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Archiv "Die Last der Abgaben" (15.03.1996)

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Führt ein studierendes Kind in einer nach § 10e Ein- kommensteuergesetz begün- stigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständi- gen Haushalt, steht den El- tern für dieses Kind kein Baukindergeld zu. Es kommt jedoch ein erhöhter Ausbil- dungsfreibetrag wegen aus- wärtiger Unterbringung in Betracht. Auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofs hat der Bund der Steuerzahler hinge- wiesen.

Seiner Darstellung nach hat das Gericht damit die bis- lang schon von der Finanz- verwaltung vertretene Auf- fassung bestätigt, wonach das Baukindergeld dem Steuer- zahler nur dann zusteht, wenn die dem Kind überlas- sene Wohnung von einem oder beiden Elternteilen mit- bewohnt wird. Die steuerbe- günstigte Wohnung muß also Teil des Haushalts der El- tern sein. Bewohnt dage- gen weder Vater noch Mutter die überlassene Wohnung, kommt zwar ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung

in Betracht, nicht dagegen das Baukindergeld. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Januar 1995, Az.: X R 37/94, Bundessteuerblatt II

1995, 378) WZ

Schenkung – Zahlen El- tern auf ein Konto ein, das auf den Namen ihres Kindes und des Schwiegerkindes aus- gestellt ist, und verbinden sie mit den größeren Überwei- sungen nicht die Bedingung, daß die Ehe fortbesteht, muß das Schwiegerkind das ge- schenkte Geld nicht zurück-

geben. Allenfalls ist die Ehe- frau im Zugewinnausgleich daran zu beteiligen. (Bundes- gerichtshof, Az.: XII ZR

58/95) WB

Wohneigentumsanlage – Eigentümer einer Wohnei- gentumsgemeinschaft kön- nen einem Wohnungsbesitzer untersagen, die in seiner Wohnung laut Teilungser- klärung als „Büro“ bezeich- neten Räume als Kinderarzt- praxis zu nutzen. Dadurch sind mehr Störungen im Haus zu erwarten. (Oberlandesge- richt Düsseldorf, Az.: 3 WX

259/95) WB

Werbungskosten –Medizi- nische Fachliteratur kann von Laien nicht als außergewöhn- liche Belastung (in diesem Fall: Krankheitskosten) vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Die gilt auch dann nicht, wenn das Buch dazu dient, „die Ent- scheidung für eine bestimmte Therapie oder für die Behand- lung durch einen bestimmten Arzt zu treffen“. Nur als

„Bestandteil einer ärztlich an- geordneten Heilmaßnahme“

kann der Kaufpreis die Steuer mindern. (Bundesfinanzhof, Az.: III R 106/93) WB

A-701 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 11, 15. März 1996 (71)

V A R I A RECHT UND STEUER

Baukindergeld oder erhöhter Ausbildungsfreibetrag

In Deutschland ist die Steuer- und Abgabenlast in den letzten Jahren stetig ge- stiegen, nicht zuletzt wegen hoher Kosten der deutschen Vereinigung. Im Jahr 1994 erreichten Steuern und Sozialabgaben zusammen 39,2 Prozent der Wirt- schaftsleistung – so schätzt die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung (OECD). Damit ist die seit Jahren höchste Quote erreicht.

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