Die rechtliche Normen im Schulbereich:
die neue Struktur
Bisher: Ein Gesetz (BayEUG) und 21
Verordnungen (nur eine davon die RSO)
Jetzt: Ein Gesetz (BayEUG), eine allgemeine
Verordnung (BaySchO) und nur noch fünf
Verordnungen (eine
davon die RSO)
Rechtliche Normen - die neue Struktur
BayEUG
Die gesetzliche Grundlage steht über allen
Verordnungen; gibt Richtlinien vor und ist für alle Schulen in Bayern gültig. Kleinere Erhgänzungen und eine strukturelle Neuordnung der Art. 86-88
BaySchO
Sie fasst all das zusammen, was in den bisherigen Schulordnungen identisch war und ergänzt einige neue Kapitel. Da sich die Themen nicht
überschneiden, gibt es keine Rangordnung gegenüber der RSO.
RSO
Ist nun deutlich kürzer; es gibt aber nur ganz wenige Änderungen (5).