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SOA und EU-Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung

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Academic year: 2022

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SOA und EU-Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung

Ulrich Bode1und Jörn von Lucke2

1Diplom-Informatiker

Fellow der Gesellschaft für Informatik, Kreisrat Am Hirthaus 3

D-82239 Alling mail@ulrich-bode.de

2Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Dr. rer. publ., Privatdozent Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS Fachausschuss Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik

Kaiserin-Augusta-Allee 31 D-10589 Berlin

joern.von.lucke@fokus.fraunhofer.de

Die im Dezember 2006 verabschiedete EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) soll den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vereinfachen, bestehende bürokratische Hindernisse für Dienst- leistungserbringer abbauen und so die grenzüberschreitende Erbringung von Dienst- leistungen in Europa fördern. Bis Dezember 2009 muss die Richtlinie in allen EU-Staa- ten in nationales Recht überführt werden. Für die Umsetzung haben die Regierungen und Verwaltungen der Mitgliedsländer eine ganze Reihe an Aufgaben zu erledigen, die mit umfangreichen Änderungen des Wirtschafts- und des Verwaltungsrechts verbunden sein werden. So sind im Sinne eines One-Stop-Government einheitliche Ansprechpartner (Artikel 6) für Dienstleistungserbringer einzurichten, die diese bei allen Prozessen mit der Verwaltung begleiten – über den gesamten Lebenszyklus von der Wiege bis zur Bahre: von der Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit über die gesamte Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bis zur Geschäftsauflösung. Diese einheitlichen Ansprechpartner sollen Dienstleistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten über alle relevanten Vorgaben und Zuständigkeiten informieren sowie bei der Abwicklung von Verfahren und Formalitäten mit der öffentlichen Verwaltung helfen (Artikel 7). Behörden aller Verwaltungsebenen müssen zudem dafür sorgen, dass die von der EU-Dienstleistungs- richtlinie betroffenen Verwaltungsverfahren elektronisch abgewickelt werden können (Artikel 8). Einheitliche Ansprechpartner und die elektronische Verfahrensabwicklung werden einen ganz wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung von Strukturen, Verfahren und Formalitäten leisten. Eine konsequente Umsetzung entsprechender One-Stop- Government-Konzepte auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA) wird be- trächtliche Auswirkungen auf die gesamte öffentliche Verwaltung in allen Mitglieds- staaten (nationale, subnationale und kommunale Ebene) haben, die weit über den An- wendungsbereich europäischer Dienstleistungsunternehmen hinausreichen.

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In der öffentlichen Verwaltung kommt es aber auch aus anderen Gründen bereits zu zahlreichen Umstrukturierungen. So wurden beispielsweise die Arbeitsverwaltung, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die gewerblichen und öffentlichen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich umstrukturiert und zahlreichen Fusionen unterworfen. Auch Behörden auf Bundes-, Landes, Kreis- und Stadtebene sehen sich einem erheblichen Restrukturierungsdruck ausgesetzt. Einige Behörden setzen bereits auf SOA als einen Träger für diese Veränderungen. Kann jedoch eine SOA der wirkungsvolle Hebel für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung wirklich sein? Wie sähe eine effiziente Vorgehensweise zur Einführung einer SOA aus mit Blick auf bestehende Verfahren aus? Gibt es bereits Konzepte zur Orchestrierung von Services im nationalen Kontext?

Ziel des vom Fachausschuss Verwaltungsinformatik der GI mitorganisierten Workshops ist eine intensive Diskussion über die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und den Einsatz Serviceorientierter Architekturen (SOA) in der öffentlichen Verwaltung.

Eröffnet wird der Workshop mit dem Memorandum der Gesellschaft für Informatik zur EU-Dienstleistungsrichtlinie, das eine Arbeitsgruppe unter Koordination von Priv.-Doz.

Dr. Jörn von Lucke erarbeitet hat. Darauf aufsetzend wird sich Mario Wendt mit seinem Beitrag vor allem der Innovation und Interoperabilität zuwenden, die wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind. Beispielhaft lässt sich dies an dem Microsoft-Prototypen aufzeigen, der gemeinsam mit dem Fraunhofer- Institut FOKUS entwickelt wurde. Frank Hogrebe und Markus Nüttgens entwerfen dann ein integriertes Produkt- und Prozessmodell für dienstebasierte Anwendungen und Architekturen, das derzeit in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf realisiert wird. Serviceorientierte Architekturen bestimmen die Inhalte des dritten Vortragsblocks: Am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung informieren Wolfgang Glock und Harald Stierle über die Fachmodellierung in einem SOA-Projekt. Sandra Englet zeigt in ihrem Beitrag auf, inwieweit Kernapplikationen bei der Bayerischen Landesunfallkasse über eine SOA pragmatisch mit Satellitensystemen verknüpft werden können. Thomas Kaiser und Martin Eyrich referieren abschließend über die SOA- Strategie der Berufgenossenschaft Glas-Keramik und ihren Mehrwert bei den durchgeführten organisatorischen Veränderungen. Der Workshop wird mit einer Podiumsdiskussion abgeschlossen.

Besonderer Dank gilt dem Programmkomitee, das im Frühsommer 2008 den Workshop vorbereitet hat: Ulrich Bode (Fellow der Gesellschaft für Informatik), Dr. Klaus-Peter Eckert (FOKUS Berlin, Fraunhofer Gesellschaft), Wolfgang Glock (mgm technology partners GmbH), Priv.-Doz. Dr. Jörn von Lucke (DHV Speyer und FOKUS Berlin, Fraunhofer Gesellschaft), Jürgen Renfer (Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsver- band), Herbert Sattler (Fujitsu Siemens Computers GmbH), Karl-Wilhelm Schick (mgm technology partners GmbH) und Prof. Peter Schilling (FH Ludwigsburg).

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