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Ermittlung von Kosten für Meisterprüfungs-vorbereitungskurse und die Teilnahme an den Meisterprüfungen

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Detlef Buschfeld / Katrin Rasch

Ermittlung von Kosten für Meisterprüfungs- vorbereitungskurse und die Teilnahme an den Meisterprüfungen

Arbeitshefte zur berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung Heft A41 Forschungsinstitut für

Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln

(2)

Herausgeber:

Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln,

Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut (D H I)

Heft A 41 ISSN 2193-5882

Köln, im März 2019

Veröffentlichung des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH)

(Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut e.V.)

sowie die

Wirtschaftsministerien der Bundesländer

(3)

Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... II TABELLENVERZEICHNIS ... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... III

1 PROJEKTHINTERGRUND UND ZIELBESCHREIBUNG ... 1

2 BESCHREIBUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN UND BESTIMMUNG DES GEPLANTEN VORGEHENS ... 3

2.1 Eingrenzung des Kostenbegriffs ... 3

2.2 Grundlegende methodische Entscheidungen und Skizzierung des Vorgehens ... 4

3 BERECHNUNGEN ZUR ERMITTLUNG VON KOSTEN FÜR DIE MEISTERQUALIFIZIERUNG ... 9

3.1 Charakterisierung der Stichprobe ... 9

3.2 Grundstruktur zur Ermittlung von Einzelkosten ... 12

3.3 Vorgehen zur Ermittlung von Gesamtkosten ... 15

4 DARSTELLUNG UND BETRACHTUNG VON KOSTEN FÜR DIE MEISTERQUALIFIZIERUNG ... 20

4.1 Betrachtung von Kostenunterschieden für die Meisterqualifizierung ... 20

4.2 Anteil von Zusatzkosten an den Gesamtkosten ... 23

4.3 Betrachtung von Stundenumfänge in Vorbereitungskursen ... 26

5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK ... 34

5.1 Kritische Würdigung der Ergebnisse ... 34

5.2 Ausblick ... 35

6 LITERATURVERZEICHNIS ... 36

7 ANLAGENVERZEICHNIS ... 37

Anlage A: Gewerbeübergreifende Einzel- und Gesamtkosten (Teile III und IV) ... 37

Anlage B: Gewerbespezifische Einzel- und Gesamtkosten (Teile I und II) ... 39

(4)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Überblick über die erwarteten Kosten der Meisterqualifizierung ... 4

Abbildung 2: Überblick über die Kosten der Meisterqualifizierung (erweitert) ... 12

Abbildung 3: Kursgebühren und Zusatzkosten ... 13

Abbildung 4: Tabellarische Darstellung der gewerbespezifischen Einzelkosten ... 14

Abbildung 5: Vorgehen zur Ermittlung von Gesamtkosten ... 16

Abbildung 6: Berechnungsschritte zur Ermittlung von Gesamtkosten ... 18

Abbildung 7: Anteil der Zusatzkosten an den Kursgebühren (Kategorien) ... 25

Abbildung 8: Zunahme zwischen größtem und geringstem Stundenumfang je Gewerbe (%) ... 31

Abbildung 9: Relation zwischen Kursgebühren und Stundenumfang ... 32

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vertretene Gewerbe der Anlage A HwO in der Stichprobe ... 10

Tabelle 2: Inhaltliche Schwerpunkte von Kursangeboten ... 11

Tabelle 3: Überblick über Angaben zu Zusatzkosten (Vorbereitung, Prüfung) ... 11

Tabelle 4:Rechenoperationen zur Ermittlung der Gesamtkosten ... 15

Tabelle 5: Überblick über Angaben zu Kostenbestandteilen ... 19

Tabelle 6:Durchschnittliche Kosten der Meisterqualifizierung (Mittelwerte) – mit Zusatzkosten – ... 21

Tabelle 7:Durchschnittliche Kosten der Meisterqualifizierung (Mittelwerte) – ohne Zusatzkosten – ... 22

Tabelle 8: Gewerbeübergreifende Zusatzkosten (Mittelwerte) ... 23

Tabelle 9: Gewerbespezifische Zusatzkosten (Mittelwerte) ... 24

Tabelle 10: Kostenunterschiede innerhalb eines Gewerbes am Beispiel des Dachdeckers ... 26

Tabelle 11: Stundenumfänge von Meisterprüfungsvorbereitungskursen für die Teile I und II ... 27

Tabelle 12: Stundenumfänge von Meisterprüfungsvorbereitungskursen für die Teile III und IV ... 30

(5)

Abkürzungsverzeichnis

AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung

HWK Handwerkskammer

HwO Handwerksordnung

(6)

1 Projekthintergrund und Zielbeschreibung

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 20.495 Meisterprüfungsverfahren vollständig abgeschlossen (Zentralverband des Deutschen Handwerks 2005-2018a). Mit dem Ablegen einer Meisterprüfung und dem Erwerb des Meistertitels gehen Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten ebenso einher wie die Erweiterung und Vertiefung der handwerklichen Fertigkeiten oder mehr Eigenständigkeit im beruflichen Alltag (vgl. Rasch/Rehbold 2018). Der Meistertitel der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) berechtigt aber auch für das selbstständige Betreiben des entsprechenden Gewerbes. Diese Voraussetzung drückt sich auch in den Zahlen aus: So wurden 19.501 der abgeschlossenen Meister- prüfungsverfahren in einem von 41 Gewerben der Anlage A abgelegt (95,2 %) (vgl. Zentralverband des Deutschen Handwerks 2005-2018a).

Diesen Möglichkeiten stehen zunächst aber die persönliche Anstrengung sowie finanzielle Aufwen- dungen gegenüber: So fordert der Besuch eines Vorbereitungskurses finanzielle wie zeitliche Res- sourcen, möglicherweise auch die Verminderung der Arbeitszeit oder die verpflichtende betriebliche Bindung über einen gewissen Zeitraum bei einer finanziellen Unterstützung durch den Arbeitgeber. Lernen ist aber auch fordernd und benötigt Durchhaltevermögen, praktisches Üben und theoretisches Wissen. Bis am Ende die Prüfung steht.

Insbesondere der finanzielle Aspekt von Weiterbildungen ist für Individuen und ihre Entscheidung von Relevanz. Laut Studie des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität zu Köln, in welcher Meisterabsolventinnen und -absolventen1 aus den Jahren 2011 bis 2013 befragt wurden, erfuhren lediglich 12,9 % der Befragten vom Betrieb eine Unterstützung. Am häufigsten werden für die Fortbildung zum Meister eigene Ersparnisse mit dem Meister-BAföG2 kombiniert (vgl. Rasch/Rehbold 2018, S. 30).3 Zudem existieren in einzelnen Bundesländern Landes- förderungen („Meisterbonus“), die sowohl eine Anreiz- als auch eine Ergänzungsfunktion zum Auf- stiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ausüben sollen. Auch Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bestätigen, dass Aufstiegsfortbildungen wie der Meister durch den Arbeitge- ber „vergleichsweise selten mitfinanziert“ werden und die „Individuen einen beträchtlichen Teil zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung“ beitragen (Müller/Wenzelmann 2018)S. 1).

Dieser Relevanz gegenüber stehen fehlende verlässliche Aussagen über die tatsächliche Höhe von Weiterbildungskosten für die Meisterqualifizierung. In einem Beitrag von 2016 stellt die DeutscheHandwerksZeitung fest, dass die anfallenden Gebühren sich zwischen den Gewerben un- terscheiden, „günstigere Fortbildungen zum Meister wie der Fleischer und Friseure kosten um die 4.000 Euro. Teurere, wie die zum Elektriker-Meister (...) rund 9.000 Euro (…) Die Prüfungsgebühren, die Handwerkskammern erheben, belaufen sich insgesamt auf etwa 750 Euro“ (Schmidt 2016). Das BIBB berechnet mit seiner Methodik 189 Euro als durchschnittliche Kosten für Weiterbildung je Ler- nendem und schätzt somit den Gesamtaufwand auf 17,8 Milliarden (vgl. Müller/Wenzelmann 2018,

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

2 Inzwischen wird auch der Begriff des Aufstiegs-BAföG genutzt, welcher sich am Aufstiegsfortbildungsförderungsge- setz (AFBG) orientiert.

3 Die Frage nach der Finanzierung erlaubt als Mehrfachantwort mehrere Antwortmöglichkeiten.

(7)

S. 4), wobei der Anteil für Aufstiegsfortbildungen bei 3,3 Milliarden liegt.4 Detailliertere Informa- tionen fehlen und erschweren damit eine zuverlässige Einschätzung, die sowohl aus einer individuellen Perspektive als auch politischen Perspektive von Bedeutung ist: So ist der tatsächlich anfallende finanzielle Aufwand vor Beginn der Aufnahme einer Weiterbildung für Weiterbildungs- interessierte nur schwer zu beurteilen. Zugleich kann die Frage nach einer ausreichenden finan- ziellen Förderung bzw. einem angemessenen Umfang auf Grundlagen von Schätzungen nur schwer beantwortet werden.

Der hier vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebenen Untersuchung zur Ermittlung von Kosten für Meis- terprüfungsvorbereitungskurse und die Teilnahme an den Meisterprüfungen. Dabei geht dem Auf- trag der Kostenermittlung zunächst die Generierung entsprechender Daten voraus, da hier bisher eine entsprechende Datengrundlage fehlt. Da sowohl für den Schritt des Erhebens als auch den Schritt des Auswertens bestimmte Rahmenbedingungen bzw. Annahmen gelten, widmet sich das nächst Kapitel einer Beschreibung eben dieser. In Kapitel 3 wird der Versuch unternommen, die den Ergebnissen zugrunde liegende Auswertungslogik für den Leser nachvollziehbar darzulegen. Be- gründet wird dieses Kapitel mit seiner Bedeutung für das bessere Verständnis bei der Interpretation der Ergebnisse. Die Ausführungen münden in der Darstellung gewerbespezifischer Einzelkosten und ihrer weiteren Zusammenführung zur Bestimmung durchschnittlicher Gesamtkosten für die Meisterqualifizierung.

Im Anschluss erfolgt dann in Kapitel 4 die Darstellung und Beschreibung der Kosten der Meisterqua- lifizierung, die zuletzt eine Antwort auf die Frage ermöglicht, wie hoch die anfallenden Kosten für den Besuch an Meisterprüfungsvorbereitungskursen sowie das Ablegen der Meisterprüfung in den verschiedenen Gewerben sind. Ergänzt werden diese durch eine Betrachtung der zeitlichen Um- fänge von Vorbereitungskursen.

Damit liefert dieser Bericht zum ersten Mal eine – unter bestimmten Rahmenbedingung- en – generierte Daten- und Informationsbasis zu den Kosten für die Meisterqualifizierung im Hand- werk. Zugleich wird dieses Projekt auch als Ausgangsbasis für die vertiefte Auseinandersetzung mit weiteren Aspekten verstanden, beispielsweise regionalen Angebotsschwerpunkten von Meister- prüfungsvorbereitungskursen (Clustern), variierenden zeitlichen Umfängen von Kursangeboten oder der Beurteilung des Informationsgehalts von verfügbaren Kursinformationen aus der individu- ellen Nutzerperspektive.

(8)

2 Beschreibung der Rahmenbedingungen und Bestimmung des geplan- ten Vorgehens

Dem Auftrag zur Erfassung von Kosten der Meisterqualifizierung und der Ableitung der Projektziele folgt die Beschreibung des geplanten Vorgehens. Dieses orientiert sich an einem typischen forschungslogischen Ablauf und begründet für das Erheben, Auswerten sowie die im Kapitel 4 vorgenommene Beschreibung der Ergebnisse die zugrundeliegende Definition des Kostenbegriffs (Kapitel 2.1) und der eingesetzten Untersuchungsmethode (Kapitel 2.2).

2.1 Eingrenzung des Kostenbegriffs

Für das Projektergebnis ist die Frage nach dem Kostenbegriff maßgeblich. Der Fokus auf die Sicht des Teilnehmers als Arbeitnehmer schließt damit beispielsweise Kosten für Dozenten (Anbieterper- spektive) oder den Personalausfall (Unternehmensperspektive) aus.

Bestehende Studien und Statistiken unterscheiden durchgängig zwischen direkten und indirekten Weiterbildungskosten. Aus Sicht des Individuums zählen dabei zu den direkten Kosten die Teil- nehmer- bzw. Kursgebühren, Verpflegungs-, Reise- sowie Unterbringungskosten sowie Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien. Die indirekten Kosten bewerten dahingegen den Lohnausfall durch die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungskursen, sei es durch die Reduzierung oder den voll- ständigen Ausfall von Arbeitszeit oder den Verzicht auf eine Nebentätigkeit (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln 2017, S. 9 f.; Walter o. J., S.9).

In Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt für den vorliegenden Bericht eine Eingrenzung des Kostenbegriffs auf die anfallenden Teilnehmer- bzw. Kursgebühren, die sich zusammensetzen aus

v den für die Meisterprüfungsvorbereitung anfallenden Kosten für Lehrgänge5 sowie benötigten Lern- und Arbeitsmaterialien und

v den für das Ablegen der Meisterprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer anfallende Prüfungsgebühren.

Damit erfolgt eine Fokussierung auf die pagatorischen Kosten, die unmittelbar für den Besuch von Vorbereitungskursen und die Teilnahme an Prüfungen anfallen.

Unter Berücksichtigung der gewerbespezifischen Teile I und II sowie den gewerbeübergreifenden Teilen III und IV der Meisterprüfung (vgl. zum Beispiel Meisterprüfungsverfahrensverordnung) lassen sich zunächst die in Abbildung 1 dargestellten einzelnen Kostenbestandteile identifizieren.

Mit der Annahme, dass für die gewerbeübergreifenden Teile III und IV einheitliche Kosten über alle Gewerbe hinweg anfallen, entstehen die bereit in Kapitel 1 erwähnten Unterschiede also durch die Kosten in den gewerbespezifischen Teilen I und II.

5 Die Begriffe Lehrgang, Kurs, Seminar werden in diesem Bericht synonym verwendet.

(9)

Abbildung 1: Überblick über die erwarteten Kosten der Meisterqualifizierung

2.2 Grundlegende methodische Entscheidungen und Skizzierung des Vorgehens Die bisherigen Ausführungen führen in einem nächsten Schritt zu der Frage, wie die benötigten Daten generiert werden können. Als Referenz dient wiederum der zugrunde liegende Forschungs- antrag, der durch das BMWi eingereicht wurde und eine Untersuchung im Feld vorsieht.

Hieraus wird abgeleitet, dass die Erfassung in Form einer umfassenden eigenständigen Internetre- cherche durch das FBH selbst erfolgt. Begründet wird diese Entscheidung zum einen mit einer fehlenden gemeinsamen Datenbank, mithilfe derer die entsprechenden Daten ermittelt werden können. Zudem wird angenommen, dass die Erfahrung im Feld bei der späteren Interpretation der Ergebnisse hilfreich ist. Die Alternative einer Befragung von identifizierten Weiterbildungsanbietern scheidet aufgrund der angenommenen höheren Durchführungskosten, einem erhöhten zeitlichen Aufwand sowie einer erwarteten niedrigeren Rücklaufquote ebenfalls aus.6

Daher kann mit der Entscheidung der eigenständigen Recherche und Erfassung gewährleistet werden, dass für jeden identifizierten Anbieter eine entsprechende Angebotsüberprüfung sowie die anschließende Datenaufnahme vorgenommen werden kann. Eine Einschränkung erfährt das gewählte methodische Vorgehen dadurch, dass nur diejenigen Weiterbildungsangebote erhoben werden können, die zum Zeitpunkt der Erhebung auch online verfügbar sind.7

Hieraus ergibt sich als Nebenprodukt der Untersuchung aber auch die Möglichkeit, die Übersicht-

6 Diese Annahme stützt sich auf die bisherigen Erfahrungen des FBH bei der Planung und Durchführung von Befra- gungen.

GESAMTKOSTEN PRÜFUNGSTEILNAHME GESAMTKOSTEN

PRÜFUNGSVORBEREITUNG

Teil I Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten Gesamtkosten

Teil I

Teil II Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten Gesamtkosten

Teil II

Teil III Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten Gesamtkosten

Teil III

Teil IV Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten Gesamtkosten

Teil IV

Gesamtkosten der Meisterprüfung

(10)

lichkeit, Verfügbarkeit sowie den Informationsgehalt von Weiterbildungsanbietern rund um die Meisterqualifizierung aus einer Nutzerperspektive heraus zu erfahren.

Für die Datensammlung werden also die anfallenden Kosten für den Besuch von Meisterprüfungs- vorbereitungskursen inklusive Lern- und Materialkosten sowie die von den Handwerkskammern erhobenen Prüfungsgebühren erfasst. Im Fokus stehen dabei ausschließlich die 41 in Anlage A der HwO definierten gefahrengeneigten Gewerbe. Der Ausschluss der nicht-zulassungspflichtigen sowie handwerksähnlichen Gewerbe der Anlage B wird durch den geringen Anteil an den abgeschlossenen Meisterprüfungsverfahren von nur 4,85 % begründet (Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. 2005-2018b).

Mit dem Wissen über die benötigten Informationen für die Beantwortung der Fragestellung, ergibt sich das folgende Vorgehen:

Im ersten Schritt werden für die spätere Auswertung und Beantwortung der eingangs skizzierten Fragestellung die in Abbildung 1 visualisierten Kostenbestandteile recherchiert und erfasst. Hierzu ist einerseits ein Erfassungsraster erforderlich, in welchem die relevanten Informationen als Variablen aufgenommen und zu einem Datensatz verdichtet werden. Für die eigentliche Datener- hebung gilt es andererseits, die für das Handwerk relevanten Anbieter von Meisterprüfungsvorbe- reitungskursen mit ihrem Kursangebot zu identifizieren.

Datenquellen bestimmen

Für die Erhebung der Kosten von Meistervorbereitungskursen erfolgt eine Recherche unter Berücksichtigung der Vielfalt auf dem Weiterbildungsmarkt im Allgemeinen sowie den Strukturen im Handwerk im Besonderen.

Zum ersten Segment gehören Handwerkskammern, die auf ihren Homepages auf zugehörige Bildungsstätten8 verweisen. Ergänzend werden außerdem Recherchen bei den Kreishandwerker- schaften durchgeführt (Segment 2). Das dritte Segment umfasst die Verbände und Innungen, wobei die Betrachtung sich auf die auf die Bundes- und Landesebene, also den Bundes- bzw. Zentral- verband9 und die zugehörigen Landesinnungsverbände konzentriert. Dem vierten Segment werden die freien Anbieter zugeordnet.

8 Andere häufig verwendete Bezeichnungen sind außerdem Bildungszentrum“, „Kompetenzzentrum“, „(Bildungs-) Akademie“ oder „Technologiezentrum“.

9 Die beiden Begriffe werden synonym verwendet. Darüber hinaus wird auch die Bezeichnung „Bundesfachverband“

gebraucht.

Benötigte Daten und Datenquellen

bestimmten Daten erfassen Daten auswerten

(11)

Während für die ersten beiden Anbietergruppen entsprechende Kontaktdaten vollständig abrufbar sind, erfordern die vorherrschenden Strukturen in den beiden anderen Bereichen aufwändigere Recherchen. Die Eingrenzung der dritten Gruppe auf Bundes- und Landesebene wird dadurch begründet, dass die regionale Etablierung und Einflussnahme von Innungen von der Mitgliederzahl abhängig ist und damit stark variiert. Innungen sind hier ebenso häufig sehr gut mit eigenem Personal und in eigenen Räumlichkeiten vertreten wie durch einen Zusammenschluss mit anderen Gewerben in Kreishandwerkerschaften (Gruppe 2). Es gibt es aber auch Fälle, in denen regionale Vertretungen nicht etabliert sind. Zugleich verfügen die Zentralverbände und Landesinnungen häufig über zusätzliche eigene Bildungsstätten, die dann online entsprechend verlinkt sind. Somit ist mit einer großen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass alle relevanten Weiterbildungsan- bieter in den Recherchen berücksichtigt werden können.

Entwicklung eines Erfassungsrasters

Als Grundlage für das Erfassungsraster dienen die zuvor identifizierten Einzelkosten (vgl. Abbildung 1), die im weiteren Verlauf zu einer Berechnung der Kosten der Meisterqualifizierung (Gesamtkos- ten) führen. Als relevant werden daher zunächst die folgenden Informationen bestimmt:

Anbieter Wer ist Anbieter des Kurses?

Inhalt Auf welche(n) der vier Teile der Meisterprüfung bereitet das Angebot vor?

Umfang Wie viele Stunden umfasst das Weiterbildungsangebot?

Kosten Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildung? Inwiefern fallen zusätzliche Kosten für Literatur, Lern- und Arbeitsmaterialien etc. an?

Prüfung Welche Gebühren werden von den Handwerkskammern für die Teilnahme an der Meisterprüfung in einem ausgewählten Prüfungsteil erhoben?

Nach einer Teilerfassung der Weiterbildungsangebote der Handwerkskammern und ihrer Bildungs- zentren (Segment 1) wurde das Erfassungsraster nochmals modifiziert. Daran anknüpfend wurden die bis zu diesem Zeitpunkt erfassten Vorbereitungskurse mit Blick auf die Änderungen im Raster ergänzt. Anschließend wurde die Datenerfassung für die verbleibenden Segmente fortgesetzt. Die den Anpassungen zugrunde liegenden Beobachtungen und Annahmen sowie weitere Erkennt- nisse – wenn auch in erheblich geringerem Umfang – bei der Fortsetzung der Datenerhebung sind im nächsten Absatz in der gebotenen Kürze (Stichpunkte) beschrieben.

Beobachtungen und Annahmen bei der Datengenerierung

1. Die verwendete Formulierung „von den Handwerkskammern erhobenen Prüfungsgebühren“

sowie die Begründung der Auswahl auf Grundlage der HwO weisen dabei darauf hin, dass sich die vorliegende Studie auf die Handwerksmeister konzentriert und damit Angebotsformate und Prüfungen für den Industriemeister ausschließt.

(12)

2. Für Vorbereitungskurse in den gewerbespezifischen Teilen I und II wird außerdem definiert, dass sich die Angebote jeweils an Gesellen richten.10

Damit werden Angebote ausgeschlossen,

v die in verwandten Gewerben auf das Ablegen der Meisterprüfung vorbereiten (zum Beispiel:

Meisterprüfungsvorbereitungskurse für das Ablegen der Meisterprüfung im Zimmererhand- werk für Dachdeckermeister).

v die Ingenieure oder Techniker adressieren.

v die gleichzeitig als Meister- und Technikerausbildung deklariert sind.

Begründet wird dieses Vorgehen zum einen damit, dass diese Kurse Abweichungen im Stunden- umfang vorweisen und damit die Auswertungsergebnisse beeinflussen würden. Zum anderen sind diese Art von Angeboten seltener und nur in einzelnen Gewerben zu finden.

3. Bei der Angabe von Zeiträumen werden bei entsprechenden Hinweisen zur täglichen Unter- richtszeit durch Einsatz eines Arbeitstagerechners11 Hochrechnungen vorgenommen.

4. Dabei finden sich insbesondere innerhalb des dritten Segments häufiger Kursangebote, die mit

„ca.-Angaben“ arbeiten. Eine Ermittlung des Umfangs ist hier nicht möglich.

5. Es wird angenommen, dass die genannten Kosten von der Mehrwertsteuer befreit und somit als Bruttobeträge interpretierbar sind.

6. Anbieter verweisen für die Frage nach den Prüfungsgebühren auf die Gebührenordnungen und -verzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer. In den betroffenen Fällen werden die jeweiligen Beträge ermittelt und im Datensatz aufgenommen.

7. Der Umfang der Vorbereitungskurse wird mit unterschiedlichen Einheiten angegeben. So zum Beispiel „Unterrichtseinheit“, „Einheit“, „Unterrichtsstunde“ oder auch nur mit dem reinen Zahlenwert. Eine Differenzierung ist im Rahmen dieser Untersuchung nicht möglich.

8. Internetauftritte sind im Erhebungszeitraum und danach12 seltener nicht verfügbar (lange Überarbeitungszeit) oder mit fehlerhaften Verlinkungen versehen.

9. Vereinzelt tauchen Anbieter doppelt auf. So zum Beispiel als Kompetenzzentrum für ein be- stimmtes Gewerbe auf den Seiten einer Handwerkskammer und gleichzeitig als Anbieter eines Verbandes. Identifizierte Dopplungen finden entsprechend einmal Berücksichtigung im Datensatz.

10. In einigen Bundesländern werden Meisterprüfungsvorbereitungskurse an berufsbildenden Schulen angeboten.13 Für diese Fälle sind Informationen nur schwer zugänglich, sodass ein entsprechender Überblick über das Ausmaß fehlt. Zugleich fallen oftmals keine Kurskosten an bzw. sind die Gebühren im Vergleich zu den anderen Anbietern sehr gering. Daher findet ein Ausschluss dieser Fälle statt.

10 So adressiert zum Beispiel mit dieser Annahme ein Vorbereitungskurs für die Prüfung zum Zimmerermeister Ge- sellen im Zimmererhandwerk.

11 www.smart-rechner.de

12 Im Juni fand eine letztmalige Überprüfung statt bevor der hier vorliegende Bericht erstellt wurde.

13 Solche Fälle finden sich beispielsweise in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern.

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11. Durch die Verdichtung von einzelnen Hinweisen sowie der Berücksichtigung von Gebührenver- zeichnissen ergibt sich die Frage, inwiefern zusätzliche Gebühren wie Anmelde- und/oder Bearbeitungsgebühren, der Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie das Ausstellen eines Meisterbriefes anfallen.

Neben diesen grundsätzlichen Beobachtungen und Annahmen sind die drei noch folgenden Aspekte besonders hervorzuheben, da sie die Berechnungen der Einzel- und Gesamtkosten der Meisterqua- lifizierung beeinflussen und daher auch im gewählten methodischen Vorgehen (vgl. Kapitel 3) ihren Eingang finden:

1. Während die Teile I und II (gewerkespezifische Teile) der Meisterprüfung i. d. R. kombiniert angeboten werden14, finden sich für die gewerkeübergreifenden Teile III und IV sowohl separate als auch kombinierte Angebote. Daher erfolgt für diese eine entsprechende Kennzeichnung über die Variable Inhalt15. Für die Berechnungen ergibt sich hieraus die Konsequenz einer differen- zierten Fallbetrachtung nach sieben unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten (vgl. dazu auch 3.1).

2. Die Angaben zu den angenommenen Zusatzkosten für Lern- und Arbeitsmaterialien (vgl. auch Abbildung 1) zeigen sich in vier unterschiedlichen Ausprägungen:

v Die Zusatzkosten sind in den angegebenen Kurskosten enthalten.

v Die Zusatzkosten sind separat ausgewiesen.

v Weitere anfallende Zusatzkosten sind vom Anbieter erwähnt, jedoch nicht in ihrer Höhe ausgewiesen.

v Es finden sich keine Angaben zu möglichen weiteren Kosten.

Auch diese unterschiedlichen Informationsgrundlagen gilt es in den Berechnungen zu berücksichtigen, wodurch sich eine weitere Differenzierung der Fälle ergibt.

3. Für die Abnahme der praktischen Prüfung (Teil I) erheben Handwerkskammern zusätzliche Kosten für Materialien, Räume sowie die Benutzung der Werkstätten. Das bedeutet zunächst, dass Abbildung 1 für den ersten Teil der Meisterprüfung um Zusatzkosten für die Prüfungsteil- nahme ergänzt werden muss (vgl. hierzu Abbildung 2). Ähnlich wie zuvor bei den Zusatzkosten für die Prüfungsvorbereitung liegen zu diesen Kosten unterschiedliche Informationen vor, sodass auch hier eine entsprechende Berücksichtigung in den Auswertungen stattfindet.

Erschwert wurde die Erfassung der Zusatzkosten dabei durch zwei weitere Beobachtungen: In den Gebührenverzeichnissen der HWK findet sich öfters ein Wertebereich mit dem Hinweis, dass die Kostenhöhe für ein bestimmtes Gewerbe angefragt werden kann. Zusätzlich erfolgte – wenn auch seltener – der Verweis, dass die Höhe der Prüfungsgebühr von der Anzahl der Prüflinge abhängig ist.

14 Hiervon betroffen sind 80,49 % der Fälle (vgl. auch Kapitel 3.1).

(14)

3 Berechnungen zur Ermittlung von Kosten für die Meisterqualifizierung

Den Kern dieses Kapitels bildet eine Art „Rechenanleitung“, die auf Basis der bereits in Abbildung 1 eingeführten und in Abbildung 2 erweiterten Kostenbestandteile sowie den dokumentierten An- nahmen und Beobachtungen bei der Datenerhebung (vgl. Kapitel 2.2) die erforderlichen Schritte für eine Ermittlung der gewerbeabhängigen und -spezifischen Gesamtkosten beschreibt. Insbesondere die nicht einheitlichen Informationen zu zusätzlichen Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien sowie die inhaltliche Ausrichtung der Vorbereitungskurse (Einzel- versus Kombiangebote für bis zu vier Teile der Meisterprüfung) machen eine Vielzahl von Berechnungen und Zusammenführungen not- wendig, um letztendlich zu einem „Preis“ je Gewerbe zu gelangen. Für die Aussagekraft der ermit- telten Werte ist dabei auch die Zusammensetzung der Stichprobe und insbesondere die bei den einzelnen Rechenschritten berücksichtigte Fallzahl von Relevanz, sodass vorweg eine knappe Be- schreibung der Stichprobe vorgenommen wird (Kapitel 3.1).

Die eher theoretischen Ausführungen münden in 38 gewerbespezifischen16 Darstellungen sowie einer gewerbeübergreifenden Betrachtung, die jeweils dem Anhang (Anlagen A und B) zu ent- nehmen sind.17 Im weiteren Verlauf erfolgt dann eine weitere Verdichtung und Betrachtung der Ergebnisse (Kapitel 4).

3.1 Charakterisierung der Stichprobe

Bei der Betrachtung der Kosten für die Meisterqualifizierung werden von insgesamt 1.166 ermittel- ten Vorbereitungskursen 1.101 Fälle in den nachfolgenden Auswertungen berücksichtigt. Hiervon entfallen 194 Fälle auf gewerbeübergreifende Angebote (16,64 %) und 907 Fälle auf gewerbe- spezifische Angebote (77,79 %). Bei den verbleibenden 65 Fällen handelt es sich um Angebote, die eine Vorbereitung auf alle vier Teile der Meisterprüfung anbieten. Aufgrund ihres geringen Umfangs von nur 5,57 % und den bereits erwähnten Herausforderungen bei der Ermittlung eines „Preises“

werden diese aus den weiteren Berechnungen und Darstellungen ausgeschlossen.

Aus den 41 Gewerben der Anlage A sind 38 Gewerbe mit einer Fallzahl zwischen 1 (0,11 %) und 114 (12,57 %) vertreten (vgl. Tabelle 1). Für die Gewerbe des CHIRURGIEMECHANIKERS, des SEILERS sowie des GLASBLÄSERS UND GLASAPPARATEBAUERS konnten im Erhebungszeitraum keine entsprechenden Ange- bote recherchiert werden.

16 Diese Anzahl begründet sich durch 38 von 41 vertretenen Gewerbe der Anlage A in der Stichprobe (vgl. auch Kapitel 3.1). Für die nicht vertretenen in der Untersuchung Gewerbe gilt dabei, dass entweder keine entsprechenden Daten ermittelt werden konnten bzw. diese zum Zeitpunkt der Erhebung nicht verfügbar waren.

17 Die getrennte Ermittlung von gewerkespezifischen und gewerbeübergreifenden Kosten greift die in Kapitel 2.1 dargelegte Annahme auf, dass Unterschiede in der Kostenhöhe durch die gewerbespezifischen finanziellen Aufwen- dungen entstehen.

(15)

Tabelle 1: Vertretene Gewerbe der Anlage A HwO in der Stichprobe18 Gewerbe (Anlage A)

ABSOLUT RELATIV

1 Maurer und Betonbauer 56 6,17

2 Ofen- und Luftheizungsbauer 4 0,44

3 Zimmerer 42 4,63

4 Dachdecker 27 2,98

5 Straßenbauer 18 1,98

6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 2 0,22

7 Brunnenbauer 1 0,11

8 Steinmetzen und Steinbildhauer 5 0,55

9 Stuckateure 17 1,87

10 Maler und Lackierer 60 6,62

11 Gerüstbauer 7 0,77

12 Schornsteinfeger 7 0,77

13 Metallbauer 68 7,50

14 Chirurgiemechaniker 0 0,00

15 Karosserie- und Fahrzeugbauer 17 1,87

16 Feinwerkmechaniker 55 6,06

17 Zweiradmechaniker 10 1,10

18 Kälteanlagenbauer 4 0,44

19 Informationstechniker 12 1,32

20 Kraftfahrzeugtechniker 114 12,57

21 Landmaschinenmechaniker 18 1,98

22 Büchsenmacher 1 0,11

23 Klempner 12 1,32

24 Installateur und Heizungsbauer 67 7,39

25 Elektrotechniker 82 9,04

26 Elektromaschinenbauer 3 0,33

27 Tischler 53 5,84

28 Boots- und Schiffbauer 1 0,11

29 Seiler 0 0,00

30 Bäcker 22 2,43

31 Konditoren 16 1,76

32 Fleischer 11 1,21

33 Augenoptiker 4 0,44

34 Hörgeräteakustiker 1 0,11

35 Orthopädietechniker 5 0,55

36 Orthopädieschumacher 2 0,22

37 Zahntechniker 21 2,32

38 Friseure 58 6,39

39 Glaser 3 0,33

40 Glasbläser und Glasapparatebauer 0 0,00

41 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 1 0,11

Gesamt 907 100,00

Häufigkeiten

(16)

Wie Tabelle 2 zeigt, werden gewerbespezifische Vorbereitungskurse (Teile I und II) in 80,49 % der Fälle in kombinierter Form angeboten, wohingegen diese Angebotsform bei gewerbeübergreifen- den Kurse nur in rund einem Drittel der Fälle (35,05 %) zu finden ist. Das bedeutet umgekehrt, dass für gewerbeübergreifende Vorbereitungskurse einzelne und kombinierte Angebote gleichermaßen nachgefragt werden.

Tabelle 2: Inhaltliche Schwerpunkte von Kursangeboten

Als Anbieter der Meisterprüfungsvorbereitungskurse fungieren

v in 841 Fällen (76,40 %) die Handwerkskammern mit ihren Bildungszentren,

v in 105 Fällen (9,50 %) Kreishandwerkerschaften und

v in 155 Fällen (14,10 %) Verbände und freie Anbieter.

Die Zusammenfassung von Bundes- und Landesverbänden sowie freien Anbieter wird dadurch begründet, dass bei den Recherchen zu Verbandsangeboten viele freie Anbieter ermittelt werden konnten19 oder häufig keine eindeutige Zuordnung möglich war.

Zuletzt werden aufgrund ihrer Relevanz für die nachfolgenden Berechnungen die Häufigkeiten von Zusatzkosten in Tabelle 3 dargestellt. In der Summe sind für Vorbereitungskurse nur in 294 Fällen (Teile I und II) bzw. 66 Fällen (Teile III und IV) Angaben zu Zusatzkosten gemacht. Zusätzliche Kosten, die von HWK im Rahmen der Meisterprüfung für den praktischen Prüfungsteil erhoben werden, sind in 253 Fällen angegeben. Damit liegt der prozentuale Anteil von ausgewiesenen Zusatzkosten in beiden Bereichen bei geringen 32,41 % bzw. 43,02 % (Vorbereitung) und 27,89 % (Prüfung).

Tabelle 3: Überblick über Angaben zu Zusatzkosten (Vorbereitung, Prüfung)

19 Zum Beispiel bietet die fielmann AG eigene Vorbereitungskurse für das AUGENOPTIKER-GEWERBE an.

ABSOLUT RELATIV ABSOLUT RELATIV

Teil I 80 8,82 Teil III 59 30,41

Teil II 97 10,69 Teil IV 67 34,54

Teile I+II 730 80,49 Teile III+IV 68 35,05

907 100 194 100

GEWERBESPEZIFISCH GEWERBEÜBERGREIFEND

ABSOLUT RELATIV ABSOLUT RELAITV

Teile I und II 294 32,41 613 67,59

Teile III und IV 66 34,02 128 65,98

Teile I und II 253 27,89 654 72,11

Teile III und IV 0 0,00 907 100,00

ausgewiesen nicht ausgewiesen Zusatzkosten

Vorbereitungskurs Zusatzkosten Prüfung (Teil I)

(17)

3.2 Grundstruktur zur Ermittlung von Einzelkosten20

Als Ausgangspunkt dient zunächst die Darstellung in Abbildung 1. Ergänzt um die Erkenntnisse,

v dass für den praktischen Teil der Meisterprüfung weitere Zusatzkosten anfallen (können),

v dass Vorbereitungskurse häufiger in kombinierter Form (Teile I+II) angeboten werden21, wird zunächst die folgende Formel zur Ermittlung der Gesamtkosten bestimmt:

Gesamtkosten=

Gesamtkosten Vorbereitung + Gesamtkosten Prüfung, wobei wiederum gilt

789:;<=>9<8? @>AB8A8C<D?E = FDA9=>9<8? + GD9:<H=>9<8? @>AB8A8C<D?E und 789:;<=>9<8? JAüKD?E = JAüKD?E9E8BüℎA8? + GD9:<H=>9<8? JAüKD?E (N8CO P).

Die Berechnung der einzelnen Kostenbestandteile, jeweils separat für gewerkespezifische Kursan- gebote als Einzelkurse für den Teil I oder II sowie in kombinierter Form für die Teile I und II ergibt für die Kostenermittlung dann die folgende Darstellung (Abbildung 2). Aufgrund der 38 von 41 vertretenen Gewerbe ergibt sich hieraus zunächst eine Berechnung von 11 Werten je Gewerbe und damit 418 Werten für die Auswertung.

Abbildung 2: Überblick über die Kosten der Meisterqualifizierung (erweitert)

20 Die nachfolgenden Erklärungen konzentrieren sich auf die Ermittlung der gewerbespezifischen Kosten für die Teile I GESAMTKOSTEN

PRÜFUNGSTEILNAHME GESAMTKOSTEN

PRÜFUNGSVORBEREITUNG

Teil I Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten

Teil II Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten

Zusatzkosten (Teil I)

Teile I+II Kursgebühren Zusatzkosten Prüfungskosten Zusatzkosten (Teil I)

(18)

In einem nächsten Schritt finden auch die bereits in Kapitel 2.2 erwähnten Ausprägungen zu den Angaben der Zusatzkosten für die Prüfungsvorbereitung ihre besondere Berücksichtigung. So wer- den die vier Ausprägungen

v Kursgebühren, in welchen die Zusatzkosten enthalten, jedoch in ihrer tatsächlichen Höhe unbekannt sind (Variante V1),

v Kursgebühren, für die zusätzliche Kosten angegeben sind (Variante V2),

v Kursgebühren, für die zusätzliche Kosten anfallen, jedoch nicht ausgewiesen sind (Variante V3) sowie

v Kursgebühren ohne weitere Angaben (Variante V4)

wie folgt über die Berechnung eines entsprechenden Filters zusammengefasst: Mit der Annahme, dass für die letzte Ausprägung V4 noch weitere Zusatzkosten anfallen, werden die vier Ausprägungen so zusammengefasst, dass eine Unterscheidung nach Kursgebühren inklusive ausgewiesener Zusatzkosten sowie Kursgebühren ohne Wissen darüber, in welcher Höhe möglicherweise Zusatzkosten anfallen können, möglich ist.22 Für die Berechnung der in Abbildung 2 dargestellten Einzelkosten ergibt sich hieraus eine Differenzierung von Kosten „mit“ (+) bzw.

„ohne“ (-) Zusatzkosten. Zugleich gilt, dass die Aussagen zum Um- fang von Zusatzkosten (vgl. insbesondere Kapitel 4.2) allein auf Grundlage der Variante V2 getroffen werden können.

Ergänzt durch die Differenzierung nach dem inhaltlichen Schwer- punkt entsteht durch die Überführung in ein Tabellenformat (Excel) die Abbildung 4 auf der nächsten Seite.

Während in den Zeilen der inhaltliche Schwerpunkt berücksichtigt wird23, erfolgt in den Spalten eine Darstellung

v der Kurskosten inklusive ausgewiesener Zusatzkosten (Spalte 1),

v der Kurskosten exklusive ausgewiesener Zusatzkosten (Spalte 2),

v des ermittelten Umfangs der Zusatzkosten, die in Spalte 1 enthalten sind (Spalte 3),

v den von den HWK erhobenen Prüfungsgebühren sowie zuletzt

v den zusätzlich für die praktische Prüfung anfallenden Kosten im Teil I (Spalte 5).

22 Durch die vorgenommene Zweiteilung besteht die Möglichkeit einer Verfälschung: So könnten in der zweiten Kate- gorie bei den Fällen ohne weitere Angaben auch Zusatzkosten in den Kursgebühren enthalten sein, die dann jedoch nicht explizit ausgewiesen sind. Für die Interpretation der Daten ist dieser Aspekt immer dann wichtig, wenn Kurs- gebühren ohne enthaltene Zusatzkosten bereits einen höheren Wert aufweisen als Kursgebühren mit enthaltenen Zusatzkosten. Gleichzeitig sei jedoch angemerkt, dass hier auch höher angesetzte Gebühren oder ein größerer Stun- denumfang eine Erklärungsursache sein können (vgl. dazu auch Kapitel 4).

23 Die inhaltlichen Schwerpunkte werden zusätzlich unterschiedlich farblich gekennzeichnet: So sind Kosten für Teil I in grün dargestellt, Kosten für Teil II in gelb und Angaben zu kombinierten Angeboten (Teile I und II) in blau.

?

?

V1 V2 V3 V4

mit ausgewiesenen

Zusatzkosten

ohne ausgewiesenen

Zusatzkosten

Abbildung 3:

Kursgebühren und Zusatzkosten

(19)

Für jeden Kostenbestandteil werden dabei die jeweils geringsten und höchsten Werte (Minimum und Maximum), der Mittelwert sowie der Median ausgewiesen. Ergänzend wird außerdem die Anzahl der gültigen Fälle angeführt. Sie verdeutlicht, wie gering die Fallzahlen durch die Vielzahl der vorgenommenen Differenzierung bei einer gewerbespezifischen Betrachtung ausfallen können.

Die Berechnungen der Einzelkosten je Gewerbe bzw. für die gewerbeübergreifenden Teile III und IV finden sich im Anhang (Anlagen A und B).

Abbildung 4: Tabellarische Darstellung der gewerbespezifischen Einzelkosten

Die gewählte Darstellungsform ermöglicht zunächst einen schnellen und detaillierten Überblick über die einzelnen Kostenbestandteile. Das bedeutet bei 38 Gewerben, dass für den ersten Teil der Auswertung bereits 2280 Werte für die gewerbespezifischen Darstellungen benötigt werden. Die vorgestellte Auswertungslogik findet aber auch im gewerbeübergreifenden Kursnagebot ihre Anwendung.

Für die Berechnung der Gesamtkosten gilt es in einem weiteren Schritt, die einzelnen Teile wie bei einer Art Puzzle zusammenzusetzen. Dabei wird die die Unterscheidung nach Kursgebühren inklusive ausgewiesener Zusatzkosten (+) und Kursgebühren ohne Wissen darüber, in welcher Höhe möglicherweise Zusatzkosten anfallen (-), beibehalten.

gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0

von - € von - € von - € von - € von - €

bis - € bis - € bis - € bis - € bis - €

Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Median - € Median - € Median - € Median - € Median - €

gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0

von - € von - € von - € von - € von - €

bis - € bis - € bis - € bis - € bis - €

Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Median - € Median - € Median - € Median - € Median - €

gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0 gültige Fälle 0

von - € von - € von - € von - € von - €

bis - € bis - € bis - € bis - € bis - €

Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Mittelwert - € Median - € Median - € Median - € Median - € Median - € Gewerbespezifische Einzelkosten: Gewerbe

Kurskosten mit Zusatzkosten (+)

Kurskosten

ohne Zusatzkosten (-) Zusatzkosten Prüfungsgebühren Zusatzkosten Prüfung (nur Teil I)

Kurskosten (+) Kurskosten (-) Zusatzkosten Prüfungsgebühren Zusatzkosten Prüfung

Teil I

Kurskosten (+) Kurskosten (-) Zusatzkosten Prüfungsgebühren

Teile I+II (kombiniert)

Zusatzkosten Prüfung

Teil II

Kurskosten (+) Kurskosten (-) Zusatzkosten Prüfungsgebühren Zusatzkosten Prüfung

(20)

3.3 Vorgehen zur Ermittlung von Gesamtkosten

Für die Berechnung der gewerbespezifischen bzw. -übergreifenden Gesamtkosten werden die für Teilnehmer anfallenden Kosten zunächst differenziert nach den jeweils drei inhaltlichen Schwer- punkten berechnet.24 Aufgrund der zuvor erläuterten Differenzierung nach enthaltenen bzw. nicht enthaltenen Zusatzkosten25 ergeben sich je nach inhaltlichem Schwerpunkt zwei Rechenopera- tionen, die in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellt sind.

Tabelle 4:Rechenoperationen zur Ermittlung der Gesamtkosten Vorbereitung

und Prüfung auf Rechenoperationen und ermittelte Werte

gewerbespezifisch (für 38 Gewerbe)

Teil I 7F! = FF!+ JF + GF. JF

7F" = FF"+ JF

jeweils Mittelwert, Minimum und Maximum Teil II 7F! = FF!+ JF

7F" = FF"+ JF

Teile I+II (kombiniert)

7F! = FF!+ JF + GF. JF

7F" = FF"+ JF + GF. JF

gewerbeübergreifend

Teil III 7F! = FF!+ JF

7F" = FF"+ JF

Teil IV 7F! = FF!+ JF

7F" = FF"+ JF

Teile III+IV (kombiniert)

7F! = FF!+ JF

7F" = FF"+ JF

Legende:

GK+/-: Gesamtkosten mit bzw. ohne enthaltende Zusatzkosten

KK+/-: Kursgebühren mit bzw. ohne enthaltene Zusatzkosten (Spalten 1 bzw. 2 in Abbildung 4) PK: Prüfungsgebühren

ZK.PK: Zusatzkosten für das Ablegen der Prüfung (Teil I)

Neben den durchschnittlichen Gesamtkosten für die Vorbereitung auf und das Ablegen der Meister- prüfung, ausgedrückt durch den Wert des arithmetischen Mittels, werden zusätzlich die Minima und Maxima ausgewiesen, wodurch wiederum die Angabe einer Kostenspanne möglich ist.

24 Teil I, Teil II und Teile I+II kombiniert bzw. Teil III, Teil IV und Teile III+IV kombiniert.

25 Nachfolgend wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit die Formulierung „(nicht) enthaltene Zusatzkosten“

verwendet.

(21)

Um zuletzt aus den jeweils unterschiedlichen Angaben (nach inhaltlichem Schwerpunkt sowie nach (nicht) enthaltenen Zusatzkosten) die durchschnittlichen Kosten je Gewerbe ausweisen zu können, ist eine weitere Zusammenführung der Ergebnisse notwendig. Diese erfolgt durch ein zweistufiges Vorgehen, welches in Abbildung 5 zunächst visualisiert und daran anknüpfend in seiner konkreten Umsetzung erläutert wird.

Abbildung 5: Vorgehen zur Ermittlung von Gesamtkosten26

Die Darstellung zeigt, dass zunächst jeweils für die Teile I und II eine Ermittlung der relevanten Werte (arithmetisches Mittel, Minimum, Maximum) erfolgt (grünes und gelbes Rechteck, links). Damit diese Werte vergleichbar sind mit den berechneten Gesamtkosten für ein bereits kombiniertes Angebot (bestehend aus den Teilen I und I) (blaues Rechteck) ist die Berechnung eines neuen Mittelwertes erforderlich (Schritt 1). Das Ergebnis dieses Rechenschritts führt zu Gesamtkosten Teile I+II (addiert), in der Abbildung als grün-gelbes Rechteck (in der Mitte dargestellt.

In einem zweiten Schritt wird nun aus diesen beiden Mittelwerten ein weiterer Mittelwert be- rechnet, welcher zuletzt die Kosten für die Vorbereitung auf und Teilnahme an einer Meisterprüfung abbildet (orangenes Rechteck). Dabei gibt der Mittelwert die durchschnittlichen gewerbespezi- fischen Kosten an und wird wiederum ergänzt durch die Angaben des Minimums (geringste Kosten) und Maximums (höchste Kosten).

Für die Berechnung der Mittelwerte wird dabei eine Gewichtung anhand der Fallzahlen vorge- nommen. Die einzelnen Rechenschritte sind im Folgenden dargestellt.

Teil I

Teil II

Teile I+II (kombiniert)

Teile I+II

1. Schritt

2. Schritt

Teile I+II (addiert)

(22)

Schritt 1: Zusammenführung der ermittelten Einzelkosten

Für die Berechnung eines neuen Minimums und Maximums wird die Annahme zugrunde gelegt, dass sich durch Addition aus den geringsten Gesamtkosten für den Teil I und den geringsten Gesamtkosten für den Teil II ein neues Minimum bilden lässt. Es gilt also

SC?C;D;# + SC?C;D;## = SC?C;D;#!##(%&&.)

und

S:TC;D;# + S:TC;D;## = S:TC;D;#!##(%&&.)

Hieraus lässt sich dann wiederum die Spannweite als Differenz zwischen Maximum und Minimum ermitteln. In einer grafischen Veranschaulichung zeigt sich, dass sich das neue Minimum sowie das neue Maximum erhöhen.

Die Addition der Mittelwerte erfolgt aufgrund der unterschiedlichen zugrunde liegenden Fall- zahlen durch die Berechnung eines gewichteten Mittels. Hierzu wird je Einzelgruppe die Anzahl der Mittelwerte mit der entsprechenden Fallzahl multipliziert. Die hieraus errechnete Summe wird in Relation gesetzt zur Summe der Fallzahlen der beiden einzelnen Gruppen.

!"##$%&$'#!"!! (%&&.)=(!"##$%&$'# ∗ +,%%-,ℎ%)!+ (!"##$%&$'# ∗ +,%%-,ℎ%)!!

+,%%%-,ℎ%!+ +,%%-,ℎ%!!

Teil I Teil II Teile I + II

(addiert) Teil III Teil IV Teile III + IV

(addiert)

Minimum1

Maximum1

Maximum2

Minimum2

Minimum12

Maximum12

(23)

Schritt 2: Zusammenführung der ermittelten Gesamtkosten

Da sich rein rechnerisch die Spannweite als Differenz aus dem Maximum und Minimum ergibt, wird im letzten Schritt jeweils aus dem Vergleich der beiden kleinsten bzw. größten Werte der kleinere bzw. größere als Minimum bzw. als Maximum bestimmt.

Für die Bestimmung eines weiteren Mittelwertes wird wiederum ein Gewichtung vorgenommen.

Hierzu wird das zuvor berechnete Mittel ergänzt um das Produkt des Mittelwerts für kombinierte Angebote und der entsprechenden Fallzahl. Die ermittelte Summe wird dann in Relation gesetzt zur Summe aus den Fallzahlen für die einzelnen Teile I und II sowie der Anzahl der Fälle für das kombinierte Angebot. Die hierfür eingesetzte Formel lautet wie folgt:

!"##$%&$'#!"!! =

(!"##$%&$'#!"!!(%&&.)∗ (+,%%-,ℎ%!+ +,%%-,ℎ%!!)) + (!"##$%&$'#!"!!()*+,.)∗ +,%%-,ℎ%!"!!()*+,.)) (+,%%-,ℎ%!+ +,%%-,ℎ%!!) + +,%%-,ℎ%!"!!()*+,.)

Die bisherigen Ausführungen in den Kapiteln 3.2 und 3.3 münden in der folgenden Darstellung (Abbildung 6), welche die Tabelle für die Erfassung der Einzelkosten (vgl. Abbildung 4) ergänzt.

Abbildung 6: Berechnungsschritte zur Ermittlung von Gesamtkosten

Teile I + II

(addiert) Teile I + II

(kombiniert) Teile I + II Teile III + IV

(addiert) Teile III + IV

(kombiniert) Teile III + IV

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

gültige Fälle 0 0 0

Mittelwert 0,00 0,00 0,00

Minimum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

gültige Fälle 0 0 0 Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

Mittelwert 0,00 0,00 0,00 gültige Fälle

Minimum 0,00 0,00 0,00 Mittelwert 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00 Minimum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten gültige Fälle Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

gültige Fälle 0 0 0 Mittelwert 0,00 0,00 0,00 gültige Fälle

Mittelwert 0,00 0,00 0,00 Minimum 0,00 0,00 0,00 Mittelwert 0,00 0,00 0,00

Minimum 0,00 0,00 0,00 Maximum 0,00 0,00 0,00 Minimum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00 Maximum 0,00 0,00 0,00

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

gültige Fälle 0 0 0 Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten gültige Fälle

Mittelwert 0,00 0,00 0,00 gültige Fälle 0 0 0 Mittelwert 0,00 0,00 0,00

Minimum 0,00 0,00 0,00 Mittelwert 0,00 0,00 0,00 Minimum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00 Minimum 0,00 0,00 0,00 Maximum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00

Vorbereitung Prüfung Gesamtkosten

gültige Fälle 0 0 0

Mittelwert 0,00 0,00 0,00

Minimum 0,00 0,00 0,00

Maximum 0,00 0,00 0,00

ohne ZK Teil I

mit ZK Teile I+II (addiert) Gewerbespezifische Gesamtkosten: Gewerbe

mit ZK Teil I

mit ZK Teil II mit ZK Teile I+II

ohne ZK Teile I+II (kombiniert)

ohne ZK Teil II

ohne ZK Teile I+II (addiert)

ohne ZK Teile I+II

mit ZK Teile I+II (kombiniert)

80,49 % 80,49 %

Schritt 1 Schritt 2

Gesamtkosten inklusive ausgewiesener Zusatzkosten

Gesamtkosten exklusive ausgewiesener Zusatzkosten

(24)

Wie in Abbildung 5 visualisiert werden zunächst die Werte zu den Teilen I und II zusammengeführt.

Dabei wird die differenzierte Darstellung nach (nicht) ausgewiesenen Zusatzkosten (vgl. Abbildung 3) beibehalten. In einem zweiten Schritt werden dann aus den diesen beiden Werten die Gesamt- kosten berechnet, die dann im rechten Teil der Tabelle mit der Überschrift Teile I+II (rechts) abge- bildet sind.

Wie zuvor bei der Ermittlung der Einzelkosten gilt auch hier, dass die Berechnungen zum einen je Gewerbe, zum anderen für die gewerbeübergreifenden Teile vorgenommen werden. Somit umfasst Anlage A die Darstellung von Einzel- und Gesamtkosten für die gewerbeübergreifenden Teile III und IV, während in der Anlage B für 38 Gewerbe (vgl. dazu auch Tabelle 1) jeweils die Einzel- und Ge- samtkosten detailliert aufgeschlüsselt sind.

Abschließend sei auf die folgenden Einschränkungen der Berechnungen hingewiesen: Aufgrund der verfügbaren Daten sowie den teilweise sehr geringen Fallzahlen liegen weder

v für alle inhaltlichen Schwerpunkte (Einzel- und Kombiangebote) noch

v für die differenzierte Betrachtung nach (nicht) enthaltenden Zusatzkosten

immer entsprechende Werte vor, sodass eine weitere Zusammenführung nicht möglich ist.27 Ein Vergleich führt zu dem Ergebnis, dass für die 38 betrachteten Gewerbe sowohl bei den Gesamtkosten mit enthaltenen Zusatzkosten als auch bei den Gesamtkosten ohne enthaltenen Zusatzkosten häufiger Angaben zu kombinierten Angeboten ausgewiesen sind (vgl. Tabelle 5).

Tabelle 5: Überblick über Angaben zu Kostenbestandteilen Gesamtkosten

mit ausgewiesenen Zusatzkosten

ohne ausgewiesene Zusatzkosten

Teile I+II (addiert) 2 31

Teile I+II (kombiniert) 22 31

Bezug nehmend auf den bereits in Kapitel 3.1 berechneten hohen Anteil kombinierter Angebote für die gewerkespezifische Vorbereitung auf und die Teilnahme an Meisterprüfungen von 80,49 % werden daher im nachfolgenden Kapitel 4.1 die kombinierten Gesamtkosten bei der Betrachtung von Kostenunterschieden eingesetzt. Das Entscheidung wird dann auch für die Darstellungen der gewerbeübergreifenden Kosten übernommen, auch wenn hier der Anteil kombinierter Angebote geringer ist.

27 Welche Berechnungen je Gewerbe möglich sind, ist den Einzeldarstellungen im Anhang (Anlagen A und B) zu ent- nehmen.

(25)

4 Darstellung und Betrachtung von Kosten für die Meisterqualifizierung

Die im vorangegangenen Kapitel dargelegte Vorgehensweise führt im Ergebnis zu einer detaillierten Kostendarstellung. Diese bildet die Grundlage für das vorliegende Kapitel, welches die Ergebnisse in den einzelnen Gewerben zusammenführt und somit einen Vergleich ermöglicht. Hierzu gehört neben einer Rangliste der Gewerbe bezüglich der anfallenden Kosten für die Vorbereitung auf und Teilnahme an der Meisterprüfung (Kapitel 4.1) auch ein Blick auf den Anteil der darin enthaltenen Zusatzkosten (Kapitel 4.2). Die Frage, wie Kostenunterschiede innerhalb eines Gewerbe zu erklären sind, führt im letzten Unterkapitel 4.3 zu einer Betrachtung der zeitlichen Umfänge der angebo- tenen Vorbereitungskurse und der Frage, ob Schwankungen ausschließlich durch Abweichungen in den Stunden erklärbar sind.

4.1 Betrachtung von Kostenunterschieden für die Meisterqualifizierung

Durch die schrittweise Zusammenführung der ermittelten Einzelkosten28 enden die Berechnungen mit den durchschnittlichen Gesamtkosten (Mittelwerten) für die Vorbereitung auf und das Ablegen der Meisterprüfung innerhalb einer Kostenspanne (geringste und höchste Kosten). Die Differenzie- rung nach (nicht) enthaltenden Zusatzkosten für die Vorbereitung wird dabei beibehalten.

Die Mittelwerte für alle Gewerbe nach Anlage A der HwO sind – geordnet nach ihrer Höhe – in Tabelle 6 bzw. Tabelle 7 dargestellt (linke Spalte). Ergänzt um die einheitlichen Kosten für die gewerbeübergreifenden Teile III und IV (mittlere Spalte) ergibt sich in die Summe der in der Tabelle rechts aufgeführte Wert für die Kosten der Meisterqualifizierung je Gewerbe.

Zunächst einmal resultiert die Sortierung nach der Höhe der anfallenden Kosten in einem Ranking, welches zeigt, dass die Kosten der Meisterqualifizierung

Ø im FLEISCHER-GEWERBE durchschnittlich 5.489,00 € betragen, während der Meister im ORTHOPÄDIE-

TECHNIKER-GEWERBE 14.059,00 € für die Vorbereitung auf und das Ablegen der Meisterprüfung einrechnen muss (durchschnittliche Kosten mit Zusatzkosten, Tabelle 6) sowie

Ø im BÄCKER-GEWERBE durchschnittlich 6.082,00 € und im ORTHOPÄDIESCHUHMACHER-GEWERBE durch- schnittlich 17.724,00 € betragen (durchschnittliche Kosten ohne Zusatzkosten, Tabelle 7).

Damit beträgt die Differenz zwischen den höchsten und geringsten Kosten im ersten Fall 8.570,00 Euro, was einen Faktor von 2,56 entspricht. Im zweiten Fall entspricht die Differenz in Höhe von 11.642,00 Euro sogar einem Faktor von 2,94.

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