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Archiv "Senior-Experten: Wissen deutscher Senioren in aller Welt gefragt" (25.12.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 51–52⏐⏐25. Dezember 2006 A3519

S T A T U S

E

s sind nur noch wenige Tage.

Dann wird Dr. med. Gerhard Pülhorn seine Arbeit als Arzt an den Nagel hängen. Ende des Jahres gibt der Facharzt für Augenheilkunde aus Lichtenfels (Bayern) seine Kas- senzulassung ab und tritt in den ver-

dienten Ruhestand. Die Sorge, dass er sich künftig langweilen könnte, hat der 65-Jährige allerdings nicht – nicht zuletzt deshalb, weil er sich beim „Senior Experten Service“

(SES) hat registrieren lassen. Die Bonner Organisation vermittelt Fach-

leute, die aus dem Berufsleben aus- geschieden sind, für ehrenamtliche Einsätze in alle Welt: Handwerker, Ingenieure, aber auch Ärzte.

Im Herbst hat Pülhorn während seines Urlaubs bereits den ersten Einsatz absolviert. Der SES schick- te ihn für einen Monat nach China, in die Stadt Danyang, etwa 250 Ki- lometer westlich von Shanghai.

Dort war er in der augenheilkundli- chen Abteilung des „Danyang Med- ical Hospital“ tätig, schulte die Ärz- tinnen und Ärzte theoretisch und praktisch in der Phakoemulsifikati- on, einer OP-Technik zur Behand- lung des grauen Stars. Eine Ausrüs- tung sei vorhanden gewesen – zwar technisch nicht auf dem neuesten Stand, aber funktionsfähig.

„Das war ein rundum sinnvoller Einsatz für beide Seiten“, resümiert Pülhorn. Es habe ihm Spaß ge- macht, das Wissen aus seiner be- legärztlichen operativen Tätigkeit weiterzugeben. Zudem habe er die Möglichkeit gehabt, China kennen- zulernen, ein Land, das er noch nie bereist hatte. Dabei sei er kein nor- maler Tourist gewesen, sondern ha- be einen Einblick in das dortige Ge- sundheitswesen bekommen.

„Senior-Experte“

im Einsatz:

Augenarzt Gerhard Pülhorn bei seiner Arbeit im Danyang Medical Hospital

Fotos:Gerhard Pülhorn

SENIOR-EXPERTEN

Wissen deutscher Senioren in aller Welt gefragt

Der „Senior Experten Service“ vermittelt Rentner für ehrenamtliche Einsätze in mehr als 150 Länder. Auch Ärzte im Ruhestand können ihr Fachwissen weitergeben.

RECHTSREPORT

Anspruch auf nicht zuge- lassene Medikamente Eine Krankenkasse ist gegenüber ihren Versicherten zur Kostenüber- nahme verpflichtet, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte und dem Versicherten dafür Ausgaben entstanden sind. Das hat das Bun- dessozialgericht (BSG) entschieden.

Im beurteilten Fall ging es um die Kostenerstattung für Tomu- dex®, ein aus Kanada beschafftes chemotherapeutisches Arzneimit- tel. Die beklagte Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für ih- re Versicherte, eine an einem Zö- kumkarzinom erkrankte Frau, we- gen der in Deutschland fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung des Präparats abgelehnt. Außer- dem verwies die Kasse darauf,

dass die Rechtsprechung des BSG zum Off-Label-Use nicht ange- wandt werden könne, weil keine verlässlichen Daten zum Einsatz von Tomudex®bei der adjuvanten Chemotherapie vorlägen. Darüber hinaus gebe es Hinweise auf eine erhöhte Zahl von therapiebeding- ten Todesfällen gegenüber der Standardtherapie.

Die klagende Patientin hatte hin- gegen darauf verwiesen, dass sie an einer lebensbedrohlichen be- ziehungsweise ihre Lebensquali- tät nachhaltig beeinträchtigenden Krankheit leide. Zur Therapie mit Tomudex®gäbe es keine Alterna- tiven.

Das BSG hat in seinem Urteil klargestellt, dass zwar für das be- treffende Arzneimittel weder in Deutschland noch EU-weit eine

Arzneimittelzulassung vorliege. Die Regelungen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) zur Arzneimittelversor- gung bedürften jedoch in Fällen wie dem vorliegenden aufgrund des Beschlusses des Bundesver- fassungsgerichts (BVG) vom 6. De- zember 2005 einer verfassungs- konformen Auslegung. Danach muss in Fällen wie dem der Kläge- rin ausnahmsweise die Pflicht zur Kostenübernahme bejaht werden.

Denn in medizinisch begründeten Einzelfällen darf ein Arzneimittel auf Kosten der Krankenkasse ver- ordnet werden, selbst wenn es im Einsatzland nicht zugelassen ist.

Die vom BVG entwickelten Grundsätze zum Anspruch von GKV-Versicherten auf ärztliche Be- handlung mit nicht allgemein aner-

kannten Methoden gelten damit sinngemäß auch für Arzneimittel.

In seinem Beschluss hatte das BVG ausgeführt, dass es nicht zulässig ist, Versicherte generell von der Gewährung einer von ih- nen gewählten, ärztlich angewand- ten Behandlungsmethode auszu- schließen. Im damals entschiede- nen Fall ging es um einen Patien- ten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkran- kung eine allgemein anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung stand. Die Kostenübernahme für eine Alternativtherapie hatte das Gericht bejaht, falls eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Hei- lung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsver- lauf vorliege. (Urteil vom 4. April 2006, Az.: B 1 KR 7/05 R) BBee

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A3520 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 51–52⏐⏐25. Dezember 2006

S T A T U S

Im Krankenhaus stand Pülhorn immer ein Dolmetscher zur Seite:

ein Augenarzt aus Shanghai, der vom Chinesischen ins Englische übersetzte. Die Kollegen in Dan- yang seien unheimlich interessiert an seiner Arbeit gewesen, berichtet Pülhorn. Auch in der Ambulanz fun- gierte er als Lehrer und gab so seine langjährigen Erfahrungen in Dia- gnostik und Therapie weiter.

Ob er noch einmal einen solchen Einsatz machen würde? „Sofort“, antwortet Pülhorn, ohne Zögern.

Für ihn ist die Tätigkeit als Senior- Experte ein Ansporn, sich auch künf- tig über neue ophthalmologische OP-Techniken auf dem Laufenden zu halten.

Pülhorn hat vom SES durch einen Bekannten erfahren. Auslandsein- sätze in Entwicklungsländern hatte er zuvor nicht absolviert. Solche Er- fahrungen sind also beim SES kei- ne Voraussetzungen. Wichtiger sind

Einsatzbereitschaft und Spaß an neu- en Herausforderungen.

Der SES vermittelt schon seit mehr als 20 Jahren Experten, die aus dem Berufsleben ausgeschie- den sind, in alle Welt – „vom Be- rufsschullehrer bis zum Top-Mana- ger“, sagt SES-Sprecherin Sonnhild Schretzmann. Viele Anfragen kä- men aus dem Handwerk, aber auch aus den Bereichen Industrie und Handel sowie dem Dienstleistungs- sektor. Eine steigende Nachfrage verzeichnet Schretzmann neuerdings im Gesundheitswesen.

Die Einsätze der Senior-Experten dauern zwischen zwei Wochen und sechs Monaten und erfolgen auf An- frage. Anreise und Aufenthalt wer- den in der Regel vom Auftraggeber bezahlt. In der SES-Datenbank sind etwa 7 000 Senioren aus allen mög- lichen Branchen registriert, davon rund 500 Ärzte. Die Fachleute ar- beiten ehrenamtlich, erhalten aber ein kleines Taschengeld. 2005 ka- men etwa 1 500 Einsätze in 90 Län- dern zustande. Anfrage und Exper- tenprofil müssen zueinander passen.

Vorwiegend sind die Senior-Exper- ten in Entwicklungs- und Schwel- lenländern Asiens, Afrikas und La- teinamerikas sowie in Mittel- und Osteuropa tätig. Mittlerweile kom- men auch Anfragen aus dem Inland.

Einen großen Teil der Mittel für die Einsätze in Entwickungsländern stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung.

„Senior-Experten dürfen keine Ar- beitsplätze besetzen“, betont Schretz- mann. Sie sollen vielmehr die Men- schen vor Ort mit Fortbildungen un- terstützen, in Techniken einweisen oder auch strukturelle Vorschläge für die Arbeitsabläufe machen. Ma- ximal 15 Prozent der Gelder dürfen im Jahr für Katastrophen- und Wie- deraufbauhilfe verwendet werden.

Die Voraussetzung für einen SES-Einsatz sind gute Englisch- kenntnisse, denn oft gibt es vor Ort keine Dolmetscher, die ins Deutsche übersetzen können. Kenntnisse in der Landessprache sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Die Senior-Experten können Wünsche angeben, in welchen Ländern sie be- vorzugt eingesetzt werden möchten.

„Ich würde nicht in jedes Land ge- hen“, meint Pülhorn. Einen Einsatz im Jemen habe er abgelehnt. Aber das sei gar kein Problem.

Der SES ist eine gemeinnützige GmbH und erhält finanzielle Unter- stützung vom BMZ. Getragen wird die Organisation von vier Spitzen- verbänden der Wirtschaft, darunter die Bundesvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände, der Bun- desverband der Deutschen Indus- trie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie der Zen- tralverband des Deutschen Hand- werks. Somit versteht der SES die Senioren zugleich als „Botschafter der deutschen Wirtschaft“, die im Ausland Kontakte pflegen. I Dr. med. Birgit Hibbeler

EBM-RATGEBER

Zum 1. Januar 2007 wird/wurde für den Hausarzt eine einheitliche Leistung nach der Nummer 31600 für die postopera- tive Behandlung eingeführt. Warum? Was ändert sich dadurch?

Mit der Schaffung einer einheitlichen Leistung für die postoperative Behandlung im hausärztlichen Bereich wird einer Forde- rung der Hausärzte Rechnung getragen.

Diese hatten eine Vereinfachung der bisheri- gen Regelung angemahnt. Gründe für die Änderungen:

1. Die neue Regelung führt für die Hausärz- te zu einer deutlichen Verringerung des Doku- mentationsaufwands.

2. Hausärzte übernehmen nach den vorlie- genden Abrechnungen nur einen geringeren Teil der postoperativen Behandlungen. Im All- gemeinen sind das zudem die weniger speziel- len Nachbehandlungen, für die kein fachspezi- fisches Instrumentarium erforderlich ist. Dies hat die vereinfachende Zusammenfassung der postoperativen Behandlungskomplexe des Ab- schnitts 31.4 für Hausärzte möglich gemacht.

3. Operateure müssen bei der Überweisung zur postoperativen Behandlung ab 1. Januar berücksichtigen, dass die entsprechende Leis- tung für den fachärztlichen/hausärztlichen Be- reich auf dem Überweisungsschein angegeben wird.

Als Hausarzt betreue ich einen allein lebenden Patienten mit einer endoge- nen Depression. Kann ich für diesen Pati- enten die Leistung nach der Nummer 03001 berechnen?

Diese Leistung setzt die „Anleitung und Führung der Bezugs- und Betreuungsperso- nen“ voraus. Der Arzt kann sie nur berechnen, wenn er entsprechende Kontakte auch pflegt.

Dabei schließt die Tatsache, dass der Patient allein lebt, jedoch nicht aus, dass dieser eine Bezugs- oder Betreuungsperson zum Beispiel in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis be- nennt, welcher in der Regel in die Betreuung nach der Nr. 03001 mit einbezogen wird. KBV

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Gruppenbild mit Europäern:das Team der augen- heilkundlichen Ab- teilung mit Pülhorn und seiner Ehefrau

Referenzen

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