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Archiv "Medizinische Fachangestellte: Tarifvertrag bringt Einstieg in bessere Alterssicherung" (18.01.2008)

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A76 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008

P O L I T I K

D

ie Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedin- gungen der Arzthelferinnen/Medi- zinischen Fachangestellten (AAA) hat mit dem Verband medizinischer Fachberufe in der dritten Verhand- lungsrunde am 22. November 2007 einen Gehalts- und einen Mantelta- rifvertrag sowie einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abge- schlossen. Ab dem 1. Januar 2008 erhalten Medizinische Fachange- stellte/Arzthelferinnen 2,5 Prozent mehr Gehalt. Der Ostabschlag bei den Gehältern in den neuen Bundes- ländern in Höhe von 14,75 Prozent entfällt. Die Ausbildungsvergütun- gen Ost werden ebenfalls auf West- niveau angehoben; weitere Er- höhungen gibt es hier allerdings nicht. Arbeitnehmerinnen und Aus- zubildende haben ab dem 1. April 2008 erstmalig einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur be- trieblichen Altersversorgung.

Der Verband medizinischer Fach- berufe hatte im Januar 2007 den Ge- haltstarifvertrag zum 30. April 2007 gekündigt und Gehaltserhöhungen zwischen fünf und 20 Prozent – je nach Tätigkeitsgruppe –, eine Er- höhung der Ausbildungsvergütun- gen um 20 Prozent sowie den Weg- fall des Ostabschlags gefordert. Er begründete dies mit den seit 2005 unveränderten Gehältern, die im Jahr 2004 nach 30 Monaten letztmalig um ein Prozent angehoben worden

waren. Nach den Berechnungen des Verbands betrug das Nettogehalt ei- ner nach Einstiegstarif (1 322,14 Eu- ro brutto) bezahlten Mitarbeiterin 961,55 Euro (West) und lag damit um 83,00 Euro unter der für das Jahr 2007 berechneten Armutsgrenze (1 054,00 Euro West). Dies ent- sprach einem Stundenlohn in Höhe von 7,92 Euro. Im Vergleich hierzu erhält das Pflegepersonal der Tarif- gruppen fünf bis acht in der ersten Stufe 10,11–11,53 Euro pro Stunde (ohne Zuschläge). Pharmazeutisch- kaufmännische Angestellte (PKA) in Apotheken erhalten im ersten Be- rufsjahr einen Stundenlohn in Höhe von 8,49 Euro.

Dass es im ambulanten Gesund- heitswesen angesichts der Budge- tierung wenig Spielraum für Ge- haltserhöhungen gibt, stand für die ärztlichen Arbeitgeber außer Frage.

Gleichzeitig war aber auch klar, dass langfristig Lohnsteigerungen für das Personal realisiert werden sollten, die der Leistung und dem Beitrag von Medizinischen Fachan- gestellten/Arzthelferinnen zur Pati- entenversorgung gerecht werden.

Mit mehr als 300 000 Beschäftigten sollen sie künftig eine verstärkte strukturelle Komponente in der am- bulanten Versorgung darstellen; ihr Potenzial muss angesichts geänder- ter Versorgungsbedarfe und -struk- turen stärker einbezogen und ge- nutzt werden.

Durch die neue Ausbildungsver- ordnung, die zum 1. August 2006 in Kraft getreten ist, wurde der Beruf von den Inhalten her deutlich mo- dernisiert und aufgewertet und auf die neuen Erfordernisse der Patien- tenversorgung ausgerichtet. Da- durch bietet er sich verstärkt für die Übernahme delegierbarer Leistun- gen an, insbesondere auch zur Ent- lastung von Hausärzten. Neue (Mus- ter-)Fortbildungscurricula der Bun- desärztekammer in den Bereichen Patientenbegleitung und Koordina- tion, Prävention, Ernährungsmedi- zin und Versorgung älterer Men- schen einschließlich Hausbesuchen sollen dieses Ziel unterstützen. Die Arbeitgeber strebten deshalb unab- hängig von den arbeitnehmerseitig geforderten Steigerungsraten von Anfang an stärker eine inhaltliche und strukturelle Fortentwicklung des Gehaltstarifvertrags an: Die Ge- haltstabelle und die Definitionen der Tätigkeitsgruppen sollten die Veränderungen in der Aus- und Fortbildung adäquat abbilden, um praxisrelevante Qualifikationen und Leistungen besser zu honorieren.

Mit Blick auf die – angesichts der Gehälter – drohende Altersarmut von Arzthelferinnen sowie die bis- her geringe Inanspruchnahme der betrieblichen Altersvorsorge (trotz einer eigenen Pensionskassenver- sorgung) boten die Arbeitgeber an- stelle einer höheren linearen Steige- rung die Einführung einer arbeit- geberfinanzierten Altersversorgung MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Tarifvertrag bringt Einstieg in bessere Alterssicherung

Ost-West-Angleich bei den Gehältern und Ausbildungs-

vergütungen. Die praxisrelevante Fortbildung wird besser honoriert.

Der Spielraum für Gehaltserhöhungen war nicht groß.

Der neue Gehaltstarifvertrag, Manteltarifvertrag und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung sind in diesem Heft unter „Bekanntgaben der Herausgeber“

abgedruckt.

Foto:Klaus Rose

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008 A77

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an, mittelfristig allerdings zulasten des Zuschusses zu den vermögens- wirksamen Leistungen in der bishe- rigen Form. Dieser wird mit Ende des Jahres 2014 abgeschafft; bis da- hin abgeschlossene Verträge sind aber noch bis zu deren Auslaufen zu bedienen.

Die Ärzteschaft steht vor dem Di- lemma, dass die angestrebte Stär- kung der ambulanten Versorgung mittels einer angemessenen Vergü- tung des Praxispersonals aufgrund der starren Budgetierung der Ge- sundheitsausgaben im ambulanten Bereich bisher nicht realisierbar war. Die Grundlohnsummensteige- rungsrate für 2007 in Höhe von 0,64 Prozent ist keinesfalls dazu geeig- net, auch nur ansatzweise angemes- sene Lohnsteigerungen zu realisie- ren. Anders als im stationären Be- reich hat der Gesetzgeber keine Möglichkeit vorgesehen, über diese von ihm festgesetzte Rate hinaus- gehende Gehaltssteigerungen zu re- finanzieren. Deshalb forderte der Deutsche Ärztetag 2007 Zuschläge für Personalausgaben. Es ist trotz gemeinsam mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung unternom- mener intensiver Bemühungen nicht gelungen, in den EBM-Ver- handlungen sowie im Erweiterten Bewertungsausschuss im Oktober 2007 die Krankenkassen dazu zu bewegen, für 2008 die Personalkos- tenkomponente bei einer Erhöhung der Gesamtvergütung angemessen zu berücksichtigen. Spätestens bei der Festsetzung des bundesweiten Orientierungspunktwerts 2008 wer-

den die Tarifabschlüsse, vor allem die 100%ige Angleichung der Ost- gehälter, in die Kalkulation mit ein- fließen müssen.

Trotz dieser widrigen Umstände musste es zu einer deutlichen – im Verhältnis zu diesjährigen Tarifab- schlüssen in anderen Branchen al- lerdings nicht allzu hohen – linearen Tariferhöhung kommen. Anderen- falls wäre das eingangs skizzierte versorgungspolitische Ziel einer Stärkung der ambulanten Versor- gung bereits kurzfristig nicht mehr realisierbar: Angesichts der der- zeitigen Gehälter, einer zunehmend günstigen Arbeitsmarktsituation für Arzthelferinnen, eines geänderten Versorgungsbedarfs und schon ab 2008 rückläufiger Schulabgänger- zahlen ist sonst vielleicht schon bald keine angemessene quantitative und qualitative Rekrutierung von Perso- nal für die Versorgungsaufgaben der Zukunft möglich.

Im Gehaltstarifvertrag ist die seit 1990 bewährte Strukturierung der Gehaltstabelle in Tätigkeits- und Berufsjahrgruppen beibehalten worden. Allerdings ist der Durch- stieg in höhere Tätigkeitsgruppen aufgrund von Qualifizierung nun ra- scher als bisher möglich. Dies trägt der Dynamik in den Arztpraxen und den Erwartungen junger bildungs- und leistungswilliger Frauen Rech- nung. Die Tabelle wurde um eine Berufsjahrgruppe erweitert, um auch den zunehmend länger im Berufsle- ben verbleibenden Mitarbeiterinnen noch Perspektiven und Anreize zu geben.

Die Definition der Tätigkeits- gruppe eins wurde gemäß der ge- stiegenen Anforderungen sowie der in den Arztpraxen gelebten Realität angepasst; sie entspricht inhaltlich der früheren Tätigkeitsgruppe zwei.

Als Eingangsstufe nach der Ausbil- dung trägt sie der Tatsache Rech- nung, dass Medizinische Fachange- stellte alle nach der Ausbildungs- verordnung erlernten Tätigkeiten ab dem ersten Berufsjahr eigenständig ausführen dürfen. Die Definitionen der Tätigkeitsgruppen zwei bis vier wurden entsprechend modifiziert;

sie enthalten aber nach wie vor eine „aufsteigende“ Beschreibung nach zunehmender Selbstständigkeit, Komplexität der Tätigkeiten, abge- leisteter Fortbildung und Leitungs- aufgaben. Zusätzlich wurde der Umfang absolvierter Fortbildungs- maßnahmen, die einstufungsrele- vant sind, quantifiziert.

Beitrag für die

Zukunftssicherung im Alter Mit dem Tarifvertrag zur betriebli- chen Altersversorgung und Entgelt- umwandlung werden über die bis dato ausschließlich arbeitnehmer- finanzierte Altersversorgung durch Umwandlung von eigenen Entgelt- bestandteilen hinaus nun ein zusätz- licher arbeitgeberfinanzierter Vor- sorgebeitrag sowie ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt.

Damit wollen die Tarifvertragspar- teien einen Beitrag zur Zukunftssi- cherung von Medizinischen Fach- angestellten im Alter leisten, indem sie die Möglichkeit zum Aufbau ei- ner zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung schaffen. Darüber hinaus besteht seit 2002 eine eigene Pensionskassenversorgung für Ge- sundheitsberufe mit dem Produkt GesundheitsRente, das auf den Ta- rifvertrag abgestimmt ist.

Die Einbeziehung von Auszubil- denden bereits nach der Probezeit erfolgte aus sozialpolitischen Grün- den: Ein frühzeitiger Beginn ist ge- rade bei der Altersversorgung wich- tig, da nur bei langen Vertragslauf- zeiten auch mit kleinen Sparraten eine nennenswerte zusätzliche Al- tersversorgung aufgebaut werden

kann. n

Rosemarie Bristrup, AAA TABELLE

Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Berufsjahr Tätigkeits- Tätigkeits- Tätigkeits- Tätigkeits- gruppe I gruppe II gruppe III gruppe IV

(Euro) (Euro) (Euro) (Euro)

1.–3. 1 356 1 423 – –

4.–6. 1 480 1 554 1 628 1 776

7.–10. 1 605 1 685 1 765 1 925

11.–16. 1 698 1 783 1 868 2 037

17.–22. 1 807 1 898 1 988 2 169

23.–29. 1 917 2 012 2 108 2 300

ab dem 30. 2 029 2 130 2 231 2 434

Referenzen

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