I 101/2005 BVE 3. August 2005 49C Interpellation
2328 Kurth, Langenthal (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.04.2005
Südanflugverfahren Basel–Mühlhausen ILS 34
An der Orientierungsveranstaltung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vom 19. April 2005 in Oensingen, wurde die Bevölkerung der Regionen Oberaargau, Jurasüd- und Nordfuss, Dorneck, Thierstein und Thal-Gäu, über das durch die Flughafenbetreiber Basel-Mühl- hausen geplante ILS-Süd-Anfugverfahren der Piste 34, in Kenntnis gesetzt. Das geplante Südanflugverfahren mit Instrumentenflug ist mit dem Einflug über Wiedlisbach- Wangen- Niederbipp nach Oensingen-Passwang in einer Höhe von 2000m/Meer nach Basel, für das Jahr 2006 geplant. Die Pistenrichtung 34 wird bei Nordwind aktiv sein. Das heisst, rund alle 15 Minuten wird ein Airliner zur Ladung ansetzen und das erwähnte Gebiet überfliegen.
Davon betroffen sind Teile der Kantone BE, SO, BS, BL, JU.
Die Kantone sammeln Stellungnahmen von Gemeinden, Regionen und Privatpersonen und leiten sie bis zum 5. September 2005, mit eigener Stellungnahme, an die französische Luft- fahrtbehörde weiter. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL nimmt dazu auch Stellung.
Ich ersuche den Regierungsrat um seine Stellungnahme und die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Regierungsrat des Kantons Bern über das neue Projekt Südanflugverfahren ILS –34, welches ab 2006 durch die Flughafenbetreiber Basel- Mühlhausen (F) in Betrieb genommen werden soll, durch das, Bundesamt für Zivilluftfahrt , BAZL, in Kenntnis ge- setzt worden?
2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dem neuen Südanflugprojekt auch die Kantonsgebiete bernischer Gemeinden des Jurasüdfusses, der Region Oberaargau, von Wangen bis Niederbipp, vom Anflugverfahren grossräumiger Verkehrsflugzeuge und kommerziellem Flugverkehr betroffen sind, wenn die Landepiste 34 des Flughafens Basel Mühlhausen in Betrieb ist?
3. Wird der Regierungsrat während der Vernehmlassungsfrist bis zum 5. September 2005 eine eigene Stellungnahme dem BAZL, und der französischen Luftfahrtbehörde DGAC, Direction Générale de l’Aviation Civile, einreichen?
4. Der vorgesehene Anflugsektor wird bereits heute durch verschiedene Luftraum- strukturen und andere Benutzer belastet. Sind dem Regierungsrat die Auswirkungen der Südanflüge Basel-Mühlhausen bezüglich Umweltbelastung, Oekologie, Naherho- lungsgebiete, Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung der Gemeinden, Konse-
2 quenzen für die Kleinaviatik und dessen Lufträume, im Überfluggebiet bekannt? Wird die bernische Luftraumstruktur in Zukunft eingeschränkt?
5. Kann die französische Luftfahrtbehörde über schweizerisches Hoheitsgebiet und über den schweizerischen Luftraum verfügen? Hat der Regierungsrat das vorgesehene Rechtsverfahren verfassungsmässig geprüft und wie beurteilt er die Rechtssituation?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.06.2005
Antwort des Regierungsrates:
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:
1. Ja. Der Regierungsrat ist durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit Schreiben vom 9. Februar 2005 und von der verfahrensleitenden französischen Behörde (Préfec- ture du Haut-Rhin) mit Schreiben vom 5. April 2005 über das Projekt und das Verfah- ren informiert worden.
2. Dem Regierungsrat ist bekannt, welche bernischen Gemeinden vom Vorhaben betrof- fen sind.
3. Der Regierungsrat wird der französischen Luftfahrtbehörde eine Stellungnahme zum Vorhaben einreichen. Dabei wird er sich an den Grundsätzen der bernischen Luftver- kehrspolitik orientieren, wie sie im kantonalen Leitbild Luftverkehr festgelegt sind. Der Regierungsrat nimmt das Problem der Lärmbelastung der Bevölkerung sehr ernst.
4. Dem Regierungsrat sind die Auswirkungen des Vorhabens bekannt. Neu wird der Luft- raum in südlicher Richtung bis in das Gebiet Solothurn – Wangen a.A. – Aarburg für die Südanflüge einbezogen. Das betroffene Gebiet im Kanton Bern wird beim Eindre- hen in die Pistenachse in einer Höhe von mehr als 5700 ft (1890 m.ü.M.) überflogen.
Bei Überflügen in dieser Höhe ist keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu erwar- ten. Der Regierungsrat wird in seiner Stellungnahme verlangen, dass die Grundsätze, wie sie im kantonalen Leitbild Luftverkehr festgelegt sind, berücksichtigt werden.
5. Der Regierungsrat hat keinen Einfluss auf den Verfahrensablauf. Das vorgesehene Rechtsverfahren wurde durch das BAZL und die französische Luftfahrtbehörde unter Berücksichtigung des Staatsvertrages CH – F und in Anwendung des Übereinkom- mens über Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Raum (Espoo) festgelegt.
An den Grossen Rat