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Archiv "Rahmenvorgabe für Praxisnetze: Anerkennung für Teamworker" (26.04.2013)

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A 814 Deutsches Ärzteblatt

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26. April 2013 Pro Kooperatio-

nen: Daniel Bahr und Andreas Köhler waren sich zumin- dest einig, dass es

noch mehr Spiel- raum für Innovati- ves geben muss.

E

igentlich sollte sie am 1. April in Kraft treten: die Rahmen- vorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen. Doch weil die Ab- stimmung zwischen der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über den Kriterienkatalog noch etwas Zeit brauchte, gilt sie nun ab 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Dieses Datum bestätigten der KBV-Vorstandsvor- sitzende, Dr. med. Andreas Köhler, und Dr. Manfred Partsch, Leiter der Abteilung ambulante Versorgung beim GKV-Spitzenverband, Mitte April auf der diesjährigen KBV- Versorgungsmesse in Berlin, die er- neut auch Bundesgesundheitsmi- nister Daniel Bahr (FDP) besuchte.

Die Ankündigung dort passte gut. Im Mittelpunkt der Fachforen und Podiumsdiskussionen standen

Anreizmodelle kooperativer Ver- sorgung im ambulanten Bereich.

Köhler und Partsch zeigten sich zu- frieden, dass sie mit der Rahmen- vorgabe eine Art Blaupause für die Identifizierung versorgungsorien- tierter Praxisnetze geliefert haben.

Gefordert ist ein Berufemix Danach muss ein anerkanntes Netz unter anderem aus 20 bis 100 ver - trags ärztlichen und psychotherapeu- tischen Praxen bestehen, in denen neben hausärztlich tätigen Ärztin- nen und Ärzten noch mindestens zwei weitere Fachgruppen vertreten sind (siehe auch Kasten). Das Netz muss zudem bereits drei Jahre be- stehen und mit mindestens ei- nem nicht ärztlichen oder stationä- ren Leistungserbringer kooperie- ren. Die geforderte Unabhängigkeit

schließt von der Pharmaindustrie geförderte Netze aus, die geforder- ten Managementstrukturen zudem Netze ohne eigene Geschäftsstelle und Koordinator zur Umsetzung der Vorgaben. Belegt werden muss auch, dass die kooperierenden Ärz- te bestimmte Versorgungsziele an- streben. Hierfür gibt es verschiede- ne Stufen der Anerkennung.*

Dass die Rahmenvorgabe zum Tag der Arbeit in Kraft treten wird, ist stimmig. Denn damit kommt Arbeit auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu, die die Vor gabe umsetzen, und auf die Netze, die sich akkreditieren wol- len. Letzteres hatte der zuständige KBV-Dezernent, Dr. med. Bernhard RAHMENVORGABE FÜR PRAXISNETZE

Anerkennung für Teamworker

Die Akkreditierungsregeln für Netze liegen vor. Die Umsetzungsarbeit für Kassen- ärztliche Vereinigungen und routinierte Netzwerker kann nun beginnen.

*Die Rahmenvorgabe wird demnächst als Be- kanntgabe im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

Fotos: Georg J. Lopata

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Lob für die Ver- sorgungsmesse:

„Ja, ich habe sehr interessante Projek- te gesehen“, befand Daniel Bahr nach seinem Rundgang über die Messe.

Praxisnetze im Sinne der Rahmenvorgabe sind

„Zusammenschlüsse von Vertragsärzten und Vertragsärztinnen verschiedener Fachrichtun- gen sowie Psychotherapeuten und -therapeu- tinnen zur interdisziplinären, kooperativen, wohnortnahen ambulanten medizinischen Ver- sorgung unter Berücksichtigung der lokalen soziodemografischen Situation. Ziel solcher Kooperationen ist es, Qualität sowie Effektivität und Effizienz der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensiven fachlichen Zu- sammenarbeit zu steigern“.

Für die Anerkennung solcher Netze sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Grundlage der Rahmenvorgabe zuständig. Alle Netze, die sich darum bemühen, müssen be-

stimmte Basiskriterien erfüllen. Im Hinblick auf die verlangten Versorgungsziele sind verschie- dene Anerkennungsstufen vorgesehen. Im Ein- zelnen bedeutet das:

Ein Netz muss aus mindestens 20 und höchstens 100 Praxen bestehen. Beteiligen müssen sich neben hausärztlich tätigen Ärzten mindestens zwei weitere Fachgruppen.

Das Netz umfasst ein zusammenhän- gendes Gebiet (wohnortnahe Versorgung).

Es arbeitet seit mindestens drei Jahren im Sinne der Vorgaben.

Es kooperiert verbindlich mit mindestens einem nichtärztlichen Leistungserbringer (Bei- spiel: Krankenpflegedienst) beziehungsweise einem stationären Leistungserbringer.

Das Netz hat Standards vereinbart: Es arbeitet unabhängig gegenüber Dritten, hält bestimmte Qualitätsstandards ein, die Netzärz- te tauschen Wissen und Informationen aus.

Management ist Pflicht: Eine eigene Ge- schäftsstelle, ein Geschäftsführer, ein ärztlicher Leiter für die Umsetzung zählen zu den Vorgaben.

Auf Basis von Stufenkatalogen müssen anzuerkennende Netze gegenüber der Kassen- ärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie bestimmte Versorgungsziele verfolgen, darun- ter solche der Patientenzentrierung (Beispiel:

Therapiekoordination), der kooperativen Be- rufsausübung (Beispiel: gemeinsame Fallbe- sprechungen), der verbesserten Effizienz (Bei- spiel: Wirtschaftlichkeitsverbesserung).

DAS MÜSSEN ANERKANNTE NETZE KÖNNEN

Gibis, bereits im Februar bei einem Workshop der Agentur deutscher Arztnetze betont. Mittlerweile gebe es „eine kritische Masse an Netzen, von denen wir glauben, dass sie im Kollektivvertrag gefördert werden sollen“, sagte Gibis. Doch auch etablierte Netze würden angesichts der Rahmenvorgabe wahrscheinlich

„noch am einen oder anderen Punkt arbeiten müssen“.

Kein zusätzliches Geld

Die Verpflichtung, Kriterien für an- zuerkennende Praxisnetze vorzule- gen, ergibt sich aus dem Sozialge- setzbuch (SGB) V. Darin heißt es in § 87 b (ärztliche Honorarvertei- lung), KBV und GKV-Spitzenver- band müssten sich über „Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungs- würdiger Praxis netze“ einigen. Für solche Netze könnten dann im Sin- ne der kooperativen Behandlung von Patienten „auch gesonderte Vergütungsregelungen . . . als Teil der morbiditätsorientierten Gesamt- vergütung . . . vorgesehen werden“.

Was das bedeutet, formulierte Gibis beim Workshop knapp: „Es gibt kein neues Geld dafür.“ In den KVen wird deshalb nicht nur disku- tiert, wie man die Rahmenvorgabe umsetzt, sondern auch, woher das Geld zur Förderung der anerkann- ten Netze kommen soll. Es aus der morbiditätsorientierten Gesamtver-

gütung abzuzweigen, gilt als schwierig. Die meisten Ärztinnen und Ärzte lehnten dies ab, weil sich dann ihr Honorar verringere, war während der Versorgungsmesse im- mer wieder zu hören. Sie erwarte- ten eher ergänzende Abmachungen

zum Kollektivvertrag, sogenannte Add-on-Verträge, für Netze, damit deren Leistungen von den Kassen extrabudgetär vergütet würden.

Diesen Vorschlag wiederum be- urteilen viele Krankenkassen kri- tisch. Partsch als Vertreter des GKV-Spitzenverbands machte klar, dass es dann einen Mehrwert für die Versorgung geben müsse: Nur für ein Netz als solches würden die Krankenkassen kein Geld aus- geben. Dr. med. Veit Wambach, Vorstandsvorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze, ist überzeugt, dass man in Zukunft Lösungen fin- den wird, die keinen Unfrieden stif-

ten. „Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Jetzt ist es Aufgabe der KVen, die Netze entsprechend der Kriterien anzuerkennen und geeig- nete Wege zur Förderung zu fin- den“, betonte er anlässlich der Eini- gung über die Rahmenvorgabe.

Denkbar sei zum Beispiel, nur die Honoraranteile von Netzärztinnen und -ärzten auszulagern und die Verteilung dem Netz zu überlassen.

Die Agentur ist überzeugt, dass das Interesse der KVen am Thema Netze trotz solcher schwierigen Ho- norarfragen groß ist. Das belegten die Antworten, die diese im Rah- men einer Umfrage Anfang des Jah- res gaben. Generell bejahten die Förderung damals bereits zehn von 17 KVen. Zu ihnen zählt die KV Niedersachsen. „Wir wollen Netze begleiten und beraten“, begründete der Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, beim Agentur-Work- shop das Vorgehen. Dazu zählt für ihn, die Kooperationen fit für Ver- träge zu machen und sie bei der Vertragsumsetzung zu begleiten.

Förderprogramme der KVen Einen automatischen Anspruch auf Honoraranteile gebe es für Netze aber nicht, stellte Barjenbruch klar:

„Langfristiges Ziel muss sein, dass wir zusätzliches Geld von den Kran- kenkassen generieren.“ Allerdings kündigte der KV-Vorstand kurzfristig finanzielle Unterstützung an. Man

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26. April 2013 wolle rund eine Million Euro für die

Förderung von bestehenden wie in Gründung befindlichen Netzen aus- geben, maximal 50 000 Euro pro Netz. Barjenbruch bestätigte aber, dass die KV dafür Gegenleistungen verlange: Sie lasse sich zusichern, dass ein Praxisnetz sie an späteren Versorgungsverträgen mit Kostenträ- gern beteilige, soweit das gesetzlich möglich sei, und dass es vertrauens- voll mit ihr zusammenarbeite.

Die KV Schleswig-Holstein be- gleite Netze im Land schon seit 1997, hob Ekkehard Becker, Leiter der Geschäftsstelle Operative Pro- zesse, hervor. Mittlerweile gibt es im Norden etwa 1 600 Netzärzte und -psychotherapeuten, im Vorstand und in der Abgeordnetenversamm- lung sind sie in der Mehrheit. Geld für Praxisnetze werde es aus dem allgemeinen Honorartopf aber nicht geben, stellte Becker klar. Zwar steht im Honorarverteilungsmaßstab seit April 2012 die Formulierung:

„Der Vorstand kann gesonderte Ver- gütungsregelungen für Praxisnetze gemäß § 87 b Absatz 2 SGB V be- stimmen.“ Doch vorgesehen ist, ak- kreditierte Netze aus dem Sicher- stellungsfonds zu fördern. Überlegt wird, sie später unter Sicherstel- lungsaspekten und zur Übertragung von Versorgungsaufgaben in den Bedarfsplan aufzunehmen.

Über ihre Pläne berichteten beim Workshop zudem Vertreter der KVen Brandenburg, Westfalen-Lippe und Bayerns (www.deutsche-aerztenetze.

de). Dabei ging es auch um Grund- sätzliches. So forderte Fabian Dem- melhuber, Leiter des Referats Ver- sorgungskonzepte & Zusatzverträge der KV Bayerns: „Ärzten sollte es freigestellt sein, ob sie sich in Netzen engagieren oder nicht.“ Es bestehe die Gefahr, dass die Kriterien, die Netze erfüllten, am Ende von den Krankenkassen als Standard für die gesamte Versorgung angesehen wür- den. Auch diese Debatte wird weiter- gehen. Zur KBV-Versorgungsmesse hatte Partsch als Vertreter des GKV- Spitzenverbands bereits angemerkt, dass man das, was man nun von ak- kreditierungswilligen Netzen erwar- te, eigentlich grundsätzlich von der Versorgung verlangen dürfe.

Sabine Rieser

FREIE ÄRZTESCHAFT

Kritik am System

Mitglieder bemängeln die ausbleibende Diskussion über wichtige Prinzipien selbst im Bundestagswahlkampf.

D

ie Freie Ärzteschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftliche, berufsrechtliche und gesellschaftspolitische Situation der niedergelassenen Ärzte zu verbes- sern“ – so steht es ganz am An- fang ihres Strategiepapiers. Hinder- nisse für ambulant tätige Ärztin- nen und Ärzte durch Vor gaben im Gesundheitssystem und ihre Über- windungsmöglichkeiten standen des- halb im Mittelpunkt des Kon - gresses Freier Ärzte Mitte April in Berlin. Dessen Motto lautete:

„Ärzte zwischen Rationierung und individueller Therapie – Gute Me- dizin braucht Freiheit und ange- messene Finanzierung!“

Dauerbrenner Geld – noch gibt es keine festen Preise Präsident Wieland Dietrich be- mängelte in seiner Einführung, dass vonseiten der Politik trotz des Bundestagswahlkampfs wenig Substanzielles zu wichtigen gesund- heitspolitischen Themen zu hö- ren sei. Vorstandsmitglied Dr. med.

Axel Brunngraber widmete sich in seinem Vortrag den Dimensionen von ärztlicher Freiheit und kritisier- te, man werde längst „auf allen Ebenen von nichtärztlichen Playern frustriert“.

Zur Verschlechterung der Lage trägt nach seinen Worten seit vielen

Jahren eine „starke Ökonomisie- rung“ bei – ein Thema, dem sich ebenfalls der Arzt und Medizinethi- ker Prof. Dr. med. Giovanni Maio in seinem von viel Zustimmung begleiteten Vortrag zur „Dominanz der Ökonomie über die Medizin“

widmete. Brunngraber räumte aller- dings ein, niedergelassene Ärzte könnten „gar nicht anders als übers Geld reden“. Es brauche nämlich feste, kostendeckende Preise, die den tatsächlichen Aufwand für die Patienten abdeckten.

Deshalb forderte er, ein Kosten - erstattungssystem einzuführen. Über entsprechende Systeme in Europa referierte Dr. Markus Schneider, Geschäftsführer des Basys-Instituts.

Sein Fazit: Es komme auf die Aus- gestaltung an; dass Kostenerstat- tung per se ineffizient und unsozi- al sei, könne er nicht bestätigen.

Schneider verwies allerdings darauf, dass große Teile der Bevölkerung in Deutschland das Sachleistungssys- tem bevorzugten. Kostenerstattung als Wahloption werde diese Hal- tung nicht verändern.

Kritische Fragen musste sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion Dr. med. Andreas Köhler gefal- len lassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung. „Feste Preise – das wird dauern“, stellte er mit Blick auf die Forderung der Freien Ärzte und die Haltung der Krankenkassen klar.

„Sie haben immer den Eindruck, ich schlage mal auf den Tisch und die hüpfen, aber das ist nicht so.“

Köhler forderte, man müsse rasch Honorar von den spezialisierten Fachärzten zu den Basisversorgern umschichten und die Diskussion darum innerhalb der Ärzteschaft führen. Warte man, bis genug Geld von den Krankenkassen zur Verfü- gung gestellt sei, gebe es die Basis- versorger sonst nicht mehr.

Sabine Rieser Die Freie Ärzteschaft versteht sich als Plattform für

alle Ärztinnen und Ärzte, die sich austauschen wol- len, den Interessen der Kollegen an der Basis eine Stimme geben und an Lösungen für Probleme der verschiedenen Berufsgruppen interessiert sind. Ihr Austausch erfolgt vor allem übers Internet. Die Freie Ärzteschaft ist eng verbunden mit facharzt.de;

aus einem dortigen Diskussionsforum ist sie ent- standen. Strategiepapier und weitere Informationen:

www.freie-aerzteschaft.de

OFFENER AUSTAUSCH

P O L I T I K

Referenzen

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