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Archiv "FORTBILDUNG: Detektiv-Arbeit" (07.04.1977)

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen

GESUNDHEITSBEWUSSTSEIN Zu dem Beitrag von Prof. F. Schmidt:

„Anreize für eine gesunde Lebensweise schaffen" im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT, Heft 9/1976, und den Leserbrie- fen dazu in Heft 43/1976:

Persönliche

Unfallversicherung

... Auch ich bin der Meinung, daß es nicht dem Solidaritätsprinzip der Krankenkassen entspricht, wenn der uneinsichtige Patient auf Kosten des Vernünftigen seine Gesundheit be- wußt ruiniert. Eine Selbstbeteiligung an stationären Krankenhauskosten ... ist m. E. durchaus praktikabel, ohne daß der freipraktizierende Arzt dem Patienten gegenüber in eine das Vertrauensverhältnis trübende mißliche Lage kommt. Die Abrech- nung der Kostenbeteiligung erfolgt von der Krankenkasse aus. Die ge- sundheitsbewußten Zeitgenossen wollen sicherlich durch ihre Lebens- weise nicht den Versicherungen sparen helfen — das ist nur ein durchaus erfreulicher Nebeneffekt—, sondern eben ein ganz persönliches Ziel erreichen: soweit als möglich gesund zu bleiben, auch in das hohe Alter hinein. Der uneinsichtige Al- koholiker, Raucher, Freßadipöse, Gichtiker, Diabetiker, Hypertoniker, Lebergeschädigte etc., der ärztliche Ratschläge in den Wind schlägt („die Krankenkasse zahlt ja"), kann durch eine Kostenbeteiligung mögli- cherweise in vielen Fällen zur Ver- nunft gebracht werden, sehr zu sei- nem eigenen gesundheitlichen und zum Vorteil der Mitversicherten.

Man vergesse hierbei nicht die zwangsläufig notwendig werdenden Kassenbeitragserhöhungen, Kosten vorzeitiger Invalidität (Rentnerpro- blem!), Ausfall von Arbeitsstunden durch Arbeitsunfähigkeit etc. — Wenn Herr Privatdozent Dr. N. Smidt in seinem Beitrag zu dem Thema in Heft 43/76 schreibt, daß man einem Patienten nicht die Freude an einem gefährlichen Sport nehmen soll, so kann das nicht unwidersprochen bleiben, resp. bedarf einer Richtig-

stellung. Selbstverständlich ist es in unserem Interesse, wenn Bewe- gungstherapie, wenn Sport getrie- ben wird, aber es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen für eventuelle Sportunfallfolgen aufzukommen.

Der Sporttreibende sollte sich dafür durch eine persönliche Unfallversi- cherung absichern. Als alter Skifah- rer möchte ich gerade zu dem von Kollegen Smidt angeführten Skilau- fen auf die Möglichkeit — um nicht zu sagen — Notwendigkeit — der DSV- Versicherung hinweisen. Die glei- chen Möglichkeiten gelten für ande- re Sportarten auch (Kanuverband, Alpenverein etc.). Sollte der Sportler keine Versicherung abschließen, wäre eben eine Selbstbeteiligung an Unfallkosten zwangsläufig. Ich möchte sogar so weit gehen, daß jeder Führerscheininhaber (nicht Fahrzeughalter!) eine persönliche Unfallversicherung abschließen muß, für die Folgen selbstverschul- deter Verkehrsunfälle. Dies wäre etwa durch eine jährlich zu erwer- bende und auf den Führerschein aufzuklebende Beitragsmarke ganz einfach durchzuführen... Nicht nur die Krankenkassen und deren ge- sundheitsbewußte Beitragszahler, sondern jeder steuerzahlende Bür- ger hat m. E. Anspruch darauf, vor Gesundheits-Rowdys geschützt zu werden!

Dr. med. Wolfgang Stoeger Josef-von-Hirsch-Straße 4 8033 Planegg b. München

FORTBILDUNG

Zu dem Beitrag: „I. Interdisziplinäres Fo- rum — Wertung eines Experimentes" im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 44/

1976:

Detektiv-Arbeit

. . . Nun verstehe ich mich im Be- reich der Medizin hauptsächlich auf die Orthopädie. Da hat es mich inter- essiert, was auf der Schwerpunktsit- zung „Stütz- und Bewegungsappa- rat" geboten werden würde. Leider war dies nicht aus der Einladung, aus dem Programm zu ersehen!

Nach einiger Detektivarbeit konnte Milliardenbeträgen unserer Wäh-

rung auswirken.

10. Jede in der Praxis durchgeführte klinikübliche Fallversorgung ist ab- rechnungstechnisch als ambulante Behandlung zu bewerten, d. h. die damit verbundenen ärztlichen Lei- stungen werden auf Behandlungs- schein für ambulante Behandlung im Rahmen der Quartalsabrechnung mit der Kassenärztlichen Vereini- gung abgerechnet.

11. Die hierbei erbrachten additiven

— nicht erstattungsfähigen — Versor- gungsleistungen beinhalten einen Aufwand, wie er üblicherweise in Kli- niken erbracht wird, d. h. es fallen für stationäre Eintagsfallversorgungen in der Praxis fraglos Klinikkosten an, und zwar personeller, räumlicher, in- strumenteller, apparativer, zeitge- bundener, materieller Art. Diese sind je Fall berechenbar und als Rech- nungsfestsetzung im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetz- bar. Dabei kommt in etwa die Summe eines oder eines halben Tagespfle- gesatzes je Fall zusammen, die von der Einkommensteuer absetzbar ist.

Es handelt sich also nicht um Ko- stenerstattung, sondern um steuerli- ches Absetzen von Betriebskosten.

12. Die Bestimmungen der Reichs- versicherungsordnung etc. kommen dabei weder zur Anwendung, noch sind sie anwendbar.

Als spontanes Echo auf meine Aus- führungen hat sich — bis jetzt nur provisorisch — das Praxisbetten- register gebildet, durch welches pra- xisanhängige Klinikbettstationen er- faßt werden, zum Zwecke der gegen- seitigen Abstimmung auf Behand- lungstechniken und -methoden für semistationäre Eintagsfallversor- gungen in Arztpraxen sowie zur Fixa- tion von Modalitäten, betreffend steuerliches Absetzen von Kosten, die bei stationären Eintagsfallversor- gungen in der Praxis aufkommen.

Dr. med. Kurt Hoehle Facharzt für Chirurgie Kaiserstraße 5

6050 Offenbach

BRIEFE AN DIE REDAKTION Klinikbettstation

960 Heft 14 vom 7. April 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Briefe an die Redaktion

ich gerade noch feststellen, daß au- ßer dem Hauptreferenten das Fach, das sich spezialisiert mit dem Stütz- und Bewegungsapparat beschäftigt, nicht vertreten war. Wenn ich mir dann ansehe, was N. J. über die Ar- beit des Deutschen Senats für ärzt- liche Fortbildung schreibt, könnte ich mir vorstellen, daß mehr Zeit im Bereiche der Bundesärztekammer gebraucht wurde, um die undefinier- bare Bezeichnung „niedergelasse- ner Fachvertreter" zu kreieren, als sich in der Weiterbildungsordnung über die Zuständigkeiten zu infor- mieren! Wenn ich vom Stütz- und Bewegungsapparat auf die anderen Schwerpunkte schließe, hoffe ich nur, daß die Kosten dieser Veran- staltung wenigstens von den Zu- ständigen im einzelnen kritisch un- ter die Lupe genommen werden.

Besser wäre noch, den Aufwand in finanzieller Hinsicht allgemein be- kanntzugeben, denn jedes Kammer- mitglied dürfte es interessieren, was die Demonstration eines guten Zu- sammenwirkens des Wissenschaftli- chen Beirates der Bundesärztekam- mer mit dem Senat für ärztliche Fortbildung wert ist.

Dr. med. H. 0. Hardt Facharzt für Orthopädie Gartenstraße 31

5800 Hagen

ALLGEMEINMEDIZIN

Zu dem Beitrag von Franz Stobrawa:

„Förderung der Allgemeinmedizin not- wendig" im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 45/1976:

Definitionsprobleme

Der lobenswerte Artikel übersieht die Inhomogenität des Fachgebietes Allgemeinmedizin. Wer soll geför- dert werden? Der engagierte Arzt, der Gesamtmedizin („Doktor der ge- samten Heilkunde") betreiben möchte, oder der Arzt, der sich auf eine Basisversorgung („Generalist") beschränkt und die Fälle erst mal an die Spezialisten verteilt, von denen die Kranken an ihn zurücküberwie-

ECHO

Zu: „Eintausend Exraucher" von Professor Dr. med. Viktor To- biasch in Heft 45/1976, Seite 2889 ff.

Warum raucht man (nicht)

„Gegen die Abhängigkeit vom blauen Dunst lassen sich wohl am besten persönliche ‚Blitz- kriege' führen, wie Untersu- chungen am Institut zur Erfor- schung präventiv-medizini- scher Fragen in Isny-Neu- trauchburg unter anderem auch erkennen lassen. Von 1000 befragten Ex-Rauchern hatten nicht weniger als 895 mit einem Schlag aufgehört.

Wie Professor Viktor Tobiasch im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT detailliert darlegt, ha- ben dabei in der weit überwie- genden Mehrzahl gesundheit- liche Beschwerden aller Art eine Rolle gespielt, sehr häu- fig zusammen mit den ent- sprechenden Ratschlägen oder Mahnungen der Haus- ärzte. Nur in dreizehn Fällen war es dagegen der Wunsch nach Unabhängigkeit vom Nikotin . .." (Generalanzeiger Bonn)

sen werden, sofern die Spezialisten den Fall für einen sich beschränken- den Arzt für geeignet halten? Und wie will man dem Facharzt gerecht wer- den, welcher sich, aus welchen Gründen immer, entschieden hat, Allgemeinmedizin zu betreiben? In machen Niederlassungsgebieten haben die Internisten bereits zu 85 Prozent sogenannte Primärscheine, üben also hausärztliche Tätigkeit aus. Hinzu kommt noch etwas: Der Katalog der neuen Berufsordnung, Anhang Weiterbildung, sieht eine Entwicklung des Faches Allgemein- medizin zum „Generalisten" hin vor.

Wer also nach seinem Studium Ge- samtmedizin betreiben möchte, muß

sich vor der Weiterbildung und dem Titel „Arzt für Allgemeinmedizin"

hüten.

Dr. med. F. W. Degenring Gartenstraße 16-18

6944 Hemsbach/Bergstraße

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Wo sind die

Weiterbildungsstellen?

In Ihrer Analyse zur Situation der Allgemeinärzte und des allgemein- ärztlichen Nachwuchses fehlt mei- nes Erachtens ein ganz entschei- dender Aspekt vollkommen. Das ist der Aspekt des Stellenangebotes für junge Kollegen, die sich zum Allge- meinarzt weiterbilden wollen. Nach der Weiterbildungsordnung bedingt die angestrebte Weiterbildung min- destens einmal den Wechsel des Fachgebietes und damit des weiter- bildenden Arztes und oft auch der weiterbildenden Krankenanstalt.

Nach den Erfordernissen einer mo- dernen Allgemeinpraxis ist sogar ein noch häufigerer Wechsel anzustre- ben, so daß am Ende Kenntnisse in zumindest den großen klinischen Spezialfächern gegeben sind. Dar- aus folgt, daß nur immer kurze Zei- ten auf den einzelnen Fachabteilun- gen abgeleistet werden können. Be- werbungen um offene Stellen wer- den immer wieder abgelehnt, weil der betreffende Chefarzt einen Kol- legen sucht, der entweder bereits mehrere Jahre der Fachweiterbil- dung hinter sich hat oder zumindest sich dazu verpflichtet, mehrere Jahre auf der betreffenden Abtei- lung zu bleiben. Meines Erachtens wäre ein wesentlicher Faktor, der zur Förderung allgemeinärztlichen Nachwuchses beitragen könnte, die Verpflichtung seitens der Ärztekam- mer an leitende Ärzte, einen be- stimmten Prozentsatz, etwa 20 Pro- zent, der vorhandenen Assistenten- stellen in befristeten Verträgen nur an solche Bewerber zu vergeben, die eine Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anstreben.

Dr. med. Gernot Rüter Wermelingstraße 22 4400 Münster

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 7. April 1977 961

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