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Archiv "Medizinische Innovation: Stärkere Vernetzung" (06.02.2015)

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A 240 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 6

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6. Februar 2015

Das Leser-Forum

KASSENÄRZTE

Zu den Beiträgen DÄ 50/2014: „KBV-Vertreter- versammlung: Einig, also stark“ von Egbert Maibach-Nagel und „Praxisverwaltungssoft- ware: Im Minimalbetrieb“ von Wolfgang B.

Lindemann.

Geschlossene und offene Visiere

Zwei Beiträge sind im DÄ 50/2014 zu le- sen, die auf den ersten Blick nichts mit- einander gemeinsam haben, aber bei nähe- rem Hinsehen die seit Seehofer bestehen- de desolate Lage des deutschen Kassen- arztes offenbaren.

Im Vorwort beschreibt der Chefredakteur Maibach-Nagel die KBV-Vertreterver- sammlung, bei der dem Vorstand der KBV gegen das GKV-Versorgungsgesetz „der Rücken gestärkt“ wird.

Tenor: keine „geschlossenen Visiere“, sondern „sachliche Analyse . . . und Ver- handlung“.

Der andere Artikel, die „Glosse“, beschäf- tigt sich mit der Nutzung von Praxisver- waltungssoftware durch die französischen Ärzte. Tenor: 15 Prozent der Ärzte arbei- ten noch mit Papierkarten. Die anderen 85 Prozent der Praxen haben zwar eine Soft- ware, nutzen sie aber nicht konsequent ge- nug. Unterschwellig fordert der Kollege Lindemann aus dem Elsaß, die Franzosen mögen es doch bitteschön den deutschen Kollegen gleichtun, wo bekanntermaßen kein Kassenarzt ohne Praxissoftware ar- beitet.

Was verbindet diese beiden Beiträge? Das Verbindende ist die unterschiedliche Atti- tüde der deutschen und französischen Ärz- teschaft hinsichtlich ihrer Freiberuflich- keit und Bevormundung durch Kranken- kassen und Politik.

Der deutsche Kassenarzt benötigt die Pra- xissoftware nahezu ausschließlich dazu, das erarbeitete Honorar auch irgendwann einmal auf sein Konto überwiesen zu be- kommen. Dabei kann er trotz teurer Zwangs-Software noch nicht einmal den auszuzahlenden Betrag errechnen. Das er- ledigt eine andere Software, die ihm unzu- gänglich ist.

Der Arzt in Frankreich hingegen nutzt sei- ne Software – wenn überhaupt – aus-

schließlich zur Verwaltung seiner Patien- tenakten und dem leitliniengerechten Be- handeln, denn der Patient zahlt die Kon- sultation cash!

Der deutsche Kassenarzt erfreut sich in Budgetierung, Regelleistungsvolumen und Regress. Er erduldet es, dass er mit sei- nem Privatvermögen für die Erkrankung seiner Patienten haftet – nichts anderes be- deutet der Begriff „Regress“. Er wartet da- rauf, dass öffentlich subventionierte MVZ in seiner Nachbarschaft entstehen und ihm eines Tages wirtschaftlich das Wasser ab- graben.

Die französischen Ärzte hingegen streiken . . . um sich gegen die Bevormundung durch die Politik und Krankenkasse (Sin- gular!) zu wehren. Sie wollen keine MVZ und sie wollen den Eigenanteil der Patien- ten erhalten, um zügellose Inanspruchnah- me ärztlicher Leistung zu unterbinden.

Französische Ärzte haben das deutsche Beispiel vor Augen und wollen dieses mit aller Macht in ihrem Lande verhindern.

Kurzum: Die Franzosen kämpfen mit ge- schlossenem Visier.

Liebe deutschen Kassenärzte: Fällt Euch etwas auf? Wenn nicht, dann schlaft, dis- kutiert und verhandelt weiter. So wie ihr es seit Jahren gewohnt seid – mit offenem Visier!

Dr. med. Frank Krimphove, 10627 Berlin

STERBEHILFE

Kontrovers und offen setzte sich der Deutsche Ethikrat in Berlin mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinander (DÄ 49/2014: „Ethikrat richtet Blick auf die Helfer“).

Eine ärztliche Aufgabe

Bei der Lektüre dieses Artikels wundert man sich, welche ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Ethikrat ver- treten sind, wenn Ärzte als die für die Bei- hilfe zum Suizid ungeeigneten Personen bezeichnet werden und dessen Ermögli- chung zu grundlegenden Änderungen „des Selbst- und Fremdverständnisses“ führen soll. Welchen Personenkreis sollte denn besser für diese Aufgabe geeignet sein und von sterbewilligen Kranken eher akzep-

tiert werden als die vertrauten Hausärzte?

In diesem Zusammenhang muss auf die 2010 in Bayern durchgeführte Erhebung (J. Wandrowski et al. 2012) verwiesen werden, bei der sich 51 Prozent der Ärzte mit mehr als 20-jähriger Praxiserfahrung bereiterklärten, sterbewilligen Patienten beim Suizid zu assistieren. In der Schweiz akzeptieren über zwei Drittel der Ärzte den assistierten Suizid als ärztliche Aufgabe.

Prof. Dr. med. Manfred Stöhr, 86156 Augsburg

MEDIZINISCHE INNOVATION

Weil Förderinstrumente fehlen, ist es für nie- dergelassene Ärzte schwierig, Beobachtungen aus der Praxis wissenschaftlich zu dokumen- tieren (DÄ 50/2014: „Medizinische Innovatio- nen: Warum wir Förderstrukturen für Ideen aus der Praxis brauchen“ von Albrecht Ulmer und Carsten Scheller).

Stärkere Vernetzung

. . . Im Unterschied zu anderen Gesund- heitssystemen ist in Deutschland die fach- ärztliche ambulante Versorgung nicht am Krankenhaus konzentriert, sondern liegt bei niedergelassenen Fachärzten. Hier- durch ist das Fachwissen dort konzentriert und sollte uns allen auch bei der Beant- wortung aktueller medizinischer Frage- stellungen verfügbar gemacht werden.

Bei einer bundesweit durchgeführten Be- fragung niedergelassener Kollegen ver- schiedener Fachrichtungen geben über 85 Prozent an, dass sie wissenschaftliche Fra- gestellungen im Kopf haben, die sie für relevant halten. Alle geben als Gründe Zeitmangel und ökonomischen Druck an, weswegen sie sich nicht näher damit be- schäftigen. Sie sind mit den Arbeiten, die sich aus ihrem Versorgungsauftrag erge- ben und den Belastungen, die sich aus der zum Teil unternehmerischen Tätigkeit er- geben, voll ausgelastet . . .

Aus langjähriger Erfahrung sehen wir, dass klinisch-praktisch tätige Kollegen sich sehr gut mit den aktuellen praxisori- entierten Entwicklungen ihres Bereichs auskennen und weiterentwickelt haben, je- doch die Komplexität und oft auch die

B R I E F E

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6. Februar 2015 A 241 Zeitdauer und Intensität der nötigen akri-

bischen Arbeit unterschätzen, bis erste Er- gebnisse vorliegen. Außerdem scheuen sie das Einarbeiten in die sich in den letzten Jahren geänderten rechtlichen und deut- lich verschärften regulatorischen Angele- genheiten.

Die zu erwartenden mittelfristigen und langfristigen ökonomischen Einsparun- gen, die sich durch Einbeziehen dieses au- ßeruniversitären medizinischen Fachwis- sens ergeben, sollten durch vergleichswei- se geringe Fördersummen erzielbar sein.

. . . Für Patienten ergibt sich die Möglich- keit, frühzeitig am medizinischen Fort- schritt teilzuhaben. Zudem können Studi- en, die die demografischen Gegebenheiten und tatsächlich vorhandene Krankheits- struktur berücksichtigen, Aussagen für ei- ne größere Patientenanzahl liefern. Eine stärkere Vernetzung aller Erbringer von Gesundheitsleistungen zur Erfassung von Patientendaten unter striktesten Daten- schutzkriterien kann dies unterstützen . . .

Priv.-Doz. Dr. med. Caroline Schmidt-Lucke, Medizinisch- academische Forschungsberatungsgesellschaft mbH (MEDIACC GmbH), 14193 Berlin

LEUKÄMIE

Bei akuten Leukämien lassen sich mit neuen Immuntherapien selbst nach mehreren Rezidi- ven Remissionen erzielen (DÄ 1–2/2015: „56.

Jahrestagung der American Society of Hemato- logy: Ziel ist die therapiefreie Remission“ von Nicola Siegmund-Schultze).

Bildunterschrift nicht korrekt

Die Beschriftung der Abbildung „Chroni- sche myeloische Leukämie mit einer Ver- mehrung von Lymphozytenvorläuferzel- len“ ist nicht korrekt. Bei der CML ergibt sich im Rahmen der Leukozytose ein ge- häuftes Auftreten von granulozytären Vor- stufen beziehungsweise Vorläuferzellen (pathologische Linksverschiebung) ohne Hiatus leucaemicus in der Peripherie.

Ein geringer Anteil der CML-Patienten kann statt einer myeloischen Blastenkrise auch eine lymphatische Blastenkrise ent- wickeln . . .

Dr. med. Jürgen Pfitzner, Chefarzt der Klinik Graal-Müritz GmbH, Reha-Fachklinik für Onkologie und Ganzheitsmedizin, 18181 Graal-Müritz

Anmerkung der Redaktion:

Unser Leser hat recht: Es handelt sich bei den Leukozyten im Blutausstrich eines Patienten mit chronischer mye- loischer Leukämie um myeloische Vorläuferzellen bezie- hungsweise Zellen der monozytären Zellreihe, nicht um Lymphozytenvorläuferzellen.

PUBLIC HEALTH

Gesundheit muss auch als Humanvermögen verstanden werden (DÄ 44/2014: „Gesundheit ist mehr als Medizin“ von Rainer Müller, Detlev Ganten und Joachim Larisch).

Nichts Neues

Nachdem ich den Artikel über Public Health dreimal gelesen und erst danach verstanden habe . . . deuchte mich, ich kennte das alles schon. Dass Gesundheit mehr ist als Abwesenheit von Krankheit und eine Ansammlung zufriedenstellen- der Normwerte, ist ja nun nicht neu, und dass der Staat auch für die Volksgesund- heit Verantwortung tragen soll ebenso we- nig, dafür braucht es keine Wortungetüme aus irgendeinem Think-tank . . .

Dass die Sache mit der Volksgesundheit noch nie funktioniert hat, wissen wir auch allmählich: Trotz umfassender Aufklärung über gesunde Ernährung sah man noch nie so viele Döner-Wampen im Straßenbild, trotz Wissen um den menschlichen Bio- rhythmus haut uns die Arbeitswelt nach wie vor zu nachtschlafender Zeit aus dem Bett und versagt uns den medizinisch empfohle- nen Mittagsschlaf, die Anzahl der Burn- out-Erkrankungen und Depressionen steigt, die Kinder werden immer dicker und krän- ker, und jedes Jahr wird ein Heer von smartphonewischenden Zombies auf der Flucht vor der gnadenlosen Leistungsma- schinerie der Schulen ins Berufsleben ent- lassen. Das wussten wir aber auch schon, bevor ein Paradigmenwechsel in der Sozial- politik gefordert wurde, der das Humanver- mögen als legitimatorische Grundlage . . . äh . . . hm . . . Dings! . . . einführt! Oder so!

Was zu einem gelingenden Leben in die- ser stark menschelnden Welt alles an Fä- higkeiten vonnöten ist – und das ist nicht wenig – hat Sigmund Freud in seiner Leh- re von den Ich-Funktionen hinreichend beschrieben (Triebaufschub, Frustrations- toleranz, Einfühlung in den anderen, Sub- limationsfähigkeit und vieles mehr) . . . Wer dieses „Humanvermögen“ erreicht hat, kann sich glücklich schätzen und wird die Ziele, die Freud unter „uneingeschränkte Liebes- und Arbeitsfähigkeit“ etwas grob zusammengefasst hat, vermutlich errei- chen, wenn ihm das Leben nicht ein ganz großes Bein stellt. Bitte dortselbst nachle- sen, bringt sicher mehr Information und Freude als dergestalte Seminararbeiten, die dem Leben in seiner Eigensinnigkeit nun so gar keine Rechnung tragen wollen.

Dipl.-Psych. Ursula Mayr, 83236 Übersee am Chiemsee

KBV

Warnung vor den Folgen der geplanten Ge- sundheitsreform (DÄ 50/2014: „KBV-Vertreter- versammlung: Geschlossener Protest gegen das ,Arztentsorgungsgesetz‘“ von Heike Korzilius).

Fragwürdige Diskussion

Die Diskussionen im Rahmen der ein- gangs genannten Vertreterversammlung erscheinen als ein vorläufiger Höhepunkt in einer fragwürdigen Diskussion, den maßgebliche Vertreter der deutschen Ärz- te um die Strukturen im Gesundheitswe- sen führen. Fragwürdig deshalb, weil hierbei die Probleme der Patienten in der ärztlichen Versorgung entweder nicht wahrgenommen, nicht verstanden oder als lästig empfunden werden. Von Patien- tenzentriertheit, einem in jüngster Ver- gangenheit gern bemühten Schlagwort, kann jedenfalls in keinem der angeführ- ten Diskussionsbeiträge gesprochen werden.

Als Patient, der in einer in mehreren medi- zinischen Sparten unterversorgten Region lebt, wäre es mir sehr recht, wenn sich Krankenhäuser für eine ambulante Versor- gung öffnen. De facto handeln viele Men- schen doch schon so, indem sie statt zum niedergelassenen Arzt gleich in die Not- aufnahme gehen . . . Auch spricht doch nichts gegen die Einrichtung medizini- scher Versorgungszentren, wenn es die Selbstverwaltung der Ärzte nicht vermag, ärztliche Unterversorgung nachhaltig ab- zubauen.

Erstaunlich ist das Wettern gegen die Ein- richtung von Terminservicestellen mit dem Argument, die freie Arztwahl werde ausgehebelt. Die gibt es in ihrer reinen Form, zumindest in Ostdeutschland, doch schon lange nicht mehr. Die Beispiele, dass Fach- wie auch Allgemeinarztpraxen wegen Überlastung keine neuen Patienten annehmen, sind zahllos; Wartezeiten von drei und mehr Monaten auf einen Termin bei Fachärzten in bestimmten Regionen hinlänglich und zahlreich bekannt. Wer al- so erst in der vierten, fünften oder wer weiß wievielten Praxis eine Behandlungs- möglichkeit erhält, dem muss die freie Arztwahl zwangsläufig gleichgültig sein.

Es sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass das Ausweichen in ein überversorgtes Gebiet kaum eine Option darstellt – rein entfernungsbedingt be- trachtet . . .

Martin Hartzendorf, 09337 Bernsdorf

B R I E F E

Referenzen

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