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Archiv "Gedanken über eine neue Struktur des Sanitätswesens der Bundeswehr" (21.11.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

Ausgangspunkt dieser Überlegun- gen um den Sanitätsdienst der Bundeswehr ist die derzeitige Lage, gekennzeichnet durch eine Aufsplitterung wesentlicher Aufga- ben auf die Teilstreitkräfte. Der Verfasser stellt demgegenüber das Strukturmodell eines bundeswehr- gemeinsamen Sanitätsdienstes in den Grundzügen vor.

Im Sommer 1973 hat der Bundes- minister der Verteidigung, Georg Leber, Planungen zur Struktur der Bundeswehr im kommenden Jahr- zehnt bekanntgegeben. Daß er da- bei der Zukunft des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundes- wehr viel Interesse und Aufmerk- samkeit gewidmet hat, ist ihm be- sonders zu danken. Mit seinem Auftrag an die Sanitätsinspektion,

„das Strukturmodell eines bundes- wehrgemeinsamen, raumdecken- den Sanitätsdienstes" zu entwik- keln, bietet er dem Sanitätsdienst eine grosse Chance, seine Aufgabe besser als bisher zu erfüllen und durch Steigerung der Attraktivität langfristig seinen Personalbedarf zu decken.

Die Weisung des Ministers, gleich- artige Aufgaben in der Bundeswehr aus ihrer bisherigen Aufteilung auf Teilbereiche herauszulösen und sie in Zukunft zentral wahrzunehmen, läßt sich beim Sanitäts- und Ge- sundheitswesen in weitestem Um- fang und beispielhaft für andere Bereiche verwirklichen. Die Aufga- ben des Sanitätsdienstes erstrek- ken sich über die Streitkräfte hin-

aus auf die gesamte Bundeswehr.

Sie sind in allen Bereichen we- sensgleich, da sie ausnahmslos auf die Gesunderhaltung der zu be- treuenden Menschen, die Wieder- herstellung Erkrankter und Verletz- ter sowie die Begutachtung der Verwendungsfähigkeit ausgerichtet sind. Selbst spezifisch erscheinen- de Aufgaben, wie zum Beispiel die der Fliegerärzte und Taucherärzte, haben trotz ihrer Schwerpunkte bei Luftwaffe bzw. Marine ihren Platz auch bei anderen Teilstreitkräften.

Die der Bundeswehr für ihren Be- reich übertragene Verantwortung für bestimmte Maßnahmen des Öf- fentlichen Gesundheitswesens, der Lebensmittelüberwachung und für den ärztlichen Betriebsschutz er- streckt sich gleichermaßen auf die Streitkräfte, die Bundeswehrver- waltung und das Verteidigungsmi- nisterium.

Der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundes- wehr ist zwar heute bereits dem Minister für alle Maßnahmen sei- nes Fachgebietes verantwortlich, die Exekutive liegt jedoch mit Aus- nahme der zentralen klinischen, wissenschaftlichen und medizinal- statistischen San itäts-Ei n richtun- gen bei den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie ver- schiedenen Teilen der Bundes- wehrverwaltung. Jeder dieser Be- reiche, deren Zuständigkeiten sich auf den verschiedenen Verantwor- tungsebenen und auch regional zwangsläufig überschneiden, hat zunehmend Sorgen um die Erhal-

tung seines Sanitätsdienstes, seien sie personeller, materieller oder organisatorischer Art. Eine organi- satorische Kompetenz, ordnend einzugreifen und sich notfalls zur Wahrung des Gesamtauftrages durchzusetzen, hat der Sanitätsin- spekteur bisher nicht.

Seit Jahren gibt die Entwicklung des Sanitätswesens der Bundes- wehr zu ernster Sorge Anlaß. Die seinerzeit gewählte, aus Erfahrun- gen des Zweiten Weltkrieges und der NATO-Forderung nach hoher Einsatzbereitschaft der Bundes- wehr resultierende Struktur des Sanitätsdienstes, insbesondere des Heeres-Sanitätsdienstes, zieht lang- dienende Nachwuchskräfte nicht mehr in ausreichender Zahl an.

Der Arzt will — heute möglichst als Facharzt — am Krankenbett und in der Ambulanz tätig sein. Die trup- penärztliche Sprechstunde im en- gen Rahmen des Bataillons nimmt

er überwiegend nur als eine zeit- weilige truppennahe Einführung in seine Gesamtaufgabe in Kauf. Eine vergleichbare Einstellung des Assi- stenzpersonals, der Sanitätsun- teroffiziere, bei denen sich über- dies mangelnde Aufstiegsmög- lichkeiten auswirken, erklärt den Mangel in diesem Dienstbereich.

Anforderungen an ein Strukturmodell

Die dem Soldaten gesetzlich zuste- hende „unentgeltliche truppenärzt- liche Versorgung" zwingt nunmehr, neue Wege einzuschlagen. Ein Ver- zicht auf den eigenen Sanitäts- dienst verbietet sich, da die Streit- kräfte, ganz abgesehen von ihrer Verteidigungsbereitschaft, einen mit den Tagesabläufen der Ge- samtbevölkerung nicht in Überein- stimmung zu bringenden Auftrag haben. Die Aufgabe der Streitkräf- te, ihre Bindung an das Territorium der Bundesrepublik Deutschland, ihre Verpflichtungen in der NATO sowie der im Verteidigungsfall ge- meinsam mit den verbündeten Streitkräften auf deutschem Boden zur Erhaltung unserer Freiheit zu

Gedanken über eine neue Struktur des Sanitätswesens der Bundeswehr

Der Sanitätsdienst heute

Ernst Rebentisch

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 21. November 1974 3427

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

Struktur des Sanitätswesens

führende Abwehrkampf sind die Grundlagen aller Überlegungen zur Gestaltung ihres Sanitäts- und Ge- sundheitswesens.

Die künftige Struktur muß den Sa- nitätsdienst befähigen, seine Dienstleistungsaufgabe für die An- gehörigen der Bundeswehr an je- dem Ort zu erfüllen und sie konti- nuierlich in einer Spannungszeit und unter entsprechender Lei- stungsanpassung im V-Fall auf- rechtzuerhalten. Im Gegensatz zur derzeitigen Struktur soll an Stelle umfangreicher Sanitätstruppen nur noch eine verkürzte Komponente hochbeweglicher Hauptverband- plätze und Krankentransporteinhei- ten beibehalten werden, die kurzfri- stig bereitzustellen ist und tatsäch- lich auch über das benötigte Fach- personal verfügen wird.

Die Sanitätsinspektion hat eine Studie erarbeitet, in der Sa- nitätseinrichtungen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der Dislozierung und der Aufgaben der Bundeswehr im Frieden abdecken und bei ei- nem Verteidigungskampf im eige- nen Lande ein optimales System zur Behandlung Verwundeter unter dem Schutz durch die Genfer Ab- kommen bieten. Zahl und Größe der Sanitätseinrichtungen werden auf die Anzahl der zu betreuenden Soldaten, nicht mehr auf die der Truppenteile bezogen.

Die ortsfesten Sanitätseinrichtun- gen werden allen Angehörigen der Bundeswehr zu allgemein- oder fachärztlichen Leistungen, in Fra- gen des ärztlichen Betriebsschut- zes, der medizinischen Prävention oder der ärztlichen Fürsorge zur Verfügung stehen. Den Sanitätsoffi- zieren wird die Möglichkeit zu pri- vatärztlicher Nebentätigkeit gebo- ten. Weniger erfahrenen Ärzten stehen ältere Kollegen zur Anlei- tung und Unterstützung zur Verfü- gung. Die truppenärztliche Aufga- be, die weiterhin voll erhalten bleibt, wird sinnvoll durch diagno- stisch-therapeutische Tätigkeit am Krankenbett und unter Anleitung durch Fachärzte erweitert. Der mu-

sterungsärztliche Dienst, derzeit ein besonderes Sorgenkind der Bundeswehr, wird eng mit den Sa- nitätseinrichtungen zusammenar- beiten. Dem militärischen Assi- stenzpersonal wird eine beruflich wesentlich attraktivere Tätigkeit und Aufstiegsmöglichkeit geboten, seine Qualität wird nach Maßstä- ben des zivilen Gesundheitswesens gemessen und bewertet.

Auch weiblichem Fachpersonal, Ärztinnen, medizinisch-technischen Assistentinnen und Krankenschwe- stern werden neue Tätigkeitsfelder

im Sanitätsdienst der Streitkräfte eröffnet.

Die Dienstaufsicht und die Wahr- nehmung regionaler Aufgaben der Hygiene, Lebensmittelüberwa- chung und Sanitätsmaterialversor- gung werden nach räumlichen Grundsätzen, nicht nach Truppen- oder Teilstreitkraftzugehörigkeit geordnet. Das gleiche gilt auf der nächsthöheren Ebene für die Aus- bildung und Lenkung des Sanitäts- personals sowie die Leitung der Vorbereitungen auf den Verteidi- gungsfall. Die im Verteidigungsfall zu mobilisierenden Reservelazaret- te werden beibehalten, ihr Netz sinnvoll verdichtet. Viele werden in Form einer Sanitätseinrichtung, die bereits im Frieden in ihrem Ein- satzobjekt arbeitet, über einen Nu- kleus verfügen, mit dessen Hilfe ihre Einsatzbereitschaft auch we- sentlich schneller hergestellt wer- den kann.

Die Zahl der ausschließlich im Ma- nagement tätigen Sanitätsoffiziere wird in Zukunft radikal verkürzt.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Übertragung rein truppen- dienstlicher Aufgaben auf Offiziere, die nach dem Vorbild des US-Me- dical Service Corps in einer eige- nen Laufbahn der „Sanitäts-Trup- penoffiziere" zusammengefaßt wer- den müssen.

Diese Vorstellungen und eine Viel- zahl weiterer Detailüberlegungen haben ihren Niederschlag in dem

Strukturmodell des Sanitätsdien- stes der Bundeswehr für die 80er Jahre gefunden.

Definitive Entscheidung steht noch aus

So sehr dieses Modell auch dem tatsächlichen Bedarf der Bundes- wehr im Frieden und im Verteidi- gungsfall gerecht wird, so sehr es unter Einsparung von Personal und Material geeignet ist, das ärztliche Management auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und der präventiven und kurativen Medizin breiteste Entfaltung zu bie- ten, die definitive Entscheidung über seine Einführung steht noch aus. Einzelheiten darzustellen ist daher verfrüht. Es bleibt zu hoffen, daß keine erzwungenen Kompro- misse die Chance verpassen las- sen, auf lange Sicht eine für die Bundeswehr im Frieden, aber vor allem auch in der Krise optimale Lösung zur Gesundheitssicherung zu realisieren.

Sicher wird eine dem von der Sani- tätsinspektion entwickelten Modell entsprechende Struktur des Sani- tätsdienstes der Bundeswehr der zivil-militärischen Zusammenarbeit neue wesentliche Impulse geben.

Wenn allerdings jetzt schon mehr oder weniger kompetente Stimmen laut werden, die einer Zusammen- legung der zivilen Sanitätsdienste mit dem der Bundeswehr das Wort reden, so kann nur nachdrücklich vor derartigen übereilten Gedan- ken oder Absichten gewarnt wer- den.

Im Frieden hat eine solche Überle- gung keinen Platz. Die Länderkom- petenz im Gesundheitswesen, die organisatorische Vielfalt und die häufig von mancherlei Problemen beeinflußten Maßnahmen im zivilen Bereich lassen sich nicht mit dem von militär- und bündnispolitischem Denken geleiteten Sanitätsdienst der Bundeswehr in Einklang brin- gen.

In einer Spannungszeit und vor al- lem im Verteidigungsfall gewinnt 3428 Heft 47 vom 21. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Nach gesicherter Erfahrung er- kranken Millionen Menschen in der Bundesrepublik im Laufe ihres Le- bens an psychischen Störungen.

Das Spektrum solcher Erkrankun- gen reicht von psychotischen Er- krankungen über psychische Fehl- entwicklungen und -haltungen bis zu Sozialisationsstörungen. Die Hil- fe für diese Kranken entspricht nicht dem, was nach heutigem Stand der Psychiatrie notwendig und auch möglich wäre. Die Bun- desrepublik steht einigen anderen Ländern hierin erheblich nach.

Eine auf Beschluß des Bundesta- ges tätig gewordene Sachverstän- digenkommisSion zur Erarbeitung einer Enquöte über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland hat in einem Zwi- schenbericht deutliche Mängel auf- gezeigt und Möglichkeiten der Ver- besserung vorgeschlagen.

Der Deutsche Ärztetag begrüßt, daß damit das Augenmerk der Öf- fentlichkeit auf ein Gebiet gerichtet wurde, in dem in der Bundesrepu- blik derzeit sehr deutliche Unzu- länglichkeiten bestehen. Der Deut- sche Ärztetag hat mehrfach und besonders eingehend 1970 auf die offensichtlich unzureichende psychiatrische Versorgung hinge- wiesen. Erneut greift der Deutsche Ärztetag Forderungen aus seinen früheren Stellungnahmen auf.

I. Verbesserung der stationären psychiatrischen Krankenpflege

• Stationäre psychiatrische Be- handlung und Pflege streben situa- tionsgerechte Behandlung, Vorbeu- gung vor Rückfällen und Rehabili-

tation an; sie dienen nicht in erster Linie der Ausgliederung und Ver- wahrung der Kranken. Deshalb reicht die Behandlung in pSychia- trischen Krankenhäusern öffentli- cher und privater Träger allein nicht aus. Erforderlich ist eine strukturelle Änderung der vorhan- denen Institutionen.

• Vordringlich ist eine Sanierung der größtenteils überalterten psychiatrischen Krankenhäuser und eine deutliche Reduzierung ih- rer Bettenzahl. Dafür müssen in ausreichend differenzierten Ein- zugsgebieten unter Berücksichti- gung der Ballungsgebiete neue stationdre Einrichtungen für psych- iatrisch Kranke geschaffen werden.

Geschlossene Abteilungen sollten soweit als möglich abgebaut wer- den. In den notwendigerweise ver- bleibenden geschlossenen Abtei- lungen soll für eine menschenwür- dige Unterbringung gesorgt wer- den. Jede unnötige Beschränkung der persönlichen Freiheit der Pa- tienten sollte vermieden werden.

• Auch an geeigneten allgemei- nen Krankenhäusern müssen psychiatrische Abteilungen einge- richtet werden, wobei eine be- stimmte Regelgröße für stationäre psychiatrische Einrichtungen nicht unterschritten werden sollte, um die notwendige Differenzierung des vielfältigen Angebots an psychiatri- scher Diagnostik und Therapie zu erhalten. Neben Sondereinrichtun- gen für Kinder- und Jugendpsych- iatrie ist vor allem die zunehmende

*) Die vorausgehenden Abschnitte des Blauen Papiers wurden in den Heften 25, 28, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 40, 41, 43 sowie in Heft 44/1974 veröffentlicht.

Struktur des Sanitätswesens

die zivil-militärische Zusammenar- beit zur Erhaltung und Wiederher- stellung Kranker, Verletzter und Verwundeter, gleichgültig ob es sich um Zivilpersonen, Soldaten der Bundeswehr oder Angehörige verbündeter Staaten handelt, ganz besonderem Gewicht.

Im Gegensatz zu anderen Staaten, zum Beispiel zur Schweiz und Is-

rael, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für die medizinische Betreuung der Zivilbevölkerung nur begrenzt einheitliche Pläne, Geset- ze oder gar Vorbereitungen. Alles, was bisher geschehen ist, ist lük- kenhaft. Diese Mängel mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, der nicht nur den eigenen militärischen Kräften, sondern auf Anforderung auch den NATO-Verbündeten pri- mär zu dienen hat, beheben zu wollen, ist nicht vertretbar.

Gar zu gern wird vergessen, daß in einem Verteidigungsfall der Ab- wehrkampf, wenn auch möglichst grenznah, so doch innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland geführt wird. Das ge- samte Bundesgebiet ist im Sinne der NATO-Definition Kampfzone, in der ungeachtet des außer Frage stehenden Primates der politischen Verantwortung die Operationsfrei- heit und -fähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten ist.

Alle Maßnahmen zur Erhaltung un- seres Staates und seiner Menschen werden bis zur Wiederherstellung unserer Grenzen den Gesetzen des Krieges unterworfen sein. Dies trifft nicht zuletzt auch für die Koordi- nierung ziviler und militärischer Maßnahmen auf dem Gebiet des Sanitäts- und Gesundheitswesens zu.

Anschrift des Verfassers:

Generalstabsarzt

Dr. med. Ernst Rebentisch 53 Bonn

Bundesministerium der Verteidigung

DAS BLAUE PAPIER

Psychisch Kranke und Gefährdete

Das Blaue Papier: Abschnitt D 3 der „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft"")

3430 Heft 47 vom 21. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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