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Archiv "Thrombopoetin bei Zytostatika-Therapie" (07.02.1997)

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te eingesetzten Pestizide weitgehend unproblematisch. Der Toxikologe be- zweifelte die Relevanz von In-vitro- Untersuchungen und tierexperimen- teller Studien für die Beurteilung der Karzinogenität von Pflanzenschutz- mitteln (und anderer Substanzen). In publizierten epidemiologischen Stu- dien, die eher einen Hinweis auf eine Gesundheitsgefährdung beim Men- schen geben können, sei in keinem Fall eine eindeutige karzinogene Wirksamkeit nachgewiesen worden.

Verbraucher ist nicht schutzlos

Gegen eine massive Gefährdung des Menschen durch synthetische Pe- stizide spricht nach Ansicht Strubelts, daß die Pflanzen selber pestizidähnli- che Substanzen herstellen, mit denen sie sich in begrenztem Maße vor Krankheiten schützen. „Man schätzt, daß pro Person und Tag in den USA etwa 1 500 mg natürliche Pestizide aufgenommen werden, was 10 000mal mehr ist als die Aufnahme an Rück- ständen synthetischer Pestizide.“

Strubelt verwies auf einen vor wenigen Wochen erschienenen Re- port des National Research Council der USA, in dem die karzinogene und auch nichtkarzinogene Wirksamkeit natürlicher und synthetischer Be- standteile der Nahrung bewertet wur- de. Lediglich vier der von der Kom- mission aufgeführten Substanzen sei- en in Deutschland derzeit noch im Handel: „Es handelt sich um Amitrol, das als Herbizid heute vor allem auf Wegen und Plätzen eingesetzt wird, um Dichlorvos, das zur Bekämpfung von Insekten im Haus- und Vorrats- schutz zugelassen ist, sowie um die als Herbizide im Getreideanbau benutz- ten Chlorphenoxyessigsäure-Deriva- te 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure und Methylchlorphenoxyessigsäure.“

Ganz schutzlos ist der Verbrau- cher hingegen nicht. Die Rückstands- Höchstmengenverordnung nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän- degesetz (LMBG) setzt Grenzwerte für über 400 Stoffe fest. Sie wird regel- mäßig aktualisiert und berücksichtigt bereits EU-Richtlinien. Die Überprü- fung gestaltet sich laut Dr. Willi Gils- bach (Landesuntersuchungsamt für

das Gesundheitswesen Nordbayerns in Erlangen) nicht immer einfach. In Deutschland seien derzeit 190 ver- schiedene Wirkstoffe im Einsatz, EU- weit sogar über 800.

Die Analytik ist zu umfangreich und zu teuer, um die Nahrungsmittel auf Rückstände aller Substanzen zu überprüfen. Wenn kontrolliert wird, werden die Behörden jedoch häufig fündig. Überschreitungen hat es in der Vergangenheit vor allem bei Erd- beeren und Kopfsalat gegeben. In den meisten Fällen wurden Fungizide und Insektizide nachgewiesen. Die in der Kritik stehenden Unkrautvernich- tungsmittel (Herbizide) spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Einen guten gesetzlichen Schutz vor Pestiziden genießen Neugebore- ne. Für sie gilt die Deutsche Diätver- ordnung aus dem Jahr 1975. Sie schreibt eine Höchstgrenze für alle

Schadstoffe von 0,01 Mikrogramm/kg Produkte fest. Dies entsprach der da- maligen Nachweisgrenze. Diese Rege- lung habe sich in den letzten 20 Jahren sehr bewährt, meint Prof. Berthold Koletzko. Er sieht den Standard je- doch durch die anstehende Harmoni- sierung auf EU-Ebene gefährdet. Eine kürzlich verabschiedete Direktive der EU für Beikostprodukte sehe statt ei- ner generellen Schadstoffbegrenzung Höchstmengen für einzelne Schad- stoffe vor. Dadurch würden Lücken für nicht erfaßte oder neue Pestizide geschaffen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedi- zin forderte bereits im letzten Jahr die verantwortlichen Politiker dazu auf, sich für die Beibehaltung der alten Rückstands-Höchstmengen einzu- setzen. Der 99. Deutsche Ärztetag hatte sich dieser Stellungnahme ange- schlossen. Rüdiger Meyer

A-287

P O L I T I K MEDIZINREPORT

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 6, 7. Februar 1997 (23) Nach den Ergebnissen von Phase-

1-Studien ist die Therapie mit dem Wachstumsfaktor Thrombopoetin so- wohl bei gesunden Probanden als auch bei Patienten unter Zytostatikathera- pie gut verträglich. Wie Prof. C. G. Be- gley (Victoria/Australien) auf der Jah- restagung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie in Düsseldorf berichtete, erhielten zu- nächst gesunde Kontrollprobanden Plazebo oder Thrombopoetin in unter- schiedlichen Dosierungen über einen Zeitraum von maximal zehn Tagen.

Bei interindividuell deutlich vari- ierenden Effekten auf die Zahl der Blutplättchen kommt es nach 14 bis 21 Tagen zu einem Peak. Insgesamt kor- reliert die Thrombozytenzahl mit der Dosis des Wachstumsfaktors, der auch als „Megakaryocyte Growth and De- velopment Factor“ bezeichnet wird.

Untersuchungen zur Überlebenszeit, zur Funktion und zur Struktur der un- ter Gabe von Thrombopoetin gebilde- ten Blutplättchen ließen bislang keine Unterschiede gegen-über den unter Plazebogabe gebildeten Blutplättchen erkennen. Acht Tage nach Behand-

lungsbeginn läßt sich unter dem Ein- satz von Thrombopoetin im Knochen- mark vergleichsweise rasch eine Zu- nahme der Megakaryozyten beobach- ten. Entsprechende Effekte konnten hier auch schon unter niedrigen Do- sierungen beobachtet werden, welche jedoch keinen Einfluß auf die Throm- bozytenzahl im peripheren Blut hat- ten. Sowohl von den gesunden Kon- trollprobanden als auch von jenen Pa- tienten, die Thrombopoetin in Kombi- nation mit G-CSF im Zusammenhang mit einer mit Carboplatin und Cyclo- phosphamid durchgeführten Chemo- therapie erhielten, wurde das Wachs- tumshormon gut toleriert.

Die Beobachtung, daß es bei den nach einem ersten Therapiezyklus mit Thrombopoetin behandelten Krebs- patienten nach einem zweiten Zy- tostatika-Zyklus auch ohne erneute Gabe zu einer rascheren Mobilisie- rung der Blutplättchen und ihrer ent- sprechenden Vorläuferzellen kommt, ist laut Begley ein Hinweis auf den möglichen Nutzen einer Vorbehand- lung noch vor der ersten Zytostatika- gabe. Dr. med. Ludger Riem

Thrombopoetin bei

Zytostatika-Therapie

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