Die Kommission unterscheidet zwi- schen Zuwanderern, die auf eigene Ini- tiative nach Deutschland kommen wol- len, und Zuwanderern, die von Unter- nehmen und Institutionen angefordert werden. Letztlich wird allen Zuwande- rern die Perspektive eines dauerhaften Aufenthalts geboten, wenn sie sich über ein Punktesystem dafür qualifizieren.
Dieses Verfahren enthält auch Elemen- te der Mengensteuerung.
Kontingent von 20 000
Ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- recht, das mit einer allgemeinen Ar- beitserlaubnis verbunden ist, erhalten gut ausgebildete Arbeitskräfte mit ei- ner günstigen Integrationsprognose.
Für diese Gruppe wird im ersten Jahr nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Kontingent von 20 000 Personen (ohne Familienangehörige) vorgegeben.
Die Auswahl wird anhand eines Punk- tesystem getroffen. Ohne Begrenzung können selbstständige Existenzgründer dauerhaft zuwandern, wenn sie eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen.
Auch ist die Zuwanderung ausländi- scher Studenten erwünscht. Über deren Qualifikation entscheiden die Univer- sitäten. Nach Abschluss der Examen können diese qualifizierten Personen eine auf zwei Jahre befristete Aufent- halts- und Arbeitserlaubnis erhalten;
sie erhalten zudem die Chance, sich über das Punktesystem für den dauer- haften Aufenthalt zu bewerben.
Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Arbeitsplätze mit deutschen Ar- beitskräften zu besetzen, können Aus- länder anwerben. Die Unternehmen brauchen aber nicht mehr in jedem Ein- zelfall den Bedarf nachweisen. Dieser wird entweder durch statistische Eng- pass-Diagnosen für bestimmte Berufe belegt oder von der Zahlung einer Ge- bühr in Höhe von etwa 15 Prozent des branchenüblichen Jahresgehalts abhän- gig gemacht. Damit soll der Sorge vor Verdrängungseffekten entgegengetre- ten werden. Der Aufenthalt dieser Zu- wanderungsgruppe wird auf höchstens fünf Jahre befristet und im ersten Jahr auf 20 000 Personen begrenzt. Den Un- ternehmen wird auch die Möglichkeit eröffnet, für freie Ausbildungsplätze jun-
ge Ausländer (Programm 18 Plus) anzu- werben. Zunächst wird ein Kontingent von 10 000 Auszubildenden vorgegeben.
Auch für diese wird der Aufenthalt be- fristet. Aber sowohl die in Deutschland ausgebildeten Jugendlichen als auch die „Engpass-Arbeitskräfte“ haben die Chance, sich über das Punktesystem ein zeitlich nicht begrenztes Aufenthalts- recht in Deutschland zu verschaffen.
Für Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft gelten nach dem Kommis- sions-Modell solche Einschränkungen nicht. Für deren Zuwanderung wird keine Obergrenze vorgeschlagen. Das zunächst befristete Aufenthaltsrecht führt über ein Beschäftigungsverhältnis automatisch und ohne Begrenzung in ein Daueraufenthaltsrecht. Als Spitzen- kräfte gelten Personen, die mehr als das Doppelte der dynamischen Beitrags-
bemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung verdienen, was derzeit etwa 160 000 DM im Jahr ent- spricht. Wissenschaftler, die zuwandern, sollen von den Wissenschafts-Organisa- tionen ausgewählt werden. Alle von der Kommission vorgesehenen Kontingen- te, die knapp bemessen erscheinen und nach Ansicht der Wirtschaft von An- fang an großzüger bemessen werden sollten, beziehen sich nur auf das erste Jahr; sie sollen schrittweise erhöht wer- den. Für Asylbewerber und Flüchtlinge mit einer längeren Aufenthaltsperspek- tive soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Auch werden die Wartezeiten für die Aufnahme der Er- werbstätigkeit von Familienangehöri- gen verkürzt oder ganz abgeschafft. Das Arbeitskräftepotenzial dürfte also er- heblich stärker wachsen, als die Kontin- gente dies erkennen lassen.
Die Frage, ob und inwieweit die Ärz- teschaft von diesen Plänen betroffen werden könnte, ist allenfalls spekulativ zu beantworten, zumal niemand voraus- sagen kann, wie viele der in Frage kom- menden Ausländer nach Deutschland kommen wollen. Unterstellen kann man aber wohl, dass Ärzte mit Spezial- kenntnissen, die von Universitäten oder Kliniken angefordert und beschäftigt werden, kurzfristig eine dauerhafte Ar- beitserlaubnis erhalten. Auch werden sich ausländische Ärzte aus Nicht-EU- Ländern, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten wollen, über das Punktesystem Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verschaffen können. Die Chance, in das stark regulierte deutsche Gesundheitssystem beruflich einbezo- gen zu werden, ist jedoch gering zu ver- anschlagen. Eher bieten sich Perspek- tiven für ausländisches Pflegepersonal an; hier bestehen schon jetzt personelle Engpässe. Darüber hinaus kann eine steigende Zuwanderung qualifizierter und jüngerer ausländischer Arbeits- kräfte in den nächsten Jahrzehnten da- zu beitragen, die Wachstumskräfte der Wirtschaft zu stärken und die Finanzla- ge der Gesetzlichen Krankenversiche- rung zu stabilisieren, was indirekt auch der Ärzteschaft zugute käme. Alles, was künftig den Rückgang der Erwerbstäti- genzahlen abbremst, mildert die wirt- schaftlichen Folgen des demographi- schen Prozesses. Walter Kannengießer T H E M E N D E R Z E I T
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A1806 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 27½½½½6. Juli 2001
Punkte für die Einwanderung
Bewerber für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und damit für die Einwanderung nach Deutschland sol- len nach einem Punktesystem ausgewählt werden, das maximal 100 Punkte als erreichbar vorgibt.
Mindestens 70 Punkte müssen erreicht werden.
Alter: 1 Punkt für jedes Lebensjahr unter 45;
höchstens 20 Punkte.
Ausbildung: Höchster erreichbarer Abschluss bis 30 Punkte.
Berufsabschluss je nach Ausbildungsdauer: 5 bis 20 Punkte,
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss: 20 Punkte,
Zusätzlich 10 Bonuspunkte für:
– besondere Nachfrage der Abschlüsse am Ar- beitsmarkt,
– Abschluss nach deutschem Bildungssystem, – Promotion,
– Abschluss an einer besonders angesehenen Ausbildungseinrichtung.
Berufserfahrung und Zusatzqualifikation: höch- stens 15 Punkte.
Erfahrung im erlernten Beruf (höchstens 5 Jahre):
bis 10 Punkte, – EDV-Kenntnisse,
– Fremdsprachenkenntnisse (Drittsprachen), – Führungserfahrung.
Gute Deutschkenntnisse: bis 20 Punkte.
Weitere Integrationskriterien: bis 15 Punkte.
Qualifikation des Ehepartners: bis 5 Punkte, je Kind 2 Punkte, höchstens 5 Punkte,
Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzangebot in Deutsch- land: 5 Punkte,
Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhal- ten oder das Land von früheren Aufenthalten her
kennen: 5 Punkte. Kg