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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

GEF 75 2014.GEF.3

Antrag Gesetzgebung

Version 9

05.12.2017 / AO

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung)

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag +

++

- --

Müller (SP-JUSO-PSA) Rückweisung:

Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) wird an die Kommission zurückgewiesen mit den Auflagen:

- die alternativen Sparvorschläge der Städte Bern, Burgdorf, Langenthal sowie der Stadt Biel und der Gemeinde

Ostermundigen sind fundiert und im Austausch mit den Verantwortlichen der besagten Gemeinden zu prüfen.

- die Kommission bringt dem Grossen Rat Varianten zur Abstimmung, welche alternativen Massnahmen des Städtevorschlags an Stelle einer generellen Kürzung des

Grundbedarfs unter die Richtlinien der SKOS ins Auge zu fassen sind.

- auf die generelle Unterschreitung der SKOS-Richtlinien beim Grundbedarf zur Teilrevision des SHG ist zu verzichten.

-

(2)

Boss (Grüne) 31a (neu) Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatzgrundbedarfsleistungsbetrag.

-

Machado (GaP) 31a (neu) 1 Der Regierungsrat legt den Grundbedarf für den Lebensunterhalt 10% höher als die SKOS-Richtlinien fest, solange die

Grundbedarfswerte gemäss Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik nicht erreicht sind.

-

Mühlheim (glp) 31a (neu) 2 Rückweisung an die Kommission mit der Auflage die verschiedenen neuen Anträge zu einer Kürzung des Grundbedarfs bei den diversen Zielgruppen zu prüfen.

-

BDP (Herren) 31a (neu) 2 b 8 Prozent für bedürftige Personen unter 18 Jahren und über 25

Jahren. +

Mühlheim (glp) Müller (SVP) Herren (BDP) Schwarz (EDU)

31a (neu) 3 Rückweisung an Kommission mit folgender Auflage:

Vorläufig Aufgenommene, die nicht mit den Behörden kooperieren, erhalten Nothilfe mit einem minimalen Ansatz

+

Boss (Grüne) 31a (neu) Eventualantrag (falls Artikel 31a (neu) angenommen):

Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatzgrundbedarfsleistungsbetrag.

--

Machado (GaP) 31a (neu) Abs. 4 (neu) Eventualantrag:

Die Kosten für die Radio-/TV-Empfangsgebühren und den Internetanschluss gehören nicht zum Grundbedarf und werden übernommen.

-

Machado (GaP) 31a (neu) Abs. 5 (neu) Eventualantrag:

Die Kosten für Haustiere bis zu Fr. 300.00 im Jahr gehören nicht zum Grundbedarf und werden übernommen.

-

(3)

Machado (GaP) 31a (neu) Abs. 6 (neu) Eventualantrag:

Die Kosten für Mobilität bis zu Fr. 1'200.00 im Jahr gehören nicht zum Grundbedarf und werden übernommen.

-

Machado (GaP) 31a (neu) Abs. 7 (neu) Eventualantrag:

Die Kosten für Bildung gehören nicht zum Grundbedarf und werden bis zum Betrag von Fr. 6'000.00 im Jahr übernommen

-

Boss (Grüne) 31b (neu) Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatz-grundbedarfsleistungsbetrag.

--

Machado (GaP) 31b (neu) Streichung

Boss (Grüne) 31b (neu) Eventualantrag (falls Artikel 31b angenommen)

Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatzgrundbedarfsleistungsbetrag.

--

Boss (Grüne) 31c (neu) Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatz-grundbedarfsleistungsbetrag.

--

Machado (GaP) 31c (neu) Streichung -

Boss (Grüne) 31c neu Eventualantrag (falls Artikel 31c angenommen)

Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, die Systematik der Kürzung des Grundleistungsbedarfs anzupassen, so dass ein genereller Mindest-Grundbedarfsleistungsbetrag für alle

Personengruppen festgelegt wird und je nach Personengruppe ein Zusatzgrundbedarfsleistungsbetrag.

--

(4)

BDP (Herren)

Mühlheim (glp) 31d (neu) Rückweisung an Kommission mit folgender Prüfungs-Auflage:

Der Regierungsrat legt durch Verordnung Personengruppen fest, auf welche die Artikel 31b und 31c keine Anwendung findet.

Beispielsweise wie in der Gesetzesvorlage formuliert.

+

SP-JUSO-PSA (Dunning) 31d (neu) 1 b bedürftige Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer physischen und psychischen Gesundheit,

SP-JUSO-PSA (Dunning) 31d (neu) 2 d bedürftige Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer physischen und psychischen Gesundheit,

SP-JUSO-PSA (Dunning) 31d (neu) 3 d bedürftige Personen mit einer schwerwiegenden gesundheitlichen

Beeinträchtigung und/oder psychischen Störungen, -- SP-JUSO-PSA (Dunning) 31d (neu) 3 d bedürftige Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung

ihrer physischen und psychischen Gesundheit,

SP-JUSO-PSA (Dunning) 31d (neu) 3 e (neu) bedürftige Personen mit sehr tiefem Bildungsniveau oder mangelnden

Lese- und Schreibkompetenzen. --

BDP (Herren) Mühlheim (glp)

31d (neu) Streichung --

Machado (GaP) 31d (neu) Eventualantrag (falls Art. 31b bis 31c gestrichen wird):

Streichung

Brönnimann (glp) 31e (neu) 1 Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge werden grundsätzlich in der zur Hälfte von den SKOS Richtlinien vorgesehenen minimalen Höhe ausgerichtet.

Einkommensfreibeträge werden grundsätzlich zu einem Viertel des von den SKOS Richtlinien vorgesehenen minimalen Höhe

ausgerichtet.

--

Brönnimann (glp) 31e (neu) 1 Eventualantrag

Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge werden

grundsätzlich in der von den SKOS Richtlinien vorgesehenen Höhe ausgerichtet.

--

(5)

Brönnimann (glp) 31e (neu) Rückweisung an die Kommission mit folgender Prüfungsauflage:

Es ist zu prüfen, ob die Integrationszulage und der

Einkommensfreibetrag nicht unterhalb des SKOS-Niveaus festgesetzt werden sollen und ob die Integrationszulage und der Einkommensfreibetrag nicht durch Verordnung festgelegt werden sollen.

+

Mühlheim (glp) Müller (SVP) Herren (BDP) Schwarz (EDU)

57a (neu) Rückweisung an Kommission mit folgender Auflage:

Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes mit folgendem Inhalt:

Die Sozialdienste melden der GEF Fälle von wirtschaftlicher Sozialhilfe ausserordentlicher Höhe und machen ihr in nicht anonymisierter Form ihre Dokumente zugänglich.

+

Imboden (Grüne) 72 1 b (neu) Der Regierungsrat stellt mit verbindlichen Vorgaben sicher, dass die Kantonsverwaltung, die staatlichen Betriebe und Anstalten und die vom Kanton massgeblich subventionierten Betriebe Personen aus der Sozialhilfe anstellen. Die Vorgaben sind so auszugestalten, dass pro Jahr mindestens 1 Prozent der unterstützten Personen ab 18 Jahren eine unbefristete Anstellung erhält.

-

SP-JUSO-PSA (Wüthrich) 73a (neu)

1 Der Regierungsrat legt in allen Bereichen wirtschaftlichen Handelns einen kantonalen Mindestlohn fest. Er trägt dabei den verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie den in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhnen Rechnung, damit jede Person, die eine entlöhnte Tätigkeit ausübt, über einen Lohn verfügt, der ihr eine würdige

Lebensführung garantiert.

-

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