1 Albanien Einreise für albanische
Staatsangehörige aus Drittstaaten ist
uneingeschränkt erlaubt.
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im
internationalen Flugverkehr.
Änderungen können jedoch kurzfristig eintreten.
Es gibt keine verpflichtende PCR- Tests bei Einreise.
Keine grundsätzliche Selbstisolation notwendig, das Gesundheitsamt kann jedoch weiterhin Quarantänen anordnen
Es bestehen weiterhin starke Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
• Die eigene Wohnung darf nur aus beruflichen od. gesundheitlichen Gründen (z.B. Gang zur
Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden.
• Maskenpflicht besteht ab dem 11. Lebensjahr.
IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.
Armenien Uneingeschränkte Einreise für Staatsangehörige, Familienangehörige armenischer Staatsbürger, Personen mit
Aufenthaltserlaubnis.
Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise nach Armenien vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Nicht älter als 72h bei Einreise
• Ergebnis muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch ausgestellt sein
Liegt kein PCR Test vor, sind Einreisende zu einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan verpflichtet.
Teststellen sind in der
Es liegen keine Informationen vor Keine besonderen
Mobilitätsbeschränkungen im Land.
Die Regeln zum Mindestabstand sind einzuhalten.
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen
Räumen sowie im öffentlichen Raum.
Personen müssen immer ein gültiges ID Dokument bei sich tragen.
IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.
2 Ankunftshalle des Flughafens
eingerichtet.
Eine Gesundheitsselbstauskunft muss von jedem Passagier ausgefüllt werden.
Aserbaidschan Die Einreise sowie Durch- und Weiterreise sind derzeit nur auf dem Luftweg über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich.
Das Angebot im Flugverkehr bleibt weiterhin
eingeschränkt. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige
Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir durch.
Ein negativer PCR Test ist beim Check-In am Schalter der Airline vorzulegen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Nicht älter als 48h bei Einreise
Eine Einreisekarte mit Angaben zur Aufenthaltsadresse muss bei Einreise abgegeben werden.
Die An- und Abfahrt zum Flughafen ist bei Vorlage eines Flugtickets oder eines Reisepasses mit Einreisestempel auch ohne SMS- Genehmigung möglich.
Es besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf der ausgefüllten Einreisekarte vermerkt werden. Sie wird am Flughafen in Baku
abgegeben.
Es bestehen weiterhin starke Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Der öffentliche
Personennahverkehr ist landesweit eingestellt.
• Es besteht eine nächtliche Ausgangsperre von 21Uhr bis 06Uhr (ausgenommen Fahrten vom und zum Flughafen Baku)
• Nur Apotheken und
Supermärkten haben geöffnet
• Der Zugang zu einzelnen Regionen (z.B. Mingechevir, Gakh, Guba, Ismayilli u.a.) sowie zu einzelnen Dörfern in den Regionen Lenkaran und Sabirabad ist nicht gestattet.
• Das Haus darf nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkäufe oder Erledigung notwendiger persönlicher Angelegenheit und nach vorheriger SMS-
3 Genehmigung für einen maximalen Zeitraum von drei Stunden verlassen werden.
IOM: Arrival Assistance und
Weiterreise in Baku nach vorheriger Absprache möglich.
China Einreise möglich für nicht- chinesische Staatsangehörige mit ohne Beantragung eines Visums:
• Gültiger gültiger
Aufenthaltserlaubnis für berufliche, persönliche Angelegenheiten
• für
Familienzusammenführu ngen
Transitaufenthalte bleiben ausgesetzt.
Zum Teil stark eingeschränkte
Flugverbindungen, die je nach Infektionsgeschehen variieren. Internationale Flüge nach Peking zum Teil möglich (die Liste der berechtigten Flüge wird regelmäßig aktualisiert, es ist
Ein negativer PCR Test sowie IgM- Antikörpertest sind beim Check-In am Schalter der Airline vorzulegen.
PCR TEST Voraussetzungen
• Testergebnis nicht älter als 48h
Zusätzlich muss vor Einstieg ein grüner Gesundheitscode mit dem
"HS" Zeichen oder ein zertifiziertes Gesundheitserklärungsformular beantragt werden.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine
Gesundheitserklärung abzugeben.
Bei Transitflügen müssen Passagiere beide Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem Einstieg in den Flug nach China erneut
durchführen und bei der chinesischen Botschaft im
Alle Einreisenden werden mit einem PCR Test auf eine Corona-Infektion getestet und anschließend in designierte Unterkünfte für eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne gebracht. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Keine inländischen
Mobilitätsbeschränkungen auf dem chinesischen Festland mit
Ausnahmen von Standorten, an denen sich das Infektionsgeschehen verstärkt (z.B. aktuell zusätzliche Anforderungen an Einreise/
Quarantäne/PCR-Tests in Urumqi in der Provinz Xinjiang, Ruili in der Provinz Yunnan, Qingdao in der Provinz Shandong und Tianjin).
Alle Passagiere müssen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken tragen.
Infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten und
Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen
4 daher empfohlen, sich bei
den Fluggesellschaften zu informieren).
Transitaufenthalte von ausländischen
Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der
bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt. Schließungen bzw. eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen.
Transitland ein weiteres „HS“ - Zeichen beantragen.
• HINWEIS: Viele Flughäfen können die Tests nicht in den Sicherheits-/
Transitbereichen durchführen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr geplanter Transit nach der neuen Verordnung noch möglich ist. Sonst besteht die Gefahr im Transitland zu stranden oder in das Abflugland zurück- geführt zu werden. Direktflüge nach China werden dringend empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter:
EN: http://de.china-
embassy.org/det/sgyw/t1828296.h tm
CN: http://de.china-
embassy.org/chn/sgyw/t1828081.h tm
Q&A (CN): http://de.china-
embassy.org/chn/sgyw/t1829107.h tm
Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Georgien Weiterhin Einschränkungen im Luftverkehr.
• Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen von Deutschland nach Tiflis
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• verpflichtend für nicht- georgische
Staatsangehörige
• optional für georgische Staatsangehörige
• Nicht älter als 72h
Für alle georgischen Staatsbürger:
• 8-tägige Selbstisolation bei Vorlage eines negativen PCR Ergebnisses
• 12-tägige Selbstisolation bei Einreise ohne PCR Ergebnis Für alle deutschen
Staatsangehörigen:
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21Uhr und 05Uhr
• Schulen und Kindergärten sind geschlossen
5 In einem elektronischen Formular
muss von allen Einreisenden der Aufenthalt in den der Reise vorangegangen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien angegeben werden.
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland, müssen eine unbefristete Aufenthalts- genehmigung bei der Einreise vorlegen.
• Keine Quarantäne/
Selbstisolation notwendig Für alle isolationspflichtigen Einreisenden ohne Unterkunft:
• Unterbringung in Quarantäne- Hotels (umsonst für
georgische Staatsbürger, selbsttragend für Ausländer)
• Öffentliche Verkehr (inklusive U- Bahn) sowie Intercity Zugverkehr operiert mit Einschränkungen
• Taxis dürfen mit maximal 2 Gästen auf der Rückbank fahren
• Schutzmasken verpflichtend in öffentlichen Gebäuden
Irak Einreise nur für Staatsangehörige.
Die Einreisemöglichkeiten in den Irak sind weiterhin stark eingeschränkt. Passagierflüge von und zu den
internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Ausstellungszeitraum des Ergebnisse ist abhängig vom Zielflughafen
• BGW: Ergebnis nicht älter als 72h
• EBL, ISU, BSR: Ergebnis nicht älter als 72h Bitte erkundigen Sie sich
regelmäßig bzgl. Änderungen kurz vor Ausreise.
Bei Einreise am Flughafen erfolgt ein Symptomcheck nach Ankunft.
14-tägige Selbstisolation für
Staatsangehörige, die in den letzten 14 Tagen (u.a.) aus Deutschland eingereist sind.
Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.
Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die
Abstandsregeln sind einzuhalten.
IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.
Moldau Internationaler Flugverkehr von und nach Moldau besteht.
Kein Gesundheitsnachweis oder Nachweis eines negativen PCR Tests notwendig, um einreisen zu können.
Familienangehörige von
moldauischen Staatsangehörigen, Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem
Öffentlicher Verkehr wieder aufgenommen (100%).
Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen (z.B.
6 Reisende aus Deutschland
und aus weiteren Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen.
(vgl. Liste unten) Ausgenommen sind u.a.
moldauische Staats- angehörige/ Familien- angehörige von Staatsangehörigen.
Die Einteilung in grüne/rote Zonen wird für die Abflug- /Transitländer mit
hoher/niedriger Corona-19 Fällen (50/100k Population) als Maßstab herangezogen.
Die Liste der Länder in roten Zonen wird alle zwei Wochen aktualisiert.
(https://ansp.md/index.php/
coronavirusul-de-tip-nou- covid-19/)
Alle Einreisenden müssen ausfüllen:
Epidemiologisches Datenblatt, Eigenverantwortlichkeitserklärung.
Diese verpflichtet
Einreisende, innerhalb von 72 Stunden nach Einreise eine Krankenversicherung abzuschließen.
Des Weiteren werden eine Fiebermessung und ein Symptomcheck durchgeführt.
Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht, unterliegen einer 14- tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über
entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines
Geschäftspartners, Vertrag, etc.) und Personen, die „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung einreisen, (Vorlage entsprechender Nachweise
erforderlich) “ - sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Parks, Straßen) verboten. Aufenthalt in Spiel-, Sportstätten,
Erholungsgebieten nicht erlaubt.
Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen.
Generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B.
Einkaufsgeschäfte) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein Ein- Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die epidemiologische Lage wurde auf lokaler Ebene bewertet. Auf
Grundlage von neu verifizierten Fällen und der Empfehlungen vom Gesundheitsministerium, wird ein Farbcodesystem (rot, orange, gelb, grün) verwendet. Für jede Farbe sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen. Die Umsetzung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen wird von den örtlichen
Gesundheitsämtern bestimmt.
IOM: Arrival Assistance ist möglich.
7 Pakistan Flugverbindungen nach
Pakistan werden
grundsätzlich angeboten. Es kann in einzelnen Fällen jedoch zu kurzfristigen Änderungen oder Streichungen kommen.
Ein negativer PCR Test ist beim Check-In am Schalter vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Testergebnis nicht älter als 96h vor Reiseantritt
• Je nach Fluglinie können Anforderungen an den Test varrieren, bitte erkundigen Sie sich hierzu im Einzelfall genauer Bei Einreise erfolgt ein Screening/
Symptomcheck am Flughafen.
Reisende sind verpflichtet bei Einreise die Corona App PakPASS auf ihrem Smartphone zu installieren. Diese muss beim Check-In der jeweiligen Airline vorgezeigt werden. Alternativ kann eine Online-Registrierung in PassTrack -
https://passtrack.nitb.gov.pk/login vorgenommen und durch einen Ausdruck nachgewiesen werden.
Kontaktdaten zur Beobachtung durch die zuständigen staatlichen/
regionalen Behörden müssen bei Einreise hinterlegt werden.
Einreisende mit sichtbaren
Symptomen werden getestet, ein*e Facharzt*in entscheidet über die Pflicht zur Quarantäne.
Es bestehen Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, sind aber eingeschränkt verfügbar
• Das Tragen von
Schutzmasken ist in der Öffentlichkeit verpflichtend IOM: Arrival Assistance ist möglich für Personen mit negativen (PCR) Covid19 Testergebnis nach Ankunft.
Russische Föderation
Einreise nur für Staatsange- hörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis.
Die Einreise für nicht- russische Staatsangehörige ist weiterhin eingeschränkt.
Ein negativer PCR Test ist beim Check-In am Schalter vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Nicht-Staatsangehörige auch bei Transit via Russland)
Passagiere mit Symptomen bei Einreise: kostenfreie Krankenhaus- Quarantäne.
14-tägige Selbstisolation für Einreisende verpflichtend.
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
8 Es bestehen regelmäßige
Flugverbindungen.
• Lufthansa (Flughafen Moskau-Domodedowo) und Aeroflot (Flughafen Moskau-Scheremetjewo) jeweils zweimal
wöchentlich Flüge nach Frankfurt und zurück an Der Inlandsflugverkehr wurde wieder
aufgenommen.
Die Durchreise ist gestattet.
Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
• Testergebnis auf Russisch oder Englisch
• Ergebnis nicht älter als 72h sein Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen erkundigen Sie sich bitte auch als Staatsangehörige dazu nochmals kurz vor Ausreise.
Temperaturmessungen und Registrierung bei Einreise.
Einreisende müssen sich bei Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 melden.
Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
• Zum Teil
Ausgangbeschränkungen in verschiedenen Regionen
• Personen über 65 Jahre und zur Risikogruppe gehörend, dürfen ihre Wohnung nur in
Ausnahmefällen verlassen.
• In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen
zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten Ukraine Einreisebeschränkungen für
Ausländer aus Green-List- Ländern (siehe unten) wurden aufgehoben, solange eine Krankenversicherung nachgewiesen wird.
https://visitukraine.today/
Einreisende aus Staaten der roten Kategorie (Deutschland momentan betroffen) unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation, die durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden kann. PCR-Tests am Flughafen kosten momentan zwischen 60$ und 80$.
Ausreisen von Deutschen &
Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland dürfen über den humanitären Korridor via den Grenzübergang Tschop täglich von 11 bis 23 Uhr stattfinden.
Alle Einreisenden aus Ländern mit erhöhter Infektionsgefahr
(Deutschland momentan nicht betroffen) müssen ein Dokument unterzeichnen, auf dem sie sich rechtskräftig zur 14-tägigen überwachten Quarantäne verpflichten. Dies kann auch zu Hause geschehen, sofern man die offizielle Lokalisierungs-
App “Dii vdoma” installiert (erhältlich in App Stores).
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Tragen von Schutzmasken verpflichtend in der Öffentlichkeit
IOM: Da nur Reisende mit gültigen Flugtickets in den Terminals zugelassen sind, kann IOM Ukraine momentan keine Transit Assistance durchführen.
9 An der Grenze findet eine
Gesundheitsuntersuchung statt.
Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ukrainischen Behörden.
EU-Bürger, Bürger des EWR oder der Schweiz können Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohnort durchqueren, der Transit darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Verstöße gegen die Quarantäne werden mit 17,000 UAH Strafe geahndet
10 (Update), hat sich die Informationslage vor Kurzem geändert. Die Informationen und Angaben ändern sich je nach Zielland sehr selten bis häufig, insbesondere diese zu den Ausgangs- und Reisebeschränkungen innerhalb der einzelnen Zielländer.
Daher sind alle Angaben in diesem Dokument ohne Gewähr.
Quellen:
• Auswärtiges Amt, Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
• Deutsche Auslandsvertretungen / (Länder-) Botschaften in Deutschland
• IATA Travel Center, Link: https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm
• IOM Headquarters Movements Rapid Report
• IOM Ziellandbüros/IOM StarthilfePlus Reintegration