch den Versicherer die zwingende Konsultation des Vertrau- ensarztes (VA) vor. Dies erfolgt in Form einer Einzelfall- beurteilung, welche aber nur gelingen kann, wenn der Antrag für Kostengutsprache vollständig ist. Ist dies der Fall, so hat der Krankenversicherer innert 2  Wo- chen einen Entscheid zu fällen. Um die Kommunika- tion zwischen Antragsteller und Leistungsabteilung

der Versicherung zu verbessern, hat die Schweize rische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) zusammen mit der Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) Regeln dazu zusammen- gestellt. Die SGV hat zudem ein Formular für das Kos- tengutsprache-Gesuch verfasst1. Dieses be inhal tet alle wesentlichen Punkte (wie Angaben über bisherige The- rapien, Klinik, Prognose, beantragte Therapie und An- gaben über Publikationen betreffend die beantragten Therapien). Sehr wichtig ist, dass bei jedem Antrag an- gegeben wird, was bereits an Alternativen eingesetzt wurde und ob es noch in der SL gelistete therapeutische Alternativen gibt, und aus welchem Grund sie nicht zu- mutbar sind. Selbstverständlich sollen auch Diskussio- nen möglich sein: Sowohl beantragender Arzt wie auch VA sollen bei Bedarf telefonisch erreichbar sein.

Unnötige Administration und Einengung der ärztlichen Freiheit?

Während die Verschreibungsfreiheit unbestrittener- massen durch die Swissmedic-Zulassung resp. die Auf- nahme in die SL eingeschränkt ist, d.h. Arzneimittel, welche diese beiden Hürden genommen haben, ja gewisse Bedingungen erfüllen müssen, ermöglicht der Art. 71a-d KVV gewissermassen das legale Verwenden einer Pharmakotherapie, die nicht als Pflichtleistung in der SL enthalten ist oder sogar von Swissmedic in der Schweiz noch nicht zugelassen wurde.

Formulare können auch einmal die Arbeit erleichtern

Ein olu muss vorgängig vom Versicherer genehmigt werden. Der verordnende Arzt hat deshalb ein Gesuch zu schreiben, das zwingend vom VA bearbeitet und mit einer zustimmenden (oder ablehnenden) Empfehlung an die Leistungsabteilung des Versicherers weitergelei- tet wird. Damit der VA die Nutzenbewertung vorneh- men kann, ist er auf vollständige Angaben angewiesen.

Das Kostengutspracheformular zeigt auf, welche ein- zelnen Angaben erwünscht und welche obligat sind. Es ist so aufgebaut, dass der ausfüllende Arzt auf Lücken aufmerksam gemacht wird.

Conditio sine qua non?

Das Verwenden des Formulars ist keine conditio sine qua non. Es gibt keine Vorschrift, dass es zwingend aus- gefüllt werden muss. Es zeigt jedoch eine mögliche Systematik auf, mit welcher der Antrag mit einem Mi- nimum an Aufwand formuliert werden kann. So kann die Arbeit gegenseitig erleichtert und Missverständ- nissen vorgebeugt werden.

Korrespondenz:

Dr.med. Jürg Zollikofer Präsident SGV/SSMC juerg.zollikofer[at]hin.ch

Ein olu muss vorgängig vom Versicherer genehmigt werden.

1 Download unter: www.

vertrauensaerzte.ch/

links/

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN 265

(13)

Es folgen fünf Briefe zum Beitrag: Weiss J, Immer F.

Organspende in der Schweiz – explizite oder vermutete Zustimmung? Schweiz Ärzte- zeitung. 2018;99(5):137–9

Zur Hirntod-Debatte: Die Grenzen der Wissenschaft

Bevor wir über die Widerspruchslösung dis­

kutieren, sollten wir meines Erachtens zuerst nochmals grundsätzlich die Legitimation der Transplantationsmedizin beurteilen, denn neueste wissenschaftliche Arbeiten kommen zum naheliegenden Schluss, dass beim Tod des Menschen seine Person und sein Körper stirbt [1]. Das hat weitreichende Konsequen­

zen für die Transplantationsmedizin, weil so­

mit hirntote Menschen, bei denen ja nur das Hirn, nicht aber der übrige Körper tot ist, nicht mehr tote, sondern sterbende Men­

schen sind. Ob bei sterbenden Menschen Or­

gane entnommen werden sollen, muss neu beurteilt werden.

Es gibt aber meines Erachtens noch weitere Gründe für eine Neubeurteilung:

Ist die Annahme der Befürworter des Hirn­

todkonzeptes gerechtfertigt, dass ein hirn­

toter Mensch nichts mehr wahrnimmt, wenn ihm lebende Organe aus seinem lebenden Körper entnommen werden, und dass das Sterben des restlichen Körpers für hirntote Menschen keine Bedeutung hat?

1. Was, wenn sich die Medizin irrt?

Die Medizin hat sich in der Vergangenheit immer wieder geirrt. So wurden noch bis vor nicht allzu langer Zeit bei männlichen Neuge­

borenen Beschneidungen ohne Narkose durch­

geführt, weil die Medizin zu wissen glaubte, Säuglinge hätten noch keine Schmerzempfin­

dung.

2. Ein mehrzeitiger Tod ist widernatürlich und schadet Sterbenden mit hoher Wahrschein­

lichkeit

Gespendete Organe müssen zum Zeitpunkt der Entnahme noch lebendig sein. Die Lebens­

energie in den gespendeten Organen ist somit immer die Lebensenergie der Spender, auch während der ganzen Lebenszeit im Körper der Empfänger. Die entnommenen Organe ster­

ben also nicht zusammen mit dem Hirn und dem Rest des Körpers der Spender, sondern sie überleben und sterben erst nach Mona­

ten  und Jahren im Körper der Empfänger.

Der Körper von Spendern stirbt somit einen mehrzeitigen Tod.

3. Wann verlässt die Seele, so es denn eine gibt, den Körper?

Sterben ist ein längerer Prozess. Die empfind­

lichsten Zellen des Körpers, die Nervenzellen im Gehirn, sind bereits fünf Minuten nach Herzstillstand tot, die Hornhaut des Auges kann noch nach drei Tagen transplantiert und Zellen bestimmter Gewebe können noch nach einer Woche in Zellkulturen vermehrt werden. Wann verlässt die Seele den Körper?

Beim Herzstillstand, beim Hirntod oder erst nach einer Woche?

4. Unser Wissen über Hirntote ist unvollständig Hirntote Menschen regulieren die Körpertem­

peratur, bekämpfen Infektionen und heilen Wunden, hirntote Kinder wachsen und kom­

men in die Pubertät und schwangere hirntote Frauen können gesunde Kinder zur Welt brin­

gen. Der Körper kann offenbar auch ohne Ge­

hirn viele Funktionen aufrechterhalten. Kön­

nen wir annehmen, dass all dieses Leben für hirntote Menschen bedeutungslos ist?

5. Was wird die Forschung Neues bringen?

Denkbar wäre, dass es so etwas wie ein «Zell­

gedächtnis» gibt. Die Körperpsychotherapie, eine anerkannte, krankenkassenzulässige Therapieform, geht davon aus, dass im Körper emotionale Informationen aus der Kindheit gespeichert sind. Wenn also Erinnerungen auch im Körper gespeichert sein sollten, würde dies bedeuten, dass auch im Körper eine Form von Bewusstsein existiert, dass Spender Organverpflanzungen somit miterle­

ben und dass Empfänger Erinnerungen der Spender mittransplantiert bekommen. Dazu gibt es in der Literatur Hinweise, die aber durch weitere Forschung bestätigt werden müssen.

6. Auch für die Philosophie hat der Körper Bedeutung

Die Philosophin Barbara Bleisch bemerkte in Sternstunde Philosophie (SRF 31.12.2017) in ei­

nem Gespräch über Unsterblichkeit: «… dass Lüscher die Art von Unsterblichkeit im Kopf hat, wo man sein Hirn quasi hinauflädt auf einen Chip und dann in einem neuen Körper weiterlebt. Und das finde ich schon alleine deshalb absurd, weil es so eine starke Leib­

Seele­Dichotomie macht, als wäre ich nicht auch mein Körper.» Für Barbara Bleisch ist klar, dass wir auch unser Körper sind.

Fazit: Wir wissen nicht, was Sterbende er­

leben, ob ein mehrzeitiger Tod Sterbenden schadet, wann genau die Seele, so es denn eine gibt, den Körper verlässt und ob es kein Zellgedächtnis gibt.

Sollten aber Organtransplantationen Sterben­

den schaden, wäre das eine unglaubliche Tra­

gödie.

Müssten wir nicht angesichts so viel Nicht­

wissens den alten ärztlichen Behandlungs­

grundsatz des Primum nil nocere (in erster Linie nicht schaden) beherzigen und auf die Entnahmen von Organen während des Sterbe­

prozesses verzichten?

«Wenn der Atem aussetzt und der Arzt bestä­

tigt es: sind Sie sicher, dass man in diesem Augen blick keine Träume mehr hat?» (Max Frisch, «Fragebogen» XI, Suhrkamp).

Dr. med. Alex Frei, Winterthur Literatur

1 Kersting, D. Tod des Körpers oder Tod der Person?

Ethik Med (2017) 29: 217.

Wichtige Fragen sind ungeklärt

Die Stossrichtung des Artikels der Lobby­

Organisation Swisstransplant ist aus deren Sicht nachvollziehbar, darf aber nicht unwi­

dersprochen bleiben. Eine Aufweichung der momentan gesetzlich geltenden Regelung der

«expliziten Zustimmung» gilt es meiner Meinung nach mit allen Mitteln zu verhin­

Die Bereitschaft zur Organspende Verfolgt man die öffentliche Debatte zur Or­

gan transplantation in der Schweiz, wird eine niedrige Spenderate und die Ungewissheit der Zustimmung beklagt. Die Schwierigkeit der Identifikation eines potentiellen Organspen­

ders, wenn der Wille dazu nicht mehr geäussert werden kann, nicht vorgängig dokumentiert vorliegt und auch den nächsten Angehörigen nicht bekannt ist, wird dafür verantwortlich gemacht. Mit dem Vorschlag einer erweiterten vermuteten Zustimmung in Kombination mit einem Register für Personen, die ihre Or­

gane nicht spenden möchten, erhofft sich Swisstransplant, das Ausmass an Organen zur Transplantation zu erhöhen. Absehbar bleibt jedoch, dass bei Spendeunwilligen der Eintrag in ein entsprechendes Register keinen An­

klang finden wird. Es könnte ja damit ein Nachteil verbunden sein und sich die Frage auf den eigenen Anspruch auf ein Organ im Bedarfsfall stellen. Ist der potentielle Organ­

empfänger moralisch nicht verpflichtet, auch ein potentieller Spender zu sein? Diese Ein­

sicht sollte die Bereitschaft zur Organspende begründen.

Dr. med. Marco Casanova, Güttingen

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 266

Briefe an die SÄZ

(14)

dern, solange wichtige Fragen rund um den Zeitpunkt des Todeseintritts einerseits und an dererseits die Folgen einer Transplantation sowohl für den Sterbenden wie für den Emp­

fänger nicht restlos geklärt sind. Organisatio­

nen wie Swisstransplant, welche die Organ­

transplantation propagieren, geben sich so, wie wenn all diese Fragen wissenschaftlich längst klar wären, was ich sehr bezweifle.

Weder wissen wir wirklich, was wir einem Sterbenden antun, wenn wir den natürlichen Sterbeprozess durch die Explantation mas­

siv  stören, noch können wir abschätzen, in­

wieweit der Sterbende durch das Überleben einzelner seiner Organe im Körper eines Emp­

fängers, daran gehindert wird, in seinem Ster­

beprozess weiter zu gehen Richtung geistige Welt. Zuletzt bleibt auch die Frage offen, in­

wieweit der Empfänger geistig­seelisch durch das ihm eingepflanzte Organ verändert und beeinflusst wird, worauf in der Literatur durchaus Hinweise existieren – Forschung in diese Richtung, aber von unvoreingenom­

menen Wissenschaftlern ohne Interessens­

konflikte, wäre notwendig!

Leider ist eine öffentliche Diskussion über diese Themen nie wirklich geführt worden und macht es mir auch den Anschein, wie wenn kritische Stimmen von den entspre­

chenden Lobbyorganisationen und Ärzten am liebsten gar nicht zur Kenntnis genommen werden.

Dr. med. Alexander Erlach, Winterthur

0rganspende in der Schweiz – sterbend oder schon verstorben?

Die Swisstransplant moniert eine niedrige ef­

fektive (Organ­)Spenderrate in einer «grund­

sätzlich hervorragenden Gesundheitsversor­

gung» (der Schweiz). Nur schon hier scheint es mir fraglich, ob diese beiden Tatsachen über­

haupt miteinander zusammenhängen. Mit deshalb aber soll von der «expliziten» auf die

«vermutete Zustimmung» zur Organspende übergegangen werden. Die Menschen und potentiellen Organspender werden also nicht mehr gefragt, ob sie damit einverstanden sind und ebenso die Angehörigen nicht mehr. Eine

«offene Gesprächskultur», wie sie in der glei­

chen Ausgabe der SÄZ im Artikel von Kunz und Rüegger [1] gefordert wird, wird wegargu­

mentiert. Gleichzeitig findet so ein Paradig­

mawechsel in der (medizinischen) Welt des

«informed consent» statt. Hirntote Menschen sind, und darüber herrscht wohl Einigkeit, sterbend. Dass sie aber, wie mantraartig wiederholt wird, «verstorben» oder «post­

mortal» sein sollen, ist in meiner Wahrneh­

Warum vermutete Zustimmung ein No-Go ist:

Der freie Wille eines Menschen in einer so wichtigen Angelegenheit wird nicht mehr res­

pektiert. Wir haben das Recht, uns zu einer Angelegenheit nicht zu äussern, von der wir zu wenig wissen oder die uns nicht behagt, ohne dass es Konsequenzen hat. Wir haben ein Recht auf unsern Körper, der gehört uns ganz privat. Eine Organtransplantation darf nur erfolgen, wenn Spender und Empfänger explizit einverstanden sind. Warum? Ich er­

zähle ihnen ein Beispiel vom niederländi­

schen Pastor Hans Stolp, der jahrelang Sterbe­

begleitung machte:

Zack Dunlop erleidet 2007 einen schweren Unfall. Nach der Annahme in der Klinik wird er von Ärzten für hirntot erklärt. Seine Eltern sind mit einer Organspende einverstanden.

Und dann geschieht etwas Unglaubliches: ei­

nige Minuten bevor die Operation beginnen soll, fährt ein Verwandter von Zack mit einer Messerklinge über dessen Fusssohle. Zu sei­

ner blanken Überraschung zieht Zack seinen Fuss zurück. Als der Mann darauf heftig an dessen Fingernägeln zieht, reagiert Zack auch hierauf und bewegt sogar seine andere Hand, um diesen Schmerz abzuwehren. Die Vorbe­

reitungen werden umgehend eingestellt. Zack

«kehrt zurück vom Tod» und kommt langsam wieder zu Bewusstsein. Das Erste, was er sei­

ner Familie sagt, als er wieder völlig bei Be­

wusstsein ist, sind die drei Worte «Ich liebe Euch». Auch Zack erzählt, dass er alles gehört habe, was die Ärzte gesagt, also auch, dass sie ihn für tot erklärt hatten. Er sagte: «Ich war fuchsteufelswild, denn ich war nicht tot, doch mein Körper machte es mir unmöglich, mich zu regen. Wäre ich imstande gewesen, zu tun was ich wollte, so wären die Fensterscheiben geplatzt».

Da sehn wir schon das erste Problem: Die Dia­

sein Herz nicht mehr schlägt und er kalt ist.

Das zweite Problem: Es gibt viele Menschen, die haben eine Scheu, sich zu diesem Thema zu äussern, das ist auch in andern Ländern so.

Die Menschen sind ja im Allgemeinen hilfsbe­

reit. Aber viele spüren intuitiv, dass da viele Fragen noch nicht geklärt sind. Gibt es ein Le­

ben nach dem Tod? Hat die Organspende eine Auswirkung auf den Verstorbenen? Man kann diese Fragen ein Leben lang wegschieben.

Aber es ist auch unser Recht, davon nichts wissen zu wollen.

Wir können die Welt jedoch nur auf dem Hin­

tergrund unserer Erfahrungen und unseres Wissens beurteilen und verstehen. Selbst Al­

bert Einstein wollte die Konsequenzen der Quantenphysik nicht sehen, die Heisenberg beschäftigten, auch das Phänomen der Ver­

schränkung, das besagt, dass Teilchen, die einmal in einem System verbunden waren, nicht unabhängig sind, auch wenn sie kilome­

terweit auseinander sind. Man spricht hier von Nichtlokalität, also wenn z.B. das Spin eines Teilchens geändert wird, geschieht die genau gleiche Änderung augenblicklich auch beim verschränkten Teilchen weit weg. Jetzt ist dies aber bewiesen. Doch wenn etwas nicht in unser Weltbild passt, wollen wir es nicht glauben, das ist leider menschlich. Es gibt aber heute interessante Forschungen, die zei­

gen, wie die Nichtlokalität und Verschrän­

kung sich auswirken.

1990 untersuchten amerikanische Forscher, ob menschliche Gefühle eine Wirkung auf un­

sere Zellen hätten. (Das wissen wir aus der Psychosomatik schon längst, aber es ist natür­

lich interessant, das klar zu beweisen). Sie wollten auch wissen, ob diese Auswirkung auch an der DNS sichtbar sei, auch wenn diese Zellen nicht mehr Bestandteil unseres Kör­

pers sind. (Von diesem Experiment sprach auch Bruce H. Lipton in seinem Buch: Intelli- gente Zellen.)

Den Versuchspersonen wurden Gewebepro­

ben und DNS entnommen, und in einem an­

dern Raum, später 500 km weiter weg unter­

gebracht und beobachtet. Die Testpersonen wurden wechselnden Gefühlen ausgesetzt, in dem man ihnen z.B. brutale Kriegsszenen oder erotische Videos etc. zeigte. Ergebnis:

Wenn der Zellspender eine emotionale Erfah­

rung machte, änderte sich der Zellverband, auch wenn sich die Zellprobe nicht mehr in seinem Körper befand. Die DNS der Zellen re­

agierte so prompt, als wäre sie noch im Kör­

per des Spenders.

Wenn wir aus Liebe ein Organ spenden, müs­

sen wir auch einverstanden sein mit den möglichen Konsequenzen. Es gibt Leute die dann sagen, ja aber das kann doch nicht sein, dass man dann erdgebunden bleibt bis das Or­

gan im Empfänger auch nicht mehr lebt, das sachen. Die Organspender versterben letztlich

– und dies im wahrsten Sinne des Wortes unwiderruflich – an der Organentnahme.

Viele Menschen spüren wohl intuitiv die vie­

len Ungereimtheiten, die der Organspende anhaften und von den Organspendebefür­

wortern verbreitet werden. Und darum wer­

den auch weiterhin alle Bemühungen von

«Swisstransplant und Partnern» ins Leere laufen … und dies scheint mir logisch und stimmig zu sein.

Dr. med. Urs Aemissegger, Winterthur

1 Kunz R, Rüegger H. Selbstbestimmtes Sterben als Herausforderung an die Medizin.

Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(5):156–8.

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 267

(15)

Der Schöpfer kann aber nicht seine Gesetze ändern, nur weil wir sie noch nicht verstehen oder uns auch nicht bemühen sie zu verste­

hen und lieber die Augen zumachen als zu sehen, wie alles verbunden ist. Nichts ist eine Strafe, alles sind wichtige Erfahrungen die wir machen, um daraus zu lernen. Wir haben den freien Willen und der muss respektiert blei­

ben.

Unser Körper ist keine Maschine und kein Er­

satzteillager. Wenn jemand einem Familien­

mitglied z.B. eine Niere aus Liebe spendet, ist das sicher schön, muss aber ohne Druck ge­

schehen. Jeder fremde Spender muss aus­

drücklich und freiwillig einwilligen, denn die  Folgen sind nicht genau absehbar. Es ist möglich, dass es eine seelische Verstrickung gibt. Der Körper ist auch nicht so geschaffen, um fremde Organe anzunehmen, er will die abstossen. Wir Menschen sind bio­psycho­

soziale Wesen.

Dr. med. Hedi Meierhans, Maseltrangen Lesen Sie zum Thema «Widerspruchslösung» auch das Interview mit Franz Immer, Direktor Swiss- transplant, in der Online Rubrik «Tour d’horizon»:

www.saez.ch → Tour d’horizon

Le corps médical est-il vraiment ce que l’on en dit?

Lettre concernant: Meyer B, Jans C, Golder L. Le corps médical est ouvert à de nouveaux modèles de financement.

Bull Méd Suisses. 2018;99(3):45–8.

L’argumentaire se base a priori pour la méde­

cine libérale ambulatoire sur l’interrogatoire de 295 médecins seulement sur plus de 30 000 médecins cotisant auprès de la FMH! Donc, sur moins de 1% d’entre eux! Quelle est donc la pertinence de l’affirmation ci­dessus inter­

rogeant moins de 1% des intéressés qui pour­

tant, eux, représentent plus de 50% des méde­

cins?

En effet, après un rapide calcul, il s’avère que sur ces 1%, il y a 42% a priori contre, 38% d’in­

décis et en fait seulement 32% pour (la somme de ces chiffres curieusement fait un total

>100!). Et si nous nous basons de plus sur les statistiques médicales de la FMH 2016, plus de 50% des médecins en exercice pratiquent en ambulatoire, dont plus de 50% en cabinet in­

dividuel (dont près de la moitié des femmes, soit 46,3%).

Alors? Une volonté d’information pertinente?

Ou une publicité trompeuse pour une étati­

sation indirecte de la médecine ambulatoire suisse? Car en effet, rappelons encore que le sujet de l’article est le financement uniforme des secteurs ambulatoire et hospitalier. Par ailleurs, plusieurs notions en chiffres sont ex­

Replik

(Hinweis: In der französischen Version der Schweizerischen Ärztezeitung ist die Antwort auf Französisch abgedruckt.)

Sehr geehrte Frau Gay-Crosier

Im Auftrag der FMH führt das Forschungsins­

titut gfs.bern seit 2011 jährlich repräsentative Befragungen bei der Ärzteschaft durch, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu er­

kennen. Für die vorliegende siebte Erhebung wurden im Zeitraum von Juni bis August 2017 insgesamt 1471 Ärzte befragt. Für die zufällige Stichprobenauswahl stand die FMH­Adress­

bank zur Verfügung. An der FMH­Begleitun­

tersuchung haben 974 akutsomatische Spital­

ärzte, 127 Ärzte in Psychiatrischen Kliniken und 75 Ärzte in Rehabilitationskliniken teil­

genommen. Hinzu kommen 295 ambulant tätige Ärzte. Bei einer Fallzahl von 295 ambu­

lant tätigen Ärztinnen und Ärzten ist mit einem erhöhten Vertrauensintervall von ±5,8 Pro­

zentpunkten zu rechnen. Für die zu beant­

wortenden Fragen ist dies ausreichend, um statistische Rückschlüsse auf die gesamte am­

bulante Ärzteschaft zu ziehen. Die Fallzahl der ambulant tätigen Ärzte ist bewusst tiefer gewählt im Vergleich zur akutsomatischen Ärzteschaft. Bei den akutsomatischen Spital­

ärzten beträgt das Vertrauensintervall ±3,2, da zusätzliche Indikatoren erhoben werden, die präziser sein müssen (beispielsweise Minu­

tenzahlen).

Bei der Frage «Welches Finanzierungssystem wünschen Sie sich am meisten für die Zu­

kunft?» ist uns bei der Übertragung der An­

teile «weiss nicht / keine Antwort» ein Fehler

Don’t trust me anymore, I’m a doctor

Stellungnahme zu den Regeln des Fortbildungsnachweises durch das SIWF (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter­ und Fortbildung); Editorial von: Bauer W, Hänggeli C.

Trust me, I’m a doctor. Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(5):129.

Der Fall des mit gefälschtem Diplom agieren­

den Sportarztes, der kürzlich durch die Me­

dien publik gemacht wurde, war seit Jahren bekannt. Aus Nachsicht habe man auf eine Strafanzeige seitens der Berner Sportklinik, wo die Berufstätigkeit ausgeübt worden war, verzichtet. Auch ausserhalb der Sportmedizin kursierten Vorwürfe, die nicht hätten igno­

riert werden dürfen.

Als ich mein Medizinstudium abgeschlossen habe, haben noch ethische Prinzipien gegol­

ten, die letztlich auf dem Eid des Hippokrates beruhten, auch wenn zu jener Zeit niemand mehr diesen Eid geschworen hatte.

Insbesondere war auch damals unabdingbar, sich ständig medizinisch fortzubilden. Ich glaube, dass die Mehrzahl meiner Generation dieser Obliegenheit mit mehr oder weniger Eifer nachgekommen ist.

Im Grossen und Ganzen ist das gut gegangen, auch ohne Dokumentationszwang. Heute ist es anders! Die Ärzte haben, teils selbstver­

schuldet, teils im Zuge des Regulierungs­

wahns, in allen gesellschaftlichen Bereichen die von der Politik noch nicht eingeforderte Fortbildungsdokumentation selbst erschaf­

fen. Heute nennt man es proaktives Handeln, zu Zeiten des braven Soldaten Schwejik nannte man es vorauseilenden Gehorsam.

Nun, wo liegt eigentlich das Problem?

Ganz richtig, die Vertrauensbasis, auf der jede Arzt­Patient­Beziehung beruht, ist zuneh­

mend in Frage gestellt und bröckelt. Wohlver­

standen nicht unbedingt in dem von uns er­

fahrenen Praxisalltag, aber auf jeden Fall auf medialer Ebene. In einem Leserbrief der Präsi­

dentin der Schweizerischen Stiftung Patien­

tenschutz in der NZZ vom 6.2.2018 unter dem plicitées au moins à quatre reprises dans cet

article sans que l’on puisse juger de leur perti­

nence vu l’absence de chiffres totaux permet­

tant de s’y rapporter.

Gageons que faits et affirmations font tourner la planète, mais que sur cette dernière, plus de 50% des médecins de certains cantons sont actuellement en «burnout». Il convient donc de toute urgence à ce que la FMH engage, elle, de gros et de justes moyens afin d’aider de façon juste et correcte les médecins cotisant à cette société. En lisant l’extrait suivant: «un glissement des compétences de décision vers des structures et des professionnels de la santé meilleur marché mais tout aussi compé­

tents est déterminant» (article pages 56 à 59 du même numéro), on peut pour l’instant être en droit d’en douter. On ne doit pas parler de la même définition «pertinente» de la com­

pétence. Espérons que nos politiciens s’y re­

trouvent!

Dr Fabienne Gay-Crosier, Carouge, Genève

unterlaufen. Wir danken Ihnen für den Hin­

weis. Die korrekten Zahlen der «weiss nicht/

keine Antwort»­Anteile haben wir im Schluss­

bericht auf der Website (www.fmh.ch → Sta­

tionäre Tarife → Begleitforschung → Ent­

wicklung Rahmenbedingungen Ärzteschaft) bereits angepasst. Alle übrigen Prozentwerte in der Grafik sind korrekt. Aus diesem Grund bleibt auch die Kernaussage: Die einheitliche Finanzierung findet sowohl bei den ambulant tätigen und bei den akutsomatischen Ärz­

tinnen als auch bei den Ärzten in Psychia­

trischen Kliniken und in Rehabilitationsklini­

ken zurzeit am meisten Zuspruch.

Lukas Golder, Co-Leiter gfs.bern

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 268

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